Besonderheiten für internationale Mannheimer Studierende
Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie als internationale*r Mannheimer Student*in ins Ausland gehen möchten.
Für Sie als internationale Studierende ist wichtig zu wissen: Manchmal gibt es abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit zusätzliche Anforderungen, die Sie beachten müssen.
Alle Studierenden, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten sich vor der Bewerbung im Akademischen Auslandsamt beraten lassen, um mögliche Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden. Dies gilt insbesondere, wenn Sie in Deutschland mit einer Aufenthaltsgenehmigung studieren und/
Informieren Sie sich über die vielfältigen Auslandsmöglichkeiten in einer der Einführungsveranstaltungen! Diese finden in der Regel in deutscher Sprache statt. Zu Beginn jeden Herbst-/Wintersemesters wird eine Veranstaltung in englischer Sprache angeboten.
Was Sie im Vorfeld prüfen sollten
Benötige ich einen besonderen Sprachnachweis für das Auslandsstudium?
Die Angaben zum Sprachnachweis, die in unserer Datenbank der Partneruniversitäten vermerkt sind, beziehen sich auf die Anforderungen für deutsche Studierende. Je nach Staatsangehörigkeit verlangen einige Gasthochschulen jedoch andere Sprachnachweise, insbesondere für Nicht-EU-Bürger*innen. Zum Beispiel kann ein TOEFL oder IELTS statt dem Language Certificate gefordert werden.
Recherchieren Sie daher am besten noch vor Ihrer Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt, ob für Ihre Staatsangehörigkeit andere Anforderungen an Ihrer gewünschten Gasthochschule gelten. Sie finden diese Information normalerweise auf den Webseiten für „exchange students“ der potentiellen Gasthochschulen.
Aber auch für die Visums-Beschaffung können spezielle Bedingungen bezüglich des Sprachnachweises gelten. Manche Länder haben je nach Staatsangehörigkeit abweichende Regeln dazu.
Brauche ich ein Visum?
Ob Sie für ein Auslandsstudium ein Visum benötigen oder nicht, ist abhängig von Ihrem gewünschten Zielland und Ihrer eigenen Staatsangehörigkeit. EU-Angehörige können in den EU-Ländern sowie in manchen anderen europäischen Ländern visumfrei studieren.
In allen anderen Fällen müssen Sie sich üblicherweise um ein Visum kümmern. Auch innerhalb der EU bedeutet ein gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland nicht, dass Sie ein automatisches Aufenthaltsrecht in anderen (EU-)Staaten besitzen.
Informieren Sie sich daher bitte frühzeitig über die für sie geltenden Visumsbestimmungen Ihrer Wunschländer, am besten noch vor Ihrer Bewerbung auf einen Auslandsaufenthalt.
Achten Sie insbesondere auf die folgenden Punkte:
- Ist ein besonderer Finanzierungsnachweis nötig? Denken Sie daran, dass Ihre für den Aufenthalt in Deutschland nachzuweisende Finanzierung wie zum Beispiel ein Sperrkonto möglicherweise nicht ausreicht. Eventuell müssen Sie andere Arten von Finanzierungsnachweisen erbringen.
- Stellt die Botschaft bestimmte Anforderungen an Ihre Sprachkenntnisse, zum Beispiel ein spezieller Sprachnachweis, selbst wenn Sie diesen für die Gasthochschule nicht benötigen?
- Müssen Sie zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits eine Wohnadresse im Gastland vorweisen können?
- Prüfen Sie Ihren deutschen Aufenthaltstitel und verlängern Sie ihn gegebenenfalls rechtzeitig (siehe unten).
Gibt es bei einer doppelten Staatsbürgerschaft etwas im Auslandssemester zu beachten?
Besitzen Sie zusätzlich zu einer deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit, sind Schwierigkeiten unwahrscheinlich, wenn Sie für die Einreise oder den Visumantrag Ihre deutsche Staatsangehörigkeit angeben. Sie sollten die Visumbestimmungen trotzdem genau prüfen.
Falls Sie mehrere internationale Staatsangehörigkeiten besitzen, beachten Sie bitte die Hinweise für internationale Studierende auf dieser Webseite.
Sie besitzen auch die Staatsangehörigkeit Ihres Gastlandes? In diesem Fall bestehen manche Länder darauf, dass Sie diese für Ihre Einreise nutzen und einen entsprechenden Reisepass besitzen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat. Außerdem sollten Sie klären, ob ein Aufenthalt in diesem Land überhaupt für Sie möglich ist (siehe nächster Abschnitt).
Kann ich ein Auslandsstudium in meinem Heimatland machen?
Einige Partneruniversitäten akzeptieren keine Austauschstudierenden, die die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes innehaben. Sollten Sie also Staatsbürger*in eines bestimmten Landes sein und sich für ein Programm in diesem Land interessieren, halten Sie bitte vorher unbedingt Rücksprache mit dem Akademischen Auslandsamt, um sicher zu gehen, ob Sie für diesen Austausch überhaupt in Frage kommen.
Was muss ich bei meinem Wohnsitz in Deutschland während eines Auslandssemesters beachten?
Wenn Ihr Aufenthalt weniger als 180 Tage dauert, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich abzumelden. Dennoch wird empfohlen, während des Austauschsemesters Ihren Wohnsitz bzw. Ihre Wohnung in Deutschland beizubehalten, beispielsweise durch eine Untervermietung. Falls dies nicht realisierbar ist, können Sie sich beim Team für internationale Vollzeitstudierende beraten lassen.
Eine Anmeldung des Wohnsitzes bei Freunden oder Bekannten ist nur möglich, wenn eine Wohngeberbestätigung vorliegt. Diese wird in der Regel vom Vermieter oder Eigentümer der Unterkunft ausgestellt und unterschrieben.
Wie bleibt mein deutscher Aufenthaltstitel während des Auslandssemesters gültig?
Falls Sie sich in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel für das Studium aufhalten, gibt es verschiedene Dinge, die Sie beachten müssen:
- Wichtig ist, dass Ihr deutscher Aufenthaltstitel über die Dauer Ihres Auslandsstudiums hinaus gültig ist, damit Sie problemlos wieder nach Deutschland einreisen können. In manchen Fällen brauchen Sie diesen verlängerten Aufenthaltstitel auch, um das Visum für Ihr Gastland zu beantragen.
- Wenn Ihr Aufenthaltstitel nicht über die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts hinaus gültig ist, müssen Sie ihn rechtzeitig vor der Abreise verlängern. Um Ihren Aufenthalt zu verlängern, benötigen Sie eine Bestätigung des Akademischen Auslandsamts über Ihr Auslandsstudium. Kontaktieren Sie das Auslandsamt (outgoingsuni-mannheim.de) bitte spätestens acht bis zehn Wochen vor Ihrer Abreise, um die Bestätigung zu erhalten, und beantragen Sie direkt danach die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde. Nach dem Einreichen Ihres Antrags dauert es mindestens zwei bis vier Wochen, um einen Termin bei der Ausländerbehörde zu erhalten – manchmal sogar noch länger. Zusätzlich muss auch die Bearbeitungszeit für Ihren Aufenthaltstitel berücksichtigt werden.
- In besonderen Fällen: Vorgezogene Verlängerung (wenn Sie ein Visum benötigen)
Wenn Sie ein Visum für Ihr Gastland beantragen müssen, benötigen Sie die Verlängerung des Aufenthaltstitels schon zu einem früheren Zeitpunkt. Dies ist mit einer speziellen Bestätigung des Akademischen Auslandsamts möglich. Melden Sie sich in diesem Fall bitte sofort beim Akademischen Auslandsamt (outgoingsuni-mannheim.de) und beantragen Sie so bald wie möglich die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
Sie planen, länger als sechs Monate im Ausland zu sein?
Meistens ist dies nur dann möglich, wenn das Auslandsstudium der Grund für den Auslandsaufenthalt ist. Falls Sie sich studienbedingt länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhalten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Ausländerbehörde. Nur so können Sie nach dem Auslandsstudium wieder problemlos nach Deutschland einreisen.Wenn Sie im Anschluss an das Auslandssemester außerhalb von Deutschland Urlaub machen möchten, ist dies nur möglich, wenn die maximale Dauer von sechs Monaten nicht überschritten wird. Dies betrifft auch Urlaub in Ihrem Heimatland!
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel im Zusammenhang mit einem Auslandssemester haben, wenden Sie sich gerne an das Team für internationale Vollzeitstudierende.
Falls Sie diese Genehmigung nicht einholen, erlischt Ihr Aufenthaltstitel automatisch, auch wenn das Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels erst nach Ihrer Rückkehr liegt. In diesem Fall müssten Sie in Ihrem Gastland erneut ein Visum für Deutschland beantragen.
Darf ich mich für das Auslandssemester beurlauben lassen?
Internationale Studierende mit einem Aufenthaltstitel zum Studium in Deutschland benötigen für ein Urlaubssemester grundsätzlich die Zustimmung der Ausländerbehörde. In Mannheim wird ein Urlaubssemester in der Regel nicht für Praktika oder ein Auslandssemester genehmigt. Wenn Sie ein Urlaubssemester beabsichtigen, wenden Sie sich gerne an das Team für internationale Vollzeitstudierende.
Wenn Sie nicht in Mannheim wohnen, müssen Sie die Erlaubnis rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Kann ich mich von den Studiengebühren für internationale Studierende befreien lassen während des Auslandssemesters?
In seltenen Fällen können Sie für Ihren Auslandsaufenthalt auch eine Beurlaubung beantragen und sich somit von der Zahlung befreien lassen. Internationale Studierende mit einem Aufenthaltstitel zum Studium in Deutschland benötigen für ein Urlaubssemester grundsätzlich die Zustimmung der Ausländerbehörde. In Mannheim wird ein Urlaubssemester in der Regel nicht für Praktika oder ein Auslandssemester genehmigt. Wenn Sie ein Urlaubssemester beabsichtigen, wenden Sie sich gerne an das Team für internationale Vollzeitstudierende.
Internationale Masterstudierende der Universität Mannheim, die sich erfolgreich auf ein Baden-Württemberg-Stipendium zur finanziellen Unterstützung ihres Auslandsaufenthaltes bewerben, werden für diesen Zeitraum ebenfalls von den Studiengebühren befreit.
Eine Befreiung vom Semesterbeitrag (Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft) ist in keinem Fall möglich.
Bei Fragen zur Beurlaubung oder Ausländerbehörde wenden Sie sich gern an das Team für internationale Vollzeitstudierende im Akademischen Auslandsamt.
Kann ich während meines Auslandsstudiums von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland befreit werden?
Nein. In Deutschland ist eine Krankenversicherung für die Immatrikulation an einer Hochschule verpflichtend. Solange Sie eingeschrieben bleiben, müssen Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz nachweisen – ein Auslandsaufenthalt befreit Sie nicht von dieser Pflicht.
Wir beraten Sie gerne!
Für jedes Wunschland bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an.
Ihre richtige Ansprechperson finden Sie hier.
