Der Universitätsrat ist das Aufsichts- und Kontrollgremium der Universität und trägt die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule.
Aufgaben
Der Universitätsrat beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats und erfüllt die übrigen in § 20 Abs. 1 Landeshochschulgesetz genannten Aufgaben. So ist er unter anderem zuständig für die Genehmigung der vom Rektorat gemeinsam mit den Dekanen aufgestellten Entwicklungs- und Strukturpläne sowie für die Haushaltspläne. Er berät über die Bildung, Änderung und Aufhebung von Universitätseinrichtungen. Zudem kontrolliert der Universitätsrat die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der vom Rektorat und den Fakultäten initiierten Maßnahmen.
Als Beratungs- und Kontrollgremium gehen vom Universitätsrat wichtige Impulse für die langfristige Positionierung der Universität aus.
Die Zusammensetzung des Universitätsrats ist in der Grundordnung der Universität Mannheim festgelegt.