Häufige Fragen zur Promotion

In der Entscheidungs­phase

  • Welche Motivation spricht für eine Promotion?

    Es kann viele gute Gründe für eine Promotion geben. Laut der 2020 erschienen Promovierendenstudie Nacaps zählen das Interesse und der Spaß an der Forschung aber zu den am häufigsten genannten Motiven der Befragten. Danach folgen persönliche Beweggründe und die Aussicht auf einen spannenden, gut bezahlten Job.

    Ganz gleich aus welchen Gründen Sie mit dem Gedanken an eine Promotion spielen – die Freude am wissenschaft­lichen Arbeiten und an der intellektuellen Herausforderung sollte in jedem Fall eine Rolle spielen. Wer hingegen vorrangig eigene oder fremde Erwartungs­haltungen erfüllen möchte oder sich aus Mangel an Alternativen in die Promotion stürzt, erlebt diese oft bald als Belastung und neigt eher dazu vorzeitig abzubrechen.

    Sie brauchen Hilfe bei der Entscheidungs­findung?

    Wir beraten Sie gerne.

  • Wie unterscheidet sich eine Lehr­stuhl­promotion von einer Promotion im Rahmen eines strukturierten Promotions­programm?

    Bei einer Lehr­stuhl­promotion arbeiten Sie weitgehend selbstständig und unabhängig von einem festgelegten Ausbildungs­programm an Ihrem Promotions­projekt. Dabei werden Sie von einer selbst gewählten Professorin oder einem selbst gewählten Professor betreut. Ein strukturiertes Promotions­programm absolvieren Sie hingegen im Rahmen eines festen Curriculums gemeinsam mit anderen Promovierenden. Betreut und begleitet werden Sie dabei nicht nur von einer Person, sondern von einem Team aus mehreren Professorinnen und Professoren.

    Auch hinsichtlich der Frage der Finanzierung gibt es Unterschiede: Während strukturierte Promotions­programme die Finanzierung ihrer Promovierenden in der Regel durch Stipendien sicherstellen, müssen Sie sich bei einer Promotion am Lehr­stuhl selbst um seinen Lebens­unterhalt kümmern – sei es durch ein Beschäftigungs­verhältnis an der Universität, durch einen universitäts-externen Job oder über ein Stipendium, um das Sie sich jedoch selbst bemühen müssen.

    Wer gerne eigenständig arbeitet und Wert auf größere Freiräume und Flexibilität legt, wird sich mit einer Promotion am Lehr­stuhl wohl fühlen. Diejenigen, die feste Strukturen, verbindliche Zeitpläne und eine intensivere Betreuung schätzen, sollten gegebenenfalls eine strukturierte Promotion ins Auge fassen.

    Für diejenigen, die extern oder berufsbegleitend promovieren möchten – also parallel zur Promotion weiterhin einer Beschäftigung zum Beispiel in der Wirtschaft nachgehen – kommt an der Universität Mannheim lediglich die Promotion an einem Lehr­stuhl in Frage.

    Bitte beachten Sie:

    Welcher Promotions­weg für Sie in Frage kommt – eine Promotion am Lehr­stuhl oder innerhalb eines strukturierten Promotions­programms – , hängt maßgeblich von Ihrem Promotions­fach und der Präferenz des jeweiligen Lehr­stuhls beziehungs­weise der Präferenz Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers ab: Eine strukturierte Promotion ist an der Universität Mannheim grundsätzlich nur in den Fächern VWL, BWL, Politik­wissenschaft, Psychologie, Soziologie und Wirtschafts­mathematik möglich. Daneben bieten alle Fakultäten und Abteilungen – mit Ausnahme der Abteilung VWL – in der Regel auch die Möglichkeit der Lehr­stuhl­promotion an. Wenn Sie sich für eine Promotion an der Universität Mannheim interessieren und schon eine Professorin oder einen Professor für die Betreuung ins Auge gefasst haben, empfehlen wir Ihnen dringend, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und sich über die möglichen Promotions­wege am jeweiligen Lehr­stuhl zu informieren.

  • Welche Promotions­möglichkeiten gibt es an der Universität Mannheim?

    An der Universität Mannheim können Promotionen sowohl an einem Lehr­stuhl als auch im Rahmen von strukturierten Promotions­programmen absolviert werden. Für die Fächer BWL, VWL, Psychologie, Soziologie und Politik­wissenschaft bietet die Graduate School of Economic and Social Sciences (GESS) international ausgerichtete, englischsprachige Promotions­studien­gänge an. Diese bereiten die jungen Nachwuchs­wissenschaft­lerinnen und -wissenschaft­ler gezielt auf eine Tätigkeit in der Wissenschaft vor.

    Mehr zu „Promovieren in Mannheim“

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Universität Mannheim promovieren zu können?

    In der Regel müssen Sie einen Hochschul­abschluss (Master, Diplom, Magister, Staats­examen, in Ausnahmefällen auch Bachelor) mit der Mindest­note „gut“ sowie die Betreuungs­zusage einer Professorin oder eines Professors vorweisen können. Welche Voraussetzungen speziell für Ihr Fach­gebiet gelten, können Sie der Promotions­ordnung der jeweiligen Fakultät/Abteilung entnehmen.

    Zu den aktuellen Lesefassungen der Promotions­ordnungen

  • Muss ich mich als Promotions­studentin und Promotions­student immatrikulieren?

    Ja. Wer an der Universität Mannheim zur Promotion angenommen wurde, ist gemäß § 38 Absatz 5 Landes­hochschul­gesetz (LHG) zur Immatrikulation verpflichtet. Diese sogenannte Pflichtimmatrikulation erfolgt automatisch im Anschluss an die Annahme als Doktorandin oder Doktorand und bleibt bis zum Ablegen der mündlichen Prüfung (Disputation oder Rigorosum) bestehen. Ausnahmen gelten für Promovierende, die hauptberuflich, das heißt mit 50 Prozent oder mehr der regelmäßigen Arbeits­zeit gemäß TV-L, an der Universität Mannheim beschäftigt sind. Diese können sich für die Dauer ihres Beschäftigungs­verhältnisses auf schriftlichen Antrag hin von der Immatrikulations­pflicht befreien lassen.

    Mehr zu „Zulassung und Immatrikulation“

  • Welche Kosten kommen während der Zeit meiner Promotion auf mich zu?

    Immatrikulierte Promovierende müssen jedes Semester einen Beitrag in Höhe von derzeit 190,30 Euro entrichten. Von der Immatrikulations­pflicht befreite Promovierende sind davon ausgenommen. Studien­gebühren werden für die Dauer der Promotion nicht erhoben, auch nicht von internationalen Promovierenden aus Nicht-EU-Ländern/EWR-Staaten.

    Bedenken Sie, dass Sie während der Promotion nicht nur für Ihren Lebens­unterhalt sorgen müssen (Wohnung, Internet und Telefon, Lebens­mittel etc.), sondern unter Umständen auch selbst für Ihre Kranken­versicherung und etwaige weitere Versicherungen aufkommen müssen.

    Planen Sie Reisen zu Konferenzen, Workshops oder sogar Forschungs­aufenthalte im Ausland, können hierfür an der Universität Mannheim oder bei externen Förder­einrichtungen, Stiftungen oder ähnlichem Zuschüsse beantragt werden. Diese decken gegebenenfalls jedoch nicht die gesamten Aufenthalts- und Reisekosten, weshalb Sie eventuell mit einem Eigenanteil rechnen sollten.

    Mehr zu „Versicherungen für Promovierende“

  • Wie kann ich meine Promotion finanz­ieren?

    Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, um eine Promotion zu finanz­ieren:

    1. ein Beschäftigungs­verhältnis an der Universität, zum Beispiel als wissenschaft­liche Mitarbeiterin oder wissenschaft­licher Mitarbeiter,
    2. ein Beschäftigungs­verhältnis außerhalb der Universität,
    3. ein Promotions­stipendium.


    Mehr zu „Finanzierung einer Promotion“

In der Vorbereitungs­phase

  • Ich möchte einen Promotions­studien­gang an der Graduate School of Economic and Social Sciences (GESS) absolvieren. Wie funktioniert die Bewerbung?

    Eine Bewerbung an der GESS ist ausschließlich über das GESS-Online-Portal möglich, das jeweils zwischen November und März freigeschaltet ist. Der vorläufige Bewerbungs­schluss für early birds ist je nach Center (BWL, VWL, Sozial­wissenschaften) der 15. oder 31. Januar eines jeden Jahres. Danach sind Bewerbungen nur noch bis zum 31. März möglich.

    Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der GESS.

    Direkt zur GESS-Anmeldung

  • Ich möchte an einem Lehr­stuhl promovieren. Wie finde ich eine Betreuerin oder einen Betreuer?

    Wer eine Lehr­stuhl­promotion anstrebt, muss sich seine Betreuerin oder seinen Betreuer selbstständig suchen. Als Betreuende kommen in der Regel die Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und -professoren sowie Privatdozentinnen und -dozenten der Universität in Frage. Die genauen Regelungen sind in den Promotions­ordnungen der einzelnen Fakultäten/Abteilungen festgehalten.

    Bevor Sie zu einer Professorin oder einem Professor Kontakt aufnehmen, machen Sie sich mit ihren oder seinen Forschungs­schwerpunkten vertraut und prüfen Sie, ob Sie Ihren thematischen Schwerpunkt und Ihre Forschungs­interessen dort wiederfinden. Dabei kann auch ein Blick auf die aktuell am Lehr­stuhl betreuten Promotionen helfen. Die Internetauftritte der einzelnen Lehr­stühle bieten hierzu viele Informationen.

    Für die erste Kontaktaufnahme empfehlen wir eine E-Mail, in der Sie sich vorstellen und Ihr Promotions­vorhaben umreißen. Wenn Sie bereits über ein Exposé verfügen, können Sie dieses als Anhang beifügen.

    Promovierende in strukturierten Programmen müssen sich nicht selbst um die Betreuung während ihrer Promotion kümmern. Dort ist ein festgelegtes Team aus mehreren Professorinnen und Professoren für die Betreuung ihres Promotions­vorhabens zuständig. 

  • Wie geht es weiter, wenn ich eine Betreuerin oder einen Betreuer gefunden habe?

    Nachdem Sie die Betreuungs­zusage einer Professorin oder eines Professors erhalten haben, schließen Sie gemeinsam mit ihr oder ihm eine Betreuungs­vereinbarung ab. Diese dient dazu, das Betreuungs­verhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten und in gegenseitigem Einverständnis zu regeln. So beinhaltet die Betreuungs­vereinbarung zum Beispiel einen Zeit- und Arbeits­plan sowie Absprachen zu Fortschrittsgesprächen oder Feedbacks.

    Danach müssen Sie beim Dekanat Ihrer Fakultät/Abteilung einen Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand stellen.

    Mehr zu „Zulassung und Immatrikulation“

  • Wie bekomme ich Zugang zu den IT-Services und zur Universitäts­bibliothek?

    Um die Angebote der Universitäts-IT (UNIT) und der Universitäts­bibliothek (UB) nutzen zu können, brauchen Sie eine persönliche Benutzerkennung und das dazugehörige Initialpasswort. Beides wird automatisch erzeugt und Ihnen zugewiesen. Bitte ändern Sie das Initialpasswort sofort nach Ihrer ersten Anmeldung im Benutzerportal.

    Promovierende ohne Beschäftigungs­verhältnis an der Universität Mannheim erhalten die Benutzerkennung und das Initialpasswort nach vorgenommener Immatrikulation und sobald der Semesterbeitrag überwiesen und verbucht ist.

    Promovierende, die an der Universität Mannheim angestellt sind, bekommen die persönliche Kennung und das Initialpasswort zusammen mit den Einstellungs­unterlagen. Sollten Sie bereits eine Studierenden-Kennung haben und für die Promotion in ein Beschäftigungs­verhältnis wechseln, wird keine neue Kennung erzeugt. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Änderungs­antrag damit die Kennung den entsprechenden Status erhält.

    Mehr zur „Benutzerkennnung und Uni-ID“

  • Was ist die ecUM, wozu benötige und wo erhalte ich sie?

    Die electronic card Universität Mannheim (ecUM) ist Ihr Mitgliedsausweis der Universität, der diverse Funktionen bündelt:

    • Studierenden­ausweis mit Gültigkeits­aufdruck,
    • Bibliotheksausweis (mit persönlicher globaler Benutzerkennung),
    • Bargeldlose Zahlung innerhalb der Mensa, Cafeteria EO und Café Soleil,
    • Nutzung der Schließfächer der Bibliothek,
    • verschiedene Selbstbedienungs­funktionen an den SB-Terminals,
    • Druckkonto aufladen,
    • Semesterticket.

    Um eine ecUM zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

    Laden Sie zunächst ein Foto von sich im Portal² im Bereich „ecUM-Foto-Upload“ hoch. Der Zugang zum Portal² erfolgt über den Login, für den Sie Ihre Benutzerkennung und das zugehörige Passwort benötigen. Sobald Sie Ihr Foto hochgeladen haben, wird Ihre ecUM erstellt und Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, wo und wann Sie Ihre ecUM abholen können.

    Mehr zur ecUm

Während der Promotion

  • Ich habe Probleme mit meiner Betreuerin oder meinem Betreuer. Wo finde ich Hilfe?

    Egal, welches Problem Sie belastet: Wir sind für Sie da, behandeln Ihr Anliegen vertraulich und unternehmen nichts ohne Ihre Zustimmung. Wer Konflikte mit der Betreuerin oder dem Betreuer hat, kann sich zunächst an uns, die Mitarbeiterinnen im zentralen Promotions­büro im Dezernat I, wenden. Wir besprechen Ihr Anliegen mit Ihnen vertraulich und geben erste Hilfestellungen für das weitere Vorgehen. Bei schwerwiegenderen Konflikten empfehlen wir, die Ombudspersonen für Promovierende hinzuzuziehen, die als neutrale Gesprächs­partner zwischen Ihnen und der betreuenden Person vermitteln können.

    Mehr zu „Beratung im Konfliktfall“

  • Ich hätte gerne mehr Kontakt zu anderen Promovierenden. Welche Möglichkeiten gibt es?

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit anderen Promovierenden in Kontakt zu kommen:

    • Lernen Sie andere Promovierende Ihres Lehr­stuhls kennen. Gute Gelegenheiten dafür sind Teambesprechungen oder Promotions­kolloquien.
    • Die meisten Fakultäten und Abteilungen bieten regelmäßige Stammtische und Treffen für Promovierende an. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich am besten an den Promovierendenkonvent Ihrer Fakultät/Abteilung und deren Vertreterinnen und Vertreter.
    • Besuchen Sie die von der SprecherInnenversammlung veranstalteten Events. Diese richten sich immer an alle Promovierenden der Universität und sind gute Gelegenheiten, Gleichgesinnte in lockerer Atmosphäre kennenzulernen. 
    • Promovierende anderer Fach­bereiche können Sie zum Beispiel auch bei den Treffen des Open Science Meetups kennenlernen. Die Mitglieder treffen sich regelmäßig zu entspannten Diskussionen rund um das Thema „Offene Wissenschaft“.
    • Nicht nur für Frauen ein guter Tipp: Die vielfältigen Veranstaltungen des Netzwerks WUMAN, bei denen Sie sich mit anderen Wissenschaft­lerinnen und Wissenschaft­lern austauschen und vernetzen können.
    • Nehmen Sie an unserem Nachwuchsfrühstück teil, das einmal pro Jahr stattfindet und das Angenehme mit dem Nützlichen verbindet: Bei Kaffee und Croissant können Sie hier die verschiedenen Serviceangebote der Universität Mannheim für den Wissenschafts­nachwuchs kennenlernen und sich mit anderen Promovierenden austauschen.
    • Nutzen Sie die Angebote der überfach­lichen Weiterqualifizierung. Im Rahmen der dort angebotenen Workshops und Seminare sind schon manche Freundschaften geschlossen und Arbeits­gruppen gegründet worden.

    Mehr zu „Vernetzung an der Uni Mannheim“

  • Ich möchte zu einer Konferenz oder einer Summer School ins Ausland reisen. Kann ich hierfür finanz­ielle Unterstützung beantragen?

    Ja. Die Programme IDEUM und Women go abroad bieten Ihnen finanz­ielle Unterstützung bei Auslands­reisen in Form von Zuschüssen. IDEUM steht Doktoranden und Doktorandinnen offen, bei Women go abroad können lediglich weibliche Promovierende einen Antrag stellen.

    Mehr zu „Von Mannheim ins Ausland“

  • Ich möchte mich überfach­lich weiterqualifizieren. Welche Angebote gibt es?

    Die Universität Mannheim bietet in vielen Bereichen Weiterqualifizierungs­maßnahmen an. Wer zum Beispiel seine Writing Skills verbessern oder den Schreibprozess an sich reflektieren möchte, findet im Rahmen des Doc Writing Lab – Schreibwerkstatt für Promovierende wechselnde Angebote. Daneben werden regelmäßig Workshops zu Präsentations­techniken, Kommunikation und Karriere­entwicklung angeboten. Die Universitäts­bibliothek unterstützt Sie ebenfalls mit Kursen zu Themen rund um das wissenschaft­liche Arbeiten. Doktorandinnen können am acadeMIA-Programm der Stabsstelle für Gleichstellung und soziale Vielfalt teilnehmen und sich auf dem Weg zur Promotion durch vielfältige Maßnahmen begleiten lassen. 

    Wir haben alle Angebote für Sie in einer Übersicht zusammengestellt:

    Alle Veranstaltungen für Promovierende im Überblick

Das Wissenschafts­zeitvertragsgesetz

  • Was ist das Wissenschafts­zeitvertragsgesetz?

    Das Wissenschafts­zeitvertragsgesetz ist ein Gesetz über befristete Arbeits­verträge in der Wissenschaft.

  • Was regelt das Wissenschafts­zeitvertragsgesetz?

    Das Wissenschafts­zeitvertragsgesetz regelt, wie lange eine Hochschule (oder eine andere deutsche Forschungs­einrichtung) einer wissenschaft­lich beschäftigten Person befristete Arbeits­verträge geben kann.

  • Wer ist davon betroffen?

    Betroffen ist fast jede und jeder wissenschaft­lich oder künstlerisch Beschäftigte mit einem befristeten Arbeits­vertrag, die oder der aus Haushalts­mitteln der Hochschule bezahlt wird (insbesondere Promovierende, Postdocs, Habilitierende, Lehr­kräfte für besondere Aufgaben). Das Wissenschafts­zeitvertragsgesetz gilt nicht für Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und -professoren.

  • Was ist die Zwölfjahresregel des Wissenschafts­zeitvertragsgesetzes?

    Für die beiden Qualifizierungs­stufen Promotion und Habilitation dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils nicht länger als sechs Jahre befristet an der Hochschule angestellt werden. Nach diesen zwölf Jahren der Qualifikation sollen wissenschaft­liche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch unbefristet angestellt werden oder inzwischen eine Professur innehaben. Wird die Promotion früher als nach sechs Jahren Anstellung erfolgreich abgeschlossen, können „nicht genutzte Jahre“ vor der Promotion zu den sechs Jahren nach der Promotion hinzuaddiert werden (sogenannte eingesparte Promotions­zeiten).

  • Gibt es Verlängerungs­möglichkeiten?

    Wenn eigene Kinder, Stief- oder Pflegekinder (unter 18 Jahren) betreut werden müssen, können die sechs oder zwölf Qualifikations­jahre pro Kind um zwei Jahre verlängert werden. Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ist eine Verlängerung um zwei Jahre möglich.

  • Gibt es Ausnahmen von der Zwölfjahresregel?

    Nach Ablauf der zwölf Jahre können Stellen mit befristeten Arbeits­verträgen in drittmittelfinanz­ierten Forschungs­projekten weiterhin angenommen werden, da es einen bestimmten sachlichen Grund für die Befristung gibt. Die Dauer der Befristung richtet sich dann nach der Projektlaufzeit. Hat man die beiden Qualifizierungs­stufen Promotion und Habilitation in drittmittelfinanz­ierten Projekten absolviert, werden diese Jahre im Sinne des Wissenschafts­zeitvertragsgesetzes angerechnet.

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