Insbesondere dann, wenn Sie in keinem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, sollten Sie sich frühzeitig um Ihren Versicherungsschutz während der Promotion kümmern.
Hier haben wir Informationen zu den wichtigsten Versicherungen für Sie zusammengestellt:
In Deutschland lebende Personen sind gemäß § 5 Sozialgesetzbuch zur Krankenversicherung verpflichtet. Wer ein Studium an einer deutschen Universität beginnt, muss daher von einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) seiner Wahl in die Pflichtversicherung („studentische Pflichtversicherung“) aufgenommen werden, sofern er nicht privat versichert ist. Für als Promotionsstudierende eingeschriebene Personen gilt dies allerdings nicht, da die Promotion laut eines Urteils des Bundessozialgerichts nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung gehört. Als Promovierende oder Promovierender haben Sie daher keinen Anspruch auf Aufnahme in einen günstigen Studierendentarif einer GKV. Unsere Empfehlung: Informieren Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig über Ihr Promotionsvorhaben und fragen Sie nach, welche Tarifänderungen eine Promotion unter Umständen mit sich bringt.
Wenn Sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mannheim angestellt sind oder anderweitig einer sozialversicherungspflichten Beschäftigung nachgehen, führen Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge darüber ab.
Weitere Informationen zum Thema:
Obwohl eine Haftpflichtversicherung in Deutschland keine Pflicht ist, ist es sinnvoll, eine solche abzuschließen. Sie kommt für Schäden an fremden Personen oder Gegenständen auf, die Sie durch persönliches Verhalten verschulden. Immatrikulierte Promovierende, die nicht an der Universität angestellt sind, haben eine „begrenzte Haftpflichtversicherung“ durch das Studierendenwerk. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besitzen durch die Universität Haftpflichtschutz (im unmittelbaren Einflussbereich der Universität).
Die Unfallversicherung kommt für alle Kosten auf, die durch einen Unfall entstehen (medizinische Versorgung, Krankentransport und Folgekosten wie Schmerzens-, Pflege- und Übergangsgelder). Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung genießen alle Mitglieder der Universität Mannheim Versicherungsschutz bei Unfällen, die auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeit sowie am Arbeitsplatz entstehen. Eine Ausnahme gilt für Promovierende, die weder angestellt noch immatrikuliert sind: Für diese Gruppe besteht nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Unfälle auf dem Hin- oder Rückweg sowie im Rahmen des Hochschulsports sind bei ihnen nicht abgedeckt.