Ihre Zeit in Mannheim neigt sich dem Ende zu. Bevor Sie Deutschland verlassen und nach Hause zurückkehren, gibt es noch einige Dinge zu beachten und zu erledigen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der wichtigsten To Dos vor Ihrer Abreise.
Mit der Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft als Studierende*r der Universität Mannheim. Bitte stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation online im Portal² unter Mein Studium > Anträge > Exmatrikulation und beachten Sie die dort verfügbaren Informationen zur Antragsstellung. Sie erhalten eine Exmatrikulationsbescheinigung für Ihre Unterlagen.
Wenn Sie eine Exmatrikulationsbestätigung wünschen, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Exmatrikulationsbestätigung“ und Ihrer Matrikelnummer an den Express-Service. Sie können sich erst exmatrikulieren, wenn Sie alle Medien zurückgegeben haben und der Bibliothek keine Gebühren schulden.
Wichtig: Nach Ihrer Exmatrikulation haben Sie noch 365 Tage lang Zugang zu Portal² und 75 Tage lang zu Ihrer universitären Mailadresse.
Sie müssen sich als Einwohner*in der Stadt, in der Sie in Deutschland gewohnt haben, abmelden. Die meisten Studierenden tun dies beim Einwohnermeldeamt der Stadt Mannheim in K7, wenn sie in Mannheim gemeldet sind. Für die Abmeldung benötigen Sie keinen Termin. Sie können sich persönlich oder per E-Mail abmelden. Für eine elektronische Abmeldung senden Sie bitte eine E-Mail an: buergerservice.mitte mannheim.de und fügen die folgenden Dokumente bei:
Falls Sie Mitglied einer deutschen Krankenversicherung sind, bitten Sie das Einwohnermeldeamt um eine Bestätigung Ihrer Abmeldung. Diese Bestätigung müssen Sie dann bei Ihrer deutschen Krankenversicherung einreichen, um Ihre Mitgliedschaft zu kündigen.
Wenn Sie Mitglied einer deutschen Krankenversicherung sind, senden Sie bitte die folgenden Dokumente zu Ihrer Krankenkasse, um Ihre Mitgliedschaft zu kündigen:
Double Degree Studierende: Bitte fragen Sie Ihre Double Degree Koordinatorin, wann Sie Ihre Krankenversicherung kündigen können.
Haben Sie ein Sperrkonto als Auflage zur Erlangung Ihres Visums oder Aufenthaltstitels eröffnet, können Sie dieses bei der Ausländerbehörde auflösen. Hierzu müssen Sie vor Ihrer Abreise die Einwilligung zur Auflösung des Sperrkontos bei der zuständigen Ausländerbehörde (in Mannheim in K7) einholen.
Studierende, die kein Sperrkonto eröffnet haben, müssen sich nicht bei der Ausländerbehörde abmelden. Das zuständige Einwohnermeldeamt wird die Ausländerbehörde über Ihre Abmeldung informieren.
Bevor Sie Mannheim wieder verlassen, müssen Sie nicht nur das Bürgeramt über Ihre Abreise aus Deutschland informieren, sondern sich auch vom Rundfunkbeitragsservice abmelden. Das können Sie ganz einfach online machen. Unten finden Sie eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars.
Sie können im Online-Formular optional eine Bescheinigung Ihrer Abmeldung beim Bürgeramt hochladen – als Nachweis, dass Sie Deutschland verlassen werden.
Nach der Abmeldung sollten Sie eine schriftliche Bestätigung per Post erhalten.
Studierende, die über das Akademische Auslandsamt ein Zimmer in einem Wohnheim bekommen haben, müssen einen Auszugstermin mit den Hausbetreuer*innen über das Mieterportal 24h vereinbaren.
Das Transcript of Records benötigen Sie für die Anrechnung der bei uns erbrachten Leistungen an Ihrer Heimathochschule. Das Dokument enthält die von Ihnen besuchten Kurse, die Noten und die ECTS-Anzahl der besuchten Kurse.
Sie können bis zu 365 Tage nach Ihrer Exmatrikulation selbst überprüfen, ob alle Ihre Noten in Portal² eingetragen wurden und ob Ihre Kurs- und Prüfungsdaten korrekt sind. Danach können Sie Ihr verifizierbares Transcript of Records oder Korrekturen über Ihren Mobility Online Workflow beantragen. Nachdem Ihr verifizierbares Transcript erstellt wurde, werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihr Transcript in Portal² herunterladen können. Bitte leiten Sie das Transcript mit Verifikationslink an Ihre Heimatuniversität weiter. Diese wird Ihre Noten anhand des Verifikationslinks am Ende des Dokuments verifzieren.
Die Internationale Sommer-/Winterakademie (ISA/IWA) wird nicht auf dem Transcript aufgeführt. Teilnehmende der Internationalen Sommer-/Winterakademie (ISA/IWA) erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat direkt von der durchführenden Organisation. Wenn Ihre Heimatuniversität Ihre Einreichung dieses Zertifikates nicht akzeptiert, wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Deutsch als Fremdsprache der Service- und Marketing GmbH.
Double Degree Studierende: Sie erhalten Ihr Transcript direkt vom Studienbüro.
Innerhalb des European Credit Transfer System (ECTS) wird Kursen eine bestimmte Anzahl an „Credits“ zugewiesen, die den mit dem Kurs verbundenen Arbeitsaufwand widerspiegeln. Wenn Sie einen Kurs erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie dafür Credits. Für Kurse oder Prüfungen, die Sie nicht bestanden haben oder zu denen Sie nicht erschienen sind, erhalten Sie keine ECTS-Punkte. Die Kurse erscheinen jedoch trotzdem auf dem Transcript.