Bewerbung ins höhere Fachsemester
Informationen für Bewerber*innen in ein höheres Fachsemester eines Bachelorstudiengangs
Ablauf der Bewerbung
So bewerben Sie sich
Sie bewerben sich online für den Studiengang Ihrer Wahl. Die Unterlagen laden Sie im Bewerbungsportal hoch. Dort können Sie auch online den Stand Ihrer Bewerbung einsehen.
Studienplatzvergabe
Die meisten unserer Studiengänge unterliegen auch im höheren Fachsemester einer Zulassungsbeschränkung. Nur, wenn in einem zulassungsbeschränkten Studiengang Studienplätze frei werden, können wir diese auch vergeben. Wenn es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt, erfolgt die Auswahl aufgrund von Studienfortschritt und -leistung.
Sie benötigen folgende Unterlagen
Hochschulzugangsberechtigung
Für die Bewerbung ist ein Upload Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ausreichend. Zur Einschreibung benötigen Sie eventuell eine amtlich beglaubigte Kopie.
Wenn Sie ein ausländisches Zeugnis haben, brauchen Sie in der Regel eine Anerkennung des Zeugnisses durch die Zeugnisanerkennungsstelle.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft oder Hochschulzugangsberechtigung haben, müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe C1 in amtlich beglaubigter Form nachweisen.
Nachweis von Studienleistungen
Wir benötigen von Ihnen einen Notenauszug/
Transcript of Records. Dieser dient unter anderem als Nachweis von Fachkenntnissen, Noten und Leistungsfortschritt. Wir akzeptieren deshalb nur offizielle Notenauszüge der ausstellenden Hochschule. Inoffizielle Notenauszüge aus dem Studierendenportal oder Ähnliches führen zum Verfahrensausschluss. Informationen zur Anerkennung von Leistungen finden Sie auf dieser Seite. Modulkatalog
Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studienleistungen zu beurteilen, beziehungsweise Fachkenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studienleistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.
Nachweis von Vorstudienzeiten
Eine Studienbescheinigung (Nachweis über Hochschul- und Fachsemester) benötigen Sie immer, wenn Sie bereits an deutschen Hochschulen studiert haben. Normalerweise ist hierfür eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ausreichend. Auch Exmatrikulationsbescheinigungen (falls Sie nicht mehr eingeschrieben sind) werden akzeptiert.
Wir müssen Ihren gesamten Studienverlauf in Deutschland anhand dieser Belege nachvollziehen können, das heißt, eventuell benötigen Sie auch mehrere Belege, falls Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben waren.
Mögliche Nachweise:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Studienbuch
- Studienverlaufsbescheinigung
Beratungsbescheinigung (drittes oder höheres Fachsemester)
Quereinsteiger*innen, die Studienleistungen aus einem anderen Studiengang geltend machen möchten und sich in das dritte oder in ein höheres Fachsemester eines anderen Studiengangs bewerben, müssen in der Onlinebewerbung eine Beratungsbescheinigung uploaden.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie bereits Vorstudienzeiten an einer deutschen Hochschule haben, benötigen Sie für Ihre Bewerbung in ein höheres Fachsemester unbedingt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das heißt, eine Bescheinigung Ihrer Hochschule, aus der hervorgeht, dass Ihr Prüfungsanspruch noch besteht. Auch, wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren und sich bei uns in das erste Fachsemester eines ähnlichen Studiengangs bewerben, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Es gibt hierbei kein Standardverfahren: Einige Hochschulen bescheinigen den Prüfungsanspruch direkt auf dem Notenauszug, andere Hochschulen erstellen ein gesondertes Schreiben. Untenstehend finden Sie zudem einen Mustervordruck, den Sie für die Bestätigung nutzen können.
Lebenslauf
Sie benötigen einen aktuellen und vollständigen tabellarischen Lebenslauf.
Nachweis von Sprachkenntnissen
Für folgende Bachelorstudiengänge ist ein Nachweis von Sprachkenntnissen erforderlich (Details entnehmen Sie bitte dieser Übersicht oder der jeweiligen Auswahlsatzung):
- Bachelor Kultur und Wirtschaft: Anglistik/
Amerikanistik - Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftsinformatik
- Current English Linguistics and Literary Studies
- Bachelor Kultur und Wirtschaft: Anglistik/
Häufige Fragen
Ich bin bereits an der Uni Mannheim eingeschrieben. Kann ich mich einfach umschreiben?
Alle unsere Studiengänge sind bewerbungspflichtig. Auch, wenn Sie bereits an der Universität Mannheim eingeschrieben sind und den Studiengang wechseln möchten, ist eine Bewerbung erforderlich.
Kann ich mich zum Frühjahrssemester bewerben?
Eine Bewerbung für unsere Bachelorprogramme ist ausschließlich zum Herbst-/Wintersemester möglich. Dies gilt sowohl für Bewerbungen ins erste als auch für Bewerbungen in ein höheres Fachsemester.
Wie viele Bewerbungen ins höhere Fachsemester kann ich abgeben?
Sie können maximal drei Anträge ins höhere Fachsemester stellen. Mehrere Anträge zu stellen ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn Sie in all den von Ihnen gewählten Studiengängen auch Vorstudienzeiten, beziehungsweise anrechenbare Leistungen, haben. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie jedem Antrag beilegen.
Wieso brauche ich einen Modulkatalog?
Der Modulkatalog dient dazu, Ihre Studienleistungen zu beurteilen, beziehungsweise Fachkenntnisse zu überprüfen. In der Onlinebewerbung werden Sie deshalb aufgefordert, entweder einen Link zum Modulkatalog Ihres Studiums anzugeben oder den Modulkatalog als pdf hochzuladen. Nur, wenn die gleichen Kompetenzen vermittelt wurden, kann die entsprechende Studienleistung für Ihre Bewerbung berücksichtigt werden.
Was sind Auflagen und wie reagiere ich darauf?
Manchmal kommt es vor, dass der Zulassungsbescheid eine bestimmte Auflage enthält. Diese Auflage bekommen Sie bereits während der Prüfung der Unterlagen im Bewerberportal angezeigt. Auflagen sind bestimmte Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ihr Studium bei uns aufnehmen möchten.
So kann es zum Beispiel sein, dass Sie für den B.Sc. Betriebswirtschaftslehre oder bestimmte Masterstudiengänge einen Studienplatz erhalten, ohne mit der Bewerbung bereits einen Englischnachweis eingereicht zu haben – das ist immer dann der Fall, wenn die die betreffende Auswahlsatzung eine Nachreichungsfrist für diesen Sprachnachweis vorsieht. Dieser Englischnachweis kann während des laufenden Vergabeverfahrens bereits vorab per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungstelle gesendet werden oder muss – wenn Sie sich bereits eingeschrieben haben – bis zur entsprechenden Nachreichungsfrist in unseren Studienbüros eingehen.
Es ist folglich ratsam, vor Annahme des Studienplatzes zu prüfen, ob Ihr Zulassungsbescheid eine Auflage enthält.
Benötige ich einen Orientierungstest?
Ein Orientierungstest kann Sie bei der Studienwahl unterstützen. Für die Bewerbung ist kein Orientierungstest notwendig. Diesen benötigen Sie erst, wenn Sie eine Zulassung für einen Bachelorstudiengang erhalten haben und den Studienplatz annehmen möchten. Auf diesem Nachweis werden keine Testergebnisse angezeigt. Er belegt lediglich, dass Sie einen der notwendigen Orientierungstests absolviert haben.
Hier geht's zu den Tests:
- Was studiere ich?
Mit dem Orientierungstest „Was studiere ich“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg finden Sie heraus, welches Studium zu Ihnen passt. Sie erhalten nach dem Test ein Teilnahme-Zertifikat.
Was studiere ich? - Studium-Interessentest
Alternativ akzeptieren wir auch den Nachweis über den Studium-Interessentest (SIT) der Hochschulrektorenkonferenz. - Check-U
Auch die Agentur für Arbeit bietet einen umfangreichen Orientierungstest Check-U an. - Orientierungstest für angehende Lehrer*innen
Wenn Sie sich für ein Lehramts- oder Wirtschaftspädagogik-Studium einschreiben möchten, müssen Sie den Lehrerorientierungstest einreichen. - Online Self-Assessment (OSA) – OSA Psych
Für den Studiengang Bachelor Psychologie müssen Sie zur Einschreibung einen Nachweis über den OSA-Psych hochladen.
- Was studiere ich?
Wie kann ich einen Fehler in meiner Bewerbung beheben?
Wir werden fehlerhafte Angaben in der Datenbank korrigieren, sobald wir Ihre Onlinebewerbung prüfen. Es ist nicht notwendig, den Antrag zu löschen und einen neuen Antrag zu stellen.
Kann ich nach der Ausschlussfrist noch Änderungen an meiner Bewerbung vornehmen?
Nach der Ausschlussfrist ist es nicht mehr möglich Änderungen an der Bewerbung vorzunehmen oder Unterlagen nachzureichen. Nur die Unterlagen, die Sie uns als Upload zur Verfügung gestellt haben, dürfen für die Bewerbung berücksichtigt werden.
Wie kann ich im Bewerbungsportal neue Unterlagen hochladen beziehungsweise nachreichen?
- Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie personenbezogene Unterlagen – wie beispielsweise Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abizeugnis) – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte zuerst alle aktiven Anträge zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung(en) erneut ab. Sie müssen die Bewerbung(en) bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschulstart zu überprüfen.
- Falls Ihre Bewerbung noch nicht den Status „gültig“ hat und Sie antragsbezogene Unterlagen – wie beispielsweise Belege für Praktika oder einen Sprachnachweis – nachreichen möchten, ziehen Sie bitte den betreffenden aktiven Antrag zurück. Danach können Sie die Uploads wieder bearbeiten. Anschließend geben Sie die Bewerbung erneut ab. Sie müssen die Bewerbung bis spätestens zum 15. Juli des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) erneut abgeschlossen haben! Bitte vergessen Sie das nicht, sonst liegt uns keine Bewerbung von Ihnen vor. Sofern Ihre Bewerbung über das DoSV läuft, denken Sie auch bitte daran, noch einmal Ihre Priorisierung bei Hochschulstart zu überprüfen.
- Wenn Ihre Bewerbung bereits formal geprüft wurde und der Status bereits auf „gültig“ steht, können Sie diese nicht mehr bearbeiten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte nochmal an uns.
Wie kann ich meinen Sprachnachweis (Englisch) einreichen?
Laden Sie den entsprechenden Nachweis (TOEFL Zertifikat o.ä.) bitte direkt in der Onlinebewerbung hoch. Ist dies nicht mehr möglich – da beispielsweise die Ausschlussfrist bereits vorbei ist – können Sie den Sprachnachweis (sofern eine entsprechende Nachreichungsfrist besteht) unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer per Email – bewerbung@uni-mannheim.de – an die Zulassungsstelle senden.
Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?
Ihren Status können Sie im Bewerbungsportal einsehen.
Wieso ändert sich der Status meiner Bewerbung nicht?
Uns erreichen jedes Jahr mehrere tausend Bewerbungen, die verschiedene Bearbeitungschritte durchlaufen. Zuerst erfolgt die formale Prüfung der Unterlagen. Danach werden die Bewerbungen an die verschiedenen Fachbereiche und Prüfungsausschüsse weitergeleitet und dort erneut gesichtet. Ist alles in Ordnung und einer Bewerbung stehen weder formale noch inhaltliche Gründe im Wege, wird diese Bewerbung ins Vergabeverfahren aufgenommen. Dies nimmt natürlich eine gewisse Zeit in Anspruch. Sobald Ihre Bewerbung einen weiteren Bearbeitungsschritt durchlaufen hat, ändert sich der betreffende Bewerbungsstatus und Sie können dies in Ihrem Bewerbungsportal einsehen.
Wann werden die Bescheide verschickt?
Der Versand der Zulassungsbescheide für die höheren Fachsemester der Bachelorstudiengänge erfolgt in der Regel Mitte August.
Wann beginnt und endet die Vorlesungszeit?
Als einzige staatliche Universität in Deutschland hat die Universität Mannheim internationale Semesterzeiten. Die Einführungswochen für Erstsemester und Austauschstudierende finden jeweils in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Die Semesterzeiten im Überblick