Vollmacht

Sie können sich – auch wenn Sie noch nicht volljährig sind – für einen Studien­platz bei uns bewerben. Die Unter­schrift Ihrer Eltern oder eine Vollmacht benötigen Sie hierfür nicht.

Eine Vollmacht ist folglich nur dann notwendig, wenn Sie sich vertreten lassen möchten. Falls Sie dies wünschen, reichen Sie die Vollmacht zusammen mit den Bewerbungs­unter­lagen bei uns ein. Ohne eine vorliegende Vollmacht können Dritte (zum Beispiel Ihre Eltern) weder Informationen zu Ihrer Bewerbung erhalten, noch Ihre Einschreibung vornehmen.