Rechts­wissenschaft

Berufsperspektiven nach Abschluss des Studiums

Rechts­wissenschaft an der Universität Mannheim bedeutet mehr als nur Staats­examen. Denn auf dem Weg dorthin erwerben Sie bei uns im Kombinations­studien­gang Unter­nehmens­jurist/in (LL.B./Staats­examen) bereits nach sechs Semestern einen ersten berufs­qualifizierenden Abschluss als Bachelor of Laws. Mit einem Master of Laws (LL.M.), einem Master Wettbewerbs- und Regulierungs­recht (LL.M.) oder dem Master of Comparative Business Law (M.C.B.L.) können Sie außerdem Ihr Profil im Wirtschafts­recht schärfen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie zudem die Möglichkeit das Erste Staats­examen abzuschichten (Abschichtung), das heißt Sie können das Examen in zwei Schritten ablegen.

Mögliche Laufbahnen

Mit einem Abschluss in den Rechts­wissenschaften können Sie aus verschiedenen Tätigkeits­feldern wählen.

  • Karriere in einem Unter­nehmen

    Bereits mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) und seiner rechts- und wirtschafts­wirtschaft­lichen Doppel­qualifikation stehen Ihnen viele Einsatzfelder offen. Einsatzgebiete in Unter­nehmen sind beispielsweise in Rechts­abteilungen zur juristischen Recherche, in Personalabteilungen zur Anlage und zur Führung von Personalakten, im Controlling/in Revision zur Über­prüfung von Unter­nehmens­bereichen, im Rechnungs­wesen sowie im Einkauf oder im Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen.

  • Selbstständigkeit

    Der Bachelor of Laws (LL.B.) kann auch in die Selbstständigkeit führen. Dies vor allem in den Bereichen: Steuer­beratung, Wirtschafts­prüfung, Unter­nehmens­beratung (Aufzeigen der Effizienzsteigerung eines Unter­nehmens), Personal­beratung in der Arbeits­vermittlung und Insolvenzverwaltung, also Betreuung von Insolvenz­verfahren.

  • Volljuristin/Volljurist

    Nach der bestandenen Ersten juristischen Prüfung (Erstes Staats­examen) und nach weiteren vier Semestern ergänzender Studien ist der erste Schritt zum Volljuristen getan. Es folgt das Referendariat und danach die Zweite juristische Prüfung (Zweites Staats­examen). Das Zweite Staats­examen eröffnet Absolventinnen und Absolventen den Zugang zu Berufen wie Richterin oder Richter, Staats­anwältin oder Staats­anwalt (als Vertretung des Staates bei Straf­verfahren) sowie Rechts­anwältin oder Rechts­anwalt (in der Beratung und Vertretung der Mandantschaft beispielsweise vor Gericht). Auch der höhere Verwaltungs­dienst bei Behörden und Ministerien und viele Rechts­abteilungen von Unter­nehmen verlangen den Volljuristen.

  • Wissenschaft

    Mit einem weiterführenden Studium steht Ihnen eine wissenschaft­liche Karriere offen. Der Master bereitet Sie optimal auf eine Weiterqualifizierung im Promotions­studien­gang vor und damit auf eine Laufbahn in Wissenschaft und Forschung.