Gute wissenschaft­liche Praxis

Gute wissenschaft­liche Praxis ist die Voraussetzung für Forschung und Lehre in höchster Qualität, wie sie an der Universität Mannheim praktiziert wird.

Grundsätze, Standards und Fehl­verhalten
Aber wie lauten die Grundsätze guter wissenschaft­licher Praxis an der Universität Mannheim? Wann liegt wissenschaft­liches Fehl­verhalten vor? Und nach welchen Standards werden Verdachtsfälle überprüft?

Diese und weitere Fragen beantwortet die „Richtlinie zur guten wissenschaft­lichen Praxis“ sowie die „Satzung zum wissenschaft­lichen Fehl­verhalten“. Der Senat der Universität Mannheim hat sie in Anlehnung an Empfehlungen der Deutschen Forschungs­gemeinschaft (DFG) sowie der Hochschul­rektorenkonferenz (HRK) 2014 veröffentlicht. 

Ombudspersonen
Die Ombudspersonen der Universität Mannheim beraten und unterstützen alle Wissenschaft­lerinnen und Wissenschaft­ler bei Fragen zur wissenschaft­lichen Praxis. Sie sind auch die ersten Ansprech­partner bei Verdachtsfällen. Die Ombudspersonen sind durch den Senat der Universität Mannheim als unabhängiges Gremium eingerichtet worden. Aktuell fungieren Prof. Dr. Georg Bitter und Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale) als Ombudspersonen der Universität Mannheim.

Kontakt

Prof. Dr. Georg Bitter

Prof. Dr. Georg Bitter

Lehr­stuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapital­markt­recht, Insolvenzrecht
Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 241/242
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Bürozeiten Sekretariat: Mo–Fr 9–12 Uhr
Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale)

Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale)

Lehr­stuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht
Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel
68131 Mannheim
Tel.: +49 621 181-2265
Fax: +49 621 181-2232
Web: www.jura.uni-mannheim.de/franck