Der Universitätsrat ist das Aufsichts- und Kontrollgremium der Universität und trägt die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule.
Aufgaben
Der Universitätsrat beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats und erfüllt die übrigen in § 20 Abs. 1 Landeshochschulgesetz genannten Aufgaben. So ist er unter anderem zuständig für die Genehmigung der vom Rektorat gemeinsam mit den Dekanen aufgestellten Entwicklungs- und Strukturpläne sowie für die Haushaltspläne. Er berät über die Bildung, Änderung und Aufhebung von Universitätseinrichtungen. Zudem kontrolliert der Universitätsrat die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der vom Rektorat und den Fakultäten initiierten Maßnahmen.
Als Beratungs- und Kontrollgremium gehen vom Universitätsrat wichtige Impulse für die langfristige Positionierung der Universität aus.
Die Zusammensetzung des Universitätsrats ist in der Grundordnung der Universität Mannheim festgelegt.
Dem Universitätsrat gehören neun gewählte Mitglieder an. Davon sind vier Mitglieder Vertreter aus dem internen Bereich der Universität, fünf Mitglieder kommen von externen Einrichtungen und Unternehmen. Näheres ist in § 20 des Landeshochschulgesetzes und § 4 der Grundordnung geregelt.
Vorsitzende
Margret Suckale ehem. Mitglied des Vorstands BASF SE |
Reguläre Mitglieder
Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger, Ph.D. Präsidentin Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung |
Peter Boudgoust ehem. Präsident ARTE |
Dr. Lorenz Näger |
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Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. Matthias Krause Lehrstuhl für Theoretische Informatik |
Reguläre Mitglieder
Prof. Dr. Karin Hoisl |
Dr. Stefan Janke Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie |
N.N. |
Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine des Universitätsrates für die kommenden Semester.
Die Geschäftsstelle des Universitätsrats ist die zentrale Anlaufstelle für alle den Universitätsrat betreffenden Fragen. Sie plant die Sitzungen des Universitätsrats, bereitet diese vor und betreut sie organisatorisch sowie inhaltlich. Gemäß § 2 Abs. 3 Geschäftsordnung versorgt die Geschäftstelle alle Mitglieder das Universitätsrats mit Informationen. Ebenso gehört es zu ihren Aufgaben die Beschlüsse des Universitätsrats umzusetzen.