Prüfungs­modalitäten

Betriebs­wirtschafts­lehre

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungs­ordnungen.

  • B.Sc. Betriebs­wirtschafts­lehre

    Bitte beachten Sie die im FSS 2023 geltenden abweichenden An-/ Um- und Abmeldefristen für die Prüfungen MKT 401, IS 401, ACC 403.

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungs­versuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während des Anmeldezeitraumes eigen­verantwortlich im Studierenden­portal vornehmen. Für Klausur­prüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Wenn Sie sich für den Zweittermin entscheiden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.

    Die Prüfungen in den Wahlpflicht­bereichen (Wahlpflichtfach BWL, Rechts­wissenschaft oder VWL sowie Managerial Skills), die Prüfung Academic Skills sowie die Bachelor­arbeit können nur zum Ersttermin angemeldet werden.

    Die Bachelor­arbeit muss zu jedem Prüfungs­versuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studien­büro übermittelt.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierenden­portal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.

    Ummeldung
    Studierende können Klausur­prüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierenden­portal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.

    Abmeldung und Rücktritt
    Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin von einer Klausur­prüfung im Portal abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.

    Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie einen Prüfungs­versuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studien­büro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.

    Modulwechsel
    Im Wahlpflicht­bereich A können Studierende einmalig den Wechsel eines Moduls beim Prüfungs­ausschuss beantragen, sofern die Prüfung nicht bestanden oder infolge eines triftigen Grundes nicht abgelegt worden ist. Die bisherigen Prüfungs­versuche werden auf das neu gewählte Modul übertragen.

  • M.Sc. Mannheim Master in Management (MMM)

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungs­versuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während der Anmeldezeiträume eigen­verantwortlich im Studierenden­portal vornehmen.

    Ausnahmen gibt es bei parallel belegbaren Modulen (siehe Modulkatalog) und Wahlfach-Prüfungen. Hier erfolgt die Anmeldung direkt über das Studien­büro (formlos per E-Mail). Das Seminar (700er-Modul) und die Master­arbeit müssen bei jedem Prüfungs­versuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studien­büro übermittelt.

    Für Modul­prüfungen der Bereiche Methoden und Schlüssel­qualifikationen, Business Economics und Betriebs­wirtschafts­lehre gilt der vorgezogene Anmeldezeitraum. Prüfungen in einem Wahlfach können Sie hingegen während des vorgezogenen oder regulären Anmeldezeitraumes anmelden.

    Zu den Prüfungen der Bereiche Methoden und Schlüssel­qualifikationen und Business Economics können Sie sich wahlweise zum Erst- oder Zweittermin anmelden; die Anmeldung zu Prüfungen der Bereiche Betriebs­wirtschafts­lehre und Wahlfach ist nur zum Ersttermin möglich.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierenden­portal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.

    Ummeldung
    Studierende können Klausur­prüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierenden­portal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.

    Abmeldung und Rücktritt
    Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin von einer Klausur­prüfung abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.

    Wir können Sie nur von der Prüfung abmelden, wenn Sie bisher

    • nicht einzelne zum Modul gehörende Prüfungs­leistungen bereits abgelegt haben oder
    • gegenwärtig ablegen.

    Für die Abmeldung müssen Sie einen entsprechenden Antrag im Studien­büro stellen.

    Ausnahmen bestehen für die Module CC 501 bis CC 504 sowie BE 510 und BE 511. Hier können Sie die Abmeldung direkt über das Studierenden­portal vornehmen.

    Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie einen Prüfungs­versuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studien­büro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.

    Modulwechsel
    Studierende können den Wechsel des Wahlpflichtmoduls im Bereich Methoden- und Schlüssel­qualifikationen schriftlich beim Prüfungs­ausschuss beantragen, sofern die Prüfung nicht bestanden oder infolge eines triftigen Grundes nicht abgelegt worden ist. Details entnehmen Sie bitte der Prüfungs­ordnung.

  • M.Sc. Mannheim Master in Business Research (MMBR)

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungs­versuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während der Anmeldezeiträume eigen­verantwortlich im Studierenden­portal vornehmen.

    Für die Prüfungen CC 501 bis CC 504, BE 510 und BE 511 sowie für Prüfungen mit einem Kürzel ACC, TAX, FIN, MAN, MKT, OPM und IS gilt der vorgezogene Anmeldezeitraum. Alle übrigen Prüfungen müssen Sie während des regulären Anmeldezeitraumes anmelden.

    Die Prüfungen CC 501 bis CC 504 sowie BE 510 und BE 511 können Sie wahlweise zum Erst- oder Zweittermin anmelden; zu allen übrigen Prüfungen können Sie sich nur zum Ersttermin anmelden.

    Für Prüfungen, die nicht im Portal aufgeführt sind, erfolgt die Anmeldung direkt über das Studien­büro (formlos per E-Mail). Seminare und die Master­arbeit müssen bei jedem Prüfungs­versuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studien­büro übermittelt.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierenden­portal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.

    Ummeldung
    Studierende können Klausur­prüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierenden­portal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.

    Abmeldung und Rücktritt
    Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin von einer Klausur­prüfung abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.

    Wir können Sie nur von der Prüfung abmelden, wenn Sie bisher

    • nicht einzelne zum Modul gehörende Prüfungs­leistungen bereits abgelegt haben oder
    • gegenwärtig ablegen.

    Für die Abmeldung müssen Sie einen entsprechenden Antrag im Studien­büro stellen.

    Ausnahmen bestehen für die Module CC 501 bis CC 504 sowie BE 510 und BE 511. Hier können Sie die Abmeldung direkt über das Studierenden­portal vornehmen.

    Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie einen Prüfungs­versuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studien­büro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.

    Modulwechsel
    Nach der Prüfungs­ordnung von 2016 können Studierende den Wechsel eines Moduls beim Prüfungs­ausschuss beantragen, sofern die Prüfung nicht bestanden oder infolge eines triftigen Grundes nicht abgelegt worden ist. Es sind maximal zwei Modulwechsel möglich. Die bisherigen Prüfungs­versuche werden auf das neu gewählte Modul übertragen. Die Prüfungs­ordnung von 2018 sieht keinen Modulwechsel vor.

Hinweise rund um die Prüfungs­modalitäten

Nicht anmeldbare Prüfung

Sollten Prüfungen über das Studierenden­portal nicht anmeldbar sein, senden Sie eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer und der Prüfung an Ihre Ansprechperson.

Überschneidungs­freiheit von Klausuren

Ihre angemeldeten Prüfungen werden von uns überschneidungs­frei gelegt. Überschneidungs­freiheit können wir jedoch nur für solche Klausuren garantieren, die Sie während des Anmeldezeitraumes anmelden. Für nachgemeldete Prüfungen besteht diese Garantie nicht.

Rücktritt wegen Krankheit

Wenn Sie an einer Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest zusammen mit dem Formular Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund beim zuständigen Studien­büro vorlegen.

Rücktritt wegen Auslands­semester

Sollten Sie aufgrund eines Studien­semesters an einer ausländischen Hochschule an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können, beachten Sie bitte die Informationen auf der Seite zum Prüfungs­rücktritt.

Endgültiges Nicht-Bestehen

Die Anzahl an Wiederholungs­möglichkeiten ist in allen Studien­gängen begrenzt. Bitte informieren Sie sich über die jeweilige Anzahl der Wiederholungs­möglichkeiten in der jeweiligen Prüfungs­ordnung. Sobald Sie alle Wiederholungs­möglichkeiten ausgeschöpft haben, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.

Exmatrikulation

Bitte beachten Sie, dass ein bestehendes Prüfungs­verfahren durch eine Exmatrikulation nicht automatisch aufgehoben wird.
 

Kontakt

Express-Service

Express-Service

Nils Christoph Burkhoff, Thomas Keil, Kirsten Maurer, Sharon Rübel
Universität Mannheim
Dezernat II – Express-Service L 1, 1
68161 Mannheim
Individuelle Beratung

Wenn Sie eine persönliche Beratung zum Thema brauchen, wenden Sie sich gerne an Ihre jeweilige Ansprech­partnerin oder Ihren jeweiligen Ansprech­partner in den Studien­büros.