Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungsordnungen.
Zu einigen Prüfungen werden Sie pflichtangemeldet, zu anderen Prüfungen müssen Sie sich eigenständig über das Studierendenportal anmelden.
Pflichtanmeldung durch das Studienbüro
Die Pflichtanmeldung erfolgt in der Regel kurz vor Beginn des allgemeinen Anmeldezeitraumes.
Eigenständige Prüfungsanmeldung über das Studierendenportal
Die Anmeldefristen dieser Prüfungen entnehmen Sie bitte der Website der Abteilung Rechtswissenschaft
Bachelorarbeit
Die Anmeldung der Bachelorarbeit erfolgt im Dekanat über ein Formular.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen für folgende Prüfungen:
Wahlbereich BWL
Prüfungen können bis eine Woche vor dem Prüfungstermin gegen eine Gebühr von 10 Euro je Prüfung im Studienbüro nachgemeldet werden.
Wirtschaftsrecht – Besonderer Teil (Mündliche Prüfung)
Eine Nachmeldung ist bis vier Wochen vor Beginn der Prüfungsphase (März/April sowie September/
Rücktritt von einer Prüfung
Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes möglich (zum Beispiel Krankheit).
Prüfungswiederholung
Bei pflichtangemeldeten Prüfungen gilt:
Wenn Sie einen Prüfungsversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung ohne triftigen Grund nicht teilnehmen, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen. In der Regel werden Sie durch das Studienbüro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.
Bei eigenständig angemeldeten Prüfungen gilt:
Liegt der nächstmögliche Termin im selben Semester (Zweittermine im Februar beziehungsweise August), werden Sie zur Wiederholung pflichtangemeldet. Dies gilt für die Prüfungen im Wahlbereich BWL. Liegt der nächstmögliche Termin im Folgesemester, müssen Sie die Prüfung eigenverantwortlich anmelden.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Studierendenportal. Für die Anmeldung von Prüfungsleistungen aus dem Mannheim Master in Management der Fakultät BWL gilt der vorgezogene Anmeldezeitraum, den das Studienbüro festlegt. Für alle anderen Prüfungsleistungen gilt der allgemeine Anmeldezeitraum, den ebenfalls das Studienbüro bestimmt. Die Anmeldung ist nur zum regulären ersten Prüfungstermin möglich. Es besteht keine Wahl zwischen Erst- und Zweittermin.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierendenportal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während des Anmeldezeitraumes eigenverantwortlich im Studierendenportal vornehmen. Eine Anmeldung ist nur zum Ersttermin möglich.
Ausnahmen bestehen bei den Prüfungen im Praxismodul (MaCCI Competition Policy Forum und Praktikum). Details entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.
Das Forschungsseminar muss zu jedem Prüfungsversuch bei der Prüferin oder beim Prüfer angemeldet werden. Mit Bestehen des Forschungsseminars sind Sie verbindlich für die Master-Arbeit angemeldet und zugelassen.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierendenportal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Abmeldung und Rücktritt
Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin von einer Klausurprüfung im Portal abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie einen Prüfungsversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studienbüro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.
Modulwechsel
Studierende können einen Wechsel im Wahlpflichtmodul Rechtswissenschaft schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragen. Ein Modulwechsel ist einmalig zulässig. Details entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.