Einreise und Versicherung
An alle neu zugelassenen Studierenden: Willkommen – bitte lesen Sie die Informationen im Studierendenportal Portal².
Sie können sich dort mit den Benutzendendaten des Bewerbungsportals einloggen. Dort finden Sie aktuelle Hinweise für Ihren Studienbeginn im kommenden Semester – vor allem im Bereich „Einführungsveranstaltungen und To Dos“.
Visum
Die Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bereits bei der Bewerbung, ob Sie ein Visum benötigen.
Visumsfreie Länder
EU-Bürger*innen und Angehörige der EFTA Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Einreise-/Studienvisum. Sie müssen sich nach der Immatrikulation beim Einwohnermeldeamt anmelden. Angehörige der nachfolgenden Staaten benötigen ebenfalls kein Einreise-/Studienvisum, da sie die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland direkt beantragen können:
- Andorra
- Australien
- Brasilien
- El Salvador
- Großbritannien
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kanada
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- Südkorea
- USA
Bitte beachten Sie: Wenn es um das Visum geht, so ist Ihre Nationalität und nicht das Land Ihrer Universität ausschlaggebend. Studieren Sie zum Beispiel in einem europäischen Land und haben dort eine Aufenthaltserlaubnis, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Studierendenvisum beantragen. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland oder die Deutsche Botschaft in dem Land Ihrer Universität.
Weitere Informationen zum Thema Visum finden Sie in unseren FAQs.
Visumspflichtige Länder
Studierende aus anderen Ländern müssen sich bereits im Heimatland um ein Visum kümmern. In diesem Fall ist eine Einreise mit einem Touristenvisum nicht erlaubt. Die zukünftigen Studierenden der meisten Länder benötigen ein Einreisevisum für Studienzwecken. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf derWebsite des Auswärtigen Amts. Beantragen Sie unter Vorlage der Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung (die Sie automatisch per Email erhalten) das Einreise-/Studienvisum bitte möglichst bald bei der zuständigen deutschen diplomatischen Vertretung (Botschaft/Konsulat). Bei visumspflichtigen Studierenden ist zur Immatrikulation ein Einreisevisum/
Studienvisum erforderlich. Das Einreisevisum wird nach Ihrer Immatrikulation in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Hierfür müssen Sie sich erst beim Einwohnermeldeamt anmelden und dann einen Termin bei der zuständigen Ausländerbehörde ausmachen. Die Umwandlung eines Touristenvisums in eine Aufenthaltserlaubnis ist nach Einreise in die Bundesrepublik nicht möglich. Weitere Informationen zum Thema Visum finden Sie in unseren FAQs.
Versicherung
Für die Einreise empfehlen wir eine Auslandskrankenversicherung. Studierende aus visumspflichtigen Ländern brauchen dies in der Regel, um Ihr Visum zu beantragen. Auch Studierende, die kein Visum für die Einreise benötigen, sollten sich um eine Versicherung für die Zeit zwischen Anreise und Immatrikulation bemühen.