To-Dos vor der Abreise

Ihre Zeit in Mannheim neigt sich dem Ende zu. Bevor Sie Deutschland verlassen und nach Hause zurückkehren, gibt es noch einige Dinge zu beachten und zu erledigen. Auf dieser Seite finden Sie eine Über­sicht der wichtigsten To Dos vor Ihrer Abreise.

  • Exmatrikulation

    Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft als Studierende*r der Universität Mannheim. Bitte stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation online im Portal² unter Mein Studium > Anträge > Exmatrikulation und beachten Sie die dort verfügbaren Informationen zur Antragsstellung. Sie erhalten eine Exmatrikulations­bescheinigung für Ihre Unter­lagen.

    Wenn Sie eine Exmatrikulations­bestätigung wünschen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Exmatrikulations­bestätigung“ und Ihrer Matrikelnummer an den Express-Service. Sie können sich erst exmatrikulieren, wenn Sie alle Medien zurückgegeben haben und der Bibliothek keine Gebühren schulden.

    Wichtig: Nach Ihrer Exmatrikulation haben Sie noch 365 Tage lang Zugang zu Portal² und 75 Tage lang zu Ihrer universitären Mailadresse.

    Wann sollten Sie sich exmatrikulieren?

    • Double Degree Studierende: Bitte fragen Sie Ihre Double Degree Koordinatorin, wann Sie sich exmatrikulieren dürfen!
    • Austausch­studierende aus der EU: Exmatrikulieren Sie sich bitte nach Ihrer letzten Prüfung.
    • Nicht-EU Austausch­studierende: Am Tag Ihrer Exmatrikulation erlischt Ihr Visum/Aufenthaltstitel. Bleiben Sie also nach Ihrer letzten Prüfung noch in Deutschland oder Europa, exmatrikulieren Sie sich bitte an dem Tag, an dem Sie Europa verlassen. Der letztmögliche Tag der Exmatrikulation ist der 31. Januar im Herbst-/Wintersemester und der 31. Juli im Frühjahrs-/Sommersemester. 
  • Abmeldung beim Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort

    Sie müssen sich als Einwohner*in der Stadt, in der Sie in Deutschland gewohnt haben, abmelden. Die meisten Studierenden tun dies beim Einwohnermeldeamt der Stadt Mannheim in K7, wenn sie in Mannheim gemeldet sind. Für die Abmeldung benötigen Sie keinen Termin. Sie können sich persönlich oder per E-Mail abmelden. Für eine elektronische Abmeldung senden Sie bitte eine E-Mail an: buergerservice.mittemail-mannheim.de und fügen die folgenden Dokumente bei:

    • einen Scan Ihres Reisepasses.
    • das vollständig ausgefüllte und unter­schriebene Formular zur Abmeldung beim Einwohnermeldeamt Mannheim.

    Falls Sie Mitglied einer deutschen Kranken­versicherung sind, bitten Sie das Einwohnermeldeamt um eine Bestätigung Ihrer Abmeldung. Diese Bestätigung müssen Sie dann bei Ihrer deutschen Kranken­versicherung einreichen, um Ihre Mitgliedschaft zu kündigen.

  • Abmeldung bei der deutschen Kranken­versicherung

    Wenn Sie Mitglied einer deutschen Kranken­versicherung sind, senden Sie bitte die folgenden Dokumente zu Ihrer Krankenkasse, um Ihre Mitgliedschaft zu kündigen:

    • Ihre Exmatrikulations­bescheinigung der Universität Mannheim
    • Ihre Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts (siehe oben

    Double Degree Studierende: Bitte fragen Sie Ihre Double Degree Koordinatorin, wann Sie Ihre Kranken­versicherung kündigen können.

  • Abmeldung bei der Ausländer­behörde

    Haben Sie ein Sperrkonto als Auflage zur Erlangung Ihres Visums oder Aufenthaltstitels eröffnet, können Sie dieses bei der Ausländer­behörde auflösen. Hierzu müssen Sie vor Ihrer Abreise die Einwilligung zur Auflösung des Sperrkontos bei der zuständigen Ausländer­behörde (in Mannheim in K7) einholen.

    Studierende, die kein Sperrkonto eröffnet haben, müssen sich nicht bei der Ausländer­behörde abmelden. Das zuständige Einwohnermeldeamt wird die Ausländer­behörde über Ihre Abmeldung informieren.

  • Abmeldung vom Rundfunkbeitrag (ARD ZDF Deutschland­radio Beitragservice)

    Bevor Sie Mannheim wieder verlassen, müssen Sie nicht nur das Bürgeramt über Ihre Abreise aus Deutschland informieren, sondern sich auch vom Rundfunkbeitragsservice abmelden. Das können Sie ganz einfach online machen. Unten finden Sie eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars.

    Sie können im Online-Formular optional eine Bescheinigung Ihrer Abmeldung beim Bürgeramt hochladen – als Nachweis, dass Sie Deutschland verlassen werden.

    Nach der Abmeldung sollten Sie eine schriftliche Bestätigung per Post erhalten.

  • Auszug aus dem Wohnheim

    Studierende, die über das Akademische Auslands­amt ein Zimmer in einem Wohnheim bekommen haben, müssen einen Auszugstermin mit den Hausbetreuer*innen über das Mieterportal 24h vereinbaren.

  • Trans­cript of Records und ECTS

    Das Trans­cript of Records benötigen Sie für die Anrechnung der bei uns erbrachten Leistungen an Ihrer Heimathochschule. Das Dokument enthält die von Ihnen besuchten Kurse, die Noten und die ECTS-Anzahl der besuchten Kurse.

    Sie können bis zu 365 Tage nach Ihrer Exmatrikulation selbst überprüfen, ob alle Ihre Noten in Portal² eingetragen wurden und ob Ihre Kurs- und Prüfungs­daten korrekt sind. Danach können Sie Ihr verifizierbares Trans­cript of Records oder Korrekturen über Ihren Mobility Online Workflow beantragen. Nachdem Ihr verifizierbares Trans­cript erstellt wurde, werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihr Trans­cript in Portal² her­unter­laden können. Bitte leiten Sie das Trans­cript mit Verifikations­link an Ihre Heimat­universität weiter. Diese wird Ihre Noten anhand des Verifikations­links am Ende des Dokuments verifzieren.

    Die Internationale Sommer-/Winterakademie (ISA/IWA) wird nicht auf dem Trans­cript aufgeführt. Teilnehmende der Internationalen Sommer-/Winterakademie (ISA/IWA) erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat direkt von der durchführenden Organisation. Wenn Ihre Heimat­universität Ihre Einreichung dieses Zertifikates nicht akzeptiert, wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Deutsch als Fremdsprache der Service- und Marketing GmbH.

    Double Degree Studierende: Sie erhalten Ihr Trans­cript direkt vom Studien­büro.

    Was sind ECTS?

    Innerhalb des European Credit Trans­fer System (ECTS) wird Kursen eine bestimmte Anzahl an „Credits“ zugewiesen, die den mit dem Kurs verbundenen Arbeits­aufwand widerspiegeln. Wenn Sie einen Kurs erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie dafür Credits. Für Kurse oder Prüfungen, die Sie nicht bestanden haben oder zu denen Sie nicht erschienen sind, erhalten Sie keine ECTS-Punkte. Die Kurse erscheinen jedoch trotzdem auf dem Trans­cript.

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