Prüfungs­modalitäten

Rechts­wissenschaft


Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungs­ordnungen.

  • LL.B. Unternehmenjurist

    Zu einigen Prüfungen werden Sie pflichtangemeldet, zu anderen Prüfungen müssen Sie sich eigenständig über das Studierenden­portal anmelden.

    Pflichtanmeldung durch das Studien­büro

    • Zivilrecht 1 (Klausur)
    • Zivilrecht 2 (3 Klausuren; die Anmeldung erfolgt zu allen drei Klausuren)
    • Historische Grundlagen des Zivilrechts (Klausur)
    • Öffentliches Wirtschafts­recht (Klausur)
    • Grundlagen der VWL (Klausur)
    • Grundlagen der Finanz­mathematik (Klausur)
    • Marketing (Klausur)
    • Grundlagen des externen Rechnungs­wesens (Klausur)
    • Management (Klausur)
    • Finanz­wirtschaft (Klausur)
    • Internes Rechnungs­wesen (Klausur)
    • Präsentation und Kommunikation (Kurzvortrag)
    • Verhandlungs­management (Kurzvortrag)

    Die Pflichtanmeldung erfolgt in der Regel kurz vor Beginn des allgemeinen  Anmeldezeitraumes.

    Eigenständige Prüfungs­anmeldung über das Studierenden­portal

    • Zivilrecht 3 (Hausarbeit)
    • Zivilrecht 3 (Anmeldung zu Klausur 1 eigenständig über das Portal, Klausuren 2 und 3 werden vom Studien­büro angemeldet)
    • Wirtschafts­recht – Allgemeiner Teil (Klausur)
    • Wirtschafts­recht – Besonderer Teil (Mündliche Prüfung )
    • Prüfungen im Wahl­bereich BWL
    • Englisch (Kurzvortrag)

    Die Anmeldefristen dieser Prüfungen entnehmen Sie bitte der Website der Abteilung Rechts­wissenschaft

    Bachelor­arbeit
    Die Anmeldung der Bachelor­arbeit erfolgt im Dekanat über ein Formular.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen für folgende Prüfungen:

    Wahl­bereich BWL
    Prüfungen können bis eine Woche vor dem Prüfungs­termin gegen eine Gebühr von 10 Euro je Prüfung im Studien­büro nachgemeldet werden.

    Wirtschafts­recht – Besonderer Teil (Mündliche Prüfung)
    Eine Nachmeldung ist bis vier Wochen vor Beginn der Prüfungs­phase (März/April sowie September/Oktober) gegen eine Gebühr von 10 Euro je Prüfung möglich. Hierzu bedarf es einer Einverständnis­erklärung des Prüfers. Das Formular  müssen Sie ausgefüllt beim Express-Schalter in L 1, 1 abgeben. 

    Rücktritt von einer Prüfung
    Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes möglich (zum Beispiel Krankheit).

    Prüfungs­wiederholung
    Bei pflichtangemeldeten Prüfungen gilt:
    Wenn Sie einen Prüfungs­versuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung ohne triftigen Grund nicht teilnehmen, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen. In der Regel werden Sie durch das Studien­büro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.

    Bei eigenständig angemeldeten Prüfungen gilt:
    Liegt der nächstmögliche Termin im selben Semester (Zweittermine im Februar beziehungs­weise August), werden Sie zur Wiederholung pflichtangemeldet. Dies gilt für die Prüfungen im Wahl­bereich BWL. Liegt der nächstmögliche Termin im Folgesemester, müssen Sie die Prüfung eigen­verantwortlich anmelden.

  • Master of Laws (LL.M.)

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zu einem ersten Prüfungs­versuch ist während des Anmeldezeitraumes eigen­verantwortlich in Portal²  vorzunehmen. Eine Anmeldung ist nur zum Ersttermin möglich. Für die Anmeldung von Prüfungs­leistungen aus dem Mannheim Master in Management der Fakultät BWL gilt der vorgezogene Anmeldezeitraum. Für alle anderen Prüfungs­leistungen gilt der allgemeine Anmeldezeitraum.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024. Für eine überschneidungs­freie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.

    Abmeldung und Rücktritt
    Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist. Wenn in Portal² kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024.

    Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen.  Eine semester­übergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungs­terminen eines folgenden Semesters erneut eigen­verantwortlich anmelden.

  • Wettbewerbs- und Regulierungs­recht (LL.M.)

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zu einem ersten Prüfungs­versuch ist während des Anmeldezeitraumes eigen­verantwortlich in Portal² vorzunehmen. Eine Anmeldung ist nur zum Ersttermin möglich.

    Ausnahmen bestehen bei den Prüfungen im Praxismodul (MaCCI Competition Policy Forum und Praktikum). Details entnehmen Sie bitte der Prüfungs­ordnung.

    Das Forschungs­seminar muss zu jedem Prüfungs­versuch bei der Prüferin oder beim Prüfer angemeldet werden. Mit Bestehen des Forschungs­seminars sind Sie verbindlich für die Master-Arbeit angemeldet und zugelassen.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024. Für eine überschneidungs­freie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.

    Abmeldung und Rücktritt
    Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist. Wenn in Portal² kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024.

    Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen.  Eine semester­übergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungs­terminen eines folgenden Semesters erneut eigen­verantwortlich anmelden.

    Modulwechsel
    Studierende können einen Wechsel im Wahlpflichtmodul Rechts­wissenschaft schriftlich beim Prüfungs­ausschuss beantragen. Ein Modulwechsel ist einmalig zulässig. Details entnehmen Sie bitte der Prüfungs­ordnung.

Hinweise rund um die Prüfungs­modalitäten

Nicht anmeldbare Prüfung

Sollten Prüfungen über das Studierenden­portal nicht anmeldbar sein, senden Sie eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer und der Prüfung an Ihre Ansprechperson.

Überschneidungs­freiheit von Klausuren

Ihre angemeldeten Prüfungen werden von uns überschneidungs­frei gelegt. Um dies zu gewährleisten, müssen Prüfungen des Ersttermins bis zum letzten Tag des allgemeinen Anmeldezeitraums und Prüfungen des Zweittermins bis zum 24. Juli 2024 angemeldet werden. Bei einer späteren Anmeldung können wir eine Überschneidungs­freiheit nicht zusichern.

Rücktritt wegen Krankheit

Wenn Sie an einer Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest zusammen mit dem Formular Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund beim zuständigen Studien­büro vorlegen.

Rücktritt wegen Auslands­semester

Sollten Sie aufgrund eines Studien­semesters an einer ausländischen Hochschule an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können, beachten Sie bitte die Informationen auf der Seite zum Prüfungs­rücktritt.

Endgültiges Nicht-Bestehen

Die Anzahl an Wiederholungs­möglichkeiten ist in allen Studien­gängen begrenzt. Bitte informieren Sie sich über die jeweilige Anzahl der Wiederholungs­möglichkeiten in der jeweiligen Prüfungs­ordnung. Sobald Sie alle Wiederholungs­möglichkeiten ausgeschöpft haben, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.

Exmatrikulation

Bitte beachten Sie, dass ein bestehendes Prüfungs­verfahren durch eine Exmatrikulation nicht automatisch aufgehoben wird.
 


Kontakt

Express-Service

Express-Service

Jessica Cariola-Nicolei, Thomas Keil, Kirsten Maurer, Sharon Rübel
Universität Mannheim
Dezernat II – Express-Service L 1, 1
68161 Mannheim
Individuelle Beratung

Wenn Sie eine persönliche Beratung zum Thema brauchen, wenden Sie sich gerne an Ihre jeweilige Ansprech­partnerin oder Ihren jeweiligen Ansprech­partner in den Studien­büros.