Zwei Studentinnen laufen außen am Schlossgelände entlang. Eine von ihnen zieht einen Koffer, die andere trägt einen Rucksack. Man sieht beide von hinten.

Einreise und Versicherung

Icon Ausrufezeichen in einem Dreieck

An alle neu zugelassenen Studierenden: Willkommen – bitte lesen Sie die Informationen im Studierenden­portal Portal².

Sie können sich dort mit den Benutzendendaten des Bewerbungs­portals einloggen. Dort finden Sie aktuelle Hinweise für Ihren Studien­beginn im kommenden Semester – vor allem im Bereich „Einführungs­veranstaltungen und To Dos“.

Visum

Die Einreise­bestimmungen für die Bundes­republik Deutschland sind je nach Herkunftsland unter­schiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bereits bei der Bewerbung, ob Sie ein Visum benötigen.

  • Visumsfreie Länder

    EU-Bürger*innen und Angehörige der EFTA Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Einreise-/Studien­visum. Sie müssen sich nach der Immatrikulation beim Einwohnermeldeamt anmelden. Angehörige der nachfolgenden Staaten benötigen ebenfalls kein Einreise-/Studien­visum, da sie die Aufenthalts­erlaubnis bei der zuständigen Ausländer­behörde in Deutschland direkt beantragen können:

    • Andorra
    • Australien
    • Brasilien
    • El Salvador
    • Großbritannien
    • Honduras
    • Israel
    • Japan
    • Kanada
    • Monaco
    • Neuseeland
    • San Marino
    • Südkorea
    • USA

    Bitte beachten Sie: Wenn es um das Visum geht, so ist Ihre Nationalität und nicht das Land Ihrer Universität ausschlaggebend. Studieren Sie zum Beispiel in einem europäischen Land und haben dort eine Aufenthalts­erlaubnis, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Studierenden­visum beantragen. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland oder die Deutsche Botschaft in dem Land Ihrer Universität.

    Weitere Informationen zum Thema Visum finden Sie in unseren FAQs.

  • Visumspflichtige Länder

    Studierende aus anderen Ländern müssen sich bereits im Heimatland um ein Visum kümmern. In diesem Fall ist eine Einreise mit einem Touristenvisum nicht erlaubt. Die zukünftigen Studierenden der meisten Länder benötigen ein Einreisevisum für Studien­zwecken. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf derWebsite des Auswärtigen Amts. Beantragen Sie unter Vorlage der Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung (die Sie automatisch per Email erhalten) das Einreise-/Studien­visum bitte möglichst bald bei der zuständigen deutschen diplomatischen Vertretung (Botschaft/Konsulat). Bei visumspflichtigen Studierenden ist zur Immatrikulation ein Einreisevisum/Studien­visum erforderlich. Das Einreisevisum wird nach Ihrer Immatrikulation in eine Aufenthalts­erlaubnis umgewandelt. Hierfür müssen Sie sich erst beim Einwohnermeldeamt anmelden und dann einen Termin bei der zuständigen Ausländer­behörde ausmachen. Die Umwandlung eines Touristenvisums in eine Aufenthalts­erlaubnis ist nach Einreise in die Bundes­republik nicht möglich.

    Weitere Informationen zum Thema Visum finden Sie in unseren FAQs.

Versicherung

Für die Einreise empfehlen wir eine Auslands­kranken­versicherung. Studierende aus visumspflichtigen Ländern brauchen dies in der Regel, um Ihr Visum zu beantragen. Auch Studierende, die kein Visum für die Einreise benötigen, sollten sich um eine Versicherung für die Zeit zwischen Anreise und Immatrikulation bemühen.

Kontakt

Team Internationale Vollzeitstudierende

Team Internationale Vollzeit­studierende

Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt
L 1, 1 – Raum 108/109
68161 Mannheim
Öffnungs­zeiten:
Sie können sich dienstags von 9–11 Uhr ohne Termin beraten lassen (offene Sprechstunde).