Zuschüsse für Reisen ins Ausland
Sie sind Postdoc an der Universität Mannheim und möchten an einer internationalen Tagung teilnehmen oder einen längeren Forschungsaufenthalt im Ausland absolvieren? Dann nutzen Sie unsere Angebote zur finanziellen Unterstützung bei internationalen Dienstreisen. Die Zuschüsse werden nach Vorlage einer Reisekostenabrechnung nach der Rückkehr nach Mannheim ausgezahlt. Bei Bedarf kann im Vorfeld der Reise ein Vorschuss beantragt werden.
Förderbedingungen
Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler*innen (Postdocs und Juniorprofessor*innen), die über ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zum Ziel der Weiterqualifiaktion an der Universität Mannheim verfügen. Pro Person und Jahr ist eine Förderung möglich.
Tagungsreise
Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass Sie aktiv (Vortrag, Poster, Chair) an der Veranstaltung teilnehmen. Je nach Reiseziel gelten bestimmte Höchstgrenzen für den Zuschuss, sodass rund 60 Prozent der Gesamtkosten übernommen werden können:
- Europa: 750 Euro
- Nordamerika: 1.250 Euro
- Zentral- und Südamerika: 1.250 Euro
- Afrika: 1.000 Euro
- Asien: 1.000 Euro
- Naher Osten: 800 Euro
- Australien/
Neuseeland: 1.250 Euro
Forschungsaufenthalt
Für einen Aufenthalt an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung im Ausland kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro gewährt werden.
Ablauf der Antragsstellung und Förderung
Bitte füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie dieses zusammen mit den erforderlichen Anlagen per E-Mail an Katharina Bolle. Nach der Prüfung Ihres Antrags senden wir Ihnen per E-Mail die Förderzusage zu. Im Anschluss können Sie Ihren Dienstreiseantrag bei Dezernat V (Reisekostenabteilung) stellen. Bitte sammeln Sie während Ihrer Reise alle für die Reisekostenabrechnung relevanten Belege. Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte eine Reisekostenabrechnung bei Dezernat V (Reisekostenabteilung) ein. Im Anschluss erhalten Sie Ihren Zuschuss als Rückerstattung.
Abgabefrist für den Antrag
Mindestens vier Wochen vor Reisebeginn.