Zwei Studierende kommen eine Treppe hinunter.

Immatrikulation

Wenn Sie sich an der Universität Mannheim beworben und einen Zulassungs­bescheid erhalten haben, müssen Sie sich als Nächstes einschreiben.

Die Einschreibung erfolgt online in Portal², indem Sie die erforderlichen Daten erfassen und alle notwendigen Unter­lagen innerhalb der im Zulassungs­bescheid angegebenen Frist (Einschreibefrist) hochladen.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle einzureichenden Unter­lagen jeweils als gesonderte PDF-Datei mit einer maximalen Größe von 3 MB pro Datei vorliegen. Fügen Sie mehrseitige Dokumente bitte zu einer Datei zusammen. Wir können Ihre Unter­lagen nur berücksichtigen, wenn Sie im dafür vorgesehenen Upload-Feld hochgeladen wurden. Einreichungen per E-Mail sind nicht möglich.

Folgende Unter­lagen sind zwingend einzureichen (Ausnahmen bestehen, wenn Sie bereits an der Universität Mannheim eingeschrieben sind):

  • Antrag auf Immatrikulation

    Nachdem Sie Ihre Daten in der Online-Immatrikulation erfasst haben, müssen Sie den Antrag auf Immatrikulation drucken und unter­schreiben. Sie können den Antrag ausdrucken, per Hand unter­schreiben und einscannen oder das erzeugte pdf digital signieren.

    Den unter­schriebenen Antrag laden Sie bitte im Dokumenten-Upload im Feld „Antrag auf Immatrikulation“ hoch.

  • Semesterbeitrag und ggf. Studien­gebühr

    Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Universität Mannheim und geben als Verwendungs­zweck „SMatrikel Nachname Vorname an (Ihre Matrikel wird Ihnen nach Abschluss der Online-Immatrikulation angezeigt). Gegebenenfalls können Studien­gebühren für internationale Studierende oder für ein Zweitstudium hinzukommen.

    Wenn Sie bereits in einen anderen Studien­gang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind und das Studien­fach oder den Abschluss wechseln und sich in Ihrem alten Studien­gang bereits zurückgemeldet haben, müssen Sie den Semesterbeitrag sowie gegebenfalls anfallende Gebühren nicht erneut überweisen.

    Sofern Sie Studien­gebühren für internationale Studierende zahlen müssen, beachten Sie zusätzlich bitte die Hinweise in Portal² im Abschnitt „Zahlung von Semesterbeitrag und Studien­gebühren“.

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Gebührenstelle unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Bewerbungs­nummer: tuitionfeesmail-uni-mannheim.de

  • Nachweis Kranken­versicherung (M10-Meldung)

    Benötigt wird ein „Nachweis über eine Kranken­versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse“ oder eine „Befreiung von der Versicherungs­pflicht“. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an uns übermittelt. Der Upload eines pdf-Nachweises ist nicht möglich.

    Sind Sie gesetzlich versichert? Dann fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079) an. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, ob sie bei der Krankenkasse als selbständiges Mitglied versichert bzw. über Ihre Eltern mitversichert sind.

    Sind Sie privat versichert? Dann müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungs­pflicht befreien lassen und ebenfalls den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079) anfordern. Falls Sie früher bereits einmal in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wenden Sie sich bitte an diese Krankenkasse, ansonsten an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.

    Bitte fordern Sie den Meldegrund 10 direkt nach Ihrer Zulassung an, damit der Nachweis frühzeitig bei uns eintrifft. Ihre Einschreibung beantragen Sie bitte innerhalb der Einschreibefrist. Ihre M10-Meldung kann auch noch nach dieser Frist bei uns eingehen. In Portal² sehen Sie, ob Ihre M10 Meldung bei uns eingegangen ist (siehe Anleitung).

    Bitte beachten Sie:

    • Bitte fordern Sie keine M10-Meldung an, wenn Sie bereits an der Universität Mannheim eingeschrieben sind oder zum 31.07.2024 exmatrikuliert wurden und Ihr Studium nun in einem anderen Studien­gang fortsetzen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Versicherungs­status nicht erneut nachweisen.
    • Die Einreichung einer Versichertenkarte/EHIC oder schriftlichen Mitglieds­bescheinigung reichen nicht aus.

    Internationale Studien­anfänger*innen, die in Ihrem Heimatland krankenversichert sind, können bei Vorliegen eines ausreichenden Versicherungs­schutzes von der Versicherungs­pflicht befreit werden. Bitte wenden Sie sich dafür an eine beliebige gesetzliche Kranken­versicherung in Deutschland und fordern denMeldegrund 10 für die Universität Mannheim“ (Absendernummer: H0002079) an. Detaillierte Informationen finden Sie in Portal².

  • Orientierungs­test / Lehr­er­orientierungs­test / OSA Psych (nur Bachelor)

    Sofern Sie sich für einen Bachelor-Studien­gang einschreiben, müssen Sie einen Nachweis über einen Studien­orientierungs­test (Orientierungs­test / Lehr­er­orientierungs­test) erbringen. Welcher Test von Ihnen abgelegt werden muss, erfahren Sie auf der Infoseite zum Thema Orientierungs­test.

    Bitte laden Sie die Teilnahme­bescheinigung (nicht das Testergebnis) im Dokumenten-Upload im Feld „Orientierungs­test“, „Orientierungs­test für Bachelor of Education“ bzw. „OSA-Psych“  hoch.

  • Scan von Personalausweis / Reisepass

    Sie benötigen eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses, auf der Ihr Name, Geburtsdatum und gegebenenfalls Geburtsort erkennbar sind.

    Die Kopie laden Sie bitte im Dokumenten-Upload im Feld „Personalausweis/Reisepass“ hoch.

Darüber hinaus können folgende Unter­lagen erforderlich sein:

  • Sprach­testnachweis

    Für einige Bachelor- und Master­studien­gänge muss ein Mindest­niveau an Englisch­kenntnissen nachgewiesen werden. Welches Sprach­niveau erforderlich ist, wie viele Jahre der Test ggf. zurückliegen darf und bis wann der Nachweis zu erbringen ist, entnehmen Sie bitte den Über­sichten Sprach­kenntnisse Bachelor bzw. Sprach­kenntnisse Master oder den Auswahlsatzungen.

    Einen Sprach­nachweis müssen Sie nur einreichen, wenn auf Ihrem Zulassungs­bescheid eine entsprechende Auflage vermerkt ist.

    Bitte laden Sie eine entsprechende Kopie Ihres Zertifikats sofort nach Erhalt des Zulassungs­bescheids, spätestens jedoch bis zu der auf dem Bescheid genannten Frist im Dokumenten-Upload im Feld „Sprach­nachweis“ hoch. Sie können den Testanbieter auch anweisen, uns Ihre Testergebnisse elektronisch zu übermitteln.

  • Unbedenklichkeits­bescheinigung

    Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren, benötigen wir eine Unbedenklichkeits­bescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungs­anspruch noch besteht.

    Sie müssen eine Unbedenklichkeits­bescheinigung nur einreichen, wenn auf Ihrem Zulassungs­bescheid eine entsprechende Auflage vermerkt ist.

    Bitte laden Sie diese Bescheinigung im Dokumenten-Upload im Feld „Unbedenklichkeits­bescheinigung“ hoch.

  • Exmatrikulations- / Studien­bescheinigung

    Falls Sie im vorangegangenen Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren oder es noch sind, benötigen wir eine Exmatrikulations­bescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule.

    Außerdem benötigen wir Nachweise über Hochschul-, Fach- und gegebenenfalls Urlaubssemester. Sie können diese zum Beispiel in Form einer Studien­verlaufs- oder Immatrikulations­bescheinigung nachweisen.

    Bitte beachten Sie: Sofern Sie an mehreren deutschen Hochschulen eingeschrieben waren, müssen Sie entsprechende Nachweise von allen Hochschulen einreichen.

    Die Bescheinigungen laden Sie bitte im Dokumenten-Upload im Feld „Studien­bescheinigung/ Exmatrikulations­bescheinigung“ hoch.

    Falls Sie bereits in einen anderen Studien­gang an der Universität Mannheim eingeschrieben sind, ist ein Upload dieser Bescheinigung(en) nicht notwendig.

  • Nachweis über Genehmigung eines Parallelstudiums

    Falls Sie eine Einschreibung in zwei oder mehrere Studien­gänge an der Universität Mannheim anstreben oder bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind und sich parallel dazu an der Universität Mannheim einschreiben möchten, finden Sie hier wichtige Hinweise. Bitte denken Sie insbesondere daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen, damit sich Ihre Immatrikulation nicht verzögert.

    Die Genehmigung über ein Parallelstudium laden Sie bitte im Dokumenten-Upload im Feld „Parallelstudium“ hoch.

    Hinweis bei einer Einschreibung in einen Master­studien­gang:
    Falls Sie Ihr Bachelor­studium noch abschließen und deshalb bis zum Semesterende an einer weiteren Hochschule eingeschrieben bleiben müssen, handelt es sich um kein Parallelstudium.

Nachdem Sie alle Dokumente in Portal² hochgeladen haben, können Sie die Immatrikulation durch einen Klick auf den Button „Dokumente abgeben und Immatrikulation beantragen“ beantragen. Ihre Dokumente werden dann an das Studien­büro übermittelt und Ihnen wird der Status „eingegangen“ angezeigt.

Weitere Hinweise rund um die Einschreibung

Sie sind an der Universität Mannheim immatrikuliert!

Nachdem Ihre Unter­lagen vollständig bei uns eingegangen sind, werden Sie an der Universität Mannheim immatrikuliert und erhalten weitere Informationen per E-Mail, unter anderem :

  • Ihre Matrikelnummer
  • Ihre Uni-ID und ein Initialpasswort für das Abrufen von E-Mails, die Nutzung des Portal², des E-Learnings (ILIAS) und die Veranstaltungs- und Prüfungs­anmeldung
  • Ihre Studien­bescheinigungen
  • Informationen zum Erhalt der ecUM-Karte, die unter anderem als Studierenden­ausweis dient 

Start ins Studium

Infos rund um den Studien­start in Mannheim finden Sie in unserem Bereich für Erstsemester.