Das Mannheimer Barockschloss und der Ehrenhof unter blauem Himmel.

Zwei Mannheimer Forscher als Sachverständige im Deutschen Bundestag

Ihre Einschätzung zu aktuellen Fragestellungen gaben der Jurist Prof. Dr. Jens-Uwe Franck im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und Prof. Dr. Philipp Kellmeyer, Experte für digitale Gesundheit, im Deutschen Ethikrat.

Prof. Dr. Jens-Uwe Franck, Inhaber des Lehr­stuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Kartellrecht an der Universität Mannheim, äußerte sich im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag zum Kraftstoffpreisgesetz, dass am 27. März im Bundes­rat besprochen wurde. Laut Franck sei es angesichts der schnellen Preissteigerungen an Tankstellen folgerichtig, das kartellrechtliche Instrumentarium zu verschärfen und über eine Regulierung der Preiserhöhungs­frequenzen nachzudenken. „Die Verschärfung der Missbrauchskontrolle kann helfen, aufwendige Missbrauchs­verfahren zu erleichtern. Auch die vorgeschlagene Umkehr der Beweislast halte ich für tragbar“, sagt Franck. 

Mehr als einen „gewissen Abschreckungs­effekt“ solle man aber nicht davon erwarten, so der Jurist. Sinnvoll sei seiner Meinung nach auch, für die Verbraucher*innen eine höhere Preisverlässlichkeit zu gewährleisten, damit diese gezielt Tankstellen mit geringen Preisen anfahren. „Wenn Preise aber nur einmal am Tag erhöht werden dürfen, könnte das dazu führen, dass die Preise insgesamt stärker steigen. Besser wäre es gewesen, Preisänderungen öfter zu erlauben, zum Beispiel alle zwei Stunden.“

Der Deutsche Ethikrat befasste sich zuletzt unter anderem mit Neuro­technologien wie intelligenten Prothesen und deren ethischen, rechtlichen sowie gesellschaft­lichen Herausforderungen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Rates Mitte März hob Prof. Dr. Philipp Kellmeyer, Neurologe und Junior­professor für verantwortungs­volle KI und digitale Gesundheit an der Universität Mannheim, die Bedeutung des Schutzes mentaler Privatsphäre und Integrität aus medizinischer und regulatorischer Sicht hervor. „Neuro­technologien eröffnen neue therapeutische Möglichkeiten, werfen jedoch neben aktuellen Debatten um den Schutz der mentalen Privatsphäre auch grundlegende Fragen nach selbstbestimmten und freiem Denken auf“, so Kellmeyer. Hinzukomme die Vulnerabilität der Verbrauer*innen, die wiederum beeinflusse, ob die Patient*innen und Nutzer*innen hinsichtlich der Produkte gut informiert seien und sich selbständig für oder gegen diese entscheiden könnten. Durch verbraucher­orientierte neurotechnologische Anwendungen entstünden beispielsweise neue Formen von Nutzungs­druck, Selbstmodifikation und datenökologischer Abhängigkeit. 

„Ich plädiere deshalb für einen Regulierungs­ansatz, der die mentale Integrität als Schutz­gut ernst nimmt und partizipative Verfahren systematisch in Entwicklungs- und Governanceprozesse integriert“, sagt Kellmeyer. Ein Beispiel sind Gehirn-Computer-Schnittstellen für Verbraucher*innen, die über tragbare Elektroden Konzentration, Entspannung oder Wohlbefinden steigern sollen und dabei kontinuierlich neuronale Signale auswerten. Hier entsteht ein direkter, oft kaum wahrnehmbarer Einfluss auf mentale Zustände. Ein Regulierungs­ansatz, der mentale Integrität ernst nimmt, würde solche Anwendungen systematisch hinsichtlich ihrer Eingriffstiefe bewerten – und Nutzer*innen frühzeitig in Entwicklung und Governance einbeziehen.

Ein Video zur öffentlichen Anhörung im Ethikrat finden Sie hier
 

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