Gute wissenschaft­liche Praxis

Gute wissenschaft­liche Praxis ist die Voraussetzung für Forschung und Lehre in höchster Qualität, wie sie an der Universität Mannheim praktiziert wird.

Grundsätze, Standards und Fehl­verhalten
Aber wie lauten die Grundsätze guter wissenschaft­licher Praxis an der Universität Mannheim? Wann liegt wissenschaft­liches Fehl­verhalten vor? Und nach welchen Standards werden Verdachtsfälle überprüft?

Diese und weitere Fragen beantwortet die „Richtlinie zur guten wissenschaft­lichen Praxis“ sowie die „Satzung zum wissenschaft­lichen Fehl­verhalten“. Der Senat der Universität Mannheim hat sie in Anlehnung an Empfehlungen der Deutschen Forschungs­gemeinschaft (DFG) sowie der Hochschul­rektorenkonferenz (HRK) 2014 veröffentlicht. 

Ombudspersonen
Die Ombudspersonen der Universität Mannheim beraten und unter­stützen alle Wissenschaft­ler*innen bei Fragen zur wissenschaft­lichen Praxis. Sie sind auch die ersten Ansprechpersonen bei Verdachtsfällen. Die Ombudspersonen sind durch den Senat der Universität Mannheim als unabhängiges Gremium eingerichtet worden. Aktuell fungieren Prof. Dr. Georg Bitter und Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale) als Ombudspersonen der Universität Mannheim.

Kontakt

Prof. Dr. Georg Bitter

Prof. Dr. Georg Bitter

Lehr­stuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapital­markt­recht, Insolvenzrecht
Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel – Raum W 241/242
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Bürozeiten Sekretariat: Mo–Fr 9–12 Uhr
Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale)

Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, LL.M. (Yale)

Lehr­stuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht
Universität Mannheim
Abteilung Rechts­wissenschaft
Schloss Westflügel
68131 Mannheim
Tel.: +49 621 181-2265
Fax: +49 621 181-2232
Web: www.jura.uni-mannheim.de/franck