Riesiger Globus, den viele Menschen mit ihren Händen anfassen.

Besonderheiten für internationale Mannheimer Studierende

Wir unter­stützen Sie gerne, wenn Sie als internationale*r Mannheimer Student*in ins Ausland gehen möchten.

Für Sie als internationale Studierende ist wichtig zu wissen: Manchmal gibt es abhängig von Ihrer Staats­angehörigkeit zusätzliche Anforderungen, die Sie beachten müssen.

Alle Studierenden, die keine deutsche Staats­angehörigkeit besitzen, sollten sich vor der Bewerbung im Akademischen Auslands­amt beraten lassen, um mögliche Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden. Dies gilt insbesondere, wenn Sie in Deutschland mit einer Aufenthaltsgenehmigung studieren und/oder wenn Sie für das Ausland ein Visum benötigen.

Icon Kalenderblatt

Informieren Sie sich über die vielfältigen Auslands­möglichkeiten in einer der Einführungs­veranstaltungen! Diese finden in der Regel in deutscher Sprache statt. Zu Beginn jeden Herbst-/Wintersemesters wird eine Veranstaltung in englischer Sprache angeboten.

Was Sie im Vorfeld prüfen sollten

  • Benötige ich einen besonderen Sprach­nachweis für das Auslands­studium?

    Die Angaben zum Sprach­nachweis, die in unserer Datenbank der Partner­universitäten vermerkt sind, beziehen sich auf die Anforderungen für deutsche Studierende. Je nach Staats­angehörigkeit verlangen einige Gasthochschulen jedoch andere Sprach­nachweise, insbesondere für Nicht-EU-Bürger*innen. Zum Beispiel kann ein TOEFL oder IELTS statt dem Language Certificate gefordert werden.

    Recherchieren Sie daher am besten noch vor Ihrer Bewerbung für einen Auslands­aufenthalt, ob für Ihre Staats­angehörigkeit andere Anforderungen an Ihrer gewünschten Gasthochschule gelten. Sie finden diese Information normalerweise auf den Webseiten für „exchange students“ der potentiellen Gasthochschulen.

    Aber auch für die Visums-Beschaffung können spezielle Bedingungen bezüglich des Sprach­nachweises gelten. Manche Länder haben je nach Staats­angehörigkeit abweichende Regeln dazu.

  • Brauche ich ein Visum? Und mit welchen Schwierigkeiten muss ich diesbezüglich rechnen?

    Ob Sie für ein Auslands­studium ein Visum benötigen oder nicht, ist abhängig von Ihrem gewünschten Zielland und Ihrer eigenen Staats­angehörigkeit. EU-Angehörige können in den EU-Ländern sowie in manchen anderen europäischen Ländern visumfrei studieren.

    In allen anderen Fällen müssen Sie sich üblicherweise um ein Visum kümmern. Auch innerhalb der EU bedeutet ein gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland nicht, dass Sie ein automatisches Aufenthaltsrecht in anderen (EU-)Staaten besitzen.

    Informieren Sie sich daher bitte frühzeitig über die für sie geltenden Visums­bestimmungen Ihrer Wunschländer, am besten noch vor Ihrer Bewerbung auf einen Auslands­aufenthalt. Kontaktieren Sie dafür die Botschaft oder das Konsulat der in Frage kommenden Länder.

    Achten Sie insbesondere auf die folgenden Punkte:

    • Ist ein besonderer Finanzierungs­nachweis nötig? Denken Sie daran, dass Ihre für den Aufenthalt in Deutschland nachzuweisende Finanzierung wie zum Beispiel ein Sperrkonto möglicherweise nicht ausreicht. Eventuell müssen Sie andere Arten von Finanzierungs­nachweisen erbringen.
    • Stellt die Botschaft bestimmte Anforderungen an Ihre Sprach­kenntnisse, zum Beispiel ein spezieller Sprach­nachweis, selbst wenn Sie diesen für die Gasthochschule nicht benötigen?
    • Müssen Sie zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits eine Wohnadresse im Gastland vorweisen können?
    • Prüfen Sie Ihren deutschen Aufenthaltstitel und verlängern Sie ihn gegebenenfalls rechtzeitig (siehe unten).
  • Ich habe eine doppelte Staats­bürgerschaft – kann dies zu Schwierigkeiten führen?

    Besitzen Sie zusätzlich zu einer deutschen noch eine weitere Staats­angehörigkeit, sind Schwierigkeiten unwahrscheinlich, wenn Sie für die Einreise oder den Visumantrag Ihre deutsche Staats­angehörigkeit angeben. Sie sollten die Visum­bestimmungen trotzdem genau prüfen.

    Falls Sie mehrere internationale Staats­angehörigkeiten besitzen, beachten Sie bitte die Hinweise für internationale Studierende auf dieser Webseite.

    Sie besitzen auch die Staats­angehörigkeit Ihres Gastlandes? In diesem Fall bestehen manche Länder darauf, dass Sie diese für Ihre Einreise nutzen und einen entsprechenden Reisepass besitzen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat. Außerdem sollten Sie klären, ob ein Aufenthalt in diesem Land überhaupt für Sie möglich ist (siehe nächster Abschnitt).

  • Ich möchte gerne ein Auslands­studium in meinem Heimatland machen. Ist dies möglich?

    Einige Partner­universitäten akzeptieren keine Austausch­studierenden, die die Staats­bürgerschaft des jeweiligen Landes innehaben. Sollten Sie also Staats­bürger*in eines bestimmten Landes sein und sich für ein Programm in diesem Land interessieren, halten Sie bitte vorher unbedingt Rücksprache mit dem Akademischen Auslands­amt, um sicher zu gehen, ob Sie für diesen Austausch überhaupt in Frage kommen.

  • Was muss ich bezüglich meines Wohnsitzes in Deutschland beachten, wenn ich ins Ausland/Austauschsemester gehe?

    Es ist ratsam während des Austauschsemesters Ihren Wohnsitz/Wohnung in Deutschland zu behalten, z. B. durch Unter­vermietung. Sollte dies nicht möglich sein, lassen Sie sich gerne im Akademischen Auslands­amt beraten.

    Eine Anmeldung des Wohnsitzes bei Freunden/Bekannten ist nur möglich, wenn Sie eine Wohngeberbestätigung erhalten. In der Regel wird diese Bestätigung vom Vermieter/Eigentümer des Wohnraums ausgestellt und unter­schrieben.

  • Was muss ich beachten, damit ich meinen Aufenthaltstitel für Deutschland nicht verliere?

    Falls Sie sich in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel für das Studium aufhalten, gibt es verschiedene Dinge, die Sie beachten müssen:

    • Wichtig ist, dass Ihr deutscher Aufenthaltstitel über die Dauer Ihres Auslands­studiums hinaus gültig ist, damit Sie problemlos wieder nach Deutschland einreisen können. In manchen Fällen brauchen Sie diesen verlängerten Aufenthaltstitel auch, um das Visum für Ihr Gastland zu beantragen.
    • Wenn Ihr Aufenthaltstitel nicht über die Dauer Ihres Auslands­aufenthalts hinaus gültig ist, müssen Sie ihn rechtzeitig vor der Abreise verlängern. Um Ihren Aufenthalt zu verlängern, benötigen Sie eine Bestätigung des Akademischen Auslands­amts über Ihr Auslands­studium. Kontaktieren Sie das Auslands­amt (outgoingsmail-uni-mannheim.de) bitte spätestens acht bis zehn Wochen vor Ihrer Abreise, um die Bestätigung zu erhalten, und beantragen Sie direkt danach die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländer­behörde. Denn nach Erhalt der Bestätigung dauert es mindestens zwei Wochen, bis Sie einen Termin in K7 erhalten, manchmal auch länger. Dazu kommt die Bearbeitungs­zeit für die Verlängerung Ihres Titels.
    • In besonderen Fällen: Vorgezogene Verlängerung (wenn Sie ein Visum benötigen)
      Wenn Sie ein Visum für Ihr Gastland beantragen müssen, benötigen Sie die Verlängerung des Aufenthaltstitels schon zu einem früheren Zeitpunkt. Dies ist mit einer speziellen Bestätigung des Akademischen Auslands­amts möglich. Melden Sie sich in diesem Fall bitte sofort beim Akademischen Auslands­amt (outgoingsmail-uni-mannheim.de) und beantragen Sie so bald wie möglich die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.

    Sie planen, länger als sechs Monate im Ausland zu sein?
    Meistens ist dies nur dann möglich, wenn das Auslands­studium der Grund für den Auslands­aufenthalt ist. Falls Sie sich studien­bedingt länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhalten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Ausländer­behörde. Nur so können Sie nach dem Auslands­studium wieder problemlos nach Deutschland einreisen.

    Icon Ausrufezeichen in einem Dreieck

    Falls Sie diese Genehmigung nicht einholen, erlischt Ihr Aufenthaltstitel automatisch, auch wenn das Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels erst nach Ihrer Rückkehr liegt. In diesem Fall müssten Sie in Ihrem Gastland erneut ein Visum für Deutschland beantragen.


    Wenn Sie im Anschluss an das Auslands­semester außerhalb von Deutschland Urlaub machen möchten, ist dies nur möglich, wenn die maximale Dauer von sechs Monaten nicht überschritten wird. Dies betrifft auch Urlaub in Ihrem Heimatland!

    • Urlaubssemester: Falls Sie für den Auslands­aufenthalt ein Urlaubsemester nehmen, müssen Sie auch hierfür eine Genehmigung von der Ausländer­behörde beantragen. Die Genehmigung eines Urlaubssemesters von der jeweiligen ABH abhängig. Derzeit genehmigt leider die ABH Mannheim keine Beurlaubung aufgrund von Auslands­studium oder Praktikum.
    • Kranken­versicherung: Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihres Auslands­aufenthalts unbedingt weiterhin eine deutsche Kranken­versicherung benötigen, um an der Universität Mannheim immatrikuliert zu bleiben.
    • Rückmeldung: Bitte vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig für jedes Semester in Mannheim zurückzumelden.

    Bei Fragen zum Aufenthaltstitel oder zur Ausländer­behörde wenden Sie sich gern an das Team für internationale Vollzeit­studierende im Akademischen Auslands­amt.

    Team Internationale Vollzeit­studierende

    Universität Mannheim
    Dezernat II – Studien­angelegenheiten
    Akademisches Auslands­amt
    L 1, 1 – Raum 108/109
    68161 Mannheim
    Öffnungs­zeiten:
    Sie können sich dienstags von 9–11 Uhr ohne Termin beraten lassen (offene Sprechstunde).
  • Kann ich mich von den Studien­gebühren in Mannheim befreien lassen?

    In seltenen Fällen können Sie für Ihren Auslands­aufenthalt auch eine Beurlaubung beantragen und sich somit von der Zahlung befreien lassen. Bedingung ist, dasses in Ihrem Studien­gang erlaubt ist, für den Auslands­aufenthalt ein Urlaubssemester zu nehmen und dass die zuständige Ausländer­behörde dem zustimmt. Letzteres kann von Stadt zu Stadt unter­schiedlich sein.
    Derzeit genehmigt die ABH Mannheim keine Beurlaubung aufgrund von Auslands­studium oder Praktikum.

    Internationale Master­studierende der Universität Mannheim, die sich erfolgreich auf ein Baden-Württemberg-Stipendium zur finanz­iellen Unter­stützung ihres Auslands­aufenthaltes bewerben, werden für diesen Zeitraum ebenfalls von den Studien­gebühren befreit.

    Eine Befreiung vom Semesterbeitrag (Verwaltungs­kostenbeitrag, Studierenden­werksbeitrag und Beitrag für die Verfasste Studierenden­schaft) ist in keinem Fall möglich.

    Bei Fragen zur Beurlaubung oder Ausländer­behörde wenden Sie sich gern an das Team für internationale Vollzeit­studierende im Akademischen Auslands­amt.

Ein Porträt von Mariana Roa Vargas. Sie lächelt breit und trägt schwarze Locken. Um ihren Hals hängt ein hellblauer Schal.
Ich habe mein Auslands­emester am Trinity College Dublin verbracht und ich konnte nicht glauben, dass ich die nächsten Monate in einem komplett unbekannten Land verbringen würde. Aber genau deswegen war jeder Tag ein Abenteuer. Es gab immer etwas Neues zu erleben. Das Trinity College ist auf einem wunderschönen Campus mitten in der Innenstadt gelegen. Jedes Mal, wenn ich vor dem Haupteingang stand, musste ich denken, wie glücklich ich bin, so einen Blick täglich erleben zu dürfen. Akademisch gesehen habe ich in der Zeit am Trinity College neue Werkzeuge und Perspektiven erworben, die ich in der Zukunft und jetzt bei meiner Bachelor­arbeit einsetzen kann. Es war definitiv eine unvergessliche Erfahrung!
Mariana Roa Vargas, internationale Studentin des Bachelors Politik­wissenschaft, Trinity College in Dublin (Irland)

Icon drei Personen, die nebeneinander stehen

Wir beraten Sie gerne!

Für jedes Wunschland bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an.
Ihre richtige Ansprechperson finden Sie hier.