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Gute wissenschaft­liche Praxis

Gute wissenschaft­liche Praxis ist die Grundlage für qualitativ hochwertige Forschung und Lehre. Doch was bedeutet gute wissenschaft­liche Praxis konkret? Welche Grundsätze gelten an der Universität Mannheim? Und wann liegt wissenschaft­liches Fehl­verhalten vor? Auf dieser Seite finden Sie einen Über­blick sowie weiterführende Informationen in den entsprechenden Richtlinien und Satzungen.

Wissenschaft­liches Fehl­verhalten und Ombudspersonen

  • Wie definiert die Universität Mannheim „gute wissenschaft­liche Praxis“?

    Gute wissenschaft­liche Praxis umfasst verschiedene Ebenen und Verantwortungs­bereiche. In ihrer Richtlinie formuliert die Universität Mannheim dazu folgende allgemeine Grundsätze:

    • Individuelles Verantwortungs­bewusstsein
      Das bedeutet zum Beispiel: nachvollziehbare Methoden anwenden, Ergebnisse sorgfältig dokumentieren, eigene Resultate kritisch hinterfragen und respektvoll sowie ehrlich mit den Beiträgen von Partner*innen umgehen.
    • Vorbildfunktion von Fakultäten, Einrichtungen und Arbeits­gruppen
      Das bedeutet zum Beispiel: gute wissenschaft­liche Praxis in der Ausbildung thematisieren, Orientierung geben und einen offenen, reflektierten Umgang mit wissenschaft­lichem Arbeiten fördern.
    • Institutionelle Verantwortung der Universität
      Das bedeutet zum Beispiel: Rahmenbedingungen schaffen, die gute wissenschaft­liche Praxis unter­stützen, und den Grundsatz „Qualität vor Quanti­tät“ verankern.

    Die Richtlinie zur guten wissenschaft­lichen Praxis (siehe unten) geht über diese allgemeinen Grundsätze hinaus und behandelt weitere Themen, etwa Forschungs­design, Publikationen und wissenschaft­lichen Diskurs, ausführlich.

  • Was fällt unter wissenschaft­liches Fehl­verhalten?

    Wissenschaft­liches Fehl­verhalten liegt beispielsweise vor, wenn in einem wissenschaft­lichen Zusammenhang:

    • bewusst oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht werden (z. B. durch das Erfinden oder Verfälschen von Daten),
    • relevante Informationen bewusst zurückgehalten oder unvollständig dargestellt werden (z. B. durch manipulierte Abbildungen),
    • das geistige Eigentum anderer verletzt wird (z. B. durch Ideendiebstahl),
    • Forschungs­tätigkeiten anderer beeinträchtigt werden (z. B. durch Sabotage von Versuchsanordnungen).

    Eine Mitverantwortung kann entstehen, wenn wissenschaft­liches Fehl­verhalten anderer bewusst geduldet wird.

    Detaillierte Informationen finden Sie in der „Richtlinie zur guten wissenschaft­lichen Praxis“ sowie in der „Satzung zum wissenschaft­lichen Fehl­verhalten“. Der Senat der Universität Mannheim hat sie in Anlehnung an Empfehlungen der Deutschen Forschungs­gemeinschaft (DFG) sowie der Hochschul­rektorenkonferenz (HRK) 2014 veröffentlicht. 

  • Wen kann ich ansprechen, wenn ein Verdacht auf wissenschaft­liches Fehl­verhalten besteht?

    Ombudsperson
    Die Ombudsperson der Universität Mannheim sowie ihre Stell­vertretung sind die ersten Anlaufstellen bei Verdachtsfällen wissenschaft­lichen Fehl­verhaltens. Sie beraten vertraulich und unter­stützen bei der Einordnung der Situation.
    Kontakt zur Ombudsperson

    Ombudspersonen für Promotions­angelegenheiten
    Bei Konflikten oder Verdachtsfällen im Rahmen einer Promotion stehen spezielle Ombudspersonen zur Verfügung. Sie können sowohl von Promovierenden als auch von Betreuer*innen kontaktiert werden. Darüber hinaus bieten weitere Stellen Unter­stützung, etwa die Allgemeine Promotions­beratung, die Psychosoziale Beratung oder der Personalrat – auch bei belastenden Situationen im Promotions­kontext.
    Promotion: Beratung im Konfliktfall

    DFG Vertrauensdozent*innen
    Mitgliedshochschulen der Deutsche Forschungs­gemeinschaft (DFG) benennen Vertrauensdozent*innen als unabhängige Ansprechpersonen. Sie unter­stützen insbesondere bei Fragen rund um Förderanträge sowie in Zweifelsfällen während laufender Verfahren. Die zuständige Person an der Universität Mannheim sowie eine Über­sicht aller Vertrauensdozent*innen finden Sie auf der DFG-Website.
    Zur Liste der DFG-Vertrauensdozent*innen

  • Wer unter­sucht wissenschaft­liches Fehl­verhalten?

    Ständige Kommission zur Unter­suchung von Vorwürfen wissenschaft­lichen Fehl­verhaltens
    Die Senats­kommission ist für die Unter­suchung von Vorwürfen wissenschaft­lichen Fehl­verhaltens zuständig. Sie prüft eingehende Hinweise und führt entsprechende Verfahren durch. Der Kommission gehören Vertreter*innen verschiedener Status­gruppen der Universität an, dar­unter Hochschul­lehrer*innen, Studierende, Promovierende und akademische Mitarbeiter*innen.
    Zur Kommission