Prüfungs­modalitäten

Lehr­amts­studien­gänge

  • Bachelor- und Master of Education Studien­gänge Lehr­amt Gymnasium
  • Master of Education Erweiterungs­fach Studien­gänge Lehr­amt Gymnasium
  • Staats­examen-Studien­gänge Lehr­amt an Gymnasien (GymPO I)

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungs­ordnungen.

Aktuell gelten all diese Regelungen für alle Fächer in den Lehr­amts­studien­gängen sowie im Bereich Bildungs­wissenschaften.


Prüfungs­anmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungs­versuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während des Anmeldezeitraumes eigen­verantwortlich im Studierenden­portal vornehmen. Für Klausur­prüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Wenn Sie sich für den Zweittermin entscheiden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.

Jede Prüfung muss angemeldet werden (auch Veranstaltungen, die mit Hausarbeiten oder Referaten oder Ähnlichem abschließen)! Es können keine ECTS-Punkte und Noten verbucht werden, ohne dass die Prüfung angemeldet wurde. Studierende müssen sich für Hausarbeiten und andere Studien- und Prüfungs­leistungen während des Anmeldezeitraumes über das Studierenden­portal anmelden. Eine Anmeldung ist bei Prüfungen, die keine Klausuren sind, sowie in den Sprachpraxis-Kursen der Romanistik nur zum Ersttermin möglich.

Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierenden­portal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.

Ummeldung
Studierende können Klausur­prüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierenden­portal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.

Abmeldung und Rücktritt
Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin von einer Klausur­prüfung im Portal abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.

Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

Prüfungs­wiederholung
Wenn Sie einen Prüfungs­versuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus einem triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen. Wenn Sie eine Klausur im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Klausur zum Ersttermin aus einem triftigen Grund nicht teilnehmen können, werden Sie in der Regel durch das Studien­büro für den Zweittermin desselben Semesters pflichtangemeldet.

Eine Pflichtanmeldung auf Folge-Semester oder nach einem Prüfungs­versuch zum Zweittermin erfolgt nicht. Auch bei Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abgeschlossen werden, gibt es keine Pflichtanmeldung für eine Prüfungs­wiederholung. In diesen Fällen müssen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Veranstaltung belegen und die Prüfung erneut selbst anmelden.

Hinweise rund um die Prüfungs­modalitäten

Nicht anmeldbare Prüfung

Sollten Prüfungen über das Studierenden­portal nicht anmeldbar sein, senden Sie eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer und der Prüfung an Ihre Ansprechperson.

Überschneidungs­freiheit von Klausuren

Ihre angemeldeten Prüfungen werden von uns überschneidungs­frei gelegt. Überschneidungs­freiheit können wir jedoch nur für solche Klausuren garantieren, die Sie während des Anmeldezeitraumes anmelden. Für nachgemeldete Prüfungen besteht diese Garantie nicht.

Rücktritt wegen Krankheit

Wenn Sie an einer Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest zusammen mit dem Formular Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund beim zuständigen Studien­büro vorlegen.

Rücktritt wegen Auslands­semester

Sollten Sie aufgrund eines Studien­semesters an einer ausländischen Hochschule an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können, beachten Sie bitte die Informationen auf der Seite zum Prüfungs­rücktritt.

Endgültiges Nicht-Bestehen

Die Anzahl an Wiederholungs­möglichkeiten ist in allen Studien­gängen begrenzt. Bitte informieren Sie sich über die jeweilige Anzahl der Wiederholungs­möglichkeiten in der jeweiligen Prüfungs­ordnung. Sobald Sie alle Wiederholungs­möglichkeiten ausgeschöpft haben, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.

Exmatrikulation

Bitte beachten Sie, dass ein bestehendes Prüfungs­verfahren durch eine Exmatrikulation nicht automatisch aufgehoben wird.
 

Kontakt

Express-Service

Express-Service

Nils Christoph Burkhoff, Thomas Keil, Kirsten Maurer, Sharon Rübel
Universität Mannheim
Dezernat II – Express-Service L 1, 1
68161 Mannheim
Individuelle Beratung

Wenn Sie eine persönliche Beratung zum Thema brauchen, wenden Sie sich gerne an Ihre jeweilige Ansprech­partnerin oder Ihren jeweiligen Ansprech­partner in den Studien­büros.