Neue Veröffentlichung: Drohnenabwehr durch die Bundeswehr

Im November 2025 beschloss die Bundesregierung Änderungen im Luftsicherheitsgesetz, um der wachsenden Gefahrenlage durch mutmaßliche Spionagedrohnen zu begegnen und die Befugnisse der Sicherheitsbehörden an die neue Sicherheitslage anzupassen. Erweitert werden sollen insbesondere die Befugnisse der Bundeswehr. Das Grundgesetz stellt an einen Einsatz der Bundeswehr im Inland jedoch hohe Anforderungen. Nach einem Überblick über die neue Gefahrenlage und die Gründe für einen Streitkräfteeinsatz beleuchtet der Beitrag von Flemming Maltzahn und Josina Meyn (NVwZ 2026, S. 118–124) diese Anforderungen und diskutiert Handlungsspielräume.
