Wer ist mein Ansprechpartner?
Sie finden die Ausländerbehörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock. Dort befindet sich auch eine Infotheke, an der man fragen kann, wer der richtige Ansprechpartner ist.
Adresse: K 7, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 293-3221
E-Mail:auslaenderbehoerde[at]mannheim.de
Öffnungszeiten:
Mo: 8.00 – 14.00 Uhr
Di, Mi, Fr: 8.00 – 12.00 Uhr
Do: 8.00 – 18.00 Uhr
Sie können einen Termin persönlich vor Ort, per Telefon oder per E-Mail anfragen. Wir empfehlen Ihnen, die Terminanfrage per E-Mail zu stellen - hierbei geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen (wie er im Reisepass steht) und Ihr Geburtsdatum an.
Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Ausländerbehörde oder online)
- Einreise-/Studienvisum für die Bundesrepublik Deutschland (nur dann erforderlich, falls Sie aus einem visumspflichtigen Land kommen)
- Immatrikulationsbescheinigung der Universität Mannheim (diese Bescheinigung erhalten Sie automatisch am Tag der Immatrikulation)
- Nachweis über die Finanzierung Ihres Studiums. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt der Stadt Mannheim und die Verpflichtungserklärung für die Ausländerbehörde
- Nachweis der Krankenversicherung
- ein aktuelles und biometrisches Passbild
- Gebühren: 113 € (Stand Februar 2020)
- Mietvertrag
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Die Aufenthaltserlaubnis wird als eigenständiges Dokument in Kreditkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten, Lichtbild und zwei Fingerabdrücke, sowie Daten zum Aufenthaltsrecht gespeichert sind.
Da der elektronische Aufenthaltstitel zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt wird, können sich voraussichtlich Wartezeiten bis zur Ausfertigung von ca. 4-6 Wochen ergeben. Die Ausländerbehörde kann künftig Aufenthaltstitel nicht mehr sofort bei der Vorsprache ausstellen bzw. verlängern.
Ausnahme: bei Aufenthalten bis max. 6 Monate wird der Aufenthaltstitel in Papierform direkt bei der Vorsprache ausgestellt.