Promovierendenkonvente
Ihre Interessenvertretung an der Universität
Die Promovierendenkonvente sind gemäß § 38 Absatz 7 Landeshochschulgesetz das universitätsinterne Vertretungsgremium aller Doktorandinnen und Doktoranden. Die Grundordnung der Universität Mannheim verortet diese Konvente auf Fakultätsebene. Sobald Sie als Doktorandin oder Doktorand angenommen worden sind, sind Sie Mitglied des fakultätseigenen Konvents und können sich aktiv einbringen. Jedem Konvent steht ein Vorstand vor, der aus den eigenen Reihen gewählt wird.
Wozu Promovierendenkonvente?
Die Konvente vertreten Ihre Interessen und wirken beratend an zentralen Entscheidungsprozessen der akademischen Selbstverwaltung mit. Dies sind zum Beispiel:
- Stellungnahmen zu Änderungen von Promotionsordnungen,
- Beteiligung an der Konzeption von Fördermaßnahmen für Promovierende,
- Mitwirkung bei der Erstellung von Leitlinien und Ähnlichem für das Promotionswesen an der Universität Mannheim.
Über die Mitwirkung an universitätsinternen Prozessen hinaus stellen die Konvente ein wichtiges Instrument zur Selbstorganisation, zum Austausch der Promovierenden untereinander sowie zur hochschulübergreifenden Vernetzung innerhalb Baden-Württembergs dar. Die Beteiligung der Promovierenden innerhalb der Konvente ist durch die regelmäßigen Sitzungen und die Möglichkeit der Mitarbeit im Vorstand, der sogenannten SprecherInnenversammlung, gewährleistet. Die SprecherInnenversammlung versteht sich auch als politische Vertretung aller Doktorandinnen und Doktoranden der Universität Mannheim und positioniert sich daher auch zu politischen Themen.