Rückmeldung
Die Rückmeldung zum jeweils folgenden Semester erfolgt durch die fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrages sowie ggf. zusätzlich anfallender Studiengebühren:
- Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten, die einer Gebührenpflicht für internationale Studierende unterliegen, zahlen zusätzlich 1.500 EUR.
- Studierende, die in einem gebührenpflichtigen Zweitstudium eingeschrieben sind, zahlen zusätzlich 650 EUR.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf das Konto der Universität Mannheim. Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie das Semester an, für das die Rückmeldung erfolgen soll.
Der Gesamtbetrag muss spätestens am letzten Rückmeldetag auf dem Konto der Universität Mannheim eingehen (für das Frühjahrs-/Sommersemester bis spätestens 1. Dezember, für das Herbst-/Wintersemester bis spätestens 15. Juni).
Sie haben die Möglichkeit, im Studierendenportal unter Persönliche Daten und Gebühren Ihre geleisteten Zahlungen sowie den ggf. noch ausstehenden Zahlungsbetrag einzusehen.
Bitte beachten Sie:
Für eine verspätete Rückmeldung erhebt die Universität Mannheim einen Säumnisbeitrag in Höhe von 20 Euro.
Hinweise rund um die Rückmeldung
Beendigung des Studiums
Wenn Sie Ihr Studium beendet haben und sich deswegen nicht mehr zurückmelden, werden Sie am Ende des Semesters von Amts wegen exmatrikuliert. Bitte denken Sie daran, dass für den Erhalt der Exmatrikulationsunterlagen eine ordnungsgemäße Exmatrikulation erforderlich ist.
Prüfungen in der Wiederholungswoche
Eine Rückmeldung ist nicht erforderlich, wenn Sie zu Beginn des kommenden Semesters noch eine Prüfung ablegen müssen, die dem vorangegangenen Semester zugerechnet wird (zum Beispiel in der Wiederholungswoche). Beachten Sie aber, dass eine Rückmeldung für das kommende Semester unter Umständen vorteilhaft sein kann, da Sie als Studierende oder Studierender die günstige studentische Krankenversicherung nutzen können und Ihre Eltern gegebenenfalls noch Kindergeld erhalten.
Anschluss eines Masterstudiums
Wenn Sie sich nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums für einen Masterstudiengang an der Universität Mannheim beworben haben, melden Sie sich bitte nicht zurück. Zum Zeitpunkt der Rückmeldung ist in der Regel noch nicht absehbar, ob Sie eine Zulassung für den Master erhalten. Sobald Sie uns den Zulassungsbescheid für den Masterstudiengang und den Nachweis über den bezahlten Semesterbeitrag zusenden, werden Sie von uns umgeschrieben.