Senat

Der Senat entscheidet in allen akademischen Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung sind für Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den Fakultäten zugewiesen sind.

Aufgaben

Der Senat ist insbesondere zuständig für die in § 19 Abs. 1 Satz 2 Landes­hochschul­gesetz genannten Aufgaben – so zum Beispiel für:

  • Wahl der hauptamtlichen Rektorats­mitglieder (Rektorin oder Rektor, Kanzlerin oder Kanzler) gemeinsam mit dem Universitäts­rat
  • Wahl der Prorektorinnen und Prorektoren
  • Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungs­plänen
  • Stellungnahme zum Wirtschafts­plan
  • Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungs­zahlen
  • Verabschiedung und Änderung der Grundordnung
  • Erörterung des Jahresberichts der Rektorin oder des Rektors in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Universitäts­rat
  • Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studien­gängen, Universitäts­einrichtungen und gemeinsamen Kommissionen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Forschung und Förderung des wissenschaft­lichen Nachwuchses sowie des Technologietransfers
  • Beschlussfassung aufgrund der Vorschläge der Fakultäten über die Satzungen für Hochschul­prüfungen
  • Beschlussfassung über die Vorschläge der Fakultäten für die Berufung von Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und -professoren

Weiteres regelt die Grundordung der Universität Mannheim.


Mitglieder des Senats

Zum Senat gehören nach §1 Grundordnung kraft Amtes als stimmberechtigte Mitglieder die Rektorin oder der Rektor als dessen Vorsitzende oder Vorsitzender, die Kanzlerin oder der Kanzler sowie die zentrale Gleichstellungs­beauftragte. Weitere 36 stimmberechtigte Mitglieder werden durch Wahlen aus der Gruppe der Hochschul­lehr­erinnen und Hochschul­lehrer, der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Studierenden, der Doktorandinnen und Doktoranden sowie der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmt. Als beratende Mitglieder des Senats fungieren vier Prorektorinnen und Prorektoren sowie maximal fünf Dekaninnen und Dekane (soweit diese nicht bereits gewählte Mitglieder des Senats sind) und eine Vertreterin oder ein Vertreter der Verfassten Studierenden­schaft.

Näheres zur Zusammensetzung des Senats gemäß §1 Grundordnung.

Hier finden Sie eine Übersicht über alle aktuellen Mitglieder des Senates.


Sitzungs­termine

Die Sitzungen des Senats sind in der Regel nicht öffentlich.

In der Senatssitzung am Mittwoch, 6. Dezember 2023, ist der Tagesordnungs­punkt 3 (Bericht der Gleichstellungs­beauftragten) öffentlich. Die Senatssitzung beginnt um 14 Uhr und findet in der Aula der Universität statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungs­termine des Senates für die kommenden Semester.



Kontakt

Beate Probst

Beate Probst

Gremien­management / Geschäftsstelle des Senats und seiner Ausschüsse
Universität Mannheim
Rektorat
Schloss Ostflügel
68161 Mannheim