Das Erasmus-Programm ist eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union und fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität und den Austausch zwischen europäischen Hochschulen. Die neue Programmgeneration startete zum akademischen Jahr 2021/
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020). Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm
Das Programm umfasst auch die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich mit den folgenden Leitaktionen:
Weitere Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission und des DAAD.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
Erasmus Charta for Higher Education
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm teilnehmen möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben. Sie belegt, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.
Die Universität Mannheim hat für die aktuelle Laufzeit des Erasmus+ Programms (2021–2027) auf Basis der Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik die Erasmus+ Universitätscharta erhalten und ist damit zur Teilnahme am Programm berechtigt.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49 800 2014 020
Fax: +49 228 882-555
E-Mail: erasmus daad.de
Website: www.eu.daad.de
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Derzeit nehmen alle 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, die Türkei und Nordmazedonien am Programm teil. In der Datenbank der Partneruniversitäten sieht man, mit welchen europäischen Hochschulen die Universität Mannheim bereits Austausch-Abkommen abgeschlossen hat. Insbesondere für Erasmus-Aufenthalte von Hochschulpersonal können aber auch über diese Partneruniversitäten hinaus Aufenthalte mit anderen Einrichtungen in den Erasmus-Programmländern gefördert werden.
Die Schweiz nimmt derzeit nicht am Erasmus-Programm teil, finanziert jedoch ein vergleichbares Programm aus nationalen Mitteln (SEMP-Programm), so dass ein Austausch mit der Schweiz mit ähnlichen Förderkonditionen wie bei Erasmus möglich ist.
Hinweis zur Erasmus-Förderung der Austauschprogramme mit dem Vereinigten Königreich:
Austausche mit Universitäten im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) werden an der Universtität Mannheim in der Erasmus Programmlinie ‚Internationale Dimension‘ ganz regulär mit den Stipendiensätzen der Ländergruppe 1 und den neuen Zusatzförderungen des ERASMUS Programms finanziell gefördert.
Unter dem Dach des Erasmus+ Programms werden verschiedene Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
Beschäftigte und Forschende werden von der Universität Mannheim dabei unterstützt, Auslandserfahrung zu gewinnen. Zur finanziellen Förderung stehen je nach Art und Dauer des geplanten Auslandsaufenthalts mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Informieren Sie sich auf der Seite Auslandsaufenthalt für Mannheimer Wissenschaftler und Mitarbeiter.
Für Hochschulpersonal mit Behinderung können Sonderzuschüsse für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts beantragt werden. Melden Sie sich bei Bedarf bitte, sobald Sie einen Auslandsaufenthalt planen.
Die ERASMUS+ Lehr- und Fortbildungsaufenthalten ermöglichen Mannheimer Forschenden, an europäischen Partneruniversitäten Lehrerfahrung zu sammeln, sich mit internationalen Kollegen zu Methoden und Inhalten auszutauschen und wichtige Anregungen mit zurück an die eigene Universität zu nehmen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Im Ausland lehren mit ERASMUS+.
Für Hochschulpersonal mit Behinderung können Sonderzuschüsse für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts beantragt werden. Melden Sie sich bei Bedarf bitte, sobald Sie einen Auslandsaufenthalt planen.
Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Universität Mannheim, noch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus-Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Fortbildungsmaßnahmen) entstehen. Der Versicherungsschutz obliegt individuell jedem*r Geförderten.
Die nationale Krankenversicherung bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Die Universität Mannheim empfiehlt daher dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung. Empfehlenswert ist die Teilnahme an der Gruppenversicherung des DAAD, die allen Erasmus-geförderten Studierenden und Forschenden offen steht.
Bachelor- und Master-Studierende sowie Promovierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren. Dies unterstützt die Erweiterung Ihrer sozialen und kulturellen Kompetenzen und verbessert die Berufsaussichten. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Erasmus-Förderung steht grundsätzlich allen Studierenden sowie Promovierenden offen, die einen Platz an einer Partnerhochschule in einem der Erasmus-Austauschprogramme der Universität Mannheim erhalten haben. Dies gilt auch für die Doppelabschlussprogramme (Double Degrees). Die Förderung ist generell jedoch abhängig vom jährlichen Erasmus-Budget der Universität Mannheim. Bisher konnten in jedem Jahr alle in Frage kommenden Studierenden ein Stipendium erhalten.
Studierende müssen regulär an ihrer Heimatuniversität immatrikuliert sein und mindestens ein (Bachelor-)Studienjahr abgeschlossen haben. Das Erasmus+ Programm steht unabhängig von der Nationalität allen Studierenden offen, die zu einem Vollzeitstudium in Mannheim eingeschrieben sind.
Alle Geförderten, die an einer Erasmus-Mobilitätsmaßnahme teilnehmen, sind verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen für die Förderung fristgerecht einzureichen. Über diese Unterlagen informiert Sie das Akademische Auslandsamt rechtzeitig. Nach Abschluss des Auslandsaufenthalts muss außerdem ein Bericht über den Aufenthalt erstellt werden.
Wenn Sie sich für ein Erasmus-gefördertes Auslandsstudium interessieren, empfehlen wir Ihnen, die „Einführungsveranstaltung Auslandsstudium“ des Akademischen Auslandsamts zu besuchen. Sie erfahren dort alles über die Austauschprogramme, Bewerbungsverfahren und mögliche Finanzierungsvarianten. Zur Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Akademischen Auslandsamts gerne zur Verfügung.
Sobald Sie die Zusage für Ihren Austauschplatz an einer europäischen Partneruniversität bekommen haben, nehmen wir Sie automatisch in den Kreis der potentiellen Erasmus-Stipendiaten auf. Dies gilt auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Doppelabschlussprogrammen.
Wir informieren die Studierenden,
per E-Mail über alle erforderlichen Erasmus-Dokumente, sowie die Einreichungsfrist des Erasmus-Vertrages, die Grundlage der Erasmus-Förderung.
Alle Vorlagen der Erasmus-Dokumente stellen wir Ihnen sobald sie uns vorliegen im Downloadbereich (Dokumente zum Downloaden) des Mobility-Online-Portals bereit.
Grundsätzlich steht die Förderung allen Studierenden offen, die einen Platz im Auswahlverfahren für die Erasmus-Austauschprogramme der Universität Mannheim erhalten haben. Sollte das Budget, das der Universität Mannheim für die Erasmus-Stipendien zur Verfügung steht, nicht ausreichen, um alle Studierenden zu fördern, erfolgt ein zweites Auswahlverfahren unter den Bewerbern nach den gleichen Kriterien.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Studienaufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Die Monatsraten können sich jedes Jahr ändern. Zudem kann jede Hochschule je nach Budget die maximale Förderdauer festlegen. Das heißt, dass je nach Finanzausstattung in manchen Fällen nicht der volle Aufenthaltszeitraum gefördert werden kann, sondern nur ein Teil davon. Beispielsweise lag der Förderzeitraum in einigen vergangenen Hochschuljahren z.B. bei maximal 102 oder 145 Tagen Förderung pro im Ausland verbrachtem Semester.
Für Outgoings deutscher Hochschulen gelten im akademischen Jahr 2023/
Gruppe | Zielland | Förderraten 2023/ | entspricht Tagessatz von |
Gruppe 1 Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten | Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 600 EUR / Monat | 20 EUR / Tag |
Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten | Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien | 540 EUR / Monat | 18 EUR / Tag |
Gruppe 3 Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten | Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 490 EUR / Monat | 16,33 EUR / Tag |
Ab dem akademischen Jahr 2024/
Ländergruppe | Zielland | Förderraten 2024/ | entspricht Tagessatz von |
Gruppe 1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich | 600 EUR / Monat | 20 EUR / Tag |
Gruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 EUR / Monat | 18 EUR / Tag |
Gruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 EUR / Monat | 18 EUR / Tag |
Außerdem gibt es für viele Studierende eine Zusatzförderung von 250 EUR pro Monat – siehe unten.
Das Erasmus-Stipendium ist kein Vollstipendium, sondern ein Zuschuss, der helfen soll, die auslandsbedingten Mehrkosten abzudecken. Die Grundfinanzierung Ihres Auslandsaufenthalts müssen die Erasmus-Studierenden daher aus anderen Quellen sicherstellen.
BAföG-Empfänger erhalten die gleichen Fördersätze. Die Erasmus-Förderung wird ab dem Betrag von 300 Euro auf die Höhe des BAföGs angerechnet. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem BAföG-Amt.
Internationaler Austausch durch physische Begegnungen ist ein hoher Grundwert des Erasmus-Programms. Zugleich möchte das Erasmus-Programm die Teilnehmenden motivieren, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen und somit zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks beizutragen, der durch die Auslandsreise entsteht.
Wenn Sie mindestens die Hälfte der Strecke mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (z.B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) zum/
Die Erhöhung der Förderraten für die meisten Zielländer im akademischen Jahr 2024/
Alle Informationen zur Beantragung der Förderung für grünes Reisen erhalten Erasmus-Studierende der Universität Mannheim automatisch mit den Informationen zum Erasmus-Stipendienvertrag.
Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, sollen besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden und eine monatliche Zusatzförderung erhalten. Hierzu gehört die Gruppe der Studierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus.
Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Für diese Zielgruppe gibt es pro Monat 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung.
Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.
Die 250-Euro-Zusatzförderung kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien für andere Sonderfördergruppen auf Sie zutreffen.
Alle Informationen zur Beantragung dieses Zuschusses erhalten Erasmus-Studierende der Universität Mannheim automatisch mit den Informationen zum Erasmus-Stipendienvertrag. Gerne stehen wir für die Planung Ihres Auslandsaufenthalts beratend zur Seite.
Die Sonderförderung gilt ab 23/
Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, sollen besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden und eine monatliche Zusatzförderung erhalten. Dazu gehören Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen müssen. Möglicherweise zögern sie, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt.
Um diese Problematik abzumildern, gibt es ab sofort einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat, wenn folgende Kriterien zutreffen:
Die Tätigkeit muss in diesem Zeitraum stattgefunden haben:
Auslandsaufenthalt im/
Auslandsaufenthalt im Frühjahrssemester: 1. Februar des Vorjahres bis 31. Januar des Auslandsjahres
Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.
Die 250-Euro-Zusatzförderung kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien für andere Sonderfördergruppen auf Sie zutreffen.
Alle Informationen zur Beantragung dieses Zuschusses erhalten Erasmus-Studierende der Universität Mannheim automatisch mit den Informationen zum Erasmus-Stipendienvertrag. Gerne stehen wir für die Planung Ihres Auslandsaufenthalts beratend zur Seite.
Die Sonderförderung gilt ab 23/
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund können Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, eine höhere Förderung erhalten. Melden Sie sich bei Bedarf bitte im Akademischen Auslandsamt, sobald Sie einen Auslandsaufenthalt planen. Gerne stehen wir Ihnen für die Planung Ihres Auslandsaufenthalts beratend zur Seite.
Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/
Die 250-Euro-Zusatzförderung kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien für andere Sonderfördergruppen auf Sie zutreffen.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch die Mitnahme Ihres Kindes/
Für Aufenthalte im Vereinigten Königreich ist diese Art von Sonderförderung ab 23/
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund können Studierende/
Ab einem Grad der Behinderung von 20 können Studierende einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.
Die 250-Euro-Zusatzförderung kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien für andere Sonderfördergruppen auf Sie zutreffen.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Die Reisen sind i.d.R. für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort erkunden müssen, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist.
Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Für Aufenthalte im Vereinigten Königreich ist diese Art von Sonderförderung ab 23/
Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, sollen besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden und eine monatliche Zusatzförderung erhalten. Aus diesem Grund können Studierende eine höhere Förderung erhalten, wenn sie eine chronischen Erkrankung haben, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Die Studierenden erhalten 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat.
Die 250-Euro-Zusatzförderung kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien für andere Sonderfördergruppen auf Sie zutreffen.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Für Aufenthalte im Vereinigten Königreich ist diese Art von Sonderförderung ab 23/
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase (Bachelor, Master, Doktorat) bis zu zwölf Monate Erasmus-Förderung erhalten, egal, ob sie ein Auslandsstudium oder ein Auslandspraktikum durchführen. Für einzügige Studiengänge (zum Beispiel Staatsexamen) können Sie bis zu 24 Monate gefördert werden.
Wie alle Austauschprogrammen der Universität Mannheim beinhalten Erasmus-Auslandsstudienaufenthalte:
Darüber hinaus bietet das Erasmus+ Programm:
Ziel der Online-Sprachunterstützung Online Language Support (OLS) ist es, Studierende beim Erwerb von Sprachkenntnissen für die Erasmus-Auslandsaufenthalte zu unterstützen. Im Rahmen des OLS gibt es Sprachtests, die der Einstufung in den verschiedenen Sprachkursen dienen. OLS macht sprachliche Unterstützung auf flexible und einfache Weise zugänglich und trägt zur Förderung des Sprachenlernens und der sprachlichen Vielfalt bei.
Studierenden steht die Online-Sprachunterstützung für drei Jahre zur Verfügung. Sie haben so die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse vor, während sowie nach ihrem Auslandsaufenthalt zu vertiefen. Insgesamt sind derzeit 24 Sprachen auf unterschiedlichen Lernniveaus verfügbar. Der Zugang zu den Sprachkursen umfasst eine große Vielfalt an interaktiven und maßgeschneiderten Aktivitäten. Studierende können Sprachkurse in jeder der auf OLS verfügbaren Sprachen ohne Beschränkung der Anzahl der Sprachen und Lerneinheiten besuchen und über einen Zeitraum von insgesamt drei Jahren ihre Sprachkenntnisse verbessern.
Dieses Lernangebot ist freiwillig. Da wir die Testergebnisse momentan nicht prüfen können, ist der OLS Sprachtest nicht verpflichtend.
Zwischen den Partnerhochschulen getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit dem OLS-Test gleichzusetzen. Unabhängig vom OLS-Test müssen die Sprachkompetenzen der Studierenden daher im Laufe des Auswahlprozesses durch andere Nachweise abgesichert werden.
Die Erasmus+ Charta für Studierende informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten und auch darüber, was Sie in den jeweiligen Phasen des Programms von Ihrer Heimathochschule und aufnehmenden Hochschule bzw. dem aufnehmenden Unternehmen erwarten dürfen.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner in Sachen Auslandsstudium in den Fakultäten. Sie beraten zu fachlichen Aspekten des Auslandsstudiums. Außerdem informieren sie zum Beispiel darüber, wann in Ihrem Studiengang ein Auslandsaufenthalt möglich ist.