Wenn Sie sich an der Universität Mannheim beworben und einen Zulassungsbescheid erhalten haben, müssen Sie sich als Nächstes einschreiben.
Die Einschreibung erfolgt ausschließlich online. Bitte laden Sie dazu alle erforderlichen Unterlagen im Bewerbungsportal unter „Anträge verwalten“ hoch. Beachten Sie dabei die im Zulassungsbescheid angegebenen Frist (Einschreibefrist). Einsendungen per E-Mail sind nicht möglich und können nicht berücksichtigt werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle einzureichenden Unterlagen jeweils als gesonderte PDF-Datei mit einer maximalen Größe von 3 MB pro Datei vorliegen. Fügen Sie mehrseitige Dokumente bitte zu einer Datei zusammen. Das betrifft zum Beispiel den „Antrag auf Einschreibung“. Je Upload-Feld kann nur eine PDF-Datei hochgeladen werden.
Folgende Unterlagen sind zwingend einzureichen (Ausnahmen bestehen, wenn Sie bereits an der Universität Mannheim eingeschrieben sind):
Der Antrag auf Immatrikulation wird Ihnen zusammen mit dem Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Bitte
Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen des Antrags haben, nutzen Sie bitte die Ausfüllhilfe. Internationale Studierende finden eine Ausfüllhilfe in Portal².
Den Antrag laden Sie bitte als eine Datei im PDF-Format im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „Antrag auf Einschreibung“ hoch.
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag in Höhe von 194,30 Euro auf das Konto der Universität Mannheim. Gegebenenfalls können Studiengebühren für internationale Studierende oder für ein Zweitstudium hinzukommen. Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt den Verwendungszweck an, den Sie auf dem Merkblatt finden. Das Merkblatt hängt Ihrem Zulassungsbescheid an.
Den Zahlungsnachweis laden Sie bitte im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „Zahlungsnachweis (Semesterbeitrag und ggf. Studiengebühr)“ hoch.
Sofern Sie Studiengebühren für internationale Studierende zahlen müssen, beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zur Zahlung des Semesterbeitrags und der Studiengebühr auf Ihrem Zulassungsbescheid im Studierendenportal im Abschnitt „Zahlung von Semesterbeitrag und Studiengebühren“.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gebührenstelle unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Bewerbungsnummer: tuitionfees uni-mannheim.de
Benötigt wird ein „Nachweis über eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenlasse“ oder eine „Befreiung von der Versicherungspflicht“. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an uns übermittelt. Der Upload eines pdf-Nachweises ist nicht möglich.
Sind Sie gesetzlich versichert? Dann fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079)an. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, ob sie bei der Krankenkasse als selbständiges Mitglied versichert bzw. über Ihre Eltern mitversichert sind.
Sind Sie privat versichert? Dann müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen und ebenfalls den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079) anfordern. Falls Sie früher bereits einmal in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wenden Sie sich bitte an diese Krankenkasse, ansonsten an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.
Bitte fordern Sie den Meldegrund M10 möglichst direkt nach Ihrer Zulassung an, damit der Nachweis möglichst frühzeitig bei uns eintrifft. Ohne diesen Nachweis kann eine Immatrikulation nicht erfolgen. Der Antrag auf Einschreibung kann aber bereits gestellt werden.
Im Portal² sehen Sie, ob Ihre M10 Meldung bereits bei uns eingegangen ist. Bitte beachten Sie dafür diese Anleitung.
Bitte beachten Sie:
Internationale Studienanfängerinnen und -anfänger, die in Ihrem Heimatland krankenversichert sind, können bei Vorliegen eines ausreichenden Versicherungsschutzes ebenfalls von der Versicherungspflicht befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und fordern den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ an. Detaillierte Informationen finden Sie im Portal².
Sofern Sie sich für einen Bachelor-Studiengang einschreiben, müssen Sie einen Nachweis über einen Studienorientierungstest (Orientierungstest / Lehrerorientierungstest) erbringen. Welcher Test von Ihnen abgelegt werden muss, erfahren Sie auf der Infoseite zum Thema Orientierungstest.
Bitte laden Sie die Teilnahmebescheinigung (nicht das Testergebnis) im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „Orientierungstest / Lehrerorientierungstest / OSA Psych“ hoch.
Falls Sie den Nachweis bereits im Rahmen der Online-Bewerbung hochgeladen haben, ist ein nochmaliger Upload nicht notwendig.
Sie benötigen eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses, auf der Ihr Name und das Geburtsdatum erkennbar sind.
Die Kopie laden Sie bitte im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „Personalausweis/
Falls Sie bereits in einem anderen Studiengang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind oder den Studiengang wechseln, ist ein nochmaliger Upload nicht notwendig.
Für einige Bachelor- und Masterstudiengänge muss ein Mindestniveau an Englischkenntnissen nachgewiesen werden. Welches Sprachniveau erforderlich ist, wie viele Jahre der Test ggf. zurückliegen darf und bis wann der Nachweis zu erbringen ist, entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbroschüren oder den Auswahlsatzungen.
Einen Sprachnachweis müssen Sie nur einreichen, wenn auf Ihrem Zulassungsbescheid der Hinweis „Wichtig – Sprachnachweis“ steht.
Bitte laden Sie eine entsprechende Kopie Ihres Zertifikats sofort nach Erhalt des Zulassungsbescheids, spätestens jedoch bis zu der auf dem Bescheid genannten Frist im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „ggf. Englischnachweis“ hoch. Sie können den Testanbieter auch anweisen, uns Ihre Testergebnisse elektronisch zu übermitteln.
Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, benötigen wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungsanspruch noch besteht.
Diesen Nachweis müssen Sie nur einreichen, wenn auf Ihrem Zulassungsbescheid der Hinweis „Wichtig – Unbedenklichkeitsbescheinigung“ steht.
Bitte laden Sie diese Bescheinigung im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung“ hoch.
Falls Sie im vorangegangenen Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren oder es noch sind, benötigen wir eine Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule.
Außerdem benötigen wir Nachweise über Hochschul-, Fach- und gegebenenfalls Urlaubssemester. Sie können diese zum Beispiel in Form einer Studienverlaufs- oder Immatrikulationsbescheinigung nachweisen.
Bitte beachten Sie: Sofern Sie an mehreren deutschen Hochschulen eingeschrieben waren, müssen Sie entsprechende Nachweise von allen Hochschulen einreichen.
Die Bescheinigungen laden Sie bitte im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ in den Feldern „ggf. Exmatrikulationsbescheinigung“ und „ggf. Studienbescheinigung“ hoch.
Falls Sie bereits in einem anderen Studiengang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind, ist ein Upload dieser Bescheinigung(en) nicht notwendig.
Sofern Sie für einen Masterstudiengang an der Universität Mannheim zugelassen wurden und eine Exmatrikulation an Ihrer aktuellen Hochschule noch nicht möglich ist, benötigen wir für die Einschreibung eine Bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule. Bitte lassen Sie sich von Ihrer bisherigen Hochschule den Abschluss Ihres Studiums bzw. noch ausstehende Prüfungsleistungen bestätigen. Nutzen Sie dafür bitte die Bestätigungsvorlage.
Die ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung laden Sie bitte im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „ggf. Einschreibenachweis“ hoch.
Sofern Sie in einem ein Dienst-, Arbeits-, oder Ausbildungsverhältnis stehen, können wir Sie nicht einschreiben. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn Sie zeitlich die Möglichkeit haben, sich dem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Bei einem Beschäftigungsverhältnis von weniger als 20 Stunden in der Woche gehen wird davon aus, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. In diesem Fall müssen Sie keinen Nachweis erbringen.
Sollten Sie mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt sein, benötigen wir einen Nachweis Ihres Arbeitgebers. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass Sie zeitlich in der Lage sind, sich Ihrem Studium uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen. Bitte nutzen Sie dafür die Bestätigungsvorlage.
Die ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung laden Sie bitte im Bewerberportal unter „Anträge verwalten“ im Feld „ggf. Bestätigung Arbeitgeber“ hoch.
Nachdem Sie alle Dokumente im Bewerberportal hochgeladen haben, können Sie die Immatrikulation durch einen Klick auf den Button „Einschreibung beantragen“ beantragen. Ihre Dokumente werden dann an das Studienbüro übermittelt und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Bitte beantragen Sie die Immatrikulation erst, wenn Sie alle für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen hochgeladen haben.
Auf dem Merkblatt ist aufgeführt, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Das Merkblatt hängt Ihrem Zulassungsbescheid an.
Sollten Sie die Einschreibefrist aus nachvollziehbaren Gründen nicht einhalten können, teilen Sie uns dies unbedingt innerhalb der Einschreibefrist schriftlich oder per E-Mail unter Angabe Ihrer Bewerberinnen- oder Bewerbernummer mit. Wir prüfen dann, ob Ihr Studienplatz gegebenenfalls über die Frist hinaus freigehalten werden kann. Ohne eine Mitteilung von Ihnen, können wir nach der Einschreibefrist eingegangene Unterlagen nicht mehr berücksichtigen.
Sollten Ihnen einzelne Nachweise auch zum Ende der Einschreibefrist noch nicht vorliegen, beantragen Sie die Immatrikulation bitte ausnahmsweise ohne diese Nachweise, aber innerhalb der Einschreibefrist. Sie erhalten in diesem Fall eine Nachforderung und können die noch ausstehenden Unterlagen nachreichen.
Wenn Sie während des Einschreibezeitraumes nicht zu Hause sind, können Sie eine Person bevollmächtigen, für Sie die Einschreibung vorzunehmen.
Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind und das Studienfach oder den Abschluss wechseln, schreiben wir Sie im Falle einer Zulassung in den neuen Studiengang um. In diesem Fall ist neben dem Antrag auf Einschreibung nur der Nachweis über die Bezahlung des Semesterbeitrages erforderlich.
Die Unterlagen zur Krankenversicherung und zu vorangegangenen Studienzeiten an anderen deutschen Hochschulen müssen Sie dagegen nicht einreichen.
Sollten Sie einen Zulassungsbescheid von der Universität Mannheim erhalten, gleichzeitig aber noch auf den Zulassungsbescheid einer anderen Hochschule warten, können Sie sich bedenkenlos an der Universität Mannheim einschreiben. Trifft der Zulassungsbescheid der anderen Hochschule ein, können Sie sich an der Universität Mannheim bei Bedarf wieder exmatrikulieren. In diesem Fall reichen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation ein. Der Semesterbeitrag und die Studiengebühren werden Ihnen auf Antrag zurückerstattet. Bitte beachten Sie die geltenden Fristen.
Bei Fragen zur Immatrikulation steht Ihnen Ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Studienbüros gerne zur Verfügung.
Internationale Studienanfängerinnen und -anfänger wenden sich bei Fragen zur off-campus Immatrikulation und zur späteren Anreise bitte an das degree-seeking Team des Akademischen Auslandsamtes: degreeseekings. uni-mannheim.de
Bei Fragen zu den Studiengebühren hilft Ihnen die Gebührenstelle: tuitionfees. uni-mannheim.de
Bitte geben Sie bei Anfragen stets Ihren Namen und Ihre Bewerbungsnummer an.
Nachdem Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, werden Sie an der Universität Mannheim immatrikuliert. Sie erhalten als Ersteinschreiberin oder Ersteinschreiber folgende Dokumente per E-Mail:
Infos rund um den Studienstart in Mannheim finden Sie in unserem Bereich für Erstsemester.