Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll laut BMBF die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Studierende und Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler abmildern.
Die Regelungen sollen, sofern der Bundestag zustimmt, rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten. Nähere Informationen zu den geplanten Gesetzesänderungen finden Sie in der Pressemitteilung des BMBF.