Nicht alle Visa oder Aufenthaltstitel sind gleich. Mit einem studentischen Visum oder Aufenthaltstitel gelten für Sie besondere Konditionen. Hier erfahren Sie mehr dazu!
An alle neu zugelassenen Studierenden: Willkommen – bitte lesen Sie die Informationen im Studierendenportal Portal². Sie können sich dort mit den Benutzerdaten des Bewerberportals einloggen. Dort finden Sie aktuelle Hinweise für Ihren Studienbeginn im kommenden Semester – vor allem im Bereich „Einführungsveranstaltungen und ToDos“! Hier geht es zum Portal²!
Ein Visum gilt für die Einreise nach Deutschland und wird bei der Botschaft oder dem Konsulat im Ausland beantragt.
Ein Aufenthaltstitel wird für einen längeren Aufenthalt in Deutschland benötigt und bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt.
Die meisten Studierenden brauchen ein Visum für die Einreise. Kein Visum brauchen Studierende aus den folgenden Ländern:
Wenn Ihr Land in dieser Liste nicht vorkommt, brauchen Sie ein Visum für die Einreise!
Bitte beantragen Sie Ihr Visum, sobald Sie von der Universität eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten.
Für die Immatrikulation brauchen Sie eines der folgenden Dokumente:
Innerhalb von etwa zwei Wochen nach der Einreise melden Sie sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt an. Danach können Sie einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen. Wenn Sie in Mannheim wohnen, beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel in K7.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Sie finden die Ausländerbehörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock.
Adresse: K 7, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 293-3221
E-Mail:auslaenderbehoerde[at]mannheim.de
Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Mo: 8.00 – 14.00 Uhr
Di, Mi, Fr: 8.00 – 12.00 Uhr
Do: 14:00 – 18.00 Uhr
Wir empfehlen Ihnen 4–6 Wochen vor dem Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis/Visums den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels per Post zu stellen. Erst nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben erhalten Sie eine Terminvereinbarung.
Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Die Aufenthaltserlaubnis wird als eigenständiges Dokument in Kreditkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten, Lichtbild und zwei Fingerabdrücke, sowie Daten zum Aufenthaltsrecht gespeichert sind.
Da der elektronische Aufenthaltstitel zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt wird, können sich voraussichtlich Wartezeiten bis zur Ausfertigung von ca. 4–6 Wochen ergeben.
Für die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels vereinbaren Sie bitte sechs Wochen vor dem Ablaufdatum des Aufenthaltstitels einen Termin bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Wenn Sie in Mannheim wohnen, reichen Sie erstmal den Antrag 4–6 Wochen vor dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis ein.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Sie finden die Ausländerbehörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock.
Adresse: K 7, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 293-3221
E-Mail:auslaenderbehoerde[at]mannheim.de
Öffnungszeiten (nur mit Termin):
Mo: 8.00 – 14.00 Uhr
Di, Mi, Fr: 8.00 – 12.00 Uhr
Do: 14:00 – 18.00 Uhr
Wir empfehlen Ihnen 4–6 Wochen vor dem Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis/Visums den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels per Post zu stellen. Erst nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben erhalten Sie eine Terminvereinbarung.
Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Die Aufenthaltserlaubnis wird als eigenständiges Dokument in Kreditkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten, Lichtbild und zwei Fingerabdrücke, sowie Daten zum Aufenthaltsrecht gespeichert sind.
Da der elektronische Aufenthaltstitel zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt wird, können sich voraussichtlich Wartezeiten bis zur Ausfertigung von ca. 4–6 Wochen ergeben.
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, können Sie in der Regel bis zu 120 Tage bzw. 240 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Bei längeren Tätigkeiten müssen Sie immer rechtzeitig und vorab die Zustimmung der Ausländerbehörde beantragen.
Studentische Tätigkeiten an der Hochschule oder hochschulnahen Forschungseinrichtungen sind von dieser Regelung ausgenommen und zählen nicht zu den 120 Tagen.
Mit einem Visum zu Studienzwecken dürfen Sie in Deutschland in der Regel 120 volle oder 240 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Praktika, die im Rahmen Ihres Studiums verpflichtend sind, werden grundsätzlich nicht zu diesen Arbeitstagen gezählt. Eine Bestätigung, dass Ihr Studiengang ein Pflichtpraktikum vorsieht, erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Studienbüro.
Wenn es sich bei Ihrem Praktikum um ein freiwilliges Praktikum handelt, ist entscheidend, ob dieses zur Erreichung Ihres Ausbildungsziels erforderlich ist. Studienrelevante Praktika sind grundsätzlich gestattet und zählen nicht zu den 120 Tagen bzw. 240 halben Tagen.
Praktika, die nicht studienrelevant sind und die 120 erlaubten Arbeitstage pro Kalenderjahr überschreiten, müssen im Vorfeld von der Ausländerbehörde genehmigt werden.
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, brauchen Sie für eine Beurlaubung die Zustimmung der Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde in Mannheim erlaubt in der Regel kein Urlaubssemester auf Grund von Praktika oder Auslandssemester. Wenn Sie nicht in Mannheim wohnhaft sind müssen Sie die Erlaubnis rechtzeitig und vorab bei Ihrer Ausländerbehörde beantragen.
Wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, erlischt Ihr Aufenthaltstitel automatisch. Dies gilt auch, wenn das Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels nach Ihrer Wiederkehr liegt. Falls Sie länger als sechs Monate im Ausland bleiben möchten, müssen Sie daher im Vorfeld eine Erlaubnis mit einer Begründung bei der Ausländerbehörde beantragen. Ansonsten müssten Sie wieder ein Visum im Land Ihres Aufenthalts beantragen!
Sie können gerne ein Austauschsemester machen. Achten Sie aber bitte darauf, dass Sie ein zusätzliches Visum für das Zielland brauchen, auch wenn Sie einen Austausch innerhalb der EU machen!
Wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, erlischt Ihr Aufenthaltstitel automatisch. Dies ist auch der Fall, wenn das Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels nach Ihrer Wiederkehr liegt. Falls Ihr Austausch länger als sechs Monate dauert, müssen Sie im Vorfeld eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Ansonsten müssten Sie wieder ein Visum im Land Ihres Aufenthalts beantragen!
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Besonderheiten für internationale Mannheimer Studierende.
Für einen Wechsel Ihres Studienfachs brauchen Sie im Vorfeld die Zustimmung der Ausländerbehörde. Bitte denken Sie daran, dass Sie einen studentischen Aufenthaltstitel für höchstens zehn Jahren besitzen können, unabhängig davon in wie viele Studiengängen Sie eingeschrieben waren oder wie viele Sie abgeschlossen haben.
Wenn Sie Ihr Studium abschließen oder abbrechen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Ihr studentischer Aufenthaltstitel erlischt zwei Wochen nach Ihrer Exmatrikulation automatisch, unabhängig von dem Ablaufdatum Ihres Aufenthaltserlaubnisses!
Wenn Sie Ihr Studium abschließen, müssen Sie zeitnah einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Studium als abgeschlossen gilt, sobald die Note Ihrer letzten Prüfungsleistung im Portal angezeigt wird, nicht erst, wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten. Bitte beachten Sie, dass Ihr studentischer Aufenthaltstitel zwei Wochen nach Ihrer Exmatrikulation automatisch erlischt, unabhängig von dem Ablaufdatum Ihres Aufenthaltserlaubnisses!
Als Absolventin bzw. Absolvent können Sie für 18 Monate einen Aufenthaltstitel für die Arbeitssuche beantragen. Hiermit können Sie uneingeschränkt arbeiten. Die Antragsbedingungen sind vergleichbar mit den Bedingungen für einen studentischen Aufenthaltstitel. Hier gilt nur die Besonderheit, dass Sie auch ein Gehalt als Finanzierungsnachweis angeben können.
Haftungshinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Akademische Auslandsamt unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalte übernehmen wir aber nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.