Gute wissenschaftliche Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis ist die Voraussetzung für Forschung und Lehre in höchster Qualität, wie sie an der Universität Mannheim praktiziert wird.
Grundsätze, Standards und Fehlverhalten
Aber wie lauten die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Mannheim? Wann liegt wissenschaftliches Fehlverhalten vor? Und nach welchen Standards werden Verdachtsfälle überprüft?
Diese und weitere Fragen beantwortet die „Richtlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis“ sowie die „Satzung zum wissenschaftlichen Fehlverhalten“. Der Senat der Universität Mannheim hat sie in Anlehnung an Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) 2014 veröffentlicht.
Ombudspersonen
Die Ombudspersonen der Universität Mannheim beraten und unterstützen alle Wissenschaftler*innen bei Fragen zur wissenschaftlichen Praxis. Sie sind auch die ersten Ansprechpersonen bei Verdachtsfällen. Die Ombudspersonen sind durch den Senat der Universität Mannheim als unabhängiges Gremium eingerichtet worden. Aktuell fungieren Prof. Dr. Georg Bitter und Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale) als Ombudspersonen der Universität Mannheim.