Prüfungs­modalitäten

Bachelor- und Master­studien­gänge der Philosophischen Fakultät

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungs­ordnungen.


  • Bachelor­studien­gänge Philosophische Fakultät

    • B.A. Current English Linguistics and Literary Studies
    • B.A. Germanistik: Sprache, Literatur, Medien
    • B.A. Geschichte
    • B.A. Medien- und Kommunikations­wissenschaft
    • B.A. Romanische Sprachen, Literaturen und Medien
    • B.A. Anglistik/Amerikanistik (auslaufender Studien­gang)
    • B.A. Germanistik (auslaufender Studien­gang)

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zu einem ersten Prüfungs­versuch ist während des Anmeldezeitraumes eigen­verantwortlich in Portal²  vorzunehmen. Für Klausur­prüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Falls Sie sich für den Zweittermin anmelden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.

    Jede Prüfung muss angemeldet werden (auch Veranstaltungen, die mit Hausarbeiten oder Referaten oder Ähnlichem abschließen)! Es können keine ECTS-Punkte und Noten verbucht werden, ohne dass die Prüfung angemeldet wurde. Studierende müssen sich für Hausarbeiten und andere Studien- und Prüfungs­leistungen während des Anmeldezeitraumes über das Studierenden­portal anmelden. Eine Anmeldung ist bei Prüfungen, die keine Klausuren sind, sowie in den Sprachpraxis-Kursen der Romanistik nur zum Ersttermin möglich.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024. Für eine überschneidungs­freie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.

    Ummeldung
    Studierende können Klausur­prüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin in Portal² vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
    Um eine Prüfung umzumelden müssen Sie die bereits angemeldete Prüfung zunächst abmelden und anschließend zum gewünschten Termin erneut anmelden. Details entnehmen Sie der Anleitung.

    Abmeldung und Rücktritt
    Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist. Wenn in Portal² kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024.

    Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus einem triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen.

    Eine semester­übergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungs­terminen eines folgenden Semesters erneut eigen­verantwortlich anmelden. Bei Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abgeschlossen werden, erfolgt grundsätzlich keine Pflichtanmeldung. In diesen Fällen müssen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Veranstaltung belegen und die dazugehörige Prüfung eigen­verantwortlich anmelden.

    Achtung: Bitte beachten Sie, dass in Ihren Beifächern eventuell andere Regelungen gelten können.
    Regelungen zu den B.A.-Beifächern

  • Master­studien­gänge Philosophische Fakultät

    • M.A. Geschichte
    • M.A. Intercultural German Studies
    • M.A. Literatur, Medien und Kultur der Moderne
    • M.A. Medien- und Kommunikations­wissenschaft: Digitale Kommunikation
    • M.A. Sprache und Kommunikation

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zu einem ersten Prüfungs­versuch ist während des Anmeldezeitraumes eigen­verantwortlich in Portal²  vorzunehmen. Für Klausur­prüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Falls Sie sich für den Zweittermin anmelden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.

    Jede Prüfung muss angemeldet werden (auch Veranstaltungen, die mit Hausarbeiten oder Referaten oder Ähnlichem abschließen)! Es können keine ECTS-Punkte und Noten verbucht werden, ohne dass die Prüfung angemeldet wurde. Studierende müssen sich für Hausarbeiten und andere Studien- und Prüfungs­leistungen während des Anmeldezeitraumes über das Studierenden­portal anmelden. Eine Anmeldung ist bei Prüfungen, die keine Klausuren sind, sowie in den Sprachpraxis-Kursen der Romanistik nur zum Ersttermin möglich.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024. Für eine überschneidungs­freie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.

    Ummeldung
    Studierende können Klausur­prüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin in Portal² vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
    Um eine Prüfung umzumelden müssen Sie die bereits angemeldete Prüfung zunächst abmelden und anschließend zum gewünschten Termin erneut anmelden. Details entnehmen Sie der Anleitung.

    Abmeldung und Rücktritt
    Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist. Wenn in Portal² kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024.

    Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus einem triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen.

    Eine semester­übergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungs­terminen eines folgenden Semesters erneut eigen­verantwortlich anmelden. Bei Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abgeschlossen werden, erfolgt grundsätzlich keine Pflichtanmeldung. In diesen Fällen müssen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Veranstaltung belegen und die dazugehörige Prüfung eigen­verantwortlich anmelden.

Hinweise rund um die Prüfungs­modalitäten

Nicht anmeldbare Prüfung

Sollten Prüfungen über das Studierenden­portal nicht anmeldbar sein, senden Sie eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer und der Prüfung an Ihre Ansprechperson.

Überschneidungs­freiheit von Klausuren

Ihre angemeldeten Prüfungen werden von uns überschneidungs­frei gelegt. Um dies zu gewährleisten, müssen Prüfungen des Ersttermins bis zum letzten Tag des allgemeinen Anmeldezeitraums und Prüfungen des Zweittermins bis zum 24. Juli 2024 angemeldet werden. Bei einer späteren Anmeldung können wir eine Überschneidungs­freiheit nicht zusichern.

Rücktritt wegen Krankheit

Wenn Sie an einer Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest zusammen mit dem Formular Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund beim zuständigen Studien­büro vorlegen.

Rücktritt wegen Auslands­semester

Sollten Sie aufgrund eines Studien­semesters an einer ausländischen Hochschule an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können, beachten Sie bitte die Informationen auf der Seite zum Prüfungs­rücktritt.

Endgültiges Nicht-Bestehen

Die Anzahl an Wiederholungs­möglichkeiten ist in allen Studien­gängen begrenzt. Bitte informieren Sie sich über die jeweilige Anzahl der Wiederholungs­möglichkeiten in der jeweiligen Prüfungs­ordnung. Sobald Sie alle Wiederholungs­möglichkeiten ausgeschöpft haben, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.

Exmatrikulation

Bitte beachten Sie, dass ein bestehendes Prüfungs­verfahren durch eine Exmatrikulation nicht automatisch aufgehoben wird.
 

Kontakt

Express-Service

Express-Service

Jessica Cariola-Nicolei, Thomas Keil, Kirsten Maurer, Sharon Rübel
Universität Mannheim
Dezernat II – Express-Service L 1, 1
68161 Mannheim
Individuelle Beratung

Wenn Sie eine persönliche Beratung zum Thema brauchen, wenden Sie sich gerne an Ihre jeweilige Ansprech­partnerin oder Ihren jeweiligen Ansprech­partner in den Studien­büros.