Eine Person hält ein aufgeschlagenes Gesetzbuch in beiden Händen. Darunter liegt eine blaue Mappe. Auf dieser Mappe steht das Wort Bewerbung.

Auswahl­verfahren

Das Auswahl­verfahren besteht aus zwei Instanzen: Eingereichte Bewerbungen werden zunächst vom InnoMA-Team auf Vollständigkeit, Umsetzbarkeit und thematische Passung überprüft. Das daraus resultierende Gutachten wird dann an die unten beschriebene Auswahl­kommission weitergeleitet, die mithilfe der Auswahlkriterien eine Entscheidung über den Erfolg des Antrags fällt. Danach werden alle Antragstellerinnen und Antragsteller über die Entscheidung informiert.

  • Auswahlkriterien

    Förder­fähig sind studierenden­zentrierte, didaktisch sinnvolle, innovative und transfer­fähige digitale Lehr­konzepte. Idealerweise sollten diese auch im internationalen Kontext genutzt werden können, um den Universitätenbund ENGAGE.EU zu stärken.

  • Auswahl­kommission

    Eine universitäts­interne Kommission entscheidet regelmäßig, welche Projektideen im Rahmen von InnoMA gefördert werden sollen. Die Kommission setzt sich aus der Prorektorin für Studium und Lehre, der Leiterin des Zentrums für Lehren und Lernen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Fakultäten, Dozierenden und Studierenden zusammen.