Einreise und Versicherung

An alle neu zugelassenen Studierenden: Willkommen – bitte lesen Sie die Informationen im Studierenden­portal Portal². Sie können sich dort mit den Benutzerdaten des Bewerberportals einloggen. Dort finden Sie aktuelle Hinweise für Ihren Studien­beginn im kommenden Semester – vor allem im Bereich „Einführungs­veranstaltungen und ToDos“! Hier geht es zum Portal²!

Visum

Die Einreise­bestimmungen für die Bundes­republik Deutschland sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich schon bei der Bewerbung, ob Sie ein Visum benötigen.

  • Visumsfreie Länder

    EU-Bürger und Angehörige der EFTA Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Einreise-/Studien­visum. Sie müssen sich nach der Immatrikulation beim Einwohnermeldeamt anmelden. Angehörige der nachfolgenden Staaten benötigen ebenfalls kein Einreise-/Studien­visum, da sie die Aufenthalts­erlaubnis bei der zuständigen Ausländer­behörde in Deutschland direkt beantragen können:

    • Andorra
    • Australien
    • Brasilien
    • El Salvador
    • Großbritannien
    • Honduras
    • Israel
    • Japan
    • Kanada
    • Monaco
    • Neuseeland
    • San Marino
    • Südkorea
    • USA

    Bitte beachten Sie: wenn es um das Visum geht, so ist Ihre Nationalität und nicht das Land Ihrer Universität ausschlaggebend. Wenn Sie zum Beispiel in einem europäischen Land studieren und dort eine Aufenthalts­erlaubnis haben, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Studentenvisum beantragen. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland oder die Deutsche Botschaft in dem Land Ihrer Universität.

    Falls Sie weitere Fragen zum Thema Visum haben, lesen Sie bitte unsere FAQs.

  • Visumspflichtige Länder

    Studenten aus anderen Ländern müssen sich bereits im Heimatland um ein Visum bemühen. In diesem Fall ist eine Einreise mit einem Touristenvisum nicht erlaubt. Die zukünftigen Studierenden der meisten Länder benötigen ein Einreisevisum für Studien­zwecken. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Internet beim Auswärtigen Amt. Beantragen Sie unter Vorlage der Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung (die Sie automatisch per Email erhalten) das Einreise-/Studien­visum bitte möglichst bald bei der zuständigen deutschen diplomatischen Vertretung (Botschaft/Konsulat). Bei visumspflichtigen Studenten ist zur Immatrikulation ein Einreisevisum/Studien­visum erforderlich. Das Einreisevisum wird nach Ihrer Immatrikulation in eine Aufenthalts­erlaubnis umgewandelt. Hierfür müssen Sie sich erst beim Einwohnermeldeamt anmelden und dann einen Termin bei der zuständigen Ausländer­behörde ausmachen. Die Umwandlung eines Touristenvisums in eine Aufenthalts­erlaubnis ist nach Einreise in die Bundes­republik nicht möglich.

    Falls Sie weitere Fragen zum Thema Visum haben, Lesen Sie bitte unsere FAQs.

Versicherung

Für die Einreise empfehlen wir eine Auslands­kranken­versicherung. Studierende aus Visumspflichtigen Ländern brauchen dies in der Regel, um Ihr Visum zu beantragen. Auch Studierende die kein Visum für die Einreise brauchen, sollten sich um eine Versicherung für die Zeit zwischen Anreise und Immatrikulation bemühen.

Kontakt

Team Internationale Vollzeitstudierende

Team Internationale Vollzeit­studierende

Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt
L 1, 1 – Raum 108
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Termine für die Online-Sprechstunde können hier gebucht werden: https://www.uni-mannheim.de/universitaet/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/terminvereinbarung-in-vz/