Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Täuschend echt: Wie künstlich generierte Reichweite die Meinungs­bildung verzerrt

Eine Studie im Auftrag der Landes­anstalt für Medien NRW zeigt Lücken in der Reaktion auf manipulative Verhaltensweisen im digitalen Kommunikations- und Informations­raum. Der Mannheimer Jurist Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz führte die Analyse federführend durch.

Pressemitteilung vom 8. Oktober 2026
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Wenn Nutzer*innen auf tausende Likes, Kommentare oder geteilte Beiträge treffen, entsteht schnell der Eindruck allgemeiner, gesellschaft­licher Relevanz. Doch immer häufiger ist unklar, ob hinter dieser vermeintlichen Aufmerksamkeit tatsächlich auch Menschen mit ihren Meinungen und Sichtweisen stehen – oder koordinierte Netzwerke, automatisierte Fake-Accounts und systematische Manipulations­kampagnen. Die gezielte und interessengesteuerte Beeinflussung digitaler Kommunikations­räume entwickelt sich zunehmend zu einer Herausforderung für die freie öffentliche Meinungs­bildung und damit für die Demokratie.

Mit diesem Phänomen hat sich das Gutachten „Analyse des staatlichen Reaktions­gefüges gegen Manipulationen des öffentlichen Informations­raums“ der Landes­anstalt für Medien NRW auseinandergesetzt, das von Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz, Inhaber des Lehr­stuhls für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschafts­regulierung und Medien an der Universität Mannheim, ausgearbeitet wurde. Die Studie geht von der Prämisse aus, dass systematische Eingriffe in digitale Kommunikations- und Informations­räume zunehmend die freie öffentliche Meinungs­bildung unter­graben und damit eine erhebliche Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen. 

„Die Folgen reichen weit über einzelne Falsch­informationen hinaus: Öffentliche Debatten werden verzerrt, Des­information verbreitet sich leichter und das Vertrauen in Medien, Institutionen und demokratische Prozesse wird nachhaltig geschwächt“, erklärt Studien­autor Müller-Terpitz. Vor diesem Hintergrund zeigt er die Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens gegen manipulative Verbreitungs­techniken unter Beteiligung der Landes­medienanstalten auf.

Manipulation der digitalen Verbreitung im Fokus
Das Gutachten betrachtet Manipulationen des öffentlichen Informations­raums ausdrücklich unabhängig von der Frage, ob einzelne Inhalte wahr oder falsch sind. Im Fokus stehen vielmehr systematische Praktiken, die Kommunikations­prozesse verdeckt verzerren und dadurch die individuelle und gesellschaft­liche Meinungs­bildung gezielt beeinflussen sollen. Dazu gehören unter anderem Social Bots, Fake-Accounts, gefälschte Nachrichtenwebseiten, Deepfakes oder sogenanntes „Coordinated Inauthentic Behaviour“ (CIB), also koordinierte Netzwerke, die künstlich Reichweite und Aufmerksamkeit erzeugen. Nutzer*innen werden dadurch über die tatsächliche Herkunft, Relevanz oder Popularität von Inhalten getäuscht.

Wirksamere Instrumente sind ausschlaggebend
Um der koordinierten technischen Manipulation im Netz konsequent entgegenzutreten, empfiehlt das Gutachten eine intensivere Zusammenarbeit zwischen nationalen und europäischen Behörden, woran auch die Landes­medienanstalten zu beteiligen sind. Zudem sollten die Medienanstalten als Aufsichtsbehörden über das Internet und die privaten Medien mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet werden.

„Mit dem Entwurf des Zehnten Medienänderungs­staats­vertrags übernehmen die Länder erneut eine Vorreiterrolle in Europa. Aus der Erfahrung der Praxis wird immer deutlicher, dass die Gefahr für die Destabilisierung der Gesellschaft eher in den Bereichen technischer Manipulation liegt als in einzelnen – möglicherweise fragwürdigen – Aussagen. Damit wird auch klar, dass es dem Gesetzgeber eben nicht um Zensur oder Wahrheits­kontrolle geht, sondern um den Schutz der Gesellschaft vor technischem Betrug“, so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landes­anstalt für Medien NRW.

Vom Befund zum Handeln: Was jetzt passieren muss
Das Gutachten rückt die Handlungs­ebene in den Mittelpunkt: Trotz vorhandener Ansätze bestehen erhebliche Lücken bei Zuständigkeiten, Durchsetzung und im Umgang mit grenzüberschreitender Manipulation. Um gezielten Eingriffen in den öffentlichen Informations­raum wirksam zu begegnen, formuliert es folgende zentrale Empfehlungen:

  • Die Schaffung eines klaren Rechts­rahmens für den aufsichtsrechtlichen Umgang mit technischer Manipulation von Reichweite und Relevanz;
  • klare Kennzeichnungs­pflichten für automatisierte und KI-generierte Inhalte;
  • verbindliche Regelungen für große Online-Plattformen, die die aktuell weitgehend freiwillige – und nur in Teilen funktionierende – Selbstregulierung ergänzen.

Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie hier (PDF, 1 MB).

Kontakt:
Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz
Lehr­stuhl für Öffentliches Recht, Recht der Wirtschafts­regulierung und Medien 
Abteilung Rechts­wissenschaft
Universität Mannheim
E-Mail: lehrstuhl.mueller-terpitzuni-mannheim.de