Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungsordnungen.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zu einem ersten Prüfungsversuch ist während des Anmeldezeitraumes eigenverantwortlich in Portal² vorzunehmen. Für Klausurprüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Falls Sie sich für den Zweittermin anmelden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.
Bei den folgenden Prüfungen handelt es sich um Wahlpflichtprüfungen, von denen Sie jeweils nur eine Prüfung anmelden können:
– Mikroökonomik A oder Makroökonomik A
– Einführung in die pädagogische Psychologie oder Einführung in die Erziehungswissenschaften
Die Bachelorarbeit muss zu jedem Prüfungsversuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studienbüro übermittelt.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024. Für eine überschneidungsfreie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.
Ummeldung
Studierende können Klausurprüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin in Portal² vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Um eine Prüfung umzumelden müssen Sie die bereits angemeldete Prüfung zunächst abmelden und anschließend zum gewünschten Termin erneut anmelden. Details entnehmen Sie der Anleitung.
Abmeldung und Rücktritt
Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist. Wenn in Portal² kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024.
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. Eine semesterübergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungsterminen eines folgenden Semesters erneut eigenverantwortlich anmelden.
Modulwechsel
Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss den Wechsel innerhalb eines Moduls mit Wahlmöglichkeit nach nicht bestandener oder angemeldeter, aber nicht abgelegter Prüfung genehmigen (Mikroökonomik A oder Makroökonomik A beziehungsweise Einführung in die pädagogische Psychologie oder Einführung in die Bildungswissenschaften). Den Antrag müssen Sie spätestens bei der Anmeldung der Prüfung, zu der gewechselt werden soll, stellen. Es können insgesamt maximal zwei Wechsel beantragt werden. Die bisherigen Prüfungsversuche werden auf die neu gewählte Prüfungsleistung angerechnet.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch einer Prüfung muss jeder Studierende während des Anmeldezeitraumes eigenverantwortlich im Studierendenportal vornehmen. Eine Anmeldung ist nur zum Ersttermin möglich.
Für Prüfungen aus dem Bereich Methoden und Schlüsselqualifikationen, Business Economics und Betriebswirtschaftslehre des Mannheim Master in Management gilt der vorgezogene Anmeldezeitraum, alle anderen Prüfungen müssen Sie während des regulären Anmeldezeitraumes anmelden.
Die Masterarbeit muss bei jedem Prüfungsversuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studienbüro übermittelt.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung ist bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin (Erst- und Zweittermin, sofern für die betreffenden Prüfung eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist) in Portal² möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024. Für eine überschneidungsfreie Planung Ihrer Prüfungen beachten Sie bitte die geltenden Fristen.
Abmeldung und Rücktritt
Die Abmeldung einer (Klausur)Prüfung ist bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin in Portal² möglich. Dies gilt auch für Prüfungen, zu denen eine Pflichtanmeldung erfolgt ist.
Wenn in Portal² kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 27. Mai 2024.
Wir können Sie nur von der Prüfung abmelden, wenn Sie bisher
Falls die Prüfung aus mehreren Prüfungsleistungen besteht, müssen Sie eine Abmeldung mit dem dafür vorgesehen Formular beantragen
Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung auf Antrag zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie eine (Klausur)Prüfung im Ersttermin nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, erfolgt eine Pflichtanmeldung zum Zweittermin des jeweiligen Semesters, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. Eine semesterübergreifende Pflichtanmeldung findet nicht statt; stattdessen müssen Sie sich zu Prüfungsterminen eines folgenden Semesters erneut eigenverantwortlich anmelden.
Modulwechsel
Der Wechsel eines Moduls nach nicht bestandener oder angemeldeter, aber nicht abgelegter Prüfung kann nur auf Antrag beim Prüfungsausschuss erfolgen. Den Antrag müssen Sie spätestens bei der Anmeldung des Moduls, zu dem gewechselt werden soll, stellen. Die bisherigen Prüfungsversuche werden auf die neu gewählte Prüfungsleistung, die im Antrag zu benennen ist, angerechnet. Es können insgesamt maximal zwei Modulwechsel beantragt werden.