Ergänzende Studien zur Ersten juristischen Prüfung

Uni-Scout

Ich bin Tom und habe von 2017 bis 2021 den Unternehmens­juristen (LL.B.) an der Uni Mannheim studiert. Nach dem Bachelor habe ich mich für den Weg zum Volljuristen entschieden und vervollständige deswegen mein juristisches Wissen bis zum Ersten Staats­examen in den Ergänzenden Studien. Eure Möglichkeiten nach dem Bachelor Unternehmens­jurist/in sind vielfältig – deshalb freue ich mich, euch bei eurer Entscheidung zu helfen!

Tom Könemann, Uni-Scout für die Ergänzenden Studien zur Ersten juristischen Prüfung / Foto: Farina Stock

Warum Erstes Staats­examen?

Wenn du dich nach dem Bachelor und den drei zivilrechtlichen Examensklausuren dafür entscheidest, den klassischen juristischen Weg weiter zu beschreiten und zum „Volljuristen“ zu werden, kommen vier harte, aber auch wahnsinnig spannende Semester auf dich zu.

In den Ergänzenden Studien wirst du mit den examensrelevanten Problematiken in den anderen beiden Fach­gebieten Öffentliches Recht und Strafrecht vertraut gemacht. Von Mord und Totschlag über Betrug und Erpressung im Strafrecht bis zur Fragestellung im Öffentlichen Recht, wie ein Gesetz überhaupt entsteht und ob mein Nachbar neben meinem Haus ein Parkhaus bauen darf, ist alles dabei.

Nach zwei Jahren stehen die übrigen drei Staats­examensklausuren im Strafrecht (1) und Öffentlichen Recht (2) an. Dein Studium schließt du im elften Semester mit der mündlichen Prüfung in allen drei Fach­gebieten – Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht – ab. Zusammen mit den Zivilrechts­klausuren am Ende deines Bachelor­studiums und deinem juristischen Schwerpunkt, den du im Bachelor gewählt hast, bilden diese Leistungen das Ergebnis deines Ersten juristischen Staats­examens.

Das Studium an der Universität Mannheim

  • Besonderheiten des Studien­gangs

    Im Abschnitt der Ergänzenden Studien kannst du dich voll und ganz der juristischen Materie widmen. Die BWL-Fächer fallen hier komplett weg. Im Unterschied zu anderen juristischen Fakultäten in Deutschland musst du dich bei uns aber nur auf zwei Fach­gebiete konzentrieren, nämlich Strafrecht und Öffentliches Recht. Zivilrecht hast du schon hinter dir und kannst es dir in der Regel anrechnen lassen (Abschichtung). Genau hierin liegt der große Vorteil des Kombinations­studien­ganges (LL.B./Staats­examen).

    Allerdings kann man die ergänzenden Studien nur belegen, wenn man zuvor den Mannheimer LL.B. erworben hat. Studien­ortswechsel vor dem LL.B.-Abschluss sind aber grundsätzlich möglich.

    Das Verhältnis zu deinen Kommilitoninnen und Kommilitonen ist sehr angenehm. Bei uns gibt es keine Ellenbogen-Gesellschaft unter den Studierenden. Hier werden keine Bücher versteckt oder Seiten herausgerissen, wie man es oft von anderen Unis hört. Vielmehr unterstützten wir uns gegenseitig im Studium. Im Gegensatz zu den Vorlesungen im Bachelor sind wir jetzt auch viel weniger Studierende, dadurch sind unsere Kurse kleiner, was eine gute Nähe zu den Professorinnen und Professoren ermöglicht und fördert. Außerdem verschwimmen die Grenzen zwischen den Semestern. Damit meine ich, dass wir plötzlich auch Leute aus höheren Semestern in unseren Kursen treffen, die vor dem Examen bestimmte Materien nochmal wiederholen. So kommen wir auch mit älteren und erfahreneren Studierenden in Kontakt und können uns wertvolle Tipps holen.

  • Neben dem Studium

    Auch neben dem Studium hat die Uni Mannheim Einiges zu bieten. So können wir beispielsweise das breit gefächerte Sport­programm ausprobieren, den Donnerstagabend auf der Schneckenhofparty ausklingen lassen und uns einer der Initiativen oder der Fach­schaft anschließen.

Nach dem Studium

  • Weiterführendes Studium

    Bei Juristinnen und Juristen ist es auch sehr beliebt, einen einjährigen Master of Laws im Ausland zu machen und so internationale Erfahrungen zu sammeln und sich auf ein bestimmtes Themengebiet zu spezialisieren. Wenn du ein sehr gutes Staats­examen hast, kannst du selbstverständlich auch eine Promotion und somit die wissenschaft­liche Laufbahn anstreben.

  • Berufsperspektiven

    Mit dem Abschluss des Ersten Staats­examens stehen dir viele Wege offen. Viele von uns entscheiden sich für den Vorbereitungs­dienst (Referendariat), den man mit dem Zweiten Staats­examen abschließt. Deine späteren beruflichen Möglichkeiten sind dabei so vielfältig wie es Fach­gebiete gibt: Von der Staats­anwaltschaft am Landgericht über Rechts­anwältin oder -anwalt bis zur Steuer­beratung oder Rechts­abteilung in einem Unternehmen – als Juristin oder Jurist bist du in sehr vielen Bereichen gefragt!

Das solltest du wissen

  • Die einzigartige Kombination aus Bachelor und Staats­examen

    Die Kombination aus Bachelor of Laws, Betriebs­wirtschafts­lehre und Staats­examen ist in Deutschland einzigartig. Da es sehr vom klassischen Jurastudium abweicht, wirst du deinen Eltern, Freundinnen und Freunden und Arbeits­kolleginnen und -kollegen oft dein Studium und das Prinzip der Abschichtung erklären müssen – und dabei scheitern.

    Oft höre ich auch den Satz „Das ist gar kein richtiges Jura!“ – das stimmt aber nicht: Wir lernen genau denselben Stoff und schreiben dieselben Staats­examensklausuren, wie alle anderen Jura­studierenden in Baden-Württemberg – nur zu anderen Zeitpunkten im Studium. Wir haben danach auch dieselben Möglichkeiten, wie andere Jura­studierende – darüber hinaus sogar noch weitere Optionen, da wir durch wirtschaft­liches Wissen punkten. Lass dich davon also nicht beirren.

  • Auslands­aufenthalt

    Auch im Jurastudium ist ein Auslands­aufenthalt für ein bis zwei Semester möglich. Da die zivilrechtlichen Staats­examensklausuren in der Regel erst Anfang September geschrieben werden, wählen die meisten hierfür das achte Semester. Die Klausuren und Hausarbeiten werden in den Ergänzenden Studien jedes Semester angeboten, sodass du sie jederzeit nach deiner Rückkehr nachholen kannst. In der Regel verlängert sich dein Studium durch ein Auslands­semester, da du die vier Semester in den Ergänzenden Studien für die Staats­examensvorbereitung brauchst.

    Die juristische Fakultät hat Partner­universitäten auf der ganzen Welt, an denen du ohne Studien­gebühren studieren kannst. An der ausländischen Uni belegst du juristische Kurse, in denen du interessante Einblicke in ein anderes Rechts­system gewinnst. Für deinen Auslands­aufenthalt wirst du von der Uni Mannheim beurlaubt. Die Kurse im Ausland kannst du dir eventuell für die Übung für Anfänger im Strafrecht oder Öffentlichen Recht anrechnen lassen. Da du aber im deutschen Recht geübt sein musst, solltest du die Klausuren trotzdem mitschreiben, wenn du wieder in Mannheim bist. Die Möglichkeit der Abschichtung, also dass du die sechs Staats­examensklausuren aufteilen kannst, verlierst du aber durch einen Auslands­aufenthalt nicht, wenn du alle Vorgaben beachtest.

    Ich selbst war während meines Studiums nicht im Ausland. Daher rate ich dir, für deine Fragen die Auslands­koordination der juristischen Abteilung zu kontaktieren. Sie beantworten dir gerne alle deine Fragen.

  • Wichtig: Die Anmeldung zum Ersten Staats­examen

    Melde dich rechtzeitig zum Examen an. Du musst sehr viele Unterlagen einreichen. Es kann also sein, dass du etwas bei der Anmeldung vergisst. Wenn die Frist abgelaufen ist, hast du aber nicht mehr die Möglichkeit, etwas nachzureichen, sondern musst auf den nächsten Termin warten, der ein halbes Jahr später stattfindet. Das bedeutet auch, dass du deine Abschichtung verlieren wirst und dann alle sechs Klausuren in allen drei Teilgebieten gleichzeitig schreiben musst.

  • Arbeiten neben dem Studium

    Auch in den Ergänzenden Studien ist es selbstverständlich möglich, als Werkstudentin oder Werkstudent oder studentische Hilfskraft zu arbeiten. Das Studium und die Staats­examensvorbereitung sind aber sehr arbeits­intensiv. Es erfordert daher viel organisatorisches Talent und eine Menge Disziplin, beides unter einen Hut zu bekommen. Mehr als zwölf Stunden pro Woche zusätzlich zu arbeiten, ist meiner Meinung nach aber fast unmöglich.

  • Wichtige Links

    Diese Links werden deine besten Freunde:

    Ergänzende Studien
    Studien­aufbau

    Prüfungs­recht
    Universität Mannheim und Justiz­prüfungs­amt Baden-Württemberg

    Erstes Staats­examen und Abschichtung
    Informationen und Hinweise zur Ersten juristischen Prüfung
    Antrag auf Zulassung zur Ersten juristischen Prüfung

Weitere Informationen

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