Stipendien für das Studium im Ausland

Der einfach­ste Weg, um mit einem Stipendium ins Ausland zu gehen, ist die Bewerbung auf eines der Erasmus-Austausch­programme der Universität Mannheim. Hier ist die Erasmus-Förderung üblicherweise mit dem Auslands­platz kombiniert. Aber auch für andere Destinationen gibt es eine Reihe von attraktiven Stipendien. Die Bewerbung erfolgt teils im Akademischen Auslands­amt der Universität Mannheim, teils direkt beim Stipendiengeber.

Tipp: Die Stipendiendatenbank  des Deutschen Akademischen Austauschdiensts bietet eine gute Suchmaschine.

Alternativ schauen Sie doch auch einmal nach Finanzierungs­möglichkeiten für Auslands­praktika oder für eine Zeit als Fremdsprachenassistenz im Ausland.

  • Erasmus-Stipendium

    Informationen zu Stipendien rund um Erasmus finden Sie auf der Seite Erasmus+ Programm.

  • PROMOS-Stipendium

    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) stellt den Universitäten und Hochschulen in Deutschland Mittel zur Förderung kürzerer Auslands­aufenthalte zur Verfügung. Dies geschieht im Rahmen des Programms PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen).
     

    Ziel­gruppe

    Die Universität Mannheim schreibt die PROMOS-Stipendien für Semesteraufenthalte von Bachelor-Studierenden aus, die einen Auslands­aufenthalt in einem außereuropäischen Land im Herbst-Wintersemester und/oder im Frühjahrs-/Sommersemester anstreben. Hierzu zählen sowohl Auslands­aufenthalte im Rahmen der universitären Austausch­programme als auch Aufenthalte als Free Mover.

    Master- und Staats­examens-Studierende der Universität Mannheim können sich für die gleichen Zielländer um ein Baden-Württemberg-Stipendium bewerben.

    Auslands­aufenthalte in europäischen Ländern können von Seiten der Universität Mannheim nur durch das Erasmus-Programm gefördert werden.


    Bewerbung

    Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungs­termine:

    • 31. März 2024: Bewerbungs­schluss für Studierende, die einen Auslands­studien­platz mit Studien­beginn im Herbst-/Wintersemester 2024/25 in den außereuropäischen Austausch­programmen erhalten haben oder einen Free-Mover-Aufenthalt in einem außereuropäischen Land für diesen Zeitraum planen
    • 15. Oktober 2024: Bewerbungs­schluss für Studierende, die einen Auslands­studien­platz mit Studien­beginn im Frühjahrs-/Sommersemester 2025 in den außereuropäischen Austausch­programmen erhalten haben oder einen Free-Mover-Aufenthalt in einem außereuropäischen Land für diesen Zeitraum planen

    Die Bewerbung für das PROMOS-Stipendium ist frist­gerecht mit folgenden Unterlagen in einem pdf per E-Mail an promos@uni-mannheim.de zu senden:

    • Bewerbungs­formular (Word Vorlage / pdf Vorlage)
    • Motivations­schreiben (eine DIN A4-Seite)
      Das Motivations­schreiben soll in der Regel in deutscher Sprache verfasst werden. Wenn Sie Ihre Bewerbung lieber in englischer Sprache verfassen möchten, zum Beispiel weil Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, können Sie dies gerne tun.
      Free Mover sollten im Motivations­schreiben auch den Stand Ihrer Bemühungen um eine Zulassung an der gewünschten Institution und mögliche Alternativ-Pläne beschreiben.
    • Lebens­lauf (ohne zusätzliche Dokumente/Nachweise)
    • Aktueller Notenauszug mit Durchschnitts­note (in deutscher oder englischer Sprache, Selbstausdruck aus Portal2 )
    • Nachweis ihrer Sprach­kenntnisse für das entsprechende Zielland. Eine Kopie ist ausreichend.

    Bitte beachten Sie: Für Ihre Bewerbung benötigen Sie kein Gutachten!

    Die Unterlagen sind vollständig zum jeweiligen Bewerbungs­termin einzureichen, auch wenn sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit der Bewerbung um einen Austauschplatz im Akademischen Auslands­amt eingereicht wurden. Es werden nur vollständige Unterlagen bearbeitet.

    Sortieren Sie die Bewerbungs­unterlagen bitte in der oben angegebenen Reihenfolge. Unsortierte Unterlagen wirken sich negativ auf Ihre Bewerbungs­chancen aus.

    Auswahl­verfahren und Kriterien

    Eine Vergabeentscheidung wird innerhalb von zwei Monaten nach dem Bewerbungs­termin getroffen. Für die Auswahl der Stipendiaten werden diejenigen Kriterien herangezogen, nach denen bereits die Platz­ierungen der Bewerber innerhalb der verschiedenen Austausch­programme vorgenommen wurden. Dazu zählen die erbrachte Studien­leistung, der Sinn und Zweck des geplanten Auslandaufenthaltes für den weiteren Studien­verlauf sowie die einschlägige Sprach­kenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthaltes notwendig sind. Ergänzt wird dies durch die Beurteilung des Motivations­schreibens, außercurriculare Aktivitäten und mögliche Parallel­förderung durch einen anderen Stipendiengeber.

    Stipendienleistungen

    • Stipendiendauer in der Regel vier Monate (ggf. kürzer bei kürzeren Aufenthalten)
    • monatliche Teilstipendienrate laut DAAD-Länder­sätzen im 2024
      • Kanada, Südafrika, 350 Euro pro Monat;
      • Argentinien,  Australien, Chile, Dominikanische Republik, Ecuador, Guatemala, Indien, Kolumbien, Marokko, Mexiko, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Peru, Philippinen, Taiwan, Thailand, USA 450 Euro pro Monat;
      • Brasilien, China, Costa Rica, Ecuador, Honduras, Israel, Japan, Korea, Kuba, Singapur , Uruguay, Venezuela, Vietnam 550 Euro pro Monat
    • die Teilstipendienrate enthält KEINEN Reisekostenzuschuss. Reisekostenzuschüsse können über andere Stipendiengeber parallel zu dem Teilstipendium bezogen werden.
    • Zusatz­förderung für Promos-Geförderte mit Behinderung und chronischen Erkrankungen: Als Beihilfe können auf Antrag maximal 10.000 Euro zur Deckung der Mehrausgaben gewährt werden.

    Für Free Mover gilt: Eine Erstattung oder Bezuschussung der ausländischen Studien­gebühren ist nicht möglich.

    Kombination mit anderen Stipendien und BAföG

    Soll der Auslands­aufenthalt durch weitere öffentliche Mittel aus Deutschland gefördert werden, ist es für die Frage der Kombinierbarkeit maßgeblich, welcher Förderzweck verfolgt wird. Der mit der PROMOS-Teilstipendienrate verfolgte Förderzweck ist die Aufenthalts­förderung. Wenn mit einem anderen Stipendium zum Beispiel ausschließlich Reisekosten gefördert werden, ist die Kombination mit einer PROMOS-Teilstipendienrate möglich. Wenn mit einem anderen Stipendium jedoch derselbe Förderzweck, also die Aufenthalts­förderung, verfolgt wird, dürfen wir Sie nicht zusätzlich mit einer PROMOS-Teilstipendienrate fördern. In diesem Fall müssen Sie sich für ein Stipendium entscheiden.

    Der Erhalt von BAföG und einem PROMOS-Stipendium schließt sich nicht aus. Inwieweit das Stipendium angerechnet wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer BAföG-Stelle.

    Eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS-Stipendien ist uneingeschränkt möglich.

    Das Deutschland­stipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.

    Das von der Universität Mannheim ausgeschriebene PROMOS-Stipendium ist mit den Fulbright-Reisestipendien kombinierbar.

    Bitte beachten Sie, dass Sie die PROMOS-Förderung immer auch bei dem anderen Stipendienträger angeben müssen.

    Bei Fragen zum PROMOS Stipendium des DAAD wenden Sie sich bitte an:

    Jane Ossandon-Schönfeld

    Jane Ossandon-Schönfeld (sie/ihr)

    Stipendienverwaltung ERASMUS, Baden-Württemberg-STIPENDIUM, PROMOS
    Universität Mannheim
    Dezernat II – Studien­angelegenheiten
    Akademisches Auslands­amt
    L 1, 1 – Raum 103
    68161 Mannheim
    Anwesenheitszeiten:
    Mo-Fr 9:30–17 Uhr
  • Baden-Württemberg-STIPENDIUM

    Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende unterstützt den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und internationalen Studierenden. Allgemeine Informationen zu dem Programm, Veranstaltungen und vielem mehr finden Sie auf der Website des Baden-Württemberg-STIPENDIUMS.

    Die Baden-Württemberg Stiftung ermöglicht mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM jährlich rund 1.200 jungen Menschen aus aller Welt einen Studien­aufenthalt in einem anderen Land. Das Programm wendet sich an Studierende aller Fach­richtungen, die durch einen Semesteraufenthalt an einer internationalen Partnerhochschule ihre fach­lichen und interkulturellen Kompetenzen erweitern wollen, sowie an Studierende von Partnerhochschulen, die einen Semesteraufenthalt an der Universität Mannheim absolvieren. Die Stiftung ist überparteilich und engagiert sich in den Bereichen Forschung, Bildung, Gesellschaft und Kultur. Ihr Auftrag es ist, die Zukunfts­fähigkeit des Landes Baden-Württemberg zu stärken.

    Gut zu wissen: Gemäß einer Vereinbarung mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg werden ausländische Studierende, die das Baden-Württemberg-STIPENDIUM erhalten, von der Gebühr nach §6 des Landes­hochschul­gebührengesetzes befreit.

    Ziel­gruppe

    Um ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM können sich ausschließlich Master- und Staats­examens-Studierende der Universität Mannheim bewerben, die einen Semesteraufenthalt in einem außereuropäischen Land im Herbst-/Wintersemester und/oder im Frühjahrs-/Sommersemester anstreben. Bewerbungen von Free Movern sind nicht möglich.

    Bachelor-Studierende der Universität Mannheim können sich für die gleichen Zielländer auf das PROMOS-Stipendium   bewerben.

    Aufenthalte in europäischen Ländern können von Seiten der Universität Mannheim nur durch das Erasmus-Programm gefördert werden.
     

    Bewerbung

    Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Bewerbungs­termine:

    • 31. März 2024: Bewerbungs­schluss für Studierende, die einen Auslands­studien­platz mit Studien­beginn im Herbst-/Wintersemester 2024 in den außereuropäischen Austausch­programmen erhalten haben.
    • 15. Oktober 2024: Bewerbungs­schluss für Studierende, die einen Auslands­studien­platz mit Studien­beginn im Frühjahrs-/Sommersemester 2025 in den außereuropäischen Austausch­programmen erhalten haben.

    Die Bewerbung muss

    1. über das  BWS-World-Portal der Baden-Württemberg Stiftung  eingereicht

    und

    2. in  einem konsolidierten pdf per E-Mail an BWStipendium@uni-mannheim.de geschickt werden.

    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    Bewerbungs­formular (Word Vorlage, pdf Vorlage) | nur als 1. Seite im konsolidierten  pdf zu verwenden, NICHT zum Upload im BWS-World-Portal

    Lebens­lauf (ohne zusätzliche Dokumente/Nachweise) als 2. Teil der Bewerbung im konsolidierten pdf zu verwenden und als Upload im BWS-World-Portal
    Bewerbungs­schreiben (eine DIN A4-Seite) als 3. Teil der Bewerbung im konsolidierten pdf zu verwenden und zum Upload im BWS-World-Portal (Das Bewerbungs- bzw. Motivations­schreiben soll in der Regel in deutscher Sprache verfasst werden. Wenn Sie Ihre Bewerbung lieber in englischer Sprache verfassen möchten, weil zum Beispiel Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, können Sie dies gerne tun)
    Aktueller Notenauszug mit Durchschnitts­note (Selbstausdruck aus Portal2, in deutscher oder englischer Sprache) als 4. Teil der Bewerbung im konsolidierten pdf zu verwenden und zum Upload im BWS-World-Portal

    Bitte beachten Sie: Für die Bewerbung benötigen Sie kein Gutachten!
    Die Unterlagen sind vollständig zum jeweiligen Bewerbungs­termin einzureichen, auch wenn sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit der Bewerbung um einen Austauschplatz im Akademischen Auslands­amt eingereicht wurden. Es werden nur vollständige Unterlagen bearbeitet.

    Auswahl­verfahren

    Eine Vergabeentscheidung trifft die Baden-Württemberg Stiftung nach Vorauswahl durch die Universität Mannheim. Die Bescheide über die Vergabe der Stipendien werden im Juli für das Herbst-/Wintersemester und im Dezember für das Frühjahrs-/Sommersemester versandt.

     

    Stipendienleistungen

    • Stipendiendauer in der Regel vier Monate (ggf. kürzer bei kürzeren Aufenthalten)
    • Monatliche Stipendienrate von  600 Euro

     

    Erfahrungs­bericht

    Zum Abschluss des Förderzeitraumes ist für das BWS-World-Portal innerhalb von vier Wochen nach Rückkehr aus dem Ausland ein Erfahrungs­bericht über den Studien­aufenthalt zu erstellen.

     

    Kombination mit anderen Stipendien und BAföG

    Beziehen Studierende andere Stipendien, die der Förderung des Auslands­aufenthalts dienen, ist die Gewährung eines Baden-Württemberg-STIPENDIUM im gleichen Zeitraum nicht möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um öffentliche oder private Stipendiengeber handelt. Stipendien, die nicht speziell diesem Zweck dienen oder ergänzende Leistungen darstellen (zum Beispiel Reisekostenzuschuss, kostenfreier Wohnheimplatz) treten mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM nicht in Konkurrenz. So ist beispielsweise die Kombination mit dem Fulbright-Reisestipendium möglich.

    Bitte beachten Sie, dass Sie die Förderung durch ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM auch bei anderen Stipendienträgern angeben müssen.

    Der Erhalt von BAföG und einem Baden-Württemberg-STIPENDIUM schließt sich nicht aus. Inwieweit das Stipendium angerechnet wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer BAföG-Stelle.

    Erklärvideo: Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM

    Bei Fragen zum Baden-Württemberg-STIPENDIUM wenden Sie sich bitte an:

    Jane Ossandon-Schönfeld

    Jane Ossandon-Schönfeld (sie/ihr)

    Stipendienverwaltung ERASMUS, Baden-Württemberg-STIPENDIUM, PROMOS
    Universität Mannheim
    Dezernat II – Studien­angelegenheiten
    Akademisches Auslands­amt
    L 1, 1 – Raum 103
    68161 Mannheim
    Anwesenheitszeiten:
    Mo-Fr 9:30–17 Uhr
  • DAAD-Stipendien

    Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ist die weltweit größte Förder­organisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaft­lern. Zum einen bietet der DAAD Stipendien­programme an, zum anderen bietet die Website des DAAD das umfassendste Informations­angebot zum Thema Auslands­aufenthalte. Sie finden dort neben den Förder­möglichkeiten auch Länder­informationen und Linklisten sowie viele nützliche Tipps zu Themen wie Auslands­studium, Auslands­praktikum oder Sprachenlernen.

    Besonders attraktiv sind beispielsweise die DAAD-Jahresstipendien. Das gesamte Stipendienangebot des DAAD finden Sie am schnellsten über die Stipendiendatenbank. Geben Sie dort Ihre Suchkriterien ein, wobei Bachelor-Studierende als Status „Studierende“ und Master-Studierende „Graduierte“ angeben müssen. Die Suchmaschine gibt dann alle in Frage kommenden Stipendien­möglichkeiten aus, vielfach auch Stipendienangebote anderer Organisationen, die mit dem DAAD zusammenarbeiten.

    Auch Studierende, die nicht die deutsche Staats­angehörigkeit besitzen, können sich unter bestimmten Voraussetzungen bewerben, wenn sie in einem Studien­gang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.

  • Stiftungen

    Studierende, die bereits im Inland durch eine Stiftung gefördert werden, haben gute Chancen, auch im Ausland von ihrem Stipendiengeber finanz­iell unterstützt zu werden. Eine Übersicht über die Begabten­förderungs­werke gibt es auf dem Internetportal der staatlichen Begabten­förderung.

    Einige der Begabten­förderungs­werke bieten aber auch spezielle Auslands­programme an, für die keine vorherige Aufnahme in die Stiftung Voraussetzung ist. Hier lohnt insbesondere ein Blick auf die Seite der Studien­stiftung des deutschen Volkes und auf die Nachwuchs­förderung der Haniel-Stiftung.

  • Stipendien ausländischer Hochschulen

    Im Bereich des Austauschstudiums kommt es nur selten vor, dass ausländische Universitäten Stipendien an Gast­studierende vergeben. Wenn dem Akademischen Auslands­amt solche Fälle bekannt sind, informieren wir in Frage kommende Studierende. Für die Absolvierung eines kompletten Studiums im Ausland (Bachelor oder Master) kann es in manchen Fällen Stipendien geben. Auskunft hierüber gibt die jeweilige ausländische Universität bei der Sie sich um Zulassung bewerben.

  • Länder- und regionen­spezifische Förderung

    Sie suchen nach Stipendien speziell für Ihr Gastland? Dann informieren Sie sich auf der Seite Länder- und regionen­spezifischen Förderung.

Das PROMOS-Stipendium war während meines Auslands­semesters in Australien eine tolle Unterstützung. Die Bewerbungs­anforderungen für das Stipendium sind sehr übersichtlich und gut zu erfüllen. Besonders gefällt mir, dass es auch relativ kurzfristig möglich ist, sich auf das Stipendium zu bewerben und dass bei der Auswahl der Fokus sowohl auf die Studien­leistungen als auch auf das Motivations­schreiben gelegt wird. Die finanz­ielle Unterstützung war gerade für so ein teureres Land wie Australien eine gute Hilfe und ermöglichte mir zudem den Zugang zu einigen kulturellen Veranstaltungen außerhalb der Universität. Ich kann nur jedem empfehlen, sich auf das Stipendium zu bewerben.

Flavia Saxler, Studentin des Bachelors Kultur und Wirtschaft: MKW, University of Technology Sydney (Australien) / Bild: Leonie Kopetzki

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