Promovieren in besonderen Lebens­lagen

Promovieren mit Kind

Promovierende Eltern stehen häufig vor besonderen Herausforderungen: Neben der Promotion müssen sie für die Kinderbetreuung sorgen, den Familienalltag organisieren und in der Regel eine höhere finanz­ielle Belastung stemmen. 

Die Universität Mannheim bietet promovierenden Eltern daher ein breites Beratungs- und Unterstützungs­angebot an. Informieren Sie sich auf den Internetseiten der Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt und vereinbaren Sie einen Beratungs­termin.

Kontakt

Alexandra Raquet

Alexandra Raquet (sie/ihr)

Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt
Universität Mannheim
Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt
B 6, 30–32 – Raum 020
68159 Mannheim

Mutterschutz­gesetz

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutz­gesetz (MuSchG) auch für Studierende und Promovierende. Das MuSchG regelt die gesundheitlichen Schutz­bestimmungen für die Mutter und das (ungeborene) Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Es gilt für alle werdenden Mütter, unabhängig von Familienstand und Staats­angehörigkeit.

Damit die Schutz­bestimmungen eingehalten werden können, müssen sich Promovierende mit einem Beschäftigungs­verhältnis bei Ihrem Arbeitgeber, Promovierende ohne Beschäftigungs­verhältnis im zentralen Promotions­büro im Dezernat I melden, sobald die Schwangerschaft und der voraussichtliche Geburtstermin bekannt sind.

Auch hierzu beraten wir Sie gerne ausführlicher in einem persönlichen Gespräch.

Kontakt

Nadine Bradt, M.A.

Nadine Bradt, M.A.

Wissenschaft­liche Nachwuchs­förderung
Allgemeine Promotions­beratung, Finanzierungs­fragen, Promotions­stipendien, Landes­graduierten­förderung
Universität Mannheim
Dezernat I – Forschungs­angelegenheiten und Qualitäts­management
L 1, 1 – Raum 326
68161 Mannheim
Anwesenheitszeiten:
Mo-Do 9:00–14:00 Uhr

Beratung für Promovierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Promovierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden von uns individuell, kompetent und vertraulich beraten. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung des Promotions­alltags, damit Probleme, die in Zusammenhang mit einer körperlichen Beeinträchtigung oder Erkrankung stehen könnten, gar nicht erst entstehen.

Promovierende, die nicht an der Universität Mannheim beschäftigt sind, können sich an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung wenden.

Kontakt

Alexander Holzer

Alexander Holzer

Beauftragter für behinderte und chronisch kranke Studierende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
L 1, 1 – Raum 128
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Beratungen finden aktuell per Videokonferenz oder telefonisch statt. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin per E-Mail.

Promovierende mit Beschäftigungs­verhältnis können sich bei Fragen und Beratungs­bedarf an die Schwerbehindertenvertretung der Universität Mannheim wenden.

Kontakt

Andreas Wick

Andreas Wick

Schwerbehindertenvertreter
Universität Mannheim
B6, 30–32 – Raum 10
68159 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1289
Mobil: +49 172 7502005
Fax: +49 621 181-1231
E-Mail: andreas.wickmail-uni-mannheim.de
Sprechstunde:
nach Vereinbarung