Versicherungen für Promovierende

Insbesondere dann, wenn Sie in keinem sozial­versicherungs­pflichtigen Beschäftigungs­verhältnis stehen, sollten Sie sich frühzeitig um Ihren Versicherungs­schutz während der Promotion kümmern.

Hier haben wir Informationen zu den wichtigsten Versicherungen für Sie zusammengestellt:

Kranken­versicherung

In Deutschland lebende Personen sind gemäß § 5 Sozialgesetzbuch zur Kranken­versicherung verpflichtet. Wer ein Studium an einer deutschen Universität beginnt, muss daher von einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) seiner Wahl in die Pflicht­versicherung („studentische Pflicht­versicherung“) aufgenommen werden, sofern er nicht privat versichert ist. Für als Promotions­studierende eingeschriebene Personen gilt dies allerdings nicht, da die Promotion laut eines Urteils des Bundes­sozialgerichts nicht mehr zur wissenschaft­lichen Ausbildung gehört. Als Promovierende oder Promovierender haben Sie daher keinen Anspruch auf Aufnahme in einen günstigen Studierenden­tarif einer GKV. Unsere Empfehlung: Informieren Sie Ihre Krankenkasse rechtzeitig über Ihr Promotions­vorhaben und fragen Sie nach, welche Tarifänderungen eine Promotion unter Umständen mit sich bringt. 

Wenn Sie als wissenschaft­liche Mitarbeiterin oder wissenschaft­licher Mitarbeiter an der Universität Mannheim angestellt sind oder anderweitig einer sozial­versicherungs­pflichten Beschäftigung nachgehen, führen Sie Ihre Kranken­versicherungs­beiträge darüber ab.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundes­gesundheits­ministerum: Beiträge und Tarife

Academics-Ratgeber: Kranken­versicherung für Akademiker


Haftpflicht­versicherung

Obwohl eine Haftpflicht­versicherung in Deutschland keine Pflicht ist, ist es sinnvoll, eine solche abzuschließen. Sie kommt für Schäden an fremden Personen oder Gegenständen auf, die Sie durch persönliches Verhalten verschulden. Immatrikulierte Promovierende, die nicht an der Universität angestellt sind, haben eine „begrenzte Haftpflicht­versicherung“ durch das Studierenden­werk. Wissenschaft­liche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besitzen durch die Universität Haftpflichtschutz (im unmittelbaren Einfluss­bereich der Universität).


Unfall­versicherung

Die Unfall­versicherung kommt für alle Kosten auf, die durch einen Unfall entstehen (medizinische Versorgung, Krankentransport und Folgekosten wie Schmerzens-, Pflege- und Übergangs­gelder). Im Rahmen der gesetzlichen Unfall­versicherung genießen alle Mitglieder der Universität Mannheim Versicherungs­schutz bei Unfällen, die auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeit sowie am Arbeits­platz entstehen. Eine Ausnahme gilt für Promovierende, die weder angestellt noch immatrikuliert sind: Für diese Gruppe besteht nur eingeschränkter Versicherungs­schutz. Unfälle auf dem Hin- oder Rückweg sowie im Rahmen des Hochschul­sports sind bei ihnen nicht abgedeckt.