Postdoc-Fonds

Der Postdoc-Fonds der Postdoc Career Academy soll es Wissenschaft­ler*innen in einem frühen Karrierestadium ermöglichen, eigene Ideen in Forschung und Lehre selbstbestimmt zu verwirklichen. In einem einfachen Verfahren können Postdocs jährlich Mittel von bis zu 5.000 Euro beantragen, über die sie frei und unabhängig von Vorgesetzen oder Mentor*innen verfügen können.


Wer ist antragsberechtigt?
Promovierte wissenschaft­liche Mitarbeiter*innen, die

  • über ein in der Regel befristetes Beschäftigungs­verhältnis mit dem Ziel der Weiter­qualifikation an der Universität Mannheim verfügen und
  • nicht bereits auf anderem Wege auf geeignete Mittel zugreifen können (zum Beispiel Aversum für Juniorprofessor*innen, Budget für MZES-Fellows) und
  • als Mitglieder der Postdoc Career Academy registriert sind.


Wofür können Mittel beantragt werden?

  • Ausgaben, die zur Erfüllung der Dienstaufgaben beitragen und unter Berücksichtigung der haushalts­rechtlichen Bestimmungen finanz­ierbar sind (Beispiele sind unten bei den FAQ aufgeführt),
  • dar­unter auch Maßnahmen zur Weiterqualifizierung und Karriere­entwicklung, die nicht im Rahmen der Postdoc Career Academy oder anderer Qualifizierungs­maßnahmen der Universität Mannheim angeboten werden.
  • Ausgenommen sind Ausgaben, die der allgemeinen Grundausstattung (zum Beispiel Bürobedarf, technische Ausstattung für den Arbeits­platz und dergleichen) zugeordnet werden können.


In welchem Umfang können Mittel beantragt werden?
Pro Person und Haushalts­jahr können bis zu 5.000 Euro beantragt und verausgabt werden. Das Budget unter­liegt der Jährlichkeit und ist nicht ins nächste Haushalts­jahr übertragbar. Das Angebot gilt zunächst bis Ende des Jahres 2025.


Wie funktioniert die Antragsstellung?
Die Mittel können nicht pauschal, sondern nur für konkrete Ausgaben beantragt werden, die den oben genannten Kriterien entsprechen müssen. Für die Beantragung der Mittel senden Sie bitte einen formlosen Antrag in Briefform mit den folgenden Informationen an postdocsmail-uni-mannheim.de:

  • Name
  • Fakultät/Abteilung bzw. Einrichtung
  • Fach­bereich
  • universitäre E-Mail-Adresse
  • In welcher Höhe möchten Sie Mittel beantragen?
  • Wozu möchten Sie Mittel beantragen (Kurzdarstellung von max. 1 Seite)?
  • ggf. Angebote, Kostenvoranschläge

Nach Prüfung und Bewilligung bzw. Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid per E-Mail.

Hinweise zum Datenschutz im Zuge der Antragsstellung finden Sie in unseren Datenschutz­hinweisen.

Wie funktioniert die Auszahlung der bewilligten Mittel?
Die entstandenen Kosten werden bis zur Höhe der bewilligten Mittel (max. 5.000 Euro/Jahr) direkt durch die Postdoc Career Academy beglichen.

  • Im Zuge der Bewilligung wird ein Leitkriterium für die Rechnungs­tellung mitgeteilt, sodass die Bezahlung im Regelfall über den eRechnungs-Lauf erfolgen kann. Der Beschaffungs­prozess wird im Rahmen des Bewilligungs­prozesses mit der Postdoc Career Academy abgestimmt.
  • Für Dienstreisen wird eine Kontierungs­information (PSP-Element/Fonds) zur Verfügung gestellt; gleiches gilt für die Einstellung von Hilfskräften.

Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderung erhalten Sie im Intranet.


Frequently Asked Questions (FAQ)

    • Ich habe die Promotion abgeschlossen, aber die Promotions­urkunde noch nicht erhalten. Bin ich trotzdem antragsberechtigt?
      Ja, Sie sind antragsberechtigt, sobald Sie Ihre mündliche Abschluss­prüfung (Disputation/Rigorosum) erfolgreich abgeschlossen haben. Sofern die Promotion an der Universität Mannheim erfolgt ist, können wir die Prüfung selbst vornehmen. In allen anderen Fällen reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Antrag eine vorläufige Bestätigung über den Abschluss der Promotion ein.
    • Warum kann ich die Mittel nicht pauschal beantragen?
      Damit geprüft werden kann, ob die einzelnen Ausgaben förder­fähig sind und den haushalts­rechtlichen Bestimmungen genügen, muss die konkrete Verwendung dargestellt werden.
    • Kann ich Mittel beantragen, auch wenn ich während deren Verausgabung voraussichtlich nicht mehr an der Universität Mannheim beschäftigt bin?
      Nein, das ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Verausgabung der Mittel müssen Sie an der Universität Mannheim beschäftigt sein.
    • Kann ich Mittel zur Finanzierung oder Aufstockung meines eigenen Beschäftigungs­verhältnisses beantragen, zum Beispiel um einen gewissen Zeitraum zu überbrücken?
      Nein, die Mittel des Postdoc-Fonds können nicht zur Finanzierung oder Aufstockung des eigenen Beschäftigungs­verhältnisses verwendet werden.
    • Was sind Beispiele für beantragbare Ausgaben?
      • Beschäftigung von studentischen oder wissenschaft­lichen Hilfskräften
      • Reisemittel (In- und Ausland) gemäß den Bestimmungen des Landes­reisekostengesetzes (LRKG)
      • Mittel zur Ausrichtung einer Tagung/eines Workshops (bitte beachten Sie hierbei die Maßgaben der Universität zu Bewirtungs- und Repräsentations­ausgaben)
      • Versuchspersonengelder
      • Beschaffung von Daten
      • fremdsprach­liches Lektorat
      • Publikations­kosten und Druckkostenzuschüsse (außer für Dissertationen und Habilitationen, bitte beachten Sie hierbei die Maßgaben der Universität zu Druckkosten- und Publikations­zuschüssen)
      • Honorare für Gastvortragende
      • Spezialsoftware, die nicht zur Grundausstattung gehört
      • Teilnahme an Veranstaltungen zur Karriere­entwicklung (z.B. Veranstaltungen und Coachings des Deutschen Hochschul­verbands (DHV) oder von German Scholars Organization)
    • Was sind Beispiele für nicht beantragbare Ausgaben?
      • Verbrauchs- und Büromaterial
      • technisches Equipment, das zur allgemeinen Grundausstattung gehört
      • Wartungs­kosten und Reparaturen von technischen Geräten
      • Personalmittel zur Finanzierung des eigenen Beschäftigungs­verhältnisses
      • Druckkostenzuschüsse für die Publikation von Dissertationen und Habilitationen
      • Gastgeschenke (siehe hierzu die Maßgaben der Universität zu Repräsentations­kosten)
    • Kann ich Mittel für das nächste Jahr ansparen?
      Nein, Sie können Mittel nicht ansparen. Bewilligte Mittel, die im laufenden Haushalts­jahr nicht verausgabt werden, fließen an den Postdoc-Fonds zurück.
    • Was passiert, wenn meine Ausgaben unerwartet höher oder niedriger ausfallen als die dafür beantragten Mittel?
      Bitte teilen Sie der Postdoc Career Academy unverzüglich mit, wenn sich die Höhe der benötigten Mittel ändert. In der Regel sollte eine Änderung bzw. Erhöhung der Bewilligungs­summe un­problematisch sein, solange die zulässige Höchstgrenze von 5.000 Euro pro Jahr nicht überschritten wird.
    • Darf ich die Mittel des Postdoc-Fonds mit anderen Mitteln kombinieren?
      Eine Kombination mit anderen Mitteln ist im Einzelfall möglich, solange es sich nicht um Drittmittel externer Fördergeber (z.B. DFG, DAAD, Stiftungen) handelt. Eine Kombination mit Lehr­stuhl­mitteln oder anderen Haushalts­mitteln im Rahmen von Förder­programmen der Universität (z.B. Reisekosten­programme) ist möglich, muss der Postdoc Career Academy aber angezeigt werden.

    Kontakt

    Nehmen Sie gerne schon vor der Antragsstellung mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne und helfen bei Unsicherheiten und offenen Fragen weiter.

    Dr. Katharina Bolle

    Dr. Katharina Bolle

    Forschungs­förderung, Wissenschaft­liche Karrierewege
    Über­fach­liche Förderung und Beratung von Post-Docs und Juniorprofessor*innen
    Universität Mannheim
    Dezernat I – Forschungs­angelegenheiten und Qualitäts­management
    L 1, 1 – Raum 328
    68161 Mannheim
    Johanna Fatokun

    Johanna Fatokun

    Wissenschaft­liche Karrierewege
    Qualifizierungs­programme für Promovierende und Post-Docs, Spendenverwaltung
    Universität Mannheim
    Dezernat I – Forschungs­angelegenheiten und Qualitäts­management
    L 1, 1 – Raum 326
    68161 Mannheim