Immatrikulation

Wenn Sie sich an der Universität Mannheim beworben und einen Zulassungs­bescheid erhalten haben, müssen Sie sich als Nächstes einschreiben.

Die Einschreibung erfolgt ausschließlich online. Bitte laden Sie dazu alle erforderlichen Unterlagen im Bewerbungs­portal unter „Anträge verwalten“ hoch. Beachten Sie dabei die im Zulassungs­bescheid angegebenen Frist (Einschreibefrist). Einsendungen per E-Mail sind nicht möglich und können nicht berücksichtigt werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle einzureichenden Unterlagen jeweils als gesonderte PDF-Datei mit einer maximalen Größe von 3 MB pro Datei vorliegen. Fügen Sie mehrseitige Dokumente bitte zu einer Datei zusammen. Das betrifft zum Beispiel den „Antrag auf Einschreibung“. Je Upload-Feld kann nur eine PDF-Datei hochgeladen werden.

Folgende Unterlagen sind zwingend einzureichen (Ausnahmen bestehen, wenn Sie bereits an der Universität Mannheim eingeschrieben sind):

  • Antrag auf Immatrikulation

    Der Antrag auf Immatrikulation wird Ihnen zusammen mit dem Zulassungs­bescheid im Bewerbungs­portal zur Verfügung gestellt. Bitte

    • drucken Sie den Antrag aus,
    • kontrollieren bzw. korrigieren Sie die eingetragenen Daten,
    • füllen die grau unterlegten Felder gut leserlich aus und
    • unterschreiben den Antrag auf der letzten Seite.

    Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen des Antrags haben, nutzen Sie bitte die Ausfüllhilfe. Internationale Studierende finden eine Ausfüllhilfe in Portal².

    Den Antrag laden Sie bitte als eine Datei im PDF-Format im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „Antrag auf Einschreibung“ hoch.

  • Zahlungs­nachweis über Semesterbeitrag und ggf. Studien­gebühr

    Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag in Höhe von 194,30 Euro auf das Konto der Universität Mannheim. Gegebenenfalls können Studien­gebühren für internationale Studierende oder für ein Zweitstudium hinzukommen. Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt den Verwendungs­zweck an, den Sie auf dem Merkblatt finden. Das Merkblatt hängt Ihrem Zulassungs­bescheid an.

    Den Zahlungs­nachweis laden Sie bitte im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „Zahlungs­nachweis (Semesterbeitrag und ggf. Studien­gebühr)“ hoch.

    Sofern Sie Studien­gebühren für internationale Studierende zahlen müssen, beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zur Zahlung des Semesterbeitrags und der Studien­gebühr auf Ihrem Zulassungs­bescheid im Studierenden­portal im Abschnitt „Zahlung von Semesterbeitrag und Studien­gebühren“.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gebührenstelle unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Bewerbungs­nummer: tuitionfees uni-mannheim.de

  • Nachweis Kranken­versicherung (M10-Meldung)

    Benötigt wird ein „Nachweis über eine Kranken­versicherung bei einer gesetzlichen Krankenlasse“ oder eine „Befreiung von der Versicherungs­pflicht“. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an uns übermittelt. Der Upload eines pdf-Nachweises ist nicht möglich.

    Sind Sie gesetzlich versichert? Dann fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079)an. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, ob sie bei der Krankenkasse als selbständiges Mitglied versichert bzw. über Ihre Eltern mitversichert sind.

    Sind Sie privat versichert? Dann müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungs­pflicht befreien lassen und ebenfalls den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079) anfordern. Falls Sie früher bereits einmal in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wenden Sie sich bitte an diese Krankenkasse, ansonsten an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.

    Bitte fordern Sie den Meldegrund M10 möglichst direkt nach Ihrer Zulassung an, damit der Nachweis möglichst frühzeitig bei uns eintrifft. Ohne diesen Nachweis kann eine Immatrikulation nicht erfolgen. Der Antrag auf Einschreibung kann aber bereits gestellt werden.

    Im Portal² sehen Sie, ob Ihre M10 Meldung bereits bei uns eingegangen ist. Bitte beachten Sie dafür diese Anleitung.

    Bitte beachten Sie:

    • Die Einreichung einer Versichertenkarte/EHIC oder schriftlichen Mitglieds­bescheinigung reichen nicht aus.
    • Falls Sie bereits in einem anderen Studien­gang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind, ist kein erneuter Nachweis erforderlich.

    Internationale Studien­anfängerinnen und -anfänger, die in Ihrem Heimatland krankenversichert sind, können bei Vorliegen eines ausreichenden Versicherungs­schutzes ebenfalls von der Versicherungs­pflicht befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an eine beliebige gesetzliche Kranken­versicherung in Deutschland und fordern denMeldegrund 10 für die Universität Mannheim“ an.  Detaillierte Informationen finden Sie im Portal².

  • Orientierungs­test / Lehr­er­orientierungs­test / OSA Psych (nur Bachelor)

    Sofern Sie sich für einen Bachelor-Studien­gang einschreiben, müssen Sie  einen Nachweis über einen Studien­orientierungs­test (Orientierungs­test / Lehr­er­orientierungs­test) erbringen. Welcher Test von Ihnen abgelegt werden muss, erfahren Sie auf der Infoseite zum Thema Orientierungs­test.

    Bitte laden Sie die Teilnahme­bescheinigung (nicht das Testergebnis) im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „Orientierungs­test / Lehr­er­orientierungs­test / OSA Psych“ hoch.

    Falls Sie den Nachweis bereits im Rahmen der Online-Bewerbung hochgeladen haben, ist ein nochmaliger Upload nicht notwendig.

  • Scan von Personalausweis / Reisepass

    Sie benötigen eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses, auf der Ihr Name und das Geburtsdatum erkennbar sind.

    Die Kopie laden Sie bitte im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „Personalausweis/Reisepass“ hoch.

    Falls Sie bereits in einem anderen Studien­gang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind oder den Studien­gang wechseln, ist ein nochmaliger Upload nicht notwendig.

Darüber hinaus können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Sprachtestnachweis

    Für einige Bachelor- und Master­studien­gänge muss ein Mindest­niveau an Englisch­kenntnissen nachgewiesen werden. Welches Sprachniveau erforderlich ist, wie viele Jahre der Test ggf. zurückliegen darf und bis wann der Nachweis zu erbringen ist, entnehmen Sie bitte den Bewerbungs­broschüren oder den Auswahlsatzungen.

    Einen Sprachnachweis müssen Sie nur einreichen, wenn auf Ihrem Zulassungs­bescheid der Hinweis „Wichtig – Sprachnachweis“ steht.

    Bitte laden Sie eine entsprechende Kopie Ihres Zertifikats sofort nach Erhalt des Zulassungs­bescheids, spätestens jedoch bis zu der auf dem Bescheid genannten Frist im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „ggf. Englischnachweis“ hoch. Sie können den Testanbieter auch anweisen, uns Ihre Testergebnisse elektronisch zu übermitteln.

  • Unbedenklichkeits­bescheinigung

    Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, benötigen wir eine Unbedenklichkeits­bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungs­anspruch noch besteht.

    Diesen Nachweis müssen Sie nur einreichen, wenn auf Ihrem Zulassungs­bescheid der Hinweis „Wichtig – Unbedenklichkeits­bescheinigung“ steht.

    Bitte laden Sie diese Bescheinigung im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „ggf. Unbedenklichkeits­bescheinigung“ hoch.

  • Exmatrikulations- / Studien­bescheinigung

    Falls Sie im vorangegangenen Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren oder es noch sind, benötigen wir eine Exmatrikulations­bescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule.

    Außerdem benötigen wir Nachweise über Hochschul-, Fach- und gegebenenfalls Urlaubssemester. Sie können diese zum Beispiel in Form einer Studien­verlaufs- oder Immatrikulations­bescheinigung nachweisen.

    Bitte beachten Sie: Sofern Sie an mehreren deutschen Hochschulen eingeschrieben waren, müssen Sie entsprechende Nachweise von allen Hochschulen einreichen.

    Die Bescheinigungen laden Sie bitte im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ in den Feldern „ggf. Exmatrikulations­bescheinigung“ und „ggf. Studien­bescheinigung“ hoch.

    Falls Sie bereits in einem anderen Studien­gang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind, ist ein Upload dieser Bescheinigung(en) nicht notwendig.

  • Nachweis Ihrer bisherigen Hochschule über noch ausstehende Leistungen

    Sofern Sie für einen Master­studien­gang an der Universität Mannheim zugelassen wurden und eine Exmatrikulation an Ihrer aktuellen Hochschule noch nicht möglich ist, benötigen wir für die Einschreibung eine Bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule. Bitte lassen Sie sich von Ihrer bisherigen Hochschule den Abschluss Ihres Studiums bzw. noch ausstehende Prüfungs­leistungen bestätigen. Nutzen Sie dafür bitte die Bestätigungs­vorlage.

    Die ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung laden Sie bitte im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „ggf. Einschreibenachweis“ hoch.

  • Nachweis über Ausbildungs- oder Arbeits­verhältnis

    Sofern Sie in einem ein Dienst-, Arbeits-, oder Ausbildungs­verhältnis stehen, können wir Sie nicht einschreiben. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn Sie zeitlich die Möglichkeit haben, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehr­veranstaltungen zu besuchen.

    Bei einem Beschäftigungs­verhältnis von weniger als 20 Stunden in der Woche gehen wird davon aus, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. In diesem Fall müssen Sie keinen Nachweis erbringen.

    Sollten Sie mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt sein, benötigen wir einen Nachweis Ihres Arbeitgebers. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie zeitlich in der Lage sind, sich Ihrem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehr­veranstaltungen zu besuchen. Bitte nutzen Sie dafür die Bestätigungs­vorlage.

    Die ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung laden Sie bitte im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „ggf. Bestätigung Arbeitgeber“ hoch.

Nachdem Sie alle Dokumente im Bewerberportal hochgeladen haben, können Sie die Immatrikulation durch einen Klick auf den Button „Einschreibung beantragen“ beantragen. Ihre Dokumente werden dann an das Studien­büro übermittelt und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Bitte beantragen Sie die Immatrikulation erst, wenn Sie alle für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen hochgeladen haben.

Auf dem Merkblatt ist aufgeführt, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Das Merkblatt hängt Ihrem Zulassungs­bescheid an.

Weitere Hinweise rund um die Einschreibung

  • Nichteinhalten der Einschreibefrist / Fehlende Unterlagen

    Sollten Sie die Einschreibefrist aus nachvollziehbaren Gründen nicht einhalten können, teilen Sie uns dies unbedingt innerhalb der Einschreibefrist schriftlich oder per E-Mail unter Angabe Ihrer Bewerberinnen- oder Bewerbernummer mit. Wir prüfen dann, ob Ihr Studien­platz gegebenenfalls über die Frist hinaus freigehalten werden kann. Ohne eine Mitteilung von Ihnen, können wir nach der Einschreibefrist eingegangene Unterlagen nicht mehr berücksichtigen.

    Sollten Ihnen einzelne Nachweise auch zum Ende der Einschreibefrist noch nicht vorliegen, beantragen Sie die Immatrikulation bitte ausnahmsweise ohne diese Nachweise, aber innerhalb der Einschreibefrist. Sie erhalten in diesem Fall eine Nachforderung und können die noch ausstehenden Unterlagen nachreichen.

  • Vollmacht bei Abwesenheit

    Wenn Sie während des Einschreibezeitraumes nicht zu Hause sind, können Sie eine Person bevollmächtigen, für Sie die Einschreibung vorzunehmen.

  • Studien­gangs­wechselnde und interne Master­bewerbende

    Wenn Sie bereits in einem anderen Studien­gang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind und das Studien­fach oder den Abschluss wechseln, schreiben wir Sie im Falle einer Zulassung in den neuen Studien­gang um. In diesem Fall ist neben dem Antrag auf Einschreibung nur der Nachweis über die Bezahlung des Semesterbeitrages erforderlich.

    Die Unterlagen zur Kranken­versicherung und zu vorangegangenen Studien­zeiten an anderen deutschen Hochschulen müssen Sie dagegen nicht einreichen.

  • Falls Sie noch auf einen anderen Zulassungs­bescheid warten

    Sollten Sie einen Zulassungs­bescheid von der Universität Mannheim erhalten, gleichzeitig aber noch auf den Zulassungs­bescheid einer anderen Hochschule warten, können Sie sich bedenkenlos an der Universität Mannheim einschreiben. Trifft der Zulassungs­bescheid der anderen Hochschule ein, können Sie sich an der Universität Mannheim bei Bedarf wieder exmatrikulieren. In diesem Fall reichen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation ein. Der Semesterbeitrag und die Studien­gebühren werden Ihnen auf Antrag zurückerstattet. Bitte beachten Sie die geltenden Fristen.

  • Kontakt bei Fragen zur Einschreibung

    Bei Fragen zur Immatrikulation steht Ihnen Ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Studien­büros gerne zur Verfügung.

    Internationale Studien­anfängerinnen und -anfänger wenden sich bei Fragen zur off-campus Immatrikulation und zur späteren Anreise bitte an das degree-seeking Team des Akademischen Auslands­amtes: degreeseekings uni-mannheim.de.

    Bei Fragen zu den Studien­gebühren hilft Ihnen die Gebührenstelle: tuitionfees uni-mannheim.de.

    Bitte geben Sie bei Anfragen stets Ihren Namen und Ihre Bewerbungs­nummer an.

Sie sind an der Universität Mannheim immatrikuliert!

Nachdem Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, werden Sie an der Universität Mannheim immatrikuliert. Sie erhalten als Ersteinschreiberin oder Ersteinschreiber folgende Dokumente per E-Mail:

  • Ihre Matrikelnummer
  • Ihre Kennung und Ihr Passwort für das Abrufen von E-Mails, die Nutzung des Portal², des E-Learnings (ILIAS) und die Veranstaltungs- und Prüfungs­anmeldung
  • Ihre Studien­bescheinigungen
  • Immatrikulations­bescheinigung für Ihre Krankenkasse (nur gesetzlich versicherte Studierende)
  • Informationen zum Erhalt der ecUM-Karte, die unter anderem als Studierenden­ausweis dient 

Start ins Studium

Infos rund um den Studien­start in Mannheim finden Sie in unserem Bereich für Erstsemester.