Auslands-BAföG für Studium und Praktikum
Auch für Ihren Aufenthalt im Ausland können Sie Auslands-BAföG beantragen. Dafür muss Ihr Auslandsstudium oder Ihr Pflichtpraktikum mindestens zwölf Wochen andauern, außerdem müssen Sie ein*e EU-Staatsbürger*in sein. Alle Informationen finden Sie auf der offiziellen BAföG-Seite.
Selbst wenn Sie in Deutschland kein BAföG beziehen, kann die staatliche Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für das Ausland (kurz Auslands-BAföG) interessant für Sie sein. Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch Studierende gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Unterstützung erhalten.
Die Förderung über Auslands-BAföG hat eine maximale Dauer von zwölf Monaten und gilt für alle Länder weltweit.
Wichtig: Auch eine vollständige Ausbildung mit Abschluss (Bachelor oder Master) ist förderungsfähig, in diesem Fall auch länger als zwölf Monate. Dies gilt jedoch nur im EU-Ausland und der Schweiz.
Finanzielle Leistungen
Die Höhe der Leistungen ist abhängig von der Höhe des elterlichen Einkommens. Genaue Informationen erhalten Sie bei dem zuständigen BAföG-Amt. Wir können an dieser Stelle nur einen groben Überblick geben, da die Regelungen im Einzelfall sehr komplex sein können.
Ausländische Studiengebühren
Das BAföG-Amt übernimmt (falls notwendig) die ausländischen Studiengebühren bis zu einem Betrag von 4.600 Euro. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich als Free Mover selbst einen Studienplatz im Ausland organisiert haben. Diese Förderung muss nach aktuellem Stand nicht zurückgezahlt werden , sondern wird als Zuschuss gewährt.
Allgemeine Leistungen
Folgende Leistungen werden für ein Studium oder Praktikum im Ausland zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt:
- Reisekostenzuschuss für einmalige Hin- und Rückreise
- ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse
- einen je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag
Wichtiger Hinweis: Master-Studierenden ist es möglich, auch dann Auslands-BAföG zu beantragen, wenn dieses bereits im Bachelor-Studium ausbezahlt wurde. Studierende können somit zweimal Auslands-BAföG in Anspruch nehmen: maximal zwölf Monate im Bachelor-Studium und maximal zwölf Monate während des Master-Studiums.
Zuständigkeit für die Antragstellung
Für die Auslandsförderung sind je nach Zielland unterschiedliche BAföG-Ämter zuständig. Das Mannheimer BAföG-Amt ist nur für Ihr Inlands-BAföG zuständig. Dort können Sie sich aber auch allgemein zum BAföG beraten lassen.
Im eigenen Interesse sollten Sie den Antrag auf Ausbildungsförderung mehrere Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes stellen, damit die Förderung rechtzeitig zur Verfügung steht und keine Finanzierungslücke entsteht. Denken Sie außerdem daran, das Inlands-BAföG bis inklusive ihres letzten Monats vor der Ausreise zu beantragen, damit Inlands- und Auslands-BAföG direkt aneinander anschließen.
Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln
Stipendien aus öffentlichen Mitteln (zum Beispiel Erasmus, PROMOS, DAAD, Baden-Württemberg-Stipendium, Deutschland-Stipendium) sind bis zur Höhe von 300 Euro anrechnungsfrei.
Bei Stipendien aus privaten Quellen gelten andere Freibeträge. Stipendiat*innen der Begabtenförderungswerke sind vom BAföG-Bezug ausgeschlossen. Erkundigen Sie sich bitte beim BAföG-Amt nach den genauen Regelungen.
Nachweis über Sprachkenntnisse
In manchen Fällen verlangt das BAföG-Amt nicht nur einen Nachweis über Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache, sondern auch Grundkenntnisse in der Landessprache.
Studierende, die Auslands-BAföG beantragen und im Rahmen eines Erasmus-Programms oder mit einem DAAD-Stipendium einen Auslandsaufenthalt absolvieren, müssen keine Grundkenntnisse der Landessprache nachweisen.
Alle Studierenden, die ohne Erasmus- oder DAAD-Stipendium an eine Partneruniversität oder als Free Mover ins Ausland gehen, sollten sich beim zuständigen BAföG-Amt über die individuellen Bestimmungen erkundigen.
Falls Grundkenntnisse in der Landessprache nötig sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Erwerb der Sprachkenntnisse vor dem Beginn des Auslandsaufenthalts, beispielsweise durch einen Kurs bei Studium Generale (zum Beispiel Schwedisch, Niederländisch, Polnisch etc.), an einer Volkshochschule oder Abendakademie.
- Studienbegleitender Erwerb: Sie können die Sprachkenntnisse auch erst an der Gasthochschule vor Ort erwerben. Fast alle Hochschulen bieten ab Semesterbeginn studienbegleitende Sprachkurse in der Landessprache für Austauschstudierende an. Die Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen, sollten Sie dann zeitnah nachreichen. Der Sprachkenntnis-Nachweis kann formlos erfolgen, muss aber beinhalten, dass die Kenntnisse innerhalb der ersten zwei Monate ab Beginn des Auslandsaufenthalts erworben wurden. Bis zum Eingang dieses Nachweises wird Ihnen der BAföG-Satz „unter Vorbehalt“ gezahlt.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite für BAföG.
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Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner in Sachen Auslandsstudium in den Fakultäten. Sie beraten zu fachlichen Aspekten des Auslandsstudiums. Außerdem informieren sie zum Beispiel darüber, wann in Ihrem Studiengang ein Auslandsaufenthalt möglich ist.