Immatrikulation
Wenn Sie sich an der Universität Mannheim beworben und einen Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen Sie sich als Nächstes einschreiben.
Die Einschreibung erfolgt online in Portal², indem Sie die erforderlichen Daten erfassen und alle notwendigen Unterlagen innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist (Einschreibefrist) hochladen.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle einzureichenden Unterlagen jeweils als gesonderte PDF-Datei mit einer maximalen Größe von 3 MB pro Datei vorliegen. Fügen Sie mehrseitige Dokumente bitte zu einer Datei zusammen. Wir können Ihre Unterlagen nur berücksichtigen, wenn Sie im dafür vorgesehenen Upload-Feld hochgeladen wurden. Einreichungen per E-Mail sind nicht möglich.
Folgende Unterlagen sind zwingend einzureichen (Ausnahmen bestehen, wenn Sie bereits an der Universität Mannheim eingeschrieben sind):
Antrag auf Immatrikulation
Nachdem Sie Ihre Daten in der Online-Immatrikulation erfasst haben, müssen Sie den Antrag auf Immatrikulation drucken und unterschreiben. Sie können den Antrag ausdrucken, per Hand unterschreiben und einscannen oder das erzeugte pdf digital signieren.
Den unterschriebenen Antrag laden Sie bitte im Dokumenten-Upload im Feld „Antrag auf Immatrikulation“ hoch.
Semesterbeitrag und ggf. Studiengebühr
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Universität Mannheim und geben als Verwendungszweck „SMatrikel Nachname Vorname“ an (Ihre Matrikel wird Ihnen nach Abschluss der Online-Immatrikulation angezeigt). Gegebenenfalls können Studiengebühren für internationale Studierende oder für ein Zweitstudium hinzukommen.
Wenn Sie bereits in einen anderen Studiengang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind und das Studienfach oder den Abschluss wechseln und sich in Ihrem alten Studiengang bereits zurückgemeldet haben, müssen Sie den Semesterbeitrag sowie gegebenfalls anfallende Gebühren nicht erneut überweisen.
Sofern Sie Studiengebühren für internationale Studierende zahlen müssen, beachten Sie zusätzlich bitte die Hinweise in Portal² im Abschnitt „Zahlung von Semesterbeitrag und Studiengebühren“.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Gebührenstelle unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Bewerbungsnummer: tuitionfees uni-mannheim.de
Nachweis Krankenversicherung (M10-Meldung)
Benötigt wird ein „Nachweis über eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse“ oder eine „Befreiung von der Versicherungspflicht“. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an uns übermittelt. Der Upload eines pdf-Nachweises ist nicht möglich.
Sind Sie gesetzlich versichert? Dann fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079) an. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, ob sie bei der Krankenkasse als selbständiges Mitglied versichert bzw. über Ihre Eltern mitversichert sind.
Sind Sie privat versichert? Dann müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen und ebenfalls den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079) anfordern. Falls Sie früher bereits einmal in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wenden Sie sich bitte an diese Krankenkasse, ansonsten an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.
Bitte fordern Sie den Meldegrund 10 direkt nach Ihrer Zulassung an, damit der Nachweis frühzeitig bei uns eintrifft. Ihre Einschreibung beantragen Sie bitte innerhalb der Einschreibefrist. Ihre M10-Meldung kann auch noch nach dieser Frist bei uns eingehen. In Portal² sehen Sie, ob Ihre M10 Meldung bei uns eingegangen ist (siehe Anleitung).
Bitte beachten Sie:
- Bitte fordern Sie keine M10-Meldung an, wenn Sie bereits an der Universität Mannheim eingeschrieben sind oder zum 31.07.2024 exmatrikuliert wurden und Ihr Studium nun in einem anderen Studiengang fortsetzen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Versicherungsstatus nicht erneut nachweisen.
- Die Einreichung einer Versichertenkarte/
EHIC oder schriftlichen Mitgliedsbescheinigung reichen nicht aus.
Internationale Studienanfänger*innen, die in Ihrem Heimatland krankenversichert sind, können bei Vorliegen eines ausreichenden Versicherungsschutzes von der Versicherungspflicht befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und fordern den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079) an. Detaillierte Informationen finden Sie in Portal².
Orientierungstest / Lehrerorientierungstest / OSA Psych (nur Bachelor)
Sofern Sie sich für einen Bachelor-Studiengang einschreiben, müssen Sie einen Nachweis über einen Studienorientierungstest (Orientierungstest / Lehrerorientierungstest) erbringen. Welcher Test von Ihnen abgelegt werden muss, erfahren Sie auf der Infoseite zum Thema Orientierungstest.
Bitte laden Sie die Teilnahmebescheinigung (nicht das Testergebnis) im Dokumenten-Upload im Feld „Orientierungstest“, „Orientierungstest für Bachelor of Education“ bzw. „OSA-Psych“ hoch.
Scan von Personalausweis / Reisepass
Sie benötigen eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses, auf der Ihr Name, Geburtsdatum und gegebenenfalls Geburtsort erkennbar sind.
Die Kopie laden Sie bitte im Dokumenten-Upload im Feld „Personalausweis/
Reisepass“ hoch.
Darüber hinaus können folgende Unterlagen erforderlich sein:
Sprachtestnachweis
Für einige Bachelor- und Masterstudiengänge muss ein Mindestniveau an Englischkenntnissen nachgewiesen werden. Welches Sprachniveau erforderlich ist, wie viele Jahre der Test ggf. zurückliegen darf und bis wann der Nachweis zu erbringen ist, entnehmen Sie bitte den Übersichten Sprachkenntnisse Bachelor bzw. Sprachkenntnisse Master oder den Auswahlsatzungen.
Einen Sprachnachweis müssen Sie nur einreichen, wenn auf Ihrem Zulassungsbescheid eine entsprechende Auflage vermerkt ist.
Bitte laden Sie eine entsprechende Kopie Ihres Zertifikats sofort nach Erhalt des Zulassungsbescheids, spätestens jedoch bis zu der auf dem Bescheid genannten Frist im Dokumenten-Upload im Feld „Sprachnachweis“ hoch. Sie können den Testanbieter auch anweisen, uns Ihre Testergebnisse elektronisch zu übermitteln.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, benötigen wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungsanspruch noch besteht.
Sie müssen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur einreichen, wenn auf Ihrem Zulassungsbescheid eine entsprechende Auflage vermerkt ist.
Bitte laden Sie diese Bescheinigung im Dokumenten-Upload im Feld „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ hoch.
Exmatrikulations- / Studienbescheinigung
Falls Sie im vorangegangenen Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren oder es noch sind, benötigen wir eine Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule.
Außerdem benötigen wir Nachweise über Hochschul-, Fach- und gegebenenfalls Urlaubssemester. Sie können diese zum Beispiel in Form einer Studienverlaufs- oder Immatrikulationsbescheinigung nachweisen.
Bitte beachten Sie: Sofern Sie an mehreren deutschen Hochschulen eingeschrieben waren, müssen Sie entsprechende Nachweise von allen Hochschulen einreichen.
Die Bescheinigungen laden Sie bitte im Dokumenten-Upload im Feld „Studienbescheinigung/ Exmatrikulationsbescheinigung“ hoch.
Falls Sie bereits in einen anderen Studiengang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind, ist ein Upload dieser Bescheinigung(en) nicht notwendig.
Nachweis über Genehmigung eines Parallelstudiums
Falls Sie eine Einschreibung in zwei oder mehrere Studiengänge an der Universität Mannheim anstreben oder bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind und sich parallel dazu an der Universität Mannheim einschreiben möchten, finden Sie hier wichtige Hinweise. Bitte denken Sie insbesondere daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen, damit sich Ihre Immatrikulation nicht verzögert.
Die Genehmigung über ein Parallelstudium laden Sie bitte im Dokumenten-Upload im Feld „Parallelstudium“ hoch.
Hinweis bei einer Einschreibung in einen Masterstudiengang:
Falls Sie Ihr Bachelorstudium noch abschließen und deshalb bis zum Semesterende an einer weiteren Hochschule eingeschrieben bleiben müssen, handelt es sich um kein Parallelstudium.
Nachdem Sie alle Dokumente in Portal² hochgeladen haben, können Sie die Immatrikulation durch einen Klick auf den Button „Dokumente abgeben und Immatrikulation beantragen“ beantragen. Ihre Dokumente werden dann an das Studienbüro übermittelt und Ihnen wird der Status „eingegangen“ angezeigt.
Weitere Hinweise rund um die Einschreibung
Nichteinhalten der Einschreibefrist / Fehlende Unterlagen
Vollmacht bei Abwesenheit
Da die Immatrikulation ausschließlich online erfolgt, können Sie diese von überall auf der Welt vornehmen, sofern Sie Zugriff auf das Internet haben. Bei Bedarf können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen, die Einschreibung für Sie vorzunehmen.
Studiengangswechselnde und interne Masterbewerbende
Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind und das Studienfach oder den Abschluss wechseln, schreiben wir Sie im Falle einer Zulassung und nach beantragter Immatrikulation in den neuen Studiengang um. Falls Sie sich in Ihrem alten Studiengang bereits zurückgemeldet haben, müssen Sie den Semesterbeitrag nicht erneut überweisen.
Falls Sie noch auf einen anderen Zulassungsbescheid warten
Sollten Sie einen Zulassungsbescheid von der Universität Mannheim erhalten, gleichzeitig aber noch auf den Zulassungsbescheid einer anderen Hochschule warten, können Sie sich bedenkenlos an der Universität Mannheim einschreiben. Trifft der Zulassungsbescheid der anderen Hochschule ein, können Sie sich an der Universität Mannheim wieder exmatrikulieren, indem Sie in Portal² die Exmatrikulation beantragen. Der Semesterbeitrag und die Studiengebühren werden Ihnen auf Antrag zurückerstattet. Bitte beachten Sie die dafür geltenden Fristen.
Kontakt bei Fragen zur Einschreibung
Kontakt bei Fragen zur Einschreibung
Bei Fragen zur Immatrikulation steht Ihnen Ihr*e zuständige*r Sachbearbeiter*in in den Studienbüros gerne zur Verfügung.
Internationale Studienanfänger*innen wenden sich bei Fragen zur Immatrikulation und zur späteren Anreise bitte an das International-Degree-Seeking Team des Akademischen Auslandsamtes: degreeseekings. uni-mannheim.de
Bei Fragen zu den Studiengebühren hilft Ihnen die Gebührenstelle: tuitionfees. uni-mannheim.de
Bitte geben Sie bei Anfragen stets Ihren Namen und Ihre Bewerbungsnummer an.
Sie sind an der Universität Mannheim immatrikuliert!
Nachdem Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, werden Sie an der Universität Mannheim immatrikuliert und erhalten weitere Informationen per E-Mail, unter anderem :
- Ihre Matrikelnummer
- Ihre Uni-ID und ein Initialpasswort für das Abrufen von E-Mails, die Nutzung des Portal², des E-Learnings (ILIAS) und die Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung
- Ihre Studienbescheinigungen
- Informationen zum Erhalt der ecUM-Karte, die unter anderem als Studierendenausweis dient
Start ins Studium
Infos rund um den Studienstart in Mannheim finden Sie in unserem Bereich für Erstsemester.