Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie als internationale Mannheimer Studentin oder internationaler Mannheimer Student ins Ausland gehen möchten.
Informieren Sie sich über die vielfältigen Auslandsmöglichkeiten in einer der Einführungsveranstaltungen! Diese finden in der Regel in deutscher Sprache statt. Zu Beginn jeden Herbst-/Wintersemesters wird eine Veranstaltung in englischer Sprache angeboten.
Für Sie als internationale Studierende ist wichtig zu wissen: Manchmal gibt es abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit zusätzliche Anforderungen, die Sie beachten müssen.
Daher unsere Bitte an Sie: Lassen Sie sich beraten! Wir empfehlen dringend allen Studierenden, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sich vor der Bewerbung im Akademischen Auslandsamt beraten zu lassen, um mögliche Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu suchen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie in Deutschland mit einer Aufenthaltsgenehmigung studieren oder wenn Sie für das Ausland ein Visum benötigen. Folgende Punkte sollten Sie prüfen:
Recherchieren Sie daher am besten noch vor Ihrer Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt, ob für Ihre Staatsangehörigkeit andere Anforderungen an Ihrer gewünschten Gasthochschule gelten. Sie finden diese Information normalerweise auf den Webseiten für „exchange students“ der potentiellen Gasthochschulen.
Melden Sie Ihren Wohnsitz/
Eine Anmeldung des Wohnsitzes bei Freunden/
Falls Sie sich in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel für das Studium aufhalten, gibt es verschiedene Dinge, die Sie beachten müssen:
1. Reguläre Verlängerung innerhalb von vier Wochen vor der Abreise
Üblicherweise können Sie Ihren Aufenthaltstitel frühestens vier Wochen vor der Abreise bei der Ausländerbehörde in K7 verlängern. Dafür benötigen Sie eine Bestätigung des Akademischen Auslandsamts über Ihr Auslandsstudium. Kontaktieren Sie das Auslandsamt (outgoings) bitte spätestens acht Wochen vor Ihrer Abreise, um die Bestätigung zu erhalten. Denn nach Erhalt der Bestätigung dauert es mindestens zwei Wochen, bis Sie einen Termin in K7 erhalten, manchmal auch länger. Dazu kommt die Bearbeitungszeit für die Verlängerung Ihres Titels. uni-mannheim.de
2. In besonderen Fällen: Verlängerung früher als vier Wochen vor Abreise (wenn Sie ein Visum benötigen)
Wenn Sie ein Visum für Ihr Gastland beantragen müssen, benötigen Sie die Verlängerung des Aufenthaltstitels schon zu einem früheren Zeitpunkt. Dies ist mit einer speziellen Bestätigung des Akademischen Auslandsamts möglich. Melden Sie sich in diesem Fall bitte sofort beim Akademischen Auslandsamt (outgoings). Auch hier müssen Sie daran denken, dass es mindestens zwei Wochen dauert, bis Sie einen Termin in K7 erhalten, manchmal auch länger, plus Bearbeitungszeit. uni-mannheim.de
Meistens ist dies nur dann möglich, wenn das Auslandsstudium der Grund für den Auslandsaufenthalt ist.
Falls Sie sich studienbedingt länger als sechs Monate außerhalb Deutschlands aufhalten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Ausländerbehörde. Nur so können Sie nach dem Auslandsstudium wieder problemlos nach Deutschland einreisen.
Achtung! Falls Sie diese Genehmigung nicht einholen, erlischt Ihr Aufenthaltstitel automatisch, auch wenn das Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels erst nach Ihrer Rückkehr liegt. In diesem Fall müssten Sie in Ihrem Gastland erneut ein Visum für Deutschland beantragen.
Falls Sie im Anschluss an das Auslandssemester außerhalb von Deutschland Urlaub machen möchten, ist dies nur möglich, wenn die maximale Dauer von sechs Monaten nicht überschritten wird. Dies betrifft auch Urlaub in Ihrem Heimatland! Abwesenheiten für private Zwecke von mehr als sechs Monaten werden in der Regel nicht genehmigt.
Bei Fragen zum Aufenthaltstitel oder zur Ausländerbehörde wenden Sie sich gern an die Beratung für internationale Studierende im Akademischen Auslandsamt:
Sollten Sie unsicher sein, welche Bestimmungen und Anforderungen für Sie gelten, kommen Sie gern in unsere Beratung. Wir helfen Ihnen, besondere Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und Lösungen hierfür zu finden.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner in Sachen Auslandsstudium in den Fakultäten. Sie beraten zu fachlichen Aspekten des Auslandsstudiums. Außerdem informieren sie zum Beispiel darüber, wann in Ihrem Studiengang ein Auslandsaufenthalt möglich ist.