Zwei Studierende kommen eine Treppe hinunter.

Immatrikulation

Immatrikulation zum FSS 2024

Wenn Sie sich an der Universität Mannheim beworben und einen Zulassungs­bescheid erhalten haben, müssen Sie sich als Nächstes einschreiben.

Sie können Ihre Einschreibung ab sofort beantragen. Die Prüfung Ihres Antrags erfolgt ab dem 09.01.2024 durch die Studien­büros. Sobald Sie eingeschrieben wurden, erhalten Sie weitere Informationen per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass die Studien­büros während der Weihnachtspausevom 22.12.2023 bis 05.01.2024 nicht erreichbar sind.

Die Einschreibung erfolgt online in Portal², indem Sie die erforderlichen Daten erfassen und alle notwendigen Unterlagen innerhalb der im Zulassungs­bescheid angegebenen Frist (Einschreibefrist) hochladen.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle einzureichenden Unterlagen jeweils als gesonderte PDF-Datei mit einer maximalen Größe von 3 MB pro Datei vorliegen. Fügen Sie mehrseitige Dokumente bitte zu einer Datei zusammen. Wir können Ihre Unterlagen nur berücksichtigen, wenn Sie im dafür vorgesehenen Upload-Feld hochgeladen wurden. Einreichungen per E-Mail sind nicht möglich.

Folgende Unterlagen sind zwingend einzureichen (Ausnahmen bestehen, wenn Sie bereits an der Universität Mannheim eingeschrieben sind):

  • Antrag auf Immatrikulation

    Nachdem Sie Ihre Daten in der Online-Immatrikulation erfasst haben, müssen Sie den Antrag auf Immatrikulation drucken und unterschreiben. Sie können den Antrag ausdrucken, per Hand unterschreiben und einscannen oder das erzeugte pdf digital signieren.

    Den unterschriebenen Antrag laden Sie bitte im Dokumenten-Upload im Feld „Antrag auf Immatrikulation“ hoch.

  • Semesterbeitrag und ggf. Studien­gebühr

    Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag in Höhe von 204,30 Euro auf das Konto der Universität Mannheim und geben als Verwendungs­zweck „SMatrikel Nachname Vorname an (Ihre Matrikel wird Ihnen nach Abschluss der Online-Immatrikulation angezeigt). Gegebenenfalls können Studien­gebühren für internationale Studierende oder für ein Zweitstudium hinzukommen.

    Wenn Sie bereits in einen anderen Studien­gang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind und das Studien­fach oder den Abschluss wechseln und sich in Ihrem alten Studien­gang bereits zurückgemeldet haben, müssen Sie den Semesterbeitrag sowie gegebenfalls anfallende Gebühren nicht erneut überweisen.

    Sofern Sie Studien­gebühren für internationale Studierende zahlen müssen, beachten Sie zusätzlich bitte die Hinweise in Portal² im Abschnitt „Zahlung von Semesterbeitrag und Studien­gebühren“.

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Gebührenstelle unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Bewerbungs­nummer: tuitionfeesmail-uni-mannheim.de

  • Nachweis Kranken­versicherung (M10-Meldung)

    Benötigt wird ein „Nachweis über eine Kranken­versicherung bei einer gesetzlichen Krankenlasse“ oder eine „Befreiung von der Versicherungs­pflicht“. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an uns übermittelt. Der Upload eines pdf-Nachweises ist nicht möglich.

    Sind Sie gesetzlich versichert? Dann fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079) an. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, ob sie bei der Krankenkasse als selbständiges Mitglied versichert bzw. über Ihre Eltern mitversichert sind.

    Sind Sie privat versichert? Dann müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungs­pflicht befreien lassen und ebenfalls den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079) anfordern. Falls Sie früher bereits einmal in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wenden Sie sich bitte an diese Krankenkasse, ansonsten an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.

    Bitte fordern Sie den Meldegrund 10 möglichst direkt nach Ihrer Zulassung an, damit der Nachweis möglichst frühzeitig bei uns eintrifft. Ohne diesen Nachweis kann eine Immatrikulation nicht erfolgen. Sie können die Einschreibung aber bereits beantragen.

    In Portal² sehen Sie, ob Ihre M10 Meldung bereits bei uns eingegangen ist (siehe Anleitung).

    Bitte beachten Sie:

    • Die Einreichung einer Versichertenkarte/EHIC oder schriftlichen Mitglieds­bescheinigung reichen nicht aus.
    • Falls Sie bereits in einem anderen Studien­gang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind, ist kein erneuter Nachweis erforderlich.

    Internationale Studien­anfänger*innen, die in Ihrem Heimatland krankenversichert sind, können bei Vorliegen eines ausreichenden Versicherungs­schutzes von der Versicherungs­pflicht befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an eine beliebige gesetzliche Kranken­versicherung in Deutschland und fordern denMeldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079) an. Detaillierte Informationen finden Sie in Portal².

  • Orientierungs­test / Lehr­er­orientierungs­test / OSA Psych (nur Bachelor)

    Sofern Sie sich für einen Bachelor-Studien­gang einschreiben, müssen Sie einen Nachweis über einen Studien­orientierungs­test (Orientierungs­test / Lehr­er­orientierungs­test) erbringen. Welcher Test von Ihnen abgelegt werden muss, erfahren Sie auf der Infoseite zum Thema Orientierungs­test.

    Bitte laden Sie die Teilnahme­bescheinigung (nicht das Testergebnis) im Dokumenten-Upload im Feld „Orientierungs­test“, „Orientierungs­test für Bachelor of Education“ bzw. „OSA-Psych“  hoch.

  • Scan von Personalausweis / Reisepass

    Sie benötigen eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses, auf der Ihr Name, Geburtsdatum und gegebenenfalls Geburtsort erkennbar sind.

    Die Kopie laden Sie bitte im Dokumenten-Upload im Feld „Personalausweis/Reisepass“ hoch.

Darüber hinaus können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Sprachtestnachweis

    Für einige Bachelor- und Master­studien­gänge muss ein Mindest­niveau an Englisch­kenntnissen nachgewiesen werden. Welches Sprachniveau erforderlich ist, wie viele Jahre der Test ggf. zurückliegen darf und bis wann der Nachweis zu erbringen ist, entnehmen Sie bitte den Übersichten Sprach­kenntnisse Bachelor bzw. Sprach­kenntnisse Master oder den Auswahlsatzungen.

    Einen Sprachnachweis müssen Sie nur einreichen, wenn auf Ihrem Zulassungs­bescheid eine entsprechende Auflage vermerkt ist.

    Bitte laden Sie eine entsprechende Kopie Ihres Zertifikats sofort nach Erhalt des Zulassungs­bescheids, spätestens jedoch bis zu der auf dem Bescheid genannten Frist im Dokumenten-Upload im Feld „Sprachnachweis“ hoch. Sie können den Testanbieter auch anweisen, uns Ihre Testergebnisse elektronisch zu übermitteln.

  • Unbedenklichkeits­bescheinigung

    Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, benötigen wir eine Unbedenklichkeits­bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungs­anspruch noch besteht.

    Sie müssen eine Unbedenklichkeits­bescheinigung nur einreichen, wenn auf Ihrem Zulassungs­bescheid eine entsprechende Auflage vermerkt ist.

    Bitte laden Sie diese Bescheinigung im Dokumenten-Upload im Feld „Unbedenklichkeits­bescheinigung“ hoch.

  • Exmatrikulations- / Studien­bescheinigung

    Falls Sie im vorangegangenen Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren oder es noch sind, benötigen wir eine Exmatrikulations­bescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule.

    Außerdem benötigen wir Nachweise über Hochschul-, Fach- und gegebenenfalls Urlaubssemester. Sie können diese zum Beispiel in Form einer Studien­verlaufs- oder Immatrikulations­bescheinigung nachweisen.

    Bitte beachten Sie: Sofern Sie an mehreren deutschen Hochschulen eingeschrieben waren, müssen Sie entsprechende Nachweise von allen Hochschulen einreichen.

    Die Bescheinigungen laden Sie bitte im Dokumenten-Upload im Feld „Studien­bescheinigung/ Exmatrikulations­bescheinigung“ hoch.

    Falls Sie bereits in einen anderen Studien­gang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind, ist ein Upload dieser Bescheinigung(en) nicht notwendig.

  • Nachweis über Ausbildungs- oder Arbeits­verhältnis

    Sofern Sie in einem ein Dienst-, Arbeits-, oder Ausbildungs­verhältnis stehen, können wir Sie nicht einschreiben. Ausnahmen bestehen, wenn Sie zeitlich die Möglichkeit haben, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehr­veranstaltungen zu besuchen.

    Bei einem Beschäftigungs­verhältnis von weniger als 20 Stunden in der Woche gehen wird davon aus, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. In diesem Fall müssen Sie keinen Nachweis erbringen.

    Sollten Sie mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt sein, benötigen wir einen Nachweis Ihres Arbeitgebers. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie zeitlich in der Lage sind, sich Ihrem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehr­veranstaltungen zu besuchen. Bitte nutzen Sie dafür die Bestätigungs­vorlage.

    Die ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung laden Sie bitte im Dokumenten-Upload im Feld „Nachweis Arbeits­verhältnis“ hoch.

Nachdem Sie alle Dokumente in Portal² hochgeladen haben, können Sie die Immatrikulation durch einen Klick auf den Button „Dokumente abgeben und Immatrikulation beantragen“ beantragen. Ihre Dokumente werden dann an das Studien­büro übermittelt und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Weitere Hinweise rund um die Einschreibung

  • Nichteinhalten der Einschreibefrist / Fehlende Unterlagen

    Sollten Sie die Einschreibefrist nicht einhalten können, teilen Sie uns dies unbedingt innerhalb der Einschreibefrist per E-Mail unter Angabe Ihrer Bewerbungs­nummer mit. Wir prüfen dann, ob Ihr Studien­platz gegebenenfalls über die Frist hinaus freigehalten werden kann. Ohne eine Mitteilung von Ihnen, können wir nach der Einschreibefrist eingegangene Unterlagen nicht mehr berücksichtigen.

    Sollten Ihnen einzelne Dokumente auch zum Ende der Einschreibefrist noch nicht vorliegen, beantragen Sie die Immatrikulation bitte ausnahmsweise ohne diese Nachweise aber innerhalb der Einschreibefrist. Sie erhalten in diesem Fall eine Nachforderung und können die noch ausstehenden Unterlagen nachreichen

  • Vollmacht bei Abwesenheit

    Da die Immatrikulation ausschließlich online erfolgt, können Sie diese von überall auf der Welt vornehmen, sofern Sie Zugriff auf das Internet haben. Bei Bedarf können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen, die Einschreibung für Sie vorzunehmen.

  • Studien­gangs­wechselnde und interne Master­bewerbende

    Wenn Sie bereits in einem anderen Studien­gang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind und das Studien­fach oder den Abschluss wechseln, schreiben wir Sie im Falle einer Zulassung und nach beantragter Immatrikulation in den neuen Studien­gang um. Falls Sie sich in Ihrem alten Studien­gang bereits zurückgemeldet haben, müssen Sie den Semesterbeitrag nicht erneut überweisen.

  • Falls Sie noch auf einen anderen Zulassungs­bescheid warten

    Sollten Sie einen Zulassungs­bescheid von der Universität Mannheim erhalten, gleichzeitig aber noch auf den Zulassungs­bescheid einer anderen Hochschule warten, können Sie sich bedenkenlos an der Universität Mannheim einschreiben. Trifft der Zulassungs­bescheid der anderen Hochschule ein, können Sie sich an der Universität Mannheim wieder exmatrikulieren, indem Sie in Portal² die Exmatrikulation beantragen. Der Semesterbeitrag und die Studien­gebühren werden Ihnen auf Antrag zurückerstattet. Bitte beachten Sie die dafür geltenden Fristen.

  • Kontakt bei Fragen zur Einschreibung

    Kontakt bei Fragen zur Einschreibung

    Bei Fragen zur Immatrikulation steht Ihnen Ihr*e zuständige*r Sachbearbeiter*in in den Studien­büros gerne zur Verfügung.

    Internationale Studien­anfänger*innen wenden sich bei Fragen zur Immatrikulation und zur späteren Anreise bitte an das International-Degree-Seeking Team des Akademischen Auslands­amtes: degreeseekingsmail-uni-mannheim.de.

    Bei Fragen zu den Studien­gebühren hilft Ihnen die Gebührenstelle: tuitionfeesmail-uni-mannheim.de.

    Bitte geben Sie bei Anfragen stets Ihren Namen und Ihre Bewerbungs­nummer an.

Sie sind an der Universität Mannheim immatrikuliert!

Nachdem Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, werden Sie an der Universität Mannheim immatrikuliert und erhalten weitere Informationen per E-Mail, unter anderem :

  • Ihre Matrikelnummer
  • Ihre Kennung und Ihr Passwort für das Abrufen von E-Mails, die Nutzung des Portal², des E-Learnings (ILIAS) und die Veranstaltungs- und Prüfungs­anmeldung
  • Ihre Studien­bescheinigungen
  • Informationen zum Erhalt der ecUM-Karte, die unter anderem als Studierenden­ausweis dient 

Start ins Studium

Infos rund um den Studien­start in Mannheim finden Sie in unserem Bereich für Erstsemester.