Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zur Prüfungsanmeldung, Nachmeldung, zum Prüfungsrücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die mit Hausarbeiten, Referaten oder einer anderen Prüfungsform abschließen. Die Anmeldung einer Prüfung muss jeder Studierende während der Anmeldezeiträume eigenverantwortlich im Studierendenportal vornehmen.
Für Klausurprüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend eine Anmeldung zum Ersttermin, damit Sie die Prüfung im Falle des Nichtbestehens zum Zweittermin wiederholen können. Sollten Sie sich dazu entschließen, sich direkt zum Zweittermin anzumelden, haben Sie nur einen Versuch, die Prüfung zu bestehen. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, ist eine Anmeldung nur zum Ersttermin möglich.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierendenportal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.
Ummeldung
Studierende können Klausurprüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierendenportal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Abmeldung und Rücktritt
Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin von einer Klausurprüfung im Portal abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2023.
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Im Falle eines versäumten Rücktritts gilt die Prüfung als mit der Note nicht ausreichend (5,0) bewertet.
Prüfungswiederholung
Wenn Sie einen Prüfungsversuch im Erstversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, können Sie die Prüfung zum Zweittermin wiederholen, sofern ein Zweittermin angeboten wird. Für die Anmeldung wenden Sie sich bitte zeitnah nach der Notenbekanntgabe an Ihre Ansprechperson im Studienbüro.
Für Prüfungen in den Fächern BWL, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftspädagogik, VWL, Mathematik und Informatik
Für Prüfungen in den Fächern Psychologie, Soziologie und Politikwissenschaften
Für Prüfungen in der Jura
Für Prüfungen in den Geisteswissenschaften