Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungsordnungen.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während des Anmeldezeitraumes eigenverantwortlich im Studierendenportal vornehmen. Für Klausurprüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Wenn Sie sich für den Zweittermin entscheiden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.
Jede Prüfung muss angemeldet werden (auch Veranstaltungen, die mit Hausarbeiten oder Referaten oder Ähnlichem abschließen)! Es können keine ECTS-Punkte und Noten verbucht werden, ohne dass die Prüfung angemeldet wurde. Studierende müssen sich für Hausarbeiten und andere Studien- und Prüfungsleistungen während des Anmeldezeitraumes über das Studierendenportal anmelden. Eine Anmeldung ist bei Prüfungen, die keine Klausuren sind, sowie in den Sprachpraxis-Kursen der Romanistik nur zum Ersttermin möglich.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierendenportal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Ummeldung
Studierende können Klausurprüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierendenportal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Die Ummeldung einer Prüfung ist über das Portal² möglich. Eine Ummeldung kann nur vorgenommen werden, indem Sie sich erst von Ihrer Prüfung abmelden und dann direkt zum gewünschten Termin wieder neu anmelden.
Abmeldung und Rücktritt
Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin von einer Klausurprüfung im Portal² abmelden. Wenn im Portal² kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie einen Prüfungsversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus einem triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. Wenn Sie eine Klausur im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Klausur zum Ersttermin aus einem triftigen Grund nicht teilnehmen können, werden Sie in der Regel durch das Studienbüro für den Zweittermin desselben Semesters pflichtangemeldet.
Eine Pflichtanmeldung auf Folge-Semester oder nach einem Prüfungsversuch zum Zweittermin erfolgt nicht. Auch bei Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abgeschlossen werden, gibt es keine Pflichtanmeldung für eine Prüfungswiederholung. In diesen Fällen müssen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Veranstaltung belegen und die Prüfung erneut selbst anmelden.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während des Anmeldezeitraumes eigenverantwortlich im Studierendenportal vornehmen. Für Klausurprüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Wenn Sie sich für den Zweittermin entscheiden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.
Jede Prüfung muss angemeldet werden (auch Veranstaltungen, die mit Hausarbeiten oder Referaten oder Ähnlichem abschließen)! Es können keine ECTS-Punkte und Noten verbucht werden, ohne dass die Prüfung angemeldet wurde. Studierende müssen sich für Hausarbeiten und andere Studien- und Prüfungsleistungen während des Anmeldezeitraumes über das Studierendenportal anmelden. Eine Anmeldung ist bei Prüfungen, die keine Klausuren sind, sowie in den Sprachpraxis-Kursen der Romanistik nur zum Ersttermin möglich.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierendenportal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Ummeldung
Studierende können Klausurprüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierendenportal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Die Ummeldung einer Prüfung ist über das Portal² möglich. Eine Ummeldung kann nur vorgenommen werden, indem Sie sich erst von Ihrer Prüfung abmelden und dann direkt zum gewünschten Termin wieder neu anmelden.
Abmeldung und Rücktritt
Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin von einer Klausurprüfung im Portal² abmelden. Wenn im Portal² kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie einen Prüfungsversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus einem triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. Wenn Sie eine Klausur im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Klausur zum Ersttermin aus einem triftigen Grund nicht teilnehmen können, werden Sie in der Regel durch das Studienbüro für den Zweittermin desselben Semesters pflichtangemeldet.
Eine Pflichtanmeldung auf Folge-Semester oder nach einem Prüfungsversuch zum Zweittermin erfolgt nicht. Auch bei Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abgeschlossen werden, gibt es keine Pflichtanmeldung für eine Prüfungswiederholung. In diesen Fällen müssen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Veranstaltung belegen und die Prüfung erneut selbst anmelden.