Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungsordnungen.
Bitte beachten Sie die im FSS 2023 geltenden abweichenden An-/ Um- und Abmeldefristen für die Prüfungen MKT 401, IS 401, ACC 403.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während des Anmeldezeitraumes eigenverantwortlich im Studierendenportal vornehmen. Für Klausurprüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Wenn Sie sich für den Zweittermin entscheiden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.
Die Prüfungen in den Wahlpflichtbereichen (Wahlpflichtfach BWL, Rechtswissenschaft oder VWL sowie Managerial Skills), die Prüfung Academic Skills sowie die Bachelorarbeit können nur zum Ersttermin angemeldet werden.
Die Bachelorarbeit muss zu jedem Prüfungsversuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studienbüro übermittelt.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierendenportal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.
Ummeldung
Studierende können Klausurprüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierendenportal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Abmeldung und Rücktritt
Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin von einer Klausurprüfung im Portal abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.
Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie einen Prüfungsversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studienbüro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.
Modulwechsel
Im Wahlpflichtbereich A können Studierende einmalig den Wechsel eines Moduls beim Prüfungsausschuss beantragen, sofern die Prüfung nicht bestanden oder infolge eines triftigen Grundes nicht abgelegt worden ist. Die bisherigen Prüfungsversuche werden auf das neu gewählte Modul übertragen.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während der Anmeldezeiträume eigenverantwortlich im Studierendenportal vornehmen.
Ausnahmen gibt es bei parallel belegbaren Modulen (siehe Modulkatalog) und Wahlfach-Prüfungen. Hier erfolgt die Anmeldung direkt über das Studienbüro (formlos per E-Mail). Das Seminar (700er-Modul) und die Masterarbeit müssen bei jedem Prüfungsversuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studienbüro übermittelt.
Für Modulprüfungen der Bereiche Methoden und Schlüsselqualifikationen, Business Economics und Betriebswirtschaftslehre gilt der vorgezogene Anmeldezeitraum. Prüfungen in einem Wahlfach können Sie hingegen während des vorgezogenen oder regulären Anmeldezeitraumes anmelden.
Zu den Prüfungen der Bereiche Methoden und Schlüsselqualifikationen und Business Economics können Sie sich wahlweise zum Erst- oder Zweittermin anmelden; die Anmeldung zu Prüfungen der Bereiche Betriebswirtschaftslehre und Wahlfach ist nur zum Ersttermin möglich.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierendenportal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.
Ummeldung
Studierende können Klausurprüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierendenportal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Abmeldung und Rücktritt
Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin von einer Klausurprüfung abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.
Wir können Sie nur von der Prüfung abmelden, wenn Sie bisher
Für die Abmeldung müssen Sie einen entsprechenden Antrag im Studienbüro stellen.
Ausnahmen bestehen für die Module CC 501 bis CC 504 sowie BE 510 und BE 511. Hier können Sie die Abmeldung direkt über das Studierendenportal vornehmen.
Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie einen Prüfungsversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studienbüro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.
Modulwechsel
Studierende können den Wechsel des Wahlpflichtmoduls im Bereich Methoden- und Schlüsselqualifikationen schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragen, sofern die Prüfung nicht bestanden oder infolge eines triftigen Grundes nicht abgelegt worden ist. Details entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während der Anmeldezeiträume eigenverantwortlich im Studierendenportal vornehmen.
Für die Prüfungen CC 501 bis CC 504, BE 510 und BE 511 sowie für Prüfungen mit einem Kürzel ACC, TAX, FIN, MAN, MKT, OPM und IS gilt der vorgezogene Anmeldezeitraum. Alle übrigen Prüfungen müssen Sie während des regulären Anmeldezeitraumes anmelden.
Die Prüfungen CC 501 bis CC 504 sowie BE 510 und BE 511 können Sie wahlweise zum Erst- oder Zweittermin anmelden; zu allen übrigen Prüfungen können Sie sich nur zum Ersttermin anmelden.
Für Prüfungen, die nicht im Portal aufgeführt sind, erfolgt die Anmeldung direkt über das Studienbüro (formlos per E-Mail). Seminare und die Masterarbeit müssen bei jedem Prüfungsversuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studienbüro übermittelt.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierendenportal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.
Ummeldung
Studierende können Klausurprüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierendenportal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Abmeldung und Rücktritt
Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin von einer Klausurprüfung abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.
Wir können Sie nur von der Prüfung abmelden, wenn Sie bisher
Für die Abmeldung müssen Sie einen entsprechenden Antrag im Studienbüro stellen.
Ausnahmen bestehen für die Module CC 501 bis CC 504 sowie BE 510 und BE 511. Hier können Sie die Abmeldung direkt über das Studierendenportal vornehmen.
Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie einen Prüfungsversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studienbüro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.
Modulwechsel
Nach der Prüfungsordnung von 2016 können Studierende den Wechsel eines Moduls beim Prüfungsausschuss beantragen, sofern die Prüfung nicht bestanden oder infolge eines triftigen Grundes nicht abgelegt worden ist. Es sind maximal zwei Modulwechsel möglich. Die bisherigen Prüfungsversuche werden auf das neu gewählte Modul übertragen. Die Prüfungsordnung von 2018 sieht keinen Modulwechsel vor.