Senat
Der Senat entscheidet in allen akademischen Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung sind für Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind.
Aufgaben
Der Senat ist insbesondere zuständig für die in § 19 Abs. 1 Satz 2 Landeshochschulgesetz genannten Aufgaben – so zum Beispiel für:
- Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder (Rektor* in, Kanzler*in) gemeinsam mit dem Universitätsrat
- Wahl der Prorektor*innen
- Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungsplänen
- Stellungnahme zum Wirtschaftsplan
- Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungszahlen
- Verabschiedung und Änderung der Grundordnung
- Erörterung des Jahresberichts des*der* Rektor*in während einer gemeinsamen Sitzung mit dem Universitätsrat
- Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Universitätseinrichtungen und gemeinsamen Kommissionen
- Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie des Technologietransfers
- Beschlussfassung aufgrund der Vorschläge der Fakultäten über die Satzungen für Hochschulprüfungen
- Beschlussfassung über die Vorschläge der Fakultäten für die Berufung von Professor*innen sowie Juniorprofessor*innen
Weiteres regelt die Grundordung der Universität Mannheim.
Mitglieder des Senats
Zum Senat gehören nach §1 Grundordnung kraft Amtes als stimmberechtigte Mitglieder der*die Rektor*in als dessen Vorsitzende*r, der*die Kanzler*in sowie die zentrale Gleichstellungsbeauftragte. Weitere 36 stimmberechtigte Mitglieder werden durch Wahlen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen, der Akademischen Mitarbeitenden, der Studierenden, der Doktorand*innen sowie der Gruppe der sonstigen Mitarbeitenden bestimmt.
Als beratende Mitglieder des Senats fungieren vier Prorektor*innen sowie maximal fünf Dekan*innen (soweit diese nicht bereits gewählte Mitglieder des Senats sind) und ein*e Vertreter*in der Verfassten Studierendenschaft.
Näheres zur Zusammensetzung des Senats gemäß §1 Grundordnung.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle aktuellen Mitglieder des Senates.
Sitzungstermine
Die Sitzungen des Senats sind in der Regel nicht öffentlich. Auf öffentliche Tagesordnungspunkte wird gesondert hingewiesen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungstermine des Senates für die kommenden Semester.
Weiterführende Dokumente
- Grundordnung der Universität Mannheim (27. Februar 2019) ( PDF , 704 KB )
- Richtlinie zur guten wissenschaftlichen Praxis an der Universität Mannheim (Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2014) ( PDF , 267 KB )
- Richtlinie zum Partnerschaftlichen Verhalten an der Universität Mannheim (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014) ( PDF , 54 KB )
- Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft (Senatsbeschluss vom 5. März 2008) ( PDF , 109 KB )