Das Erasmus+ Programm

Das Erasmus-Programm ist eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union und fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität und den Austausch zwischen europäischen Hochschulen. Die neue Programmgeneration startete zum akademischen Jahr 2021/22. Die wichtigsten Programmbausteine sind unverändert, doch wurden einige Neuerungen wie z.B. Green Mobility und verschiedene Zusatz­förderungen (z. Bsp. für Studierende mit geringeren Chancen, Erstakademiker und erwerbstätige Studierende) eingeführt.

  • Ziele des Programms, Leitaktionen und Rahmenbedingungen

    Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläufer­programm (2014–2020). Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Es unter­stützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungs­raum, dem Aktions­plan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm

    • unter­stützt außerdem die europäischen Säule sozialer Rechte,
    • setzt die EU-Jugend­strategie 2019–2027 um und
    • fördert die europäische Dimension des Sports.

    Das Programm umfasst auch die europäischen Kooperations­programme im Hochschul­bereich mit den folgenden Leitaktionen:

    • Mobilität von Einzelpersonen
    • Partnerschaften und Kooperations­projekte
    • Politik­unter­stützung
    • Jean Monnet-Aktivitäten

    Weitere Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission und des DAAD.

    Unter dem Dach des EU-Bildungs­programms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

    • Auslands­studium für Studierende (SMS)
    • Auslands­praktikum für Studierende (SMP)
    • Mobilität von Lehr­enden (STA)
    • Mobilität von Personal (STT)

    Erasmus Charta for Higher Education

    Jede Hochschul­einrichtung, die am EU-Programm teilnehmen möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschul­bildung (ECHE) verfügen.

    Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben. Sie belegt, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

    Die Universität Mannheim hat für die aktuelle Laufzeit des Erasmus+ Programms (2021–2027) auf Basis der Erasmus-Erklärung zur Hochschul­politik die Erasmus+ Universitäts­charta erhalten und ist damit zur Teilnahme am Programm berechtigt.

     

    Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

    Deutschen Akademischen Austauschdienst
    Nationale Agentur für EU-Hochschul­zusammenarbeit
    Kennedyallee 50
    53115 Bonn

    Tel.: +49 800 2014 020
    Fax: +49 228 882-555
    E-Mail: erasmusmail-daad.de
    Website: www.eu.daad.de

     

    Dieses Projekt wurde mit Unter­stützung der Europäischen Kommission finanz­iert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

  • Welche Länder nehmen am Erasmus-Programm teil?

    Derzeit nehmen alle 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, die Türkei und Nordmazedonien am Programm teil. In der Datenbank der Partner­universitäten sieht man, mit welchen europäischen Hochschulen die Universität Mannheim bereits Austausch-Abkommen abgeschlossen hat. Insbesondere für Erasmus-Aufenthalte von Hochschul­personal können aber auch über diese Partner­universitäten hinaus Aufenthalte mit anderen Einrichtungen in den Erasmus-Programmländern gefördert werden.

    Die Schweiz nimmt derzeit nicht am Erasmus-Programm teil, finanz­iert jedoch ein vergleichbares Programm aus nationalen Mitteln (SEMP-Programm), so dass ein Austausch mit der Schweiz mit ähnlichen Förderkonditionen wie bei Erasmus möglich ist.

    Hinweis zur Erasmus-Förderung der Austausch­programme mit dem Vereinigten Königreich:

    Austausche mit Universitäten im Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) werden an der Universtität Mannheim in der Erasmus Programmlinie ‚Internationale Dimension‘ ganz regulär mit den Stipendiensätzen der Länder­gruppe 1 und den neuen Zusatz­förderungen des ERASMUS Programms finanz­iell gefördert.

  • Erasmus-Förderung für Studierende (Auslands­studium oder Auslands­praktikum)

    Unter dem Dach des Erasmus+ Programms werden verschiedene Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Erasmus-Förderung für Hochschul­personal zu Fortbildungs­zwecken

    Beschäftigte und Forschende werden von der Universität Mannheim dabei unter­stützt, Auslands­erfahrung zu gewinnen. Zur finanz­iellen Förderung stehen je nach Art und Dauer des geplanten Auslands­aufenthalts mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Informieren Sie sich auf der Seite Auslands­aufenthalt für Mannheimer Wissenschaft­ler und Mitarbeiter.

    Für Hochschul­personal mit Behinderung können Sonderzuschüsse für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts beantragt werden. Melden Sie sich bei Bedarf bitte, sobald Sie einen Auslands­aufenthalt planen.

  • Erasmus-Förderung für Hochschul­personal für Lehr­aufenthalte

    Die ERASMUS+ Lehr- und Fortbildungs­aufenthalten ermöglichen Mannheimer Forschenden, an europäischen Partner­universitäten Lehr­erfahrung zu sammeln, sich mit internationalen Kollegen zu Methoden und Inhalten auszutauschen und wichtige Anregungen mit zurück an die eigene Universität zu nehmen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Im Ausland lehren mit ERASMUS+.

    Für Hochschul­personal mit Behinderung können Sonderzuschüsse für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts beantragt werden. Melden Sie sich bei Bedarf bitte, sobald Sie einen Auslands­aufenthalt planen.

  • Versicherungs­schutz

    Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungs­schutz verbunden. Weder die Universität Mannheim, noch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus-Auslands­aufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Fortbildungs­maßnahmen) entstehen. Der Versicherungs­schutz obliegt individuell jedem*r Geförderten.

    Die nationale Kranken­versicherung bietet mit der Europäischen Kranken­versicherungs­karte für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grund­versicherungs­schutz. Die Abdeckung durch die Europäische Kranken­versicherungs­karte ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktrans­port oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Die Universität Mannheim empfiehlt daher dringend den Abschluss einer Zusatz­versicherung. Empfehlenswert ist die Teilnahme an der Gruppen­versicherung des DAAD, die allen Erasmus-geförderten Studierenden und Forschenden offen steht.

Erasmus-Förderung für das Auslands­studium

Bachelor- und Master-Studierende sowie Promovierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studien­jahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren. Dies unter­stützt die Erweiterung Ihrer sozialen und kulturellen Kompetenzen und verbessert die Berufsaussichten. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

  • Förderbedingungen

    Die Erasmus-Förderung steht grundsätzlich allen Studierenden sowie Promovierenden offen, die einen Platz an einer Partnerhochschule in einem der Erasmus-Austausch­programme der Universität Mannheim erhalten haben. Dies gilt auch für die Doppel­abschluss­programme (Double Degrees). Die Förderung ist generell jedoch abhängig vom jährlichen Erasmus-Budget der Universität Mannheim. Bisher konnten in jedem Jahr alle in Frage kommenden Studierenden ein Stipendium erhalten.

    Studierende müssen regulär an ihrer Heimat­universität immatrikuliert sein und mindestens ein (Bachelor-)Studien­jahr abgeschlossen haben. Das Erasmus+ Programm steht unabhängig von der Nationalität allen Studierenden offen, die zu einem Vollzeitstudium in Mannheim eingeschrieben sind.

    Alle Geförderten, die an einer Erasmus-Mobilitätsmaßnahme teilnehmen, sind verpflichtet, die erforderlichen Unter­lagen für die Förderung frist­gerecht einzureichen. Über diese Unter­lagen informiert Sie das Akademische Auslands­amt rechtzeitig. Nach Abschluss des Auslands­aufenthalts muss außerdem ein Bericht über den Aufenthalt erstellt werden.

  • Beantragung

    Wenn Sie sich für ein Erasmus-gefördertes Auslands­studium interessieren, empfehlen wir Ihnen, die „Einführungs­veranstaltung Auslands­studium“ des Akademischen Auslands­amts zu besuchen. Sie erfahren dort alles über die Austausch­programme, Bewerbungs­verfahren und mögliche Finanzierungs­varianten. Zur Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Akademischen Auslands­amts gerne zur Verfügung.

    Sobald Sie die Zusage für Ihren Austauschplatz an einer europäischen Partner­universität bekommen haben, nehmen wir Sie automatisch in den Kreis der potentiellen Erasmus-Stipendiaten auf. Dies gilt auch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Doppel­abschluss­programmen.

    Wir informieren die Studierenden,

    • die im HWS oder für ein ganzes Jahr ins Ausland gehen voraussichtlich Ende Mai / Anfang Juni und
    • die im FSS ins Ausland gehen voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November

    per E-Mail über alle erforderlichen Erasmus-Dokumente, sowie die Einreichungs­frist des Erasmus-Vertrages, die Grundlage der Erasmus-Förderung.

    Alle Vorlagen der Erasmus-Dokumente stellen wir Ihnen sobald sie uns vorliegen im Download­bereich (Dokumente zum Downloaden) des Mobility-Online-Portals bereit.

  • Auswahlkriterien

    Grundsätzlich steht die Förderung allen Studierenden offen, die einen Platz im Auswahl­verfahren für die Erasmus-Austausch­programme der Universität Mannheim erhalten haben. Sollte das Budget, das der Universität Mannheim für die Erasmus-Stipendien zur Verfügung steht, nicht ausreichen, um alle Studierenden zu fördern, erfolgt ein zweites Auswahl­verfahren unter den Bewerbern nach den gleichen Kriterien.

  • Wie hoch ist das Erasmus-Stipendium?

    Die finanz­ielle Förderung von Erasmus-Studien­aufenthalten orientiert sich an den unter­schiedlichen Lebens­haltungs­kosten in den Zielländern. Die Monatsraten können sich jedes Jahr ändern. Zudem kann jede Hochschule je nach Budget die maximale Förderdauer festlegen. Das heißt, dass je nach Finanz­ausstattung in manchen Fällen nicht der volle Aufenthaltszeitraum gefördert werden kann, sondern nur ein Teil davon. Beispielsweise lag der Förderzeitraum in einigen vergangenen Hochschul­jahren z.B. bei maximal 102 oder 145 Tagen Förderung pro im Ausland verbrachtem Semester.

    Für Outgoings deutscher Hochschulen gelten im akademischen Jahr 2023/24 die folgenden Förderraten für drei Länder­gruppen:

    GruppeZiellandFörderraten 2023/24entspricht Tagessatz von
    Gruppe 1
    Programmländer mit hohen Lebens­haltungs­kosten

    Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

    600 EUR / Monat 20 EUR / Tag
    Gruppe 2
    Programmländer mit mittleren Lebens­haltungs­kosten
    Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
     
    540 EUR / Monat 18 EUR / Tag
    Gruppe 3
    Programmländer mit niedrigen Lebens­haltungs­kosten
    Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei490 EUR / Monat 16,33 EUR / Tag

    Ab dem akademischen Jahr 2024/25 gibt es eine neue Zuordnung der Länder und für viele Länder erhöhte Förderraten im Vergleich zum Vorjahr. Die Länder­gruppen 2 und 3 erhalten aufgrund gestiegener Lebens­haltungs­kosten die gleiche Monatsrate:

    Länder­gruppeZiellandFörderraten
    2024/25
    entspricht
    Tagessatz von
    Gruppe 1

    Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich

    600 EUR / Monat20 EUR / Tag
    Gruppe 2Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern540 EUR / Monat18 EUR / Tag
    Gruppe 3
     
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn540 EUR / Monat18 EUR / Tag

    Außerdem gibt es für viele Studierende eine Zusatz­förderung von 250 EUR pro Monat – siehe unten.

    Das Erasmus-Stipendium ist kein Vollstipendium, sondern ein Zuschuss, der helfen soll, die auslands­bedingten Mehrkosten abzudecken. Die Grundfinanzierung Ihres Auslands­aufenthalts müssen die Erasmus-Studierenden daher aus anderen Quellen sicherstellen.

    BAföG-Empfänger erhalten die gleichen Fördersätze. Die Erasmus-Förderung wird ab dem Betrag von 300 Euro auf die Höhe des BAföGs angerechnet. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem BAföG-Amt.

  • Förderung für „Grünes Reisen“

    Internationaler Austausch durch physische Begegnungen ist ein hoher Grundwert des Erasmus-Programms. Zugleich möchte das Erasmus-Programm die Teilnehmenden motivieren, umwelt­freundliche Verkehrs­mittel zu nutzen und somit zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks beizutragen, der durch die Auslands­reise entsteht.

    Wenn Sie mindestens die Hälfte der Strecke mit einem nachhaltigen Verkehrs­mittel (z.B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) zum/vom Ort Ihrer Gasthochschule reisen, können Sie eine Förderung für „Grünes Reisen“ beantragen. Alle Studierenden, die nachhaltig reisen, können Förderung für zwei Reisetage erhalten, bei besonders langen Reisen auch bis zu sechs Tage. Diese Reisetage werden zusätzlich zu den Aufenthaltstagen mit dem gültigen Tagessatz Ihrer Länder­gruppe finanz­iell unter­stützt.

    Die Erhöhung der Förderraten für die meisten Zielländer im akademischen Jahr 2024/25 sowie die Möglichkeit der Zusatz­förderung von monatlich 250 Euro für viele Studierende sind ebenfalls ein Beitrag des Erasmus-Programms, um Studierende finanz­iell in die Lage zu versetzen, möglichst nachhaltige Verkehrs­mittel zu nutzen. 

    Alle Informationen zur Beantragung der Förderung für grünes Reisen erhalten Erasmus-Studierende der Universität Mannheim automatisch mit den Informationen zum Erasmus-Stipendienvertrag.

  • Sonderzuschüsse für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

    Studierende, für die ein Auslands­aufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, sollen besonders in ihrem Vorhaben unter­stützt werden und eine monatliche Zusatz­förderung erhalten. Hierzu gehört die Gruppe der Studierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus.

    Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslands­aufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatz­förderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fach­hochschule verfügen. Für diese Ziel­gruppe gibt es pro Monat 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung.

    Der Abschluss einer hochschul­ähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studien­gänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.

    Die 250-Euro-Zusatz­förderung kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien für andere Sonderförder­gruppen auf Sie zutreffen.

    Alle Informationen zur Beantragung dieses Zuschusses erhalten Erasmus-Studierende der Universität Mannheim automatisch mit den Informationen zum Erasmus-Stipendienvertrag. Gerne stehen wir für die Planung Ihres Auslands­aufenthalts beratend zur Seite.

    Die Sonder­förderung gilt ab 23/24 auch für Aufenthalte im Vereinigten Königreich.

  • Sonderzuschüsse für erwerbstätige Studierende

    Studierende, für die ein Auslands­aufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, sollen besonders in ihrem Vorhaben unter­stützt werden und eine monatliche Zusatz­förderung erhalten. Dazu gehören Studierende, die ihren Lebens­unter­halt in erheblichem Maße selbst verdienen müssen. Möglicherweise zögern sie, einen Auslands­aufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt.

    Um diese Problematik abzumildern, gibt es ab sofort einen Aufstockungs­betrag von 250 Euro pro Monat, wenn folgende Kriterien zutreffen:

    • Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit
    • mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro monatlich (ggf. gemittelt)
    • durchgängig über mindestens sechs Monate beschäftigt während der beiden Semester vor dem Auslands­aufenthalt

    Die Tätigkeit muss in diesem Zeitraum stattgefunden haben:

    Auslands­aufenthalt im/ab Herbstsemester: 1. August des Vorjahres bis 31. Juli des Auslands­jahres

    Auslands­aufenthalt im Frühjahrssemester: 1. Februar des Vorjahres bis 31. Januar des Auslands­jahres

    Es kann sich um ein einziges Beschäftigungs­verhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unter­brechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.

    • die Tätigkeit wird nicht weitergeführt während des Auslands­aufenthalts, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt

    Die 250-Euro-Zusatz­förderung kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien für andere Sonderförder­gruppen auf Sie zutreffen.

    Alle Informationen zur Beantragung dieses Zuschusses erhalten Erasmus-Studierende der Universität Mannheim automatisch mit den Informationen zum Erasmus-Stipendienvertrag. Gerne stehen wir für die Planung Ihres Auslands­aufenthalts beratend zur Seite.

    Die Sonder­förderung gilt ab 23/24 auch für Aufenthalte im Vereinigten Königreich.

  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind

    Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund können Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, eine höhere Förderung erhalten. Melden Sie sich bei Bedarf bitte im Akademischen Auslands­amt, sobald Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Gerne stehen wir Ihnen für die Planung Ihres Auslands­aufenthalts beratend zur Seite.

    Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungs­person (Partner/Partnerin) mitreist.

    Die 250-Euro-Zusatz­förderung kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien für andere Sonderförder­gruppen auf Sie zutreffen.

    Falls besonders hohe Mehrkosten durch die Mitnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder für Ihren Auslands­aufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

    Für Aufenthalte im Vereinigten Königreich ist diese Art von Sonder­förderung ab 23/24 möglich.

  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

    Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund können Studierende/Teilnehmende mit einem GdB von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanz­ieller Mehrbedarf besteht, eine höhere Förderung erhalten. Melden Sie sich bei Bedarf bitte im Akademischen Auslands­amt, sobald Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Gerne stehen wir Ihnen für die Planung Ihres Auslands­aufenthalts beratend zur Seite.

    Ab einem Grad der Behinderung von 20 können Studierende einen Aufstockungs­betrag von 250 Euro pro Monat erhalten.

    Die 250-Euro-Zusatz­förderung kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien für andere Sonderförder­gruppen auf Sie zutreffen.

    Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslands­aufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Die Reisen sind i.d.R. für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort erkunden müssen, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist.

    Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

    Für Aufenthalte im Vereinigten Königreich ist diese Art von Sonder­förderung ab 23/24 möglich.

  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Mehrbedarf wegen einer chronischen Erkrankung

    Studierende, für die ein Auslands­aufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, sollen besonders in ihrem Vorhaben unter­stützt werden und eine monatliche Zusatz­förderung erhalten. Aus diesem Grund können Studierende eine höhere Förderung erhalten, wenn sie eine chronischen Erkrankung haben, aus der ein finanz­ieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Die Studierenden erhalten 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat.

    Die 250-Euro-Zusatz­förderung kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien für andere Sonderförder­gruppen auf Sie zutreffen.

    Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslands­aufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

    Für Aufenthalte im Vereinigten Königreich ist diese Art von Sonder­förderung ab 23/24 möglich.

  • Kann ich mehrfach mit Erasmus gefördert werden?

    Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studien­phase (Bachelor, Master, Doktorat) bis zu zwölf Monate Erasmus-Förderung erhalten, egal, ob sie ein Auslands­studium oder ein Auslands­praktikum durchführen. Für einzügige Studien­gänge (zum Beispiel Staats­examen) können Sie bis zu 24 Monate gefördert werden.

  • Vorteile eines Erasmus-Aufenthaltes

    Wie  alle Austausch­programmen der Universität Mannheim beinhalten Erasmus-Auslands­studien­aufenthalte:

    • die Befreiung von den Studien­gebühren an der ausländischen Hochschule
    • die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien­leistungen mittels so genannter „Learning Agreements“
    • organisatorische, sprach­liche und kulturelle Unter­stützung bei der Vorbereitung

     

    Darüber hinaus bietet das Erasmus+ Programm:

    • die Förderung durch das Erasmus-Stipendium
    • Sonderförder­möglichkeiten für Studierende mit Kind und Studierende mit Behinderung
    • eine Online-Sprach­unter­stützung
  • Online-Sprach­unter­stützung

    Ziel der Online-Sprach­unter­stützung Online Language Support (OLS) ist es, Studierende beim Erwerb von Sprach­kenntnissen für die Erasmus-Auslands­aufenthalte zu unter­stützen. Im Rahmen des OLS gibt es Sprach­tests, die der Einstufung in den verschiedenen Sprach­kursen dienen. OLS macht sprach­liche Unter­stützung auf flexible und einfache Weise zugänglich und trägt zur Förderung des Sprach­enlernens und der sprach­lichen Vielfalt bei.

    Studierenden steht die Online-Sprach­unter­stützung für drei Jahre zur Verfügung. Sie haben so die Möglichkeit, ihre Sprach­kenntnisse vor, während sowie nach ihrem Auslands­aufenthalt zu vertiefen. Insgesamt sind derzeit 24 Sprachen auf unter­schiedlichen Lernniveaus verfügbar. Der Zugang zu den Sprach­kursen umfasst eine große Vielfalt an interaktiven und maßgeschneiderten Aktivitäten. Studierende können Sprach­kurse in jeder der auf OLS verfügbaren Sprachen ohne Beschränkung der Anzahl der Sprachen und Lerneinheiten besuchen und über einen Zeitraum von insgesamt drei Jahren ihre Sprach­kenntnisse verbessern.

    Dieses Lernangebot ist freiwillig. Da wir die Testergebnisse momentan nicht prüfen können, ist der OLS Sprach­test nicht verpflichtend.

    Zwischen den Partnerhochschulen getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprach­level sind somit nicht mit dem OLS-Test gleichzusetzen. Unabhängig vom OLS-Test müssen die Sprach­kompetenzen der Studierenden daher im Laufe des Auswahlprozesses durch andere Nachweise abgesichert werden.

  • Erasmus-Charta für Studierende

    Die Erasmus+ Charta für Studierende  informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten und auch darüber, was Sie in den jeweiligen Phasen des Programms von Ihrer Heimathochschule und aufnehmenden Hochschule bzw. dem aufnehmenden Unter­nehmen erwarten dürfen.

Ein Porträtfoto von Areso Ahmadi. Sie hat dunkelbraune, lockige Haare, trägt einen schwarzen Schal und lächelt.

Die Erasmus-Förderung ist eine tolle Unter­stützung während des Auslands­semesters. Nicht nur finanz­iell hat es mir sehr geholfen, auch das Zusammengehörigkeits­gefühl unter allen Erasmus-Studierenden an meiner Gast­universität fand ich toll. Zudem hat man über das Erasmus-Programm die Möglichkeit, an einem kostenlosen Online-Sprach­kurs teilzunehmen. Das Team des Akademischen Auslands­amt war sehr hilfsbereit und hat mich bei den notwendigen Formalitäten und Unter­lagen für die Förderung gut unter­stützt.

Areso Ahmadi, Studentin des Bachelors Unter­nehmens­jura, Université Toulouse 1 Capitole (Frankreich) / Bild: Elisa Berdica

Kurz erklärt: Ein Auslands­semester mit ERASMUS+

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