Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Prüfungsanmeldung, Nachmeldung, zum Prüfungsrücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die mit Hausarbeiten, Referaten oder einer anderen Prüfungsform abschließen. Die Anmeldung einer Prüfung muss jeder Studierende während der Anmeldezeiträume eigenverantwortlich in Portal² vornehmen.
Für Klausurprüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend eine Anmeldung zum Ersttermin, damit Sie die Prüfung im Falle des Nichtbestehens zum Zweittermin wiederholen können. Sollten Sie sich dazu entschließen, sich direkt zum Zweittermin anzumelden, haben Sie nur einen Versuch, die Prüfung zu bestehen. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, ist eine Anmeldung in der Regel nur zum Ersttermin möglich.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2024. Für eine überschneidungsfreie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.
Ummeldung
Studierende können Klausurprüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin in Portal² vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Um eine Prüfung umzumelden müssen Sie die bereits angemeldete Prüfung zunächst abmelden und anschließend zum gewünschten Termin erneut anmelden. Details entnehmen Sie der Anleitung.
Abmeldung und Rücktritt
Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist. Wenn in Portal² kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2024.
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Im Falle eines versäumten Rücktritts gilt die Prüfung als mit der Note nicht ausreichend (5,0) bewertet.
Prüfungswiederholung
Wenn Sie einen Prüfungsversuch im Erstversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, können Sie die Prüfung zum Zweittermin wiederholen, sofern ein Zweittermin angeboten wird. Für die Anmeldung wenden Sie sich bitte zeitnah nach der Notenbekanntgabe an Ihre Ansprechperson im Studienbüro.
Für Prüfungen in den Fächern BWL, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftspädagogik, VWL, Mathematik und Informatik
Für Prüfungen in den Fächern Psychologie, Soziologie und Politikwissenschaften
Für Prüfungen in der Jura
Für Prüfungen in den Geisteswissenschaften