Zwei Mannheimer Forscher als Sachverständige im Deutschen Bundestag

Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht an der Universität Mannheim, äußerte sich im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag zum Kraftstoffpreisgesetz, dass am 27. März im Bundesrat besprochen wurde. Laut Franck sei es angesichts der schnellen Preissteigerungen an Tankstellen folgerichtig, das kartellrechtliche Instrumentarium zu verschärfen und über eine Regulierung der Preiserhöhungsfrequenzen nachzudenken. „Die Verschärfung der Missbrauchskontrolle kann helfen, aufwendige Missbrauchsverfahren zu erleichtern. Auch die vorgeschlagene Umkehr der Beweislast halte ich für tragbar“, sagt Franck.
Mehr als einen „gewissen Abschreckungseffekt“ solle man aber nicht davon erwarten, so der Jurist. Sinnvoll sei seiner Meinung nach auch, für die Verbraucher*innen eine höhere Preisverlässlichkeit zu gewährleisten, damit diese gezielt Tankstellen mit geringen Preisen anfahren. „Wenn Preise aber nur einmal am Tag erhöht werden dürfen, könnte das dazu führen, dass die Preise insgesamt stärker steigen. Besser wäre es gewesen, Preisänderungen öfter zu erlauben, zum Beispiel alle zwei Stunden.“
Der Deutsche Ethikrat befasste sich zuletzt unter anderem mit Neurotechnologien wie intelligenten Prothesen und deren ethischen, rechtlichen sowie gesellschaftlichen Herausforderungen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Rates Mitte März hob Prof. Dr. Philipp Kellmeyer, Neurologe und Juniorprofessor für verantwortungsvolle KI und digitale Gesundheit an der Universität Mannheim, die Bedeutung des Schutzes mentaler Privatsphäre und Integrität aus medizinischer und regulatorischer Sicht hervor. „Neurotechnologien eröffnen neue therapeutische Möglichkeiten, werfen jedoch neben aktuellen Debatten um den Schutz der mentalen Privatsphäre auch grundlegende Fragen nach selbstbestimmten und freiem Denken auf“, so Kellmeyer. Hinzukomme die Vulnerabilität der Verbrauer*innen, die wiederum beeinflusse, ob die Patient*innen und Nutzer*innen hinsichtlich der Produkte gut informiert seien und sich selbständig für oder gegen diese entscheiden könnten. Durch verbraucherorientierte neurotechnologische Anwendungen entstünden beispielsweise neue Formen von Nutzungsdruck, Selbstmodifikation und datenökologischer Abhängigkeit.
„Ich plädiere deshalb für einen Regulierungsansatz, der die mentale Integrität als Schutzgut ernst nimmt und partizipative Verfahren systematisch in Entwicklungs- und Governanceprozesse integriert“, sagt Kellmeyer. Ein Beispiel sind Gehirn-Computer-Schnittstellen für Verbraucher*innen, die über tragbare Elektroden Konzentration, Entspannung oder Wohlbefinden steigern sollen und dabei kontinuierlich neuronale Signale auswerten. Hier entsteht ein direkter, oft kaum wahrnehmbarer Einfluss auf mentale Zustände. Ein Regulierungsansatz, der mentale Integrität ernst nimmt, würde solche Anwendungen systematisch hinsichtlich ihrer Eingriffstiefe bewerten – und Nutzer*innen frühzeitig in Entwicklung und Governance einbeziehen.
Ein Video zur öffentlichen Anhörung im Ethikrat finden Sie hier.
