Anerkennung von Leistungen
bei Bachelorbewerbungen in ein höheres Fachsemester
Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet anhand der von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen, ob und welche Prüfungsleistungen anerkannt und in welches Fachsemester Sie eingestuft werden. Eine Vorabanerkennung ist nicht notwendig.
Sie erhalten im Falle einer Zulassung eine vorläufige Einstufung. Für die endgültige Einstufung wenden Sie sich bitte zeitnah nach Ihrer Einschreibung an den zuständigen Prüfungsausschuss. Wenn Sie zum Zeitpunkt der endgültigen Einstufung weitere Leistungen nachweisen können, denken Sie bitte daran, dem Prüfungsausschuss ein aktuelles Transcript of Records vorzulegen. Natürlich können Sie auch vorab Kontakt mit dem zuständigen Prüfungsausschuss aufnehmen.