Lachende Studierende sitzen im Schneidersitz im Gras vor dem Schloss

Zweittermin Prüfungen

In jedem Semester gibt es zwei Prüfungs­phasen: Der sogenannte Ersttermin ist die Haupt­prüfungs­phase. Wenn du eine Klausur nicht bestehst oder aus gesundheitlichen Gründen am Ersttermin nicht teilnehmen kannst, darfst du die Klausur am Zweittermin wiederholen. Bei Krankheit brauchst du ein Attest.

In manchen Studien­gängen kannst du frei wählen, ob du eine Klausur am Erst- oder am Zweittermin ablegen möchtest. Wenn du die Klausur zum Zweittermin schreibst, gibt es bei Nichtbestehen oder Krankheit keinen Nachholtermin im gleichen Semester.

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