Prüfungs­modalitäten

Rechts­wissenschaft


Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungs­ordnungen.

  • LL.B. Unternehmenjurist

    Zu einigen Prüfungen werden Sie pflichtangemeldet, zu anderen Prüfungen müssen Sie sich eigenständig über das Studierenden­portal anmelden.

    Pflichtanmeldung durch das Studien­büro

    • Zivilrecht 1 (Klausur)
    • Zivilrecht 2 (3 Klausuren; die Anmeldung erfolgt zu allen drei Klausuren)
    • Historische Grundlagen des Zivilrechts (Klausur)
    • Öffentliches Wirtschafts­recht (Klausur)
    • Grundlagen der VWL (Klausur)
    • Grundlagen der Finanz­mathematik (Klausur)
    • Marketing (Klausur)
    • Grundlagen des externen Rechnungs­wesens (Klausur)
    • Management (Klausur)
    • Finanz­wirtschaft (Klausur)
    • Internes Rechnungs­wesen (Klausur)
    • Präsentation und Kommunikation (Kurzvortrag)
    • Verhandlungs­management (Kurzvortrag)

    Die Pflichtanmeldung erfolgt in der Regel kurz vor Beginn des allgemeinen  Anmeldezeitraumes.

    Eigenständige Prüfungs­anmeldung über das Studierenden­portal

    • Zivilrecht 3 (Hausarbeit)
    • Zivilrecht 3 (Anmeldung zu Klausur 1 eigenständig über das Portal, Klausuren 2 und 3 werden vom Studien­büro angemeldet)
    • Wirtschafts­recht – Allgemeiner Teil (Klausur)
    • Wirtschafts­recht – Besonderer Teil (Mündliche Prüfung )
    • Prüfungen im Wahl­bereich BWL
    • Englisch (Kurzvortrag)

    Die Anmeldefristen dieser Prüfungen entnehmen Sie bitte der Website der Abteilung Rechts­wissenschaft

    Bachelor­arbeit
    Die Anmeldung der Bachelor­arbeit erfolgt im Dekanat über ein Formular.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen für folgende Prüfungen:

    Wahl­bereich BWL
    Prüfungen können bis eine Woche vor dem Prüfungs­termin gegen eine Gebühr von 10 Euro je Prüfung im Studien­büro nachgemeldet werden.

    Wirtschafts­recht – Besonderer Teil (Mündliche Prüfung)
    Eine Nachmeldung ist bis vier Wochen vor Beginn der Prüfungs­phase (März/April sowie September/Oktober) gegen eine Gebühr von 10 Euro je Prüfung möglich. Hierzu bedarf es einer Einverständnis­erklärung des Prüfers. Das Formular  müssen Sie ausgefüllt beim Express-Schalter in L 1, 1 abgeben. 

    Rücktritt von einer Prüfung
    Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nur bei Nachweis eines wichtigen Grundes möglich (zum Beispiel Krankheit).

    Prüfungs­wiederholung
    Bei pflichtangemeldeten Prüfungen gilt:
    Wenn Sie einen Prüfungs­versuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung ohne triftigen Grund nicht teilnehmen, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen. In der Regel werden Sie durch das Studien­büro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.

    Bei eigenständig angemeldeten Prüfungen gilt:
    Liegt der nächstmögliche Termin im selben Semester (Zweittermine im Februar beziehungs­weise August), werden Sie zur Wiederholung pflichtangemeldet. Dies gilt für die Prüfungen im Wahl­bereich BWL. Liegt der nächstmögliche Termin im Folgesemester, müssen Sie die Prüfung eigen­verantwortlich anmelden.

  • Master of Laws (LL.M.)

    Prüfungs­anmeldung
    Die Anmeldung erfolgt über das Studierenden­portal. Für die Anmeldung von Prüfungs­leistungen aus dem Mannheim Master in Management der Fakultät BWL gilt der vorgezogene Anmeldezeitraum, den das Studien­büro festlegt. Für alle anderen Prüfungs­leistungen gilt der allgemeine Anmeldezeitraum, den ebenfalls das Studien­büro bestimmt. Die Anmeldung ist nur zum regulären ersten Prüfungs­termin möglich. Es besteht keine Wahl zwischen Erst- und Zweittermin.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierenden­portal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.

  • Wettbewerbs- und Regulierungs­recht (LL.M.)

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungs­versuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während des Anmeldezeitraumes eigen­verantwortlich im Studierenden­portal vornehmen. Eine Anmeldung ist nur zum Ersttermin möglich.

    Ausnahmen bestehen bei den Prüfungen im Praxismodul (MaCCI Competition Policy Forum und Praktikum). Details entnehmen Sie bitte der Prüfungs­ordnung.

    Das Forschungs­seminar muss zu jedem Prüfungs­versuch bei der Prüferin oder beim Prüfer angemeldet werden. Mit Bestehen des Forschungs­seminars sind Sie verbindlich für die Master-Arbeit angemeldet und zugelassen.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierenden­portal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.

    Abmeldung und Rücktritt
    Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin von einer Klausur­prüfung im Portal abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.

    Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie einen Prüfungs­versuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studien­büro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.

    Modulwechsel
    Studierende können einen Wechsel im Wahlpflichtmodul Rechts­wissenschaft schriftlich beim Prüfungs­ausschuss beantragen. Ein Modulwechsel ist einmalig zulässig. Details entnehmen Sie bitte der Prüfungs­ordnung.

Hinweise rund um die Prüfungs­modalitäten

Nicht anmeldbare Prüfung

Sollten Prüfungen über das Studierenden­portal nicht anmeldbar sein, senden Sie eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer und der Prüfung an Ihre Ansprechperson.

Überschneidungs­freiheit von Klausuren

Ihre angemeldeten Prüfungen werden von uns überschneidungs­frei gelegt. Überschneidungs­freiheit können wir jedoch nur für solche Klausuren garantieren, die Sie während des Anmeldezeitraumes anmelden. Für nachgemeldete Prüfungen besteht diese Garantie nicht.

Rücktritt wegen Krankheit

Wenn Sie an einer Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest zusammen mit dem Formular Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund beim zuständigen Studien­büro vorlegen.

Rücktritt wegen Auslands­semester

Sollten Sie aufgrund eines Studien­semesters an einer ausländischen Hochschule an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können, beachten Sie bitte die Informationen auf der Seite zum Prüfungs­rücktritt.

Endgültiges Nicht-Bestehen

Die Anzahl an Wiederholungs­möglichkeiten ist in allen Studien­gängen begrenzt. Bitte informieren Sie sich über die jeweilige Anzahl der Wiederholungs­möglichkeiten in der jeweiligen Prüfungs­ordnung. Sobald Sie alle Wiederholungs­möglichkeiten ausgeschöpft haben, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.

Exmatrikulation

Bitte beachten Sie, dass ein bestehendes Prüfungs­verfahren durch eine Exmatrikulation nicht automatisch aufgehoben wird.
 


Kontakt

Express-Service

Express-Service

Jessica Cariola-Nicolei, Thomas Keil, Kirsten Maurer, Sharon Rübel
Universität Mannheim
Dezernat II – Express-Service L 1, 1
68161 Mannheim
Individuelle Beratung

Wenn Sie eine persönliche Beratung zum Thema brauchen, wenden Sie sich gerne an Ihre jeweilige Ansprech­partnerin oder Ihren jeweiligen Ansprech­partner in den Studien­büros.