Visum und Aufenthaltstitel
Nicht alle Visa oder Aufenthaltstitel sind gleich. Mit einem studentischen Visum oder Aufenthaltstitel gelten für Sie besondere Konditionen. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Visum und Aufenthaltstitel?
- Ein Visum gilt für die Einreise nach Deutschland und wird bei der Botschaft oder dem Konsulat im Ausland beantragt.
- Ein Aufenthaltstitel wird für einen längeren Aufenthalt in Deutschland benötigt und bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt.
Brauche ich ein Visum für die Einreise?
Die meisten Studierenden brauchen ein Visum für die Einreise.
Kein Visum benötigen Studierende aus den folgenden Ländern:- EU-Länder
- EWR-Länder
- Andorra
- Australien
- Brasilien
- El Salvador
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kanada
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- Südkorea
- USA
- Vereinigtes Königreich
Wenn Ihr Land in dieser Liste nicht vorkommt, brauchen Sie ein Visum für die Einreise!
Wo und wann soll ich ein Visum beantragen?
Bitte beantragen Sie Ihr Visum frühzeitig: Sobald Sie von der Universität eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten. Beantragen Sie Ihr Visum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in dem Land, in dem Sie sich aktuell aufhalten.
Welche Art von Visum oder Aufenthaltstitel brauche ich für die Immatrikulation?
Für die Immatrikulation benötigen Sie eines der folgenden Dokumente:
- Visum für ein Studium oder Studienbewerbung
- Niederlassungserlaubnis
- Daueraufenthalt EU – Deutschland
- Flüchtlingsstatus
- Familiennachzug
- Reisepass oder Personalausweis aus einem Land der EU oder des EWRs
- Reisepass aus den folgenden Ländern, wenn Sie vor weniger als 90 Tagen in die EU eingereist sind:
- Andorra
- Australien
- Brasilien
- El Salvador
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kanada
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- Südkorea
- Vereinigtes Königreich
- USA
Wie kann ich einen Aufenthaltstitel nach der Einreise beantragen?
Innerhalb von etwa zwei Wochen nach der Einreise melden Sie sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt an.
- Wenn Sie kein Visum für die Einreise gebraucht haben, sollten kurz nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen.
- Wenn Sie mit einem Visum eingereist sind, empfehlen wir Ihnen 4–6 Wochen vor dem Ablauf Ihres Visums online den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels zu stellen. Erst nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie eine Terminvereinbarung.
Wenn Sie in Mannheim wohnen, beantragen Sie Ihren Aufenthaltstitel in der Ausländerbehörde Mannheim (K7).
Wir empfehlen Ihnen 4–6 Wochen vor dem Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis/Visums den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels online zu stellen. Erst nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben erhalten Sie eine Terminvereinbarung.
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Die zuständige Ausländerbehörde ist immer die, die für Ihren Landkreis/Ihre Stadt zuständig ist. Mannheim: Sie finden die Ausländerbehörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock.
Adresse: K 7, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 293-3221
E-Mail:auslaenderbehoerde[at]mannheim.deZur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Wenn ein Digitaler-Antrag nicht möglich ist: Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei Ihrer Ausländerbehörde)
- Einreise-/Studienvisum für die Bundesrepublik Deutschland (nur dann erforderlich, falls Sie aus einem visumspflichtigen Land kommen)
- Immatrikulationsbescheinigung der Universität Mannheim (diese Bescheinigung erhalten Sie automatisch am Tag der Immatrikulation)
- Nachweis über die Finanzierung Ihres Studiums. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt der Stadt Mannheim und die Verpflichtungserklärung für die Ausländerbehörde
- Nachweis der Krankenversicherung
- ein aktuelles und biometrisches Passbild
- Gebühren: 100 € (Stand Februar 2023)
- Mietvertrag
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Die Aufenthaltserlaubnis wird als eigenständiges Dokument in Kreditkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten, Lichtbild und zwei Fingerabdrücke, sowie Daten zum Aufenthaltsrecht gespeichert sind.
Da der elektronische Aufenthaltstitel zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt wird, können sich voraussichtlich Wartezeiten von ca. 4–6 Wochen ergeben.
Wie kann ich meinen Aufenthaltstitel verlängern?
Wer ist mein*e Ansprechpartner*in?
Die zuständige Ausländerbehörde ist immer die, die für Ihren Landkreis/Ihre Stadt zuständig ist. Mannheim: Sie finden die Ausländerbehörde im gleichen Gebäude wie das Einwohnermeldeamt (K 7) im 2. Stock.
Adresse: K 7, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 / 293-3221
E-Mail:auslaenderbehoerde[at]mannheim.deZur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass
- Wenn ein Digitaler-Antrag nicht möglich ist: Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei Ihrer Ausländerbehörde)
- Einreise-/Studienvisum für die Bundesrepublik Deutschland (nur dann erforderlich, falls Sie aus einem visumspflichtigen Land kommen)
- Immatrikulationsbescheinigung der Universität Mannheim (diese Bescheinigung erhalten Sie automatisch am Tag der Immatrikulation)
- Nachweis über die Finanzierung Ihres Studiums. Bitte lesen Sie hierzu das Merkblatt der Stadt Mannheim und die Verpflichtungserklärung für die Ausländerbehörde
- Nachweis der Krankenversicherung
- ein aktuelles und biometrisches Passbild
- Gebühren: 100 € (Stand Februar 2023)
- Mietvertrag
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Die Aufenthaltserlaubnis wird als eigenständiges Dokument in Kreditkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten, Lichtbild und zwei Fingerabdrücke, sowie Daten zum Aufenthaltsrecht gespeichert sind.
Da der elektronische Aufenthaltstitel zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt wird, können sich voraussichtlich Wartezeiten von ca. 4–6 Wochen ergeben.
Darf ich während meines Studiums arbeiten?
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, können Sie in der Regel bis zu 140 Tage bzw. 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten.
Bei längeren Tätigkeiten müssen Sie immer rechtzeitig und vorab die Zustimmung der Ausländerbehörde beantragen.
Studentische Tätigkeiten an der Hochschule oder hochschulnahen Forschungseinrichtungen sind von dieser Regelung ausgenommen und zählen nicht zu den 140 Tagen.
Wie gehe ich vor, wenn ich während meines Studiums ein Praktikum absolvieren möchte?
Mit einem Visum zu Studienzwecken dürfen Sie in Deutschland in der Regel 140 volle oder 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Praktika, die im Rahmen Ihres Studiums verpflichtend sind, werden grundsätzlich nicht zu diesen Arbeitstagen gezählt. Eine Bestätigung, dass Ihr Studiengang ein Pflichtpraktikum vorsieht, erhalten Sie bei Ihrem*Ihrer zuständigen Sachbearbeiter*in im Studienbüro.
Wenn es sich bei Ihrem Praktikum um ein freiwilliges Praktikum handelt, ist entscheidend, ob dieses zur Erreichung Ihres Ausbildungsziels erforderlich ist. Studienrelevante Praktika sind grundsätzlich gestattet und zählen nicht zu den 140 Tagen bzw. 280 halben Tagen.
Praktika, die nicht studienrelevant sind und die 140 erlaubten Arbeitstage pro Kalenderjahr überschreiten, müssen im Vorfeld von der Ausländerbehörde genehmigt werden.
Darf ich ein Urlaubssemester nehmen?
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, brauchen Sie für eine Beurlaubung die Zustimmung der Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde in Mannheim erlaubt in der Regel kein Urlaubssemester auf Grund von Praktika oder Auslandssemester. Wenn Sie nicht in Mannheim wohnhaft sind müssen Sie die Erlaubnis rechtzeitig und vorab bei Ihrer Ausländerbehörde beantragen.
Wie lange darf ich mich im Ausland aufhalten, ohne meinen Aufenthaltstitel zu verlieren?
Wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, erlischt Ihr Aufenthaltstitel automatisch. Dies gilt auch, wenn das Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels nach Ihrer Wiederkehr liegt. Falls Sie länger als sechs Monate im Ausland bleiben möchten, müssen Sie daher im Vorfeld eine Erlaubnis mit einer Begründung bei der Ausländerbehörde beantragen. Ansonsten müssten Sie wieder ein Visum im Land Ihres Aufenthalts beantragen!
Darf ich ein Austauschsemester machen?
Sie können gerne ein Austauschsemester absolvieren. Achten Sie aber bitte darauf, dass Sie ein zusätzliches Visum für das Zielland brauchen, auch wenn Sie einen Austausch innerhalb der EU machen!
Wenn Sie sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, erlischt Ihr Aufenthaltstitel automatisch. Dies ist auch der Fall, wenn das Ablaufdatum Ihres Aufenthaltstitels nach Ihrer Wiederkehr liegt. Falls Ihr Austausch länger als sechs Monate dauert, müssen Sie im Vorfeld eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Ansonsten müssten Sie wieder ein Visum im Land Ihres Aufenthalts beantragen!Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Besonderheiten für internationale Mannheimer Studierende.
Darf ich mein Studienfach wechseln?
Für einen Wechsel Ihres Studienfachs brauchen Sie im Vorfeld die Zustimmung der Ausländerbehörde. Bitte denken Sie daran, dass Sie einen studentischen Aufenthaltstitel für höchstens zehn Jahren besitzen können, unabhängig davon in wie vielen Studiengängen Sie eingeschrieben waren oder wie viele Sie abgeschlossen haben.
Ich habe mein Studium abgebrochen. Darf ich in Deutschland bleiben?
Wenn Sie Ihr Studium abschließen oder abbrechen, müssen Sie so bald wie möglich einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Ihr studentischer Aufenthaltstitel erlischt zwei Wochen nach Ihrer Exmatrikulation automatisch, unabhängig von dem Ablaufdatum Ihres Aufenthaltserlaubnisses!
Ich habe mein Studium abgeschlossen. Und nun?
Wenn Sie Ihr Studium abschließen, müssen Sie zeitnah einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Studium als abgeschlossen gilt, sobald die Note Ihrer letzten Prüfungsleistung im Portal angezeigt wird, nicht erst, wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten. Bitte beachten Sie, dass Ihr studentischer Aufenthaltstitel zwei Wochen nach Ihrer Exmatrikulation automatisch erlischt, unabhängig von dem Ablaufdatum Ihres Aufenthaltserlaubnisses!
Als Absolvent*in können Sie für 18 Monate einen Aufenthaltstitel für die Arbeitssuche beantragen. Hiermit können Sie uneingeschränkt arbeiten. Die Antragsbedingungen sind vergleichbar mit den Bedingungen für einen studentischen Aufenthaltstitel. Hier gilt nur die Besonderheit, dass Sie auch ein Gehalt als Finanzierungsnachweis angeben können.
Haftungshinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Akademische Auslandsamt unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalte übernehmen wir aber nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.