Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Neue Veröffentlichung: Drohnenabwehr durch die Bundes­wehr

Drohnen über Flughäfen, Industrieanlagen oder kritischen Infrastruktur häufen sich und sorgen zunehmend für ein diffuses Bedrohungs­gefühl. In einem Aufsatz befassen sich Flemming Maltzahn und Josina Meyn mit der Frage, ob die Bundes­wehr im Inland zur Drohnenabwehr eingesetzt werden kann.

Im November 2025 beschloss die Bundes­regierung Änderungen im Luftsicherheits­gesetz, um der wachsenden Gefahrenlage durch mutmaßliche Spionagedrohnen zu begegnen und die Befugnisse der Sicherheits­behörden an die neue Sicherheits­lage anzupassen. Erweitert werden sollen insbesondere die Befugnisse der Bundes­wehr. Das Grundgesetz stellt an einen Einsatz der Bundes­wehr im Inland jedoch hohe Anforderungen. Nach einem Über­blick über die neue Gefahrenlage und die Gründe für einen Streitkräfteeinsatz beleuchtet der Beitrag von Flemming Maltzahn und Josina Meyn (NVwZ 2026, S. 118–124) diese Anforderungen und diskutiert Handlungs­spielräume.

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