Professor*innen tragen viel Personalverantwortung – auch außerhalb ihres eigenen Lehrstuhls. Denn wer in einem Berufungsverfahren über die Anstellung von zukünftigen Kolleg*innen entscheidet, beeinflusst die Qualität von Forschung und Lehre an der Universität nachhaltig. Die Universität Mannheim hat deswegen Richtlinien zum Ablauf von Berufungsverfahren zusammengestellt: Berufungsleitfaden der Universität Mannheim (Intranet)
Weitere Anregungen zur Chancengleichheit in Berufungsverfahren:
Anti-Bias-Training in Berufungsverfahren der Universität Heidelberg
Selbsttest zu Vorurteilen der Harvard University
LaKoG-Handreichung „Faire Berufungsvefahren“
Bei Fragen zur Chancengleichheit in Berufungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Alexandre Raquet, Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt.