Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungsordnungen.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zu einem ersten Prüfungsversuch ist während des Anmeldezeitraumes eigenverantwortlich in Portal² vorzunehmen. Für Klausurprüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Falls Sie sich für den Zweittermin anmelden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.
Ausnahmen: Die Bachelorarbeit muss zu jedem Prüfungsversuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studienbüro übermittelt.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2024. Für eine überschneidungsfreie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.
Ummeldung
Studierende können Klausurprüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin in Portal² vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Um eine Prüfung umzumelden müssen Sie die bereits angemeldete Prüfung zunächst abmelden und anschließend zum gewünschten Termin erneut anmelden. Details entnehmen Sie der Anleitung.
Abmeldung und Rücktritt
Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist. Wenn in Portal² kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2024.
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. Eine semesterübergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungsterminen eines folgenden Semesters erneut eigenverantwortlich anmelden.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zu einem ersten Prüfungsversuch ist während des Anmeldezeitraumes eigenverantwortlich in Portal² vorzunehmen. Eine Anmeldung ist nur zum Ersttermin möglich.
Ausnahmen: Das Seminar und die Masterarbeit müssen zu jedem Prüfungsversuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studienbüro übermittelt.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2024. Für eine überschneidungsfreie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.
Abmeldung und Rücktritt
Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist.
Wenn in Portal² kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2024.
Wir können Sie nur von der Prüfung abmelden, wenn Sie bisher
Falls die Prüfung aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, müssen Sie eine Abmeldung mit dem dafür vorgesehen Formular beantragen
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. Eine semesterübergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungsterminen eines folgenden Semesters erneut eigenverantwortlich anmelden.