Promovierendenkonvente

Ihre Interessenvertretung an der Universität

Die Promovierendenkonvente sind gemäß § 38 Absatz 7 Landes­hochschul­gesetz das universitäts­interne Vertretungs­gremium aller Doktorandinnen und Doktoranden. Die Grundordnung der Universität Mannheim verortet diese Konvente auf Fakultäts­ebene. Sobald Sie als Doktorandin oder Doktorand angenommen worden sind, sind Sie Mitglied des fakultäts­eigenen Konvents und können sich aktiv einbringen. Jedem Konvent steht ein Vorstand vor, der aus den eigenen Reihen gewählt wird.

Wozu Promovierendenkonvente?

Die Konvente vertreten Ihre Interessen und wirken beratend an zentralen Entscheidungs­prozessen der akademischen Selbstverwaltung mit. Dies sind zum Beispiel:

  • Stellungnahmen zu Änderungen von Promotions­ordnungen,
  • Beteiligung an der Konzeption von Fördermaßnahmen für Promovierende,
  • Mit­wirkung bei der Erstellung von Leitlinien und Ähnlichem für das Promotions­wesen an der Universität Mannheim.

Über die Mit­wirkung an universitäts­internen Prozessen hinaus stellen die Konvente ein wichtiges Instrument zur Selbst­organisation, zum Austausch der Promovierenden unter­einander sowie zur hochschul­übergreifenden Vernetzung innerhalb Baden-Württembergs dar. Die Beteiligung der Promovierenden innerhalb der Konvente ist durch die regelmäßigen Sitzungen und die Möglichkeit der Mitarbeit im Vorstand, der sogenannten SprecherInnenversammlung, gewährleistet. Die SprecherInnenversammlung versteht sich auch als politische Vertretung aller Doktorandinnen und Doktoranden der Universität Mannheim und positioniert sich daher auch zu politischen Themen. 

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