Eine Person in Rückenansicht mit gesenktem Kopf sitzt an einem Tisch. Eine zweite Person legt ihr eine Hand auf die Schulter.

Beratung im Konfliktfall

Ombudspersonen für Promotions­angelegenheiten

Aufgabe der Ombudspersonen
Die Universität hat für gegebenenfalls entstehende Konfliktfälle während des Promotions­prozesses Ombudspersonen benannt. Die Ombudspersonen fungieren als Ansprech­partner*innen sowohl für Promovierende als auch für deren Betreuer*innen. Sie stellen eine unabhängige Instanz dar und verstehen sich als Beratungs- und Vermittlungs­stelle. Sie sprechen Empfehlungen zur Konfliktlösung aus, deren Umsetzung bleibt den betroffenen Parteien überlassen.

Vertrauliche Beratung
Wir behandeln Ihr Anliegen in jedem Fall vertraulich und geben Informationen nicht an Dritte weiter. Eine erste Kontaktaufnahme mit einer Ombudsperson bedeutet nicht, dass ein Vermittlungs­verfahren eingeleitet wird. Die Ombudspersonen stehen auch nur für eine Beratung zur Verfügung.

Kontaktaufnahme
Sollten Sie Beratungs­bedarf haben, können Sie sich direkt an eine der Ombudspersonen wenden. Bitte informieren Sie sich vor einer Kontaktaufnahme in der Satzung (PDF, 388 kB) (§ 4) über die genaue Vorgehensweise. Je nach Anliegen können Sie im Vorfeld auch die allgemeine Promotions­beratung der Universität kontaktieren und einen Beratungs­termin vereinbaren.


Psychosoziale Beratung

Aufgaben der Psychosozialen Beratung
Die Psychosoziale Beratung ist eine Anlaufstelle, an die sich auch Promovierende wenden können, um einen Rat zu bekommen: bei schwierigen Situationen im Kollegium, mit Vorgesetzten, Lehr­enden oder mit anderen Promovierenden. Auch wenn Sie einfach das Gefühl haben, nicht allem gewachsen zu sein, haben wir ein offenes Ohr. 

Vertrauliche Beratung
Die Beratung ist unabhängig und vollkommen vertraulich.

Weitere Angebote
Die Beratungs­stelle der Stabsstelle Gleich­stellung und Diversität berät Sie unter anderem zu folgenden Themen: sexuelle Belästigung, Anti­diskriminierung, partner­schaft­liches Verhalten und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Personalrat

Aufgaben des Personalrats
Der Personalrat vertritt die Interessen aller Beschäftigten der Universität Mannheim gegenüber der Dienststelle. Seine Mitglieder sind für alle grundlegenden arbeits­rechtlichen Fragen sowie bei Konfliktfällen mit Vorgesetzten oder Kolleg*innen ansprechbar. Der Personalrat informiert über tarifliche und gesetzliche Regelungen und bietet im Konfliktfall Vermittlung an. Auch bei konkreten Fragen zum Tarifvertrag (Urlaubsansprüche, Kündigungs­regelungen, Stufenlaufzeiten), zum Wissenschafts­zeitvertragsgesetz (WissZeitVG) oder zur Gehaltsabrechung hilft der Personalrat gerne weiter.

Vertrauliche Beratung
Gespräche mit dem Personalrat sind absolut vertraulich.


10 illustrierte und animierte Figuren, Sprechblasen und Buchstaben in leuchtendem Gelb. Alle Buchstaben, Sprechblasen und Figuren lächeln.
Gesund studieren und promovieren

Wir möchten Sie darin bestärken, während Ihrer Promotion auf sich zu achten. Wenn die Kraft und Puste mal nachlassen, sind wir für Sie da! Auf unserer Seite Gesund studieren finden Sie alle Unter­stützungs- und Beratungs­angebote auf einen Blick.