Auslandssemester
Ein Auslandssemester wird von uns als Auslandssemester gewertet, sofern in dessen Rahmen Leistungen an einer ausländischen Hochschule erbracht wurden – unabhängig davon, ob diese von der Heimathochschule angerechnet wurden.
Als Nachweis für ein Auslandsemester dient das Transcript of Records der ausländischen Hochschule.
Tipps für die Onlinebewerbung
Wenn Ihre an der ausländischen Hochschule erbrachten Studienleistungen von Ihrer Heimathochschule anerkannt wurden und daher aus dem Notenauszug Ihrer Heimathochschule hervorgehen, ist das auch in Ordnung. Es muss aber aus dem Notenauszug eindeutig nachvollziehbar sein, dass die Studienleistung im Ausland erworben wurde.
Markieren Sie in diesem Fall bitte die betreffende Studienleistung oder die betreffenden Studienleistungen und laden Sie den Notenauszug zusätzlich bei der Abfrage zum Auslandssemester hoch.