Mannheimer Jurist erstellt Rechts­gutachten in Wirecard-Insolvenz­verfahren

Im Insolvenz­verfahren über das Vermögen der Wirecard AG liegt nun eine Begutachtung des Insolvenzrechtlers Professor Georg Bitter von der Universität Mannheim vor. Demnach sind Aktionäre und Anleger bei Schadensersatzforderungen mit Banken gleichberechtigt zu behandeln.

Pressemitteilung vom 06. April 2021

Professor Georg Bitter ist einer der führenden Experten für Rechts­fragen im Schnitt­bereich zwischen Bank-, Kapital­markt­recht und Insolvenzrecht in Deutschland. Er war schon in vielen anderen Fällen erfolgreich als Gutachter tätig, unter anderem bei Lehman Brothers und Mobilcom. Seine Position fasst er in der neuesten Ausgabe der „Zeitschrift für Wirtschafts­recht“ (ZIP) zusammen, die am vergangenen Freitag erschien.

Der Jurist erstellte das Gutachten unter anderem im Auftrag der TILP Rechts­anwalts­gesellschaft. Diese vertritt die Investorinnen und Investoren der Wirecard AG in mehr als 10.000 Forderungs­anmeldungen. Er kommt zu dem Schluss, dass Ansprüche aus Verlusten mit Aktien und Derivaten im Insolvenz­verfahren von Wirecard genauso zu behandeln sind wie die Forderungen anderer Gläubiger, beispielsweise der kreditgebenden Banken. Damit spricht er Wirecard-Anlegern Aussichten auf Schadensersatz zu.

„Aufgrund meiner Einschätzung erhalten Tausende von Anlegern eine Chance, wenigstens einen Teil ihres Geldes von Wirecard zurück zu erhalten“, sagt Bitter. Damit widerspricht er der Auffassung, das Vermögen sollte ausschließlich den anderen Gläubigern, insbesondere den Banken und sonstigen Financiers, zufallen.

Der so genannte Prüfungs­termin soll am 15. April 2021 am Amtsgericht München stattfinden. Aussichtsreich sind jene Fälle, in denen die Papiere vor dem 18. Juni 2020 gekauft worden sind. Das ist das Datum, an dem Wirecard in einer Ad-hoc-Meldung erstmals den Betrug offenlegte und von nicht auffindbaren Geldern in Höhe von 1,9 Milliarden Euro berichtete.

Originalpublikation: Georg Bitter/Marcel Jochum. Kein Nachrang kapital­markt­rechtlicher Schadensersatzansprüche in der Insolvenz des Emittenten. Zeitschrift für Wirtschafts­recht (ZIP), 2. April 2021, S. 653.

Kontakt:
Prof. Dr. Georg Bitter
Lehr­stuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapital­markt­recht, Insolvenzrecht
Universität Mannheim
E-Mail: bittermail-uni-mannheim.de

Yvonne Kaul
Forschungs­kommunikation
Universität Mannheim
Tel: +49 621 181–1266
E-Mail: kaulmail-uni-mannheim.de