Gute wissenschaftliche Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis ist die Grundlage für qualitativ hochwertige Forschung und Lehre. Doch was bedeutet gute wissenschaftliche Praxis konkret? Welche Grundsätze gelten an der Universität Mannheim? Und wann liegt wissenschaftliches Fehlverhalten vor? Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick sowie weiterführende Informationen in den entsprechenden Richtlinien und Satzungen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten und Ombudspersonen
Wie definiert die Universität Mannheim „gute wissenschaftliche Praxis“?
Gute wissenschaftliche Praxis umfasst verschiedene Ebenen und Verantwortungsbereiche. In ihrer Richtlinie formuliert die Universität Mannheim dazu folgende allgemeine Grundsätze:
- Individuelles Verantwortungsbewusstsein
Das bedeutet zum Beispiel: nachvollziehbare Methoden anwenden, Ergebnisse sorgfältig dokumentieren, eigene Resultate kritisch hinterfragen und respektvoll sowie ehrlich mit den Beiträgen von Partner*innen umgehen. - Vorbildfunktion von Fakultäten, Einrichtungen und Arbeitsgruppen
Das bedeutet zum Beispiel: gute wissenschaftliche Praxis in der Ausbildung thematisieren, Orientierung geben und einen offenen, reflektierten Umgang mit wissenschaftlichem Arbeiten fördern. - Institutionelle Verantwortung der Universität
Das bedeutet zum Beispiel: Rahmenbedingungen schaffen, die gute wissenschaftliche Praxis unterstützen, und den Grundsatz „Qualität vor Quantität“ verankern.
Die Richtlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis (siehe unten) geht über diese allgemeinen Grundsätze hinaus und behandelt weitere Themen, etwa Forschungsdesign, Publikationen und wissenschaftlichen Diskurs, ausführlich.
- Individuelles Verantwortungsbewusstsein
Was fällt unter wissenschaftliches Fehlverhalten?
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt beispielsweise vor, wenn in einem wissenschaftlichen Zusammenhang:
- bewusst oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht werden (z. B. durch das Erfinden oder Verfälschen von Daten),
- relevante Informationen bewusst zurückgehalten oder unvollständig dargestellt werden (z. B. durch manipulierte Abbildungen),
- das geistige Eigentum anderer verletzt wird (z. B. durch Ideendiebstahl),
- Forschungstätigkeiten anderer beeinträchtigt werden (z. B. durch Sabotage von Versuchsanordnungen).
Eine Mitverantwortung kann entstehen, wenn wissenschaftliches Fehlverhalten anderer bewusst geduldet wird.
Detaillierte Informationen finden Sie in der „Richtlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis“ sowie in der „Satzung zum wissenschaftlichen Fehlverhalten“. Der Senat der Universität Mannheim hat sie in Anlehnung an Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) 2014 veröffentlicht.
Wen kann ich ansprechen, wenn ein Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten besteht?
Ombudsperson
Die Ombudsperson der Universität Mannheim sowie ihre Stellvertretung sind die ersten Anlaufstellen bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie beraten vertraulich und unterstützen bei der Einordnung der Situation.
Kontakt zur OmbudspersonOmbudspersonen für Promotionsangelegenheiten
Bei Konflikten oder Verdachtsfällen im Rahmen einer Promotion stehen spezielle Ombudspersonen zur Verfügung. Sie können sowohl von Promovierenden als auch von Betreuer*innen kontaktiert werden. Darüber hinaus bieten weitere Stellen Unterstützung, etwa die Allgemeine Promotionsberatung, die Psychosoziale Beratung oder der Personalrat – auch bei belastenden Situationen im Promotionskontext.
Promotion: Beratung im KonfliktfallDFG Vertrauensdozent*innen
Mitgliedshochschulen der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) benennen Vertrauensdozent*innen als unabhängige Ansprechpersonen. Sie unterstützen insbesondere bei Fragen rund um Förderanträge sowie in Zweifelsfällen während laufender Verfahren. Die zuständige Person an der Universität Mannheim sowie eine Übersicht aller Vertrauensdozent*innen finden Sie auf der DFG-Website.
Zur Liste der DFG-Vertrauensdozent*innenWer untersucht wissenschaftliches Fehlverhalten?
Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Die Senatskommission ist für die Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zuständig. Sie prüft eingehende Hinweise und führt entsprechende Verfahren durch. Der Kommission gehören Vertreter*innen verschiedener Statusgruppen der Universität an, darunter Hochschullehrer*innen, Studierende, Promovierende und akademische Mitarbeiter*innen.
Zur Kommission
