Senat

Der Senat entscheidet in allen akademischen Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung sind für Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind.

Aufgaben

Der Senat ist insbesondere zuständig für die in § 19 Abs. 1 Satz 2 Landes­hochschul­gesetz genannten Aufgaben – so zum Beispiel für:

  • Wahl der hauptamtlichen Rektorats­mitglieder (Rektor* in, Kanzler*in) gemeinsam mit dem Universitäts­rat
  • Wahl der Prorektor*innen
  • Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungs­plänen
  • Stellungnahme zum Wirtschafts­plan
  • Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungs­zahlen
  • Verabschiedung und Änderung der Grundordnung
  • Erörterung des Jahresberichts des*der* Rektor*in während einer gemeinsamen Sitzung mit dem Universitäts­rat
  • Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studien­gängen, Universitäts­einrichtungen und gemeinsamen Kommissionen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und Förderung des wissenschaft­lichen Nachwuchses sowie des Technologietransfers
  • Beschlussfassung aufgrund der Vorschläge der Fakultäten über die Satzungen für Hochschul­prüfungen
  • Beschlussfassung über die Vorschläge der Fakultäten für die Berufung von Professor*innen sowie Juniorprofessor*innen

Weiteres regelt die Grundordung der Universität Mannheim.


Mitglieder des Senats

Zum Senat gehören nach §1 Grundordnung kraft Amtes als stimmberechtigte Mitglieder die Rektorin oder der Rektor als dessen Vorsitzende oder Vorsitzender, die Kanzlerin oder der Kanzler sowie die zentrale Gleichstellungs­beauftragte. Weitere 36 stimmberechtigte Mitglieder werden durch Wahlen aus der Gruppe der Hochschul­lehrer*innen, der Akademischen Mitarbeitenden, der Studierenden, der Doktorand*innen sowie der Gruppe der sonstigen Mitarbeitenden bestimmt.

Als beratende Mitglieder des Senats fungieren vier Prorektor*innen sowie maximal fünf Dekan*innen (soweit diese nicht bereits gewählte Mitglieder des Senats sind) und ein*e Vertreter*in der Verfassten Studierenden­schaft.

Näheres zur Zusammensetzung des Senats gemäß §1 Grundordnung.

Hier finden Sie eine Übersicht über alle aktuellen Mitglieder des Senates.


Sitzungs­termine

Die Sitzungen des Senats sind in der Regel nicht öffentlich. Auf öffentliche Tagesordnungs­punkte wird gesondert hingewiesen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungs­termine des Senates für die kommenden Semester.



Kontakt

Beate Probst

Beate Probst

Gremien­management / Geschäftsstelle des Senats und seiner Ausschüsse
Universität Mannheim
Rektorat
Schloss Ostflügel
68161 Mannheim