Prüfungs­modalitäten

Betriebs­wirtschafts­lehre

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungs­ordnungen.

  • B.Sc. Betriebs­wirtschafts­lehre

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zu einem ersten Prüfungs­versuch ist während des Anmeldezeitraumes eigen­verantwortlich in Portal²  vorzunehmen. Für Klausur­prüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Falls Sie sich für den Zweittermin anmelden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.

    Die Prüfungen in den Wahlpflicht­bereichen (Wahlpflichtfach BWL, Rechts­wissenschaft oder VWL sowie Managerial Skills), die Prüfung Academic Skills sowie die Bachelor­arbeit können nur zum Ersttermin angemeldet werden.

    Die Bachelor­arbeit muss zu jedem Prüfungs­versuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studien­büro übermittelt.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024. Für eine überschneidungs­freie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.

    Ummeldung
    Studierende können Klausur­prüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin in Portal² vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
    Um eine Prüfung umzumelden müssen Sie die bereits angemeldete Prüfung zunächst abmelden und anschließend zum gewünschten Termin erneut anmelden. Details entnehmen Sie der Anleitung.

    Abmeldung und Rücktritt
    Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist. Wenn in Portal² kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024.

    Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen.  Eine semester­übergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungs­terminen eines folgenden Semesters erneut eigen­verantwortlich anmelden.

    Modulwechsel
    Im Wahlpflicht­bereich A können Studierende einmalig den Wechsel eines Moduls beim Prüfungs­ausschuss beantragen, sofern die Prüfung nicht bestanden oder infolge eines triftigen Grundes nicht abgelegt worden ist. Die bisherigen Prüfungs­versuche werden auf das neu gewählte Modul übertragen.

  • M.Sc. Mannheim Master in Management (MMM)

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungs­versuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während der Anmeldezeiträume eigen­verantwortlich im Studierenden­portal vornehmen.

    Ausnahmen gibt es bei parallel belegbaren Modulen (siehe Modulkatalog) und Wahlfach-Prüfungen. Hier erfolgt die Anmeldung direkt über das Studien­büro (formlos per E-Mail). Das Seminar (700er-Modul) und die Master­arbeit müssen bei jedem Prüfungs­versuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studien­büro übermittelt.

    Für Modul­prüfungen der Bereiche Methoden und Schlüssel­qualifikationen, Business Economics und Betriebs­wirtschafts­lehre gilt der vorgezogene Anmeldezeitraum. Prüfungen in einem Wahlfach können Sie hingegen während des vorgezogenen oder regulären Anmeldezeitraumes anmelden.

    Zu den Prüfungen der Bereiche Methoden und Schlüssel­qualifikationen und Business Economics können Sie sich wahlweise zum Erst- oder Zweittermin anmelden; die Anmeldung zu Prüfungen der Bereiche Betriebs­wirtschafts­lehre und Wahlfach ist nur zum Ersttermin möglich.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024. Für eine überschneidungs­freie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.

    Ummeldung
    Studierende können Klausur­prüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin in Portal² vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
    Um eine Prüfung umzumelden müssen Sie die bereits angemeldete Prüfung zunächst abmelden und anschließend zum gewünschten Termin erneut anmelden. Details entnehmen Sie der Anleitung.

    Abmeldung und Rücktritt
    Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist.
    Wenn in Portal² kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024.

    Wir können Sie nur von der Prüfung abmelden, wenn Sie bisher

    • noch keine zum Modul gehörende Prüfungs­leistung abgelegt haben oder
    • gegenwärtig ablegen.

    Falls die Prüfung aus mehreren Prüfungs­leistungen besteht, müssen Sie eine Abmeldung mit dem dafür vorgesehen Formular beantragen

    Ausnahmen bestehen für die Module CC 501 bis CC 504 sowie BE 510 und BE 511. Hier können Sie die Abmeldung direkt über Portal² vornehmen.

    Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen.  Eine semester­übergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungs­terminen eines folgenden Semesters erneut eigen­verantwortlich anmelden.

    Modulwechsel
    Studierende können den Wechsel des Wahlpflichtmoduls im Bereich Methoden- und Schlüssel­qualifikationen schriftlich beim Prüfungs­ausschuss beantragen, sofern die Prüfung nicht bestanden oder infolge eines triftigen Grundes nicht abgelegt worden ist. Details entnehmen Sie bitte der Prüfungs­ordnung.

Hinweise rund um die Prüfungs­modalitäten

Nicht anmeldbare Prüfung

Sollten Prüfungen über das Studierenden­portal nicht anmeldbar sein, senden Sie eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer und der Prüfung an Ihre Ansprechperson.

Überschneidungs­freiheit von Klausuren

Ihre angemeldeten Prüfungen werden von uns überschneidungs­frei gelegt. Um dies zu gewährleisten, müssen Prüfungen des Ersttermins bis zum letzten Tag des allgemeinen Anmeldezeitraums und Prüfungen des Zweittermins bis zum 24. Juli 2024 angemeldet werden. Bei einer späteren Anmeldung können wir eine Überschneidungs­freiheit nicht zusichern.

Rücktritt wegen Krankheit

Wenn Sie an einer Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest zusammen mit dem Formular Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund beim zuständigen Studien­büro vorlegen.

Rücktritt wegen Auslands­semester

Sollten Sie aufgrund eines Studien­semesters an einer ausländischen Hochschule an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können, beachten Sie bitte die Informationen auf der Seite zum Prüfungs­rücktritt.

Endgültiges Nicht-Bestehen

Die Anzahl an Wiederholungs­möglichkeiten ist in allen Studien­gängen begrenzt. Bitte informieren Sie sich über die jeweilige Anzahl der Wiederholungs­möglichkeiten in der jeweiligen Prüfungs­ordnung. Sobald Sie alle Wiederholungs­möglichkeiten ausgeschöpft haben, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.

Exmatrikulation

Bitte beachten Sie, dass ein bestehendes Prüfungs­verfahren durch eine Exmatrikulation nicht automatisch aufgehoben wird.
 

Kontakt

Express-Service

Express-Service

Jessica Cariola-Nicolei, Thomas Keil, Kirsten Maurer, Sharon Rübel
Universität Mannheim
Dezernat II – Express-Service L 1, 1
68161 Mannheim
Individuelle Beratung

Wenn Sie eine persönliche Beratung zum Thema brauchen, wenden Sie sich gerne an Ihre jeweilige Ansprech­partnerin oder Ihren jeweiligen Ansprech­partner in den Studien­büros.