Professorinnen und Professoren tragen viel Personalverantwortung – auch außerhalb ihres eigenen Lehrstuhls. Denn wer in einem Berufungsverfahren über die Anstellung von zukünftigen Kolleginnen und Kollegen entscheidet, beeinflusst die Qualität von Forschung und Lehre an der Universität nachhaltig. Die Universität Mannheim hat deswegen Richtlinien zum Ablauf von Berufungsverfahren zusammengestellt:
Leitfaden für Berufungsverfahren
Senatsrichtlinie zur Herstellung von Chancengleichheit in Berufungsverfahren
LaKoG-Handreichung „Faire Berufungsvefahren“
Bei Fragen zur Chancengleichheit in Berufungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Raquet, Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt.