Auslands­semester

Ein Auslands­semester wird von uns als Auslands­semester gewertet, sofern in dessen Rahmen Leistungen an einer ausländischen Hochschule erbracht wurden – unabhängig davon, ob diese von der Heimathochschule angerechnet wurden.

Als Nachweis für ein Auslands­emester dient das Trans­cript of Records der ausländischen Hochschule.

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Tipps für die Onlinebewerbung
Wenn Ihre an der ausländischen Hochschule erbrachten Studien­leistungen von Ihrer Heimathochschule anerkannt wurden und daher aus dem Notenauszug Ihrer Heimathochschule hervorgehen, ist das auch in Ordnung. Es muss aber aus dem Notenauszug eindeutig nachvollziehbar sein, dass die Studien­leistung im Ausland erworben wurde.
Markieren Sie in diesem Fall bitte die betreffende Studien­leistung oder die betreffenden Studien­leistungen und laden Sie den Notenauszug zusätzlich bei der Abfrage zum Auslands­semester hoch.