Häufige Fragen zur Promotion
In der Entscheidungsphase
Welche Motivation spricht für eine Promotion?
Es kann viele gute Gründe für eine Promotion geben. Laut der 2020 erschienen Promovierendenstudie Nacaps zählen das Interesse und der Spaß an der Forschung aber zu den am häufigsten genannten Motiven der Befragten. Danach folgen persönliche Beweggründe und die Aussicht auf einen spannenden, gut bezahlten Job.
Ganz gleich aus welchen Gründen Sie mit dem Gedanken an eine Promotion spielen – die Freude am wissenschaftlichen Arbeiten und an der intellektuellen Herausforderung sollte in jedem Fall eine Rolle spielen. Wer hingegen vorrangig eigene oder fremde Erwartungshaltungen erfüllen möchte oder sich aus Mangel an Alternativen in die Promotion stürzt, erlebt diese oft bald als Belastung und neigt eher dazu vorzeitig abzubrechen.
Sie brauchen Hilfe bei der Entscheidungsfindung?
Wie unterscheidet sich eine Lehrstuhlpromotion von einer Promotion im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramm?
Bei einer Lehrstuhlpromotion arbeiten Sie weitgehend selbstständig und unabhängig von einem festgelegten Ausbildungsprogramm an Ihrem Promotionsprojekt. Dabei werden Sie von einem*einer selbst gewählten Professor*in betreut. Ein strukturiertes Promotionsprogramm absolvieren Sie hingegen im Rahmen eines festen Curriculums gemeinsam mit anderen Promovierenden. Betreut und begleitet werden Sie dabei nicht nur von einer Person, sondern von einem Team aus mehreren Professor*innen.
Auch hinsichtlich der Frage der Finanzierung gibt es Unterschiede: Während strukturierte Promotionsprogramme die Finanzierung ihrer Promovierenden in der Regel durch Stipendien sicherstellen, müssen Sie sich bei einer Promotion am Lehrstuhl selbst um seinen Lebensunterhalt kümmern – sei es durch ein Beschäftigungsverhältnis an der Universität, durch einen universitäts-externen Job oder über ein Stipendium, um das Sie sich jedoch selbst bemühen müssen.
Wer gerne eigenständig arbeitet und Wert auf größere Freiräume und Flexibilität legt, wird sich mit einer Promotion am Lehrstuhl wohl fühlen. Diejenigen, die feste Strukturen, verbindliche Zeitpläne und eine intensivere Betreuung schätzen, sollten gegebenenfalls eine strukturierte Promotion ins Auge fassen.
Für diejenigen, die extern oder berufsbegleitend promovieren möchten – also parallel zur Promotion weiterhin einer Beschäftigung zum Beispiel in der Wirtschaft nachgehen – kommt an der Universität Mannheim lediglich die Promotion an einem Lehrstuhl in Frage.
Bitte beachten Sie:
Welcher Promotionsweg für Sie in Frage kommt – eine Promotion am Lehrstuhl oder innerhalb eines strukturierten Promotionsprogramms – , hängt maßgeblich von Ihrem Promotionsfach und der Präferenz des jeweiligen Lehrstuhls beziehungsweise der Präferenz Ihres*Ihrer Betreuer*in ab: Eine strukturierte Promotion ist an der Universität Mannheim grundsätzlich nur in den Fächern VWL, BWL, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie und Wirtschaftsmathematik möglich. Daneben bieten alle Fakultäten und Abteilungen – mit Ausnahme der Abteilung VWL – in der Regel auch die Möglichkeit der Lehrstuhlpromotion an. Wenn Sie sich für eine Promotion an der Universität Mannheim interessieren und schon eine*n Professor*in für die Betreuung ins Auge gefasst haben, empfehlen wir Ihnen dringend, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und sich über die möglichen Promotionswege am jeweiligen Lehrstuhl zu informieren.
Welche Promotionsmöglichkeiten gibt es an der Universität Mannheim?
An der Universität Mannheim können Promotionen sowohl an einem Lehrstuhl als auch im Rahmen von strukturierten Promotionsprogrammen absolviert werden. Für die Fächer BWL, VWL, Psychologie, Soziologie und Politikwissenschaft bietet die Graduate School of Economic and Social Sciences (GESS) international ausgerichtete, englischsprachige Promotionsstudiengänge an. Diese bereiten Forschende in der frühen Karrierephase gezielt auf eine Tätigkeit in der Wissenschaft vor.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Universität Mannheim promovieren zu können?
In der Regel müssen Sie einen Hochschulabschluss (Master, Diplom, Magister, Staatsexamen, in Ausnahmefällen auch Bachelor) mit der Mindestnote „gut“ sowie die Betreuungszusage eines*einer Professor*in vorweisen können. Welche Voraussetzungen speziell für Ihr Fachgebiet gelten, können Sie der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät/Abteilung entnehmen.
Muss ich mich als Promotionsstudent*in immatrikulieren?
Ja. Wer an der Universität Mannheim zur Promotion angenommen wurde, ist gemäß § 38 Absatz 5 Landeshochschulgesetz (LHG) zur Immatrikulation verpflichtet. Diese sogenannte Pflichtimmatrikulation erfolgt automatisch im Anschluss an die Annahme als Doktorand*in und bleibt bis zum Ablegen der mündlichen Prüfung (Disputation oder Rigorosum) bestehen. Ausnahmen gelten für Promovierende, die hauptberuflich, das heißt mit 50 Prozent oder mehr der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß TV-L, an der Universität Mannheim beschäftigt sind. Diese können sich für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses auf schriftlichen Antrag hin von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.
Welche Kosten kommen während der Zeit meiner Promotion auf mich zu?
Immatrikulierte Promovierende müssen jedes Semester einen Beitrag in Höhe von derzeit 190,30 Euro entrichten. Von der Immatrikulationspflicht befreite Promovierende sind davon ausgenommen. Studiengebühren werden für die Dauer der Promotion nicht erhoben, auch nicht von internationalen Promovierenden aus Nicht-EU-Ländern/EWR-Staaten.
Bedenken Sie, dass Sie während der Promotion nicht nur für Ihren Lebensunterhalt sorgen müssen (Wohnung, Internet und Telefon, Lebensmittel etc.), sondern unter Umständen auch selbst für Ihre Krankenversicherung und etwaige weitere Versicherungen aufkommen müssen.
Planen Sie Reisen zu Konferenzen, Workshops oder sogar Forschungsaufenthalte im Ausland, können hierfür an der Universität Mannheim oder bei externen Fördereinrichtungen, Stiftungen oder ähnlichem Zuschüsse beantragt werden. Diese decken gegebenenfalls jedoch nicht die gesamten Aufenthalts- und Reisekosten, weshalb Sie eventuell mit einem Eigenanteil rechnen sollten.
Wie kann ich meine Promotion finanzieren?
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, um eine Promotion zu finanzieren:
- ein Beschäftigungsverhältnis an der Universität, zum Beispiel als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in,
- ein Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Universität,
- ein Promotionsstipendium.
In der Vorbereitungsphase
Ich möchte einen Promotionsstudiengang an der Graduate School of Economic and Social Sciences (GESS) absolvieren. Wie funktioniert die Bewerbung?
Eine Bewerbung an der GESS ist ausschließlich über das GESS-Online-Portal möglich, das jeweils zwischen November und März freigeschaltet ist. Der vorläufige Bewerbungsschluss für early birds ist je nach Center (BWL, VWL, Sozialwissenschaften) der 15. oder 31. Januar eines jeden Jahres. Danach sind Bewerbungen nur noch bis zum 31. März möglich.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der GESS.
Direkt zur GESS-Anmeldung
Ich möchte an einem Lehrstuhl promovieren. Wie finde ich eine*n Betreuer*in?
Wer eine Lehrstuhlpromotion anstrebt, muss sich seine*n Betreuer*in selbstständig suchen. Als Betreuer*innen kommen in der Regel die Professor*innen, Juniorprofessor*innen sowie Privatdozierende der Universität infrage. Die genauen Regelungen sind in den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten/Abteilungen festgehalten.
Bevor Sie zu einem*einer Professor*in Kontakt aufnehmen, machen Sie sich mit seinen*ihren Forschungsschwerpunkten vertraut und prüfen Sie, ob Sie Ihren thematischen Schwerpunkt und Ihre Forschungsinteressen dort wiederfinden. Dabei kann auch ein Blick auf die aktuell am Lehrstuhl betreuten Promotionen helfen. Die Internetauftritte der einzelnen Lehrstühle bieten hierzu viele Informationen.
Für die erste Kontaktaufnahme empfehlen wir eine E-Mail, in der Sie sich vorstellen und Ihr Promotionsvorhaben umreißen. Wenn Sie bereits über ein Exposé verfügen, können Sie dieses als Anhang beifügen.
Promovierende in strukturierten Programmen müssen sich nicht selbst um die Betreuung während ihrer Promotion kümmern. Dort ist ein festgelegtes Team aus mehreren Professor*innen für die Betreuung ihres Promotionsvorhabens zuständig.
Wie geht es weiter, wenn ich eine*n Betreuer*in gefunden habe?
Nachdem Sie die Betreuungszusage eines*einer Professor*in erhalten haben, schließen Sie gemeinsam mit ihm*ihr eine Betreuungsvereinbarung ab. Diese dient dazu, das Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten und in gegenseitigem Einverständnis zu regeln. So beinhaltet die Betreuungsvereinbarung zum Beispiel einen Zeit- und Arbeitsplan sowie Absprachen zu Fortschrittsgesprächen oder Feedbacks.
Danach müssen Sie beim Dekanat Ihrer Fakultät/Abteilung einen Antrag auf Annahme als Doktorand*in stellen.
Wie bekomme ich Zugang zu den IT-Services und zur Universitätsbibliothek?
Um die Angebote der Universitäts-IT (UNIT) und der Universitätsbibliothek (UB) nutzen zu können, brauchen Sie eine persönliche Benutzer*innenkennung und das dazugehörige Initialpasswort. Beides wird automatisch erzeugt und Ihnen zugewiesen. Bitte ändern Sie das Initialpasswort sofort nach Ihrer ersten Anmeldung im Benutzer*innenportal.
Promovierende ohne Beschäftigungsverhältnis an der Universität Mannheim erhalten die Benutzer*innenkennung und das Initialpasswort nach vorgenommener Immatrikulation und sobald der Semesterbeitrag überwiesen und verbucht ist.
Promovierende, die an der Universität Mannheim angestellt sind, bekommen die persönliche Kennung und das Initialpasswort zusammen mit den Einstellungsunterlagen. Sollten Sie bereits eine Studierenden-Kennung haben und für die Promotion in ein Beschäftigungsverhältnis wechseln, wird keine neue Kennung erzeugt. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Änderungsantrag damit die Kennung den entsprechenden Status erhält.
Was ist die ecUM, wozu benötige und wo erhalte ich sie?
Die electronic card Universität Mannheim (ecUM) ist Ihr Mitgliedsausweis der Universität, der diverse Funktionen bündelt:
- Studierendenausweis mit Gültigkeitsaufdruck,
- Bibliotheksausweis (mit persönlicher globaler Benutzer*innenkennung),
- Bargeldlose Zahlung innerhalb der Mensa, Cafeteria EO und Café Soleil,
- Nutzung der Schließfächer der Bibliothek,
- verschiedene Selbstbedienungsfunktionen an den SB-Terminals,
- Druckkonto aufladen,
- Semesterticket.
Um eine ecUM zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Laden Sie zunächst ein Foto von sich im Portal² im Bereich „ecUM-Foto-Upload“ hoch. Der Zugang zum Portal² erfolgt über den Login, für den Sie Ihre Benutzer*innenkennung und das zugehörige Passwort benötigen. Sobald Sie Ihr Foto hochgeladen haben, wird Ihre ecUM erstellt und Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, wo und wann Sie Ihre ecUM abholen können.
Während der Promotion
Ich habe Probleme mit meinem*meiner Betreuer*in. Wo finde ich Hilfe?
Egal, welches Problem Sie belastet: Wir sind für Sie da, behandeln Ihr Anliegen vertraulich und unternehmen nichts ohne Ihre Zustimmung. Wer Konflikte mit dem*der Betreuer*in hat, kann sich zunächst an uns, die Mitarbeitenden im zentralen Promotionsbüro im Dezernat I, wenden. Wir besprechen Ihr Anliegen mit Ihnen vertraulich und geben erste Hilfestellungen für das weitere Vorgehen. Bei schwerwiegenderen Konflikten empfehlen wir, die Ombudspersonen für Promovierende hinzuzuziehen, die als neutrale Gesprächspartner*innen zwischen Ihnen und der betreuenden Person vermitteln können.
Ich hätte gerne mehr Kontakt zu anderen Promovierenden. Welche Möglichkeiten gibt es?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit anderen Promovierenden in Kontakt zu kommen:
- Lernen Sie andere Promovierende Ihres Lehrstuhls kennen. Gute Gelegenheiten dafür sind Teambesprechungen oder Promotionskolloquien.
- Die meisten Fakultäten und Abteilungen bieten regelmäßige Stammtische und Treffen für Promovierende an. Für weitere Informationen hierzu wenden Sie sich am besten an den Promovierendenkonvent Ihrer Fakultät/Abteilung und deren Vertreter*innen.
- Besuchen Sie die von der Sprecher*innenversammlung veranstalteten Events. Diese richten sich immer an alle Promovierenden der Universität und sind gute Gelegenheiten, Gleichgesinnte in lockerer Atmosphäre kennenzulernen.
- Promovierende anderer Fachbereiche können Sie zum Beispiel auch bei den Treffen des Open Science Meetups kennenlernen. Die Mitglieder treffen sich regelmäßig zu entspannten Diskussionen rund um das Thema „Offene Wissenschaft“.
- Nicht nur für Frauen ein guter Tipp: Die vielfältigen Veranstaltungen des Netzwerks WUMAN, bei denen Sie sich mit anderen Wissenschaftler*innen austauschen und vernetzen können.
- Nutzen Sie die Angebote der überfachlichen Weiterqualifizierung. Im Rahmen der dort angebotenen Workshops und Seminare sind schon manche Freundschaften geschlossen und Arbeitsgruppen gegründet worden.
Ich möchte zu einer Konferenz oder einer Summer School ins Ausland reisen. Kann ich hierfür finanzielle Unterstützung beantragen?
Ja. Die Programme IDEUM und Women go abroad bieten Ihnen finanzielle Unterstützung bei Auslandsreisen in Form von Zuschüssen. IDEUM steht Doktorand*innen offen, bei Women go abroad können lediglich weibliche Promovierende einen Antrag stellen.
Ich möchte mich überfachlich weiterqualifizieren. Welche Angebote gibt es?
Die Universität Mannheim bietet in vielen Bereichen Weiterqualifizierungsmaßnahmen an. Wer zum Beispiel seine Writing Skills verbessern oder den Schreibprozess an sich reflektieren möchte, findet im Rahmen des Doc Writing Lab – Schreibwerkstatt für Promovierende wechselnde Angebote. Daneben werden regelmäßig Workshops zu Präsentationstechniken, Kommunikation und Karriereentwicklung angeboten. Die Universitätsbibliothek unterstützt Sie ebenfalls mit Kursen zu Themen rund um das wissenschaftliche Arbeiten. Doktorand*innen können am acadeMIA-Programm der Stabsstelle für Gleichstellung und Diversität teilnehmen und sich auf dem Weg zur Promotion durch vielfältige Maßnahmen begleiten lassen.
Wir haben alle Angebote für Sie in einer Übersicht zusammengestellt:
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Was ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz?
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist ein Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft.
Was regelt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz?
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt, wie lange eine Hochschule (oder eine andere deutsche Forschungseinrichtung) einer wissenschaftlich beschäftigten Person befristete Arbeitsverträge geben kann.
Wer ist davon betroffen?
Betroffen ist fast jede*r wissenschaftlich oder künstlerisch Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag, die*der aus Haushaltsmitteln der Hochschule bezahlt wird (insbesondere Promovierende, Postdocs, Habilitierende, Lehrkräfte für besondere Aufgaben). Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gilt nicht für Professor*innen sowie Juniorprofessor*innen.
Was ist die Zwölfjahresregel des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes?
Für die beiden Qualifizierungsstufen Promotion und Habilitation dürfen Mitarbeitende jeweils nicht länger als sechs Jahre befristet an der Hochschule angestellt werden. Nach diesen zwölf Jahren der Qualifikation sollen wissenschaftliche Mitarbeitende nur noch unbefristet angestellt werden oder inzwischen eine Professur innehaben. Wird die Promotion früher als nach sechs Jahren Anstellung erfolgreich abgeschlossen, können „nicht genutzte Jahre“ vor der Promotion zu den sechs Jahren nach der Promotion hinzuaddiert werden (sogenannte eingesparte Promotionszeiten).
Gibt es Verlängerungsmöglichkeiten?
Wenn eigene Kinder, Stief- oder Pflegekinder (unter 18 Jahren) betreut werden müssen, können die sechs oder zwölf Qualifikationsjahre pro Kind um zwei Jahre verlängert werden. Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ist eine Verlängerung um zwei Jahre möglich.
Gibt es Ausnahmen von der Zwölfjahresregel?
Nach Ablauf der zwölf Jahre können Stellen mit befristeten Arbeitsverträgen in drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten weiterhin angenommen werden, da es einen bestimmten sachlichen Grund für die Befristung gibt. Die Dauer der Befristung richtet sich dann nach der Projektlaufzeit. Hat man die beiden Qualifizierungsstufen Promotion und Habilitation in drittmittelfinanzierten Projekten absolviert, werden diese Jahre im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angerechnet.
Ansprechpersonen
Wohin wende ich mich bei Fragen, die hier nicht beantwortet werden?
Alle Ansprechpersonen rund um das Thema „Promotion an der Universität Mannheim“ finden Sie auf unseren Seiten zu „Beratung und Service“.