Gleichstellung in Berufungs­verfahren

Professor*innen tragen viel Personalverantwortung – auch außerhalb ihres eigenen Lehr­stuhls. Denn wer in einem Berufungs­verfahren über die Anstellung von zukünftigen Kolleg*innen entscheidet, beeinflusst die Qualität von Forschung und Lehre an der Universität nachhaltig. Die Universität Mannheim hat deswegen Richtlinien zum Ablauf von Berufungs­verfahren zusammengestellt: Berufungs­leitfaden der Universität Mannheim (Intranet)

Weitere Anregungen zur Chancengleichheit in Berufungs­verfahren:
Anti-Bias-Training in Berufungs­verfahren der Universität Heidelberg

Selbsttest zu Vorurteilen der Harvard University

LaKoG-Handreichung „Faire Berufungs­vefahren“

Bei Fragen zur Chancengleichheit in Berufungs­verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Alexandre Raquet, Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt.

Kontakt

Sabine Kußmaul

Sabine Kußmaul (sie/ihr)

Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung und Diversität
Universität Mannheim
Stabsstelle Gleichstellung und Diversität
B 6, 30–32 – Raum 020
68159 Mannheim