Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Universität Mannheim, noch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus-Auslandsaufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Fortbildungsmaßnahmen) entstehen. Der Versicherungsschutz obliegt individuell jedem und jeder Geförderten.
Die nationale Krankenversicherung bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Die Universität Mannheim empfiehlt daher dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung. Empfehlenswert ist die Teilnahme an der Gruppenversicherung des DAAD, die allen Erasmus-geförderten Studierenden und Forschenden offen steht.