Prüfungswiederholung
Wenn Sie einen Prüfungsversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus einem triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. Wenn Sie eine Klausur im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Klausur zum Ersttermin aus einem triftigen Grund nicht teilnehmen können, werden Sie in der Regel durch das Studienbüro für den Zweittermin desselben Semesters pflichtangemeldet.
Eine Pflichtanmeldung auf Folge-Semester oder nach einem Prüfungsversuch zum Zweittermin erfolgt nicht. Auch bei Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abgeschlossen werden, gibt es keine Pflichtanmeldung für eine Prüfungswiederholung. In diesen Fällen müssen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Veranstaltung belegen und die Prüfung erneut selbst anmelden.