Die Abmeldung einer Prüfung ohne Angabe eines triftigen Grundes ist studiengangspezifisch geregelt. Ob eine Abmeldung in Ihrem Studiengang möglich ist und bis wann Sie sich abmelden können, entnehmen Sie bitte den studiengangspezifischen Informationen.
Studiengangspezifische Informationen
Betriebswirtschaftslehre ♦ Geisteswissenschaften ♦ Kultur und Wirtschaft ♦ Lehramtsstudiengänge ♦ Politikwissenschaft ♦ Psychologie ♦ Rechtswissenschaft ♦ Soziologie ♦ Volkswirtschaftslehre ♦ Wirtschaftsinformatik ♦ Wirtschaftsmathematik ♦ Wirtschaftspädagogik ♦ Beifächer Bachelor of Arts ♦ Austauschstudierende
Abmeldung über das Portal
Grundsätzlich ist die Abmeldung einer Prüfung über das Studierendenportal möglich (Schritt-für-Schritt-Anleitung).
Eine Ausnahme stellen Prüfungen der Master-Studiengänge MMM und Wirtschaftsinformatik dar. Hier müssen Sie die Abmeldung per Formular beantragen. Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular zunächst per E-Mail an die jeweilige Dozentin oder den jeweiligen Dozenten und bitten darum, dieses zusammen mit der erforderlichen Bestätigung per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung im Studienbüro zu senden.
Nach Ablauf der Frist
Nach Ablauf der Frist müssen Sie an der Prüfung teilnehmen, es sei denn, es liegen Gründe vor, die Sie in Ihrer Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall ist es unter Umständen möglich, von einem Prüfungsrücktritt Gebrauch zu machen.