Willkommen!

Das Team Internationale Vollzeit­studierende des Akademischen Auslands­amts ist für Sie da!

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen gesammelt, die Sie nun zur Vorbereitung auf Ihr Studium in Mannheim benötigen.

To-Dos: Vorbereitung bis zur Anreise

To-Dos: Nach der Anreise und Immatrikulation

Web-Seminar des Akademischen Auslands­amtes

Das Team Internationale Vollzeit­studierende des Akademischen Auslands­amtes bietet Ihnen ab Juli 2023 spezielle Web-Seminare an, in dem Sie Ihre Fragen stellen können! Weitere Informationen zu den Web-Seminaren werden folgen. 

Web-Seminar des Akademischen Auslands­amt für internationale Studierende

Schritte bis zur Immatrikulation

Detaillierte Informationen finden Sie weiter unten

  1. Einschreibung beantragen
  2. Zahlung Semester-/Studien­gebühren
  3. Mitgliedschaft Kranken­versicherung und M10 anfordern
  4. Visum hochladen im Bewerberportal (wenn notwendig für die Einreise)
  5. Reisen nach Deutschland
  6. Einschreibung/Immatrikulation
  7. An der Welcome Week teilnehmen

Achtung

Studien­platz annehmen vor der im Zulassungs­bescheid angegebenen Frist

Sie müssen nur den ersten Schritt abschließen um den Studien­platz anzunehmen vor der angegebenen Frist! Weitere Unterlagen können bis zur Welcome Week nachgereicht werden.

Anleitung: Dokumente hochladen im Bewerberportal


To-Dos: Vorbereitung bis zur Anreise

Beantragung der Immatrikulation

  • Antrag auf Einschreibung (Bewerberportal)

    Mit dem Zulassungs­bescheid haben Sie die Informationen zur Immatrikulation erhalten. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Antrags auf Einschreibung finden Sie hier (Deutsch) und hier (Englisch) – bitte lesen Sie diese ausführlich!

    1. Antrag auf Einschreibung

    Um den Studien­platz anzunehmen, müssen Sie die Immatrikulation innerhalb der im Zulassungs­bescheid angegebenen Frist beantragen, in dem sie mindest­end den Antrag auf Einschreibung hochladen!

    Sie finden den Antrag im Anhang Ihres Zulassungs­bescheid:

    • Bitte drucken Sie den Antrag aus, füllen ihn aus und unterschreiben ihn. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Antrags auf Einschreibung finden Sie hier (Deutsch) und hier (Englisch) – bitte lesen Sie diese ausführlich!
    • Scannen Sie alle Seiten des Antrags ein.
    • Laden Sie ihn als ein PDF-Dokument im Bereich „Anträge verwalten“ des Online-Bewerbungs­portals hoch.

    Sollten Ihnen dafür noch Nachweise (z.B. Zahlungs­nachweis) fehlen, müssen Sie die Immatrikulation ohne diese Nachweise beantragen, um die Frist zu wahren! Sofern Sie diese Frist eingehalten haben, wird die Immatrikulation auch nach dem Fristende durchgeführt, sobald Sie die noch fehlenden Unterlagen oder Zahlungs­nachweise nachgereicht haben.

    2. Personalausweis/Reisepass

    • Scannen Sie die Seite von Ihrem Personalausweis/Reisepass mit dem Bild und den persönlichen Informationen
    • Laden Sie Ihr Ausweis als ein PDF-Dokument im Bereich „Anträge verwalten“ des Online-Bewerbungs­portals hoch.

    3. Zusätzliche Dokumente (in Ihrem Zulassungs­schreiben angegeben)

    • Laden Sie zusätzliche Nachweise (falls zutreffend und falls bereits vorhanden), die für die Immatrikulation erforderlich sind, wie im Zulassungs­bescheid angegeben (z. B. B.A.-Zeugnis) und ) im Bereich „Anträge verwalten“ des Online-Bewerbungs­portals hoch.

    4. Zahlungs­nachweis

    • Reichen Sie einen Screenshot Ihrer Zahlung oder einen Scan Ihres Überweisungs­auftrags ein.

    Bitte lesen Sie unbedingt die Informationen zu den Transaktions­kosten bei internationalen Überweisungen im Abschnitt „Zahlung von Semesterbeiträgen und Studien­gebühren“.

  • Zahlung von Semesterbeitrag und Studien­gebühren

    Sie können erst eingeschrieben werden, wenn alle Zahlungen vollständig eingegangen sind.

    Alle Studierenden müssen einen Semesterbeitrag von 204,30 EUR pro Semester zahlen. Internationale Studierende aus Ländern außerhalb der EU/EWR müssen zusätzlich eine Studien­gebühr von 1.500 Euro pro Semester zahlen.  Wenn dies auf Sie zutrifft, lesen Sie bitte unbedingt Punkt 2!

    Wir empfehlen Ihnen, sich schnellstmöglich darum zu kümmern und bei Überweisungen von einem Land außerhalb der Europäischen Union besonders darauf zu achten, dass die Transaktions­gebühren Ihrer Bank von Ihnen mit übernommen werden. Sollte Ihre Bank die Transaktions­kosten von dem Überweisungs­betrag abziehen, ist Ihre Zahlung an die Universität Mannheim unvollständig! Eine Immatrikulation kann erst nach vollständigem Zahlungs­eingang abgeschlossen werden!

    1. Semesterbeitrag

    Internationale Studierende aus Ländern außerhalb der EU/EWR, bitte lesen Sie Abschnitt 2.

    Wenn Sie ein internationaler Studierender aus einem EU/EWR-Land sind oder keine Studien­gebühren für internationale Studierende zahlen müssen, überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag (insgesamt 204,30 EUR), auf das Konto der Universität Mannheim:

    Bank: Baden-Württembergische Bank (Kontoinhaber: Universität Mannheim)

    IBAN: DE23600501010001379273

    BIC: SOLA DE ST 600

    Verwendungs­zweck: Bitte geben Sie bei der Überweisung beim Verwendungs­zweck „B“ sowie Ihre Bewerbernummer und Ihren vollständigen Namen an, ansonsten können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen. Ihre Bewerbernummer finden Sie auf Ihrem Zulassungs­bescheid. Beispiel: B123456 Maxi Muster

    Um Nachzahlungen zu vermeiden, übernehmen Sie bitte ALLE Gebühren für die Auslands­überweisung, auch das Entgelt der Empfängerbank! 

    ACHTUNG: für Studierende des Master of Comparative Business Law (MCBL) gelten andere Informationen. Entnehmen Sie den Zahlungs­betrag und die Konto­informationen bitte Ihrem Zulassungs­bescheid! 


    Beachten Sie bitte, dass eine Immatrikulation erst möglich ist, wenn der Semesterbeitrag von 204,30 € eingegangen ist! Bei Auslands­überweisungen dauert dies in der Regel mindestens zwei Wochen, bitte nehmen Sie die Überweisung daher zeitnah vor, sonst können wir Sie nicht einschreiben.


    2. Studien­gebühren für internationale Studierende

    Internationale Studierende aus Ländern außerhalb der EU/EWR müssen den Semesterbeitrag von 204,30 EUR und eine Studien­gebühr von 1.500 EUR pro Semester zahlen.

    Sofern Sie aus einem Land außerhalb der EU/EWR kommen und über eine ausländisch Hochschul­zugangsberechtigung verfügen, erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungbescheid ein Auskunftsformular für die Beurteilung der Studien­gebührenpflicht oder Studien­gebührenfreiheit. Sollte eine der dort aufgeführten Ausnahmen auf Sie zutreffen, drucken Sie das Formular bitte aus und reichen es (ausgefüllt und eingescannt) zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der Gebührenstelle (tuitionfees uni-mannheim.de) ein.

    Hierzu überweisen Sie bitte den Gesamtbetrag (Semesterbeitrag + Studien­gebühr) in voller Höhe (1.704,30 EUR) auf das Konto der Universität Mannheim.

    Bank: Baden-Württembergische Bank (Kontoinhaber: Universität Mannheim)

    IBAN: DE23600501010001379273

    BIC: SOLA DE ST 600

    Verwendungs­zweck: Bitte geben Sie bei der Überweisung beim Verwendungs­zweck „B“ sowie Ihre Bewerbernummer und Ihren vollständigen Namen an, ansonsten können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen, so wie in Ihrem Gebührenbescheid angegeben. Beispiel: B123456 Maxi Muster

    Um Nachzahlungen zu vermeiden, übernehmen Sie bitte ALLE Gebühren für die Auslands­überweisung, auch das Entgelt der Empfängerbank! 

    Im Anschluss laden Sie bitte den Zahlungs­nachweis im Bewerbungs­portal hoch. Sobald alle Gebühren auf dem Konto der Universität Mannheim vollständig eingegangen sind, können Sie immatrikuliert werden.

    Bei internationalen Überweisungen dauert dies in der Regel mindestens zwei Wochen; bitte tätigen Sie die Überweisung daher so schnell wie möglich nach Erhalt des offiziellen Studien­gebührenbescheids, da wir Sie sonst nicht immatrikulieren können.

Visum, Kranken­versicherung, Wohnraum

  • Informieren Sie sich über Visum/Einreise­erlaubnis


    Die Einreise­bestimmungen für Deutschland sind von Land zu Land unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Anforderungen für Ihre Heimatland und beantragen Sie (wenn benötigt) so früh wie möglich ein Einreisevisum.

    Tipp: Sollte es in Ihrem Heimatland sehr lange daueren, einen Termin zur Beantragung zu erhalten, können Sie bereits nach Erhalt der Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbungs­unterlagen einen Termin buchen. Erst zum Termin müssen Sie dann den Zulassungs­bescheid der Universität Mannheim vorzeigen können.


    Staaten, die kein Visum benötigen:

    Bürger aus EU und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Einreise- oder Studentenvisum für Deutschland.

    Bürger der folgenden Länder benötigen auch kein Einreise- oder Studentenvisum, müssen jedoch bei der Ausländer­behörde eine Aufenthaltsgenehmigung  beantragen nachdem sie an der Universität in Deutschland immatrikuliert worden sind:

    • Andorra
    • Australien
    • Brasilien
    • Kanada
    • El Salvador
    • Honduras
    • Israel
    • Japan
    • Monaco
    • Neuseeland
    • San Marino
    • Korea (Republik Korea, Südkorea)
    • USA
    • Vereinigtes Königreich

    Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Visumspflicht durch Ihre Staats­bürgerschaft und nicht durch das Land, in dem Sie studieren, bestimmt wird. Wenn Sie zum Beispiel in einem europäischen Land studieren und eine Aufenthalts­erlaubnis für dieses Land haben, müssen Sie trotzdem ein Studentenvisum für Deutschland beantragen. In diesem Fall wenden Sie sich an die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland oder in dem Land, in dem Sie momentan studieren.


    Visumspflichtige Länder:

    Studenten aus allen anderen Ländern müssen noch in ihrem Heimatland ein Visum für Deutschland beantragen. Ein Touristenvisum kann in diesem Fall nicht für die Einreise nach Deutschland akzeptiert werden. Deshalb benötigen Studenten aus den meisten Ländern ein Einreisevisum. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

    Bitte beantragen Sie Ihr Einreise-/Studenten-/Bewerbervisum so bald wie möglich bei der verantwortlichen Deutschen Botschaft oder Konsulat in Ihrem Heimatland. Legen Sie bei der Beantragung die schriftliche Zusage (“Zulassungs­bescheid”) von der Universität Mannheim vor.

    Alle Studierenden, die ein Einreise-/Studenten-/Bewerbervisum benötigen, müssen Ihr Visum auch bei der Ankunft an der Universität vorzeigen.

    Ihr Einreisevisum wird in eine studentische Aufenthalts­erlaubnis umgewandelt, sobald sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben. Um das Visum umwandeln zu lassen, müssen Sie einen Termin mit einem Angestellten der Ausländer­behörde vereinbaren.

    Ein Touristenvisum kann nach der Einreise nach Deutschland nicht in eine studentische Aufenthalts­erlaubnis umgewandelt werden. Somit können Sie mit einem Touristenvisum an der Universität Mannheim nicht studieren. Bitte achten Sie also darauf, unbedingt ein Visum zum Zweck des Studiums erhalten!

    Visum und Kranken­versicherung

    Sollten Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, wird die Botschaft bei der Beantragung des Visums prüfen, ob Sie für den gesamten Zeitraum des Visums eine für Deutschland gültige Kranken­versicherung haben. Da Sie in Deutschland erst ab dem Tag der Immatrikulation die Möglichkeit haben, Mitglied in einer gesetzlichen Kranken­versicherung zu werden, müssen Sie in Ihrem Heimatland eine private (Reise-)Kranken­versicherung abschließen, die den Zeitraum des Visa deckt.

    Wir können versuchen, Ihr Visa­verfahren in Deutschland zu beschleunigen, sobald Sie alle Dokumente erfolgreich bei der deutschen Botschaft in Ihrem Land eingereicht haben. Bitte kontaktieren Sie uns dazu direkt nach Ihrem erfolgreichen Visatermin, damit wir die Beschleunigung einleiten können: degreeseekings uni-mannheim.de. Wichtig: bitte geben Sie bei Ihrem Visatermin „Mannheim“ als Wohnsitz an. Sie können unsere Kontaktdaten mitnehmen, falls die Botschaft eine Adresse/Ansprech­partner benötigt. Im Idealfall erhalten Sie Ihr Visum ein paar Wochen nach unserer Visabeschleunigung. Wir können jedoch nicht garantieren, dass die Beschleunigung erfolgreich ist und der Prozess hängt von der jeweiligen deutschen Botschaft ab.

    Leider haben wir keinen Einfluss auf den Prozess vor Ihrem Visumtermin und können keinen (früheren) Visumtermin in Ihrem Land vereinbaren. Sollten Sie dennoch Probleme bei/mit der deutschen Botschaft haben, teilen Sie uns dies bitte mit.

  • Kranken­versicherung

    Für alle Studierenden in Deutschland ist es Pflicht, krankenversichert zu sein. Die Kranken­versicherung beginnt am Tag der Immatrikulation und muss auch erst ab diesem Tag gezahlt werden.

    Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an die Universität Mannheim übermittelt.

    Sie können eine beliebige gesetzliche Krankenkasse bereits vor Anreise kontaktieren, um eine Mitgliedschaft vorzubereiten. Das Akademische Auslands­amt bietet Ihnen eine direkte Termin­vereinbarung mit einigen gesetzlichen Krankenkassen an.


    Bitte lesen Sie die folgenden Informationen, die auf Ihren Fall / Nationalität zutreffen, genau durch!


    EU-Bürger

    Sofern Sie während Ihres Studiums weiterhin in Ihrem Heimatland in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert sind (z.B. über die Familien­versicherung), können Sie Ihre Europäische Kranken­versicherungs­karte (EHIC) nutzen.

    Mit der EHIC als Versicherungs­nachweis können Sie sich von einer deutschen Kranken­versicherung die sogenannte 'Versicherungs­freiheit' für Deutschland bescheinigen lassen. Bitte wenden Sie sich dafür an eine beliebige gesetzliche Kranken­versicherung in Deutschland und fordern denMeldegrund 10 für die Universität Mannheim“ an. Das Akademische Auslands­amt bietet Ihnen eine direkte Termin­vereinbarung mit einigen gesetzlichen Krankenkassen an.

    Sollten Sie die EHIC nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit, eine gesetzliche Kranken­versicherung in Deutschland abzuschließen.


    Gesetzliche Krankenkassen

    Sie können eine beliebige gesetzliche Krankenkasse bereits vor Anreise kontaktieren, um eine Mitgliedschaft vorzubereiten. Das Akademische Auslands­amt bietet Ihnen eine direkte Termin­vereinbarung mit einigen gesetzlichen Krankenkassen an.

    Die deutsche Kranken­versicherung kostet ca. 120 € im Monat (Studierenden­tarif von allen gesetzlichen Krankenkassen). Der Versicherungs­schutz beginnt erst ab dem Datum der Immatrikulation und muss erst ab diesem Tag gezahlt werden.

    Bitte beachten Sie auch Folgendes: mit Vollendung des 30. Lebens­jahres endet die studentische Kranken­versicherung. In diesem Fall müssen Sie sich um eine private Kranken­versicherung kümmern.


    Private Kranken­versicherung

    Wenn Sie kein*e EU-Bürger*in sind, können Sie auch eine private Kranken­versicherung in Deutschland abschließen oder eine private Kranken­versicherung aus Ihrem Heimatland nutzen. Für die Immatrikulation müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungs­pflicht befreien lassen und den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ anfordern. Das Akademische Auslands­amt bietet Ihnen eine direkte Termin­vereinbarung mit einigen gesetzlichen Krankenkassen an.

    Wir empfehlen Studierenden aus Ländern außerhalb der EU  dringend, eine gesetzliche deutsche Kranken­versicherung abzuschließen. Andernfalls müssen Sie Arzt- und Krankenhausrechnungen in der Regel erst einmal selbst bezahlen. Dies können sehr hohe Summen sein (je nach Krankheitsbild bzw. Umfang der Behandlung bis zu mehreren Tausend Euro!).. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Versicherungen im Heimatland nicht die gleiche Abdeckung haben wie (gesetzliche) Versicherungen in Deutschland.

    Wenn Sie sich einmal gegen den Eintritt in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse entschieden haben, ist diese Entscheidung während Ihres Studiums nicht mehr rückgängig zu machen.

    Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung haben wir für Sie in diesem Dokument zusammengefasst: Pflichtleistungen Kranken­versicherung.

  • Wohnraum

    Wenn Sie wissen, wann Sie nach Deutschland kommen können, sollten Sie so bald wie möglich anfangen nach einer Unterkunft suchen.

    Der Weg zur eigenen Wohnung oder zum Wohnheimzimmer ist oft lang – früh anfangen lohnt sich! Wir haben zusätzlich zu den auf der Website der Universität Mannheim zugänglichen Informationen einige Tipps und Hilfestellungen speziell für internationale Studierende hier im Portal² erstellt:

    Tipps zur Wohnungs­suche

    Service Packet

    Da viele internationale Studierende nur mit dem Nötigsten nach Mannheim kommen und die ersten Tage damit verbringen, sich an die neue Umgebung zu gewöhnen und das Beste aus ihrer Zeit zu machen, bietet das Studierenden­werk Mannheim ein Service Paket an, mit Artikeln, die Ihre Ankunft erleichtern sollen. Die Pakete stehen allen Studierenden mit unterschriebenem Mietvertrag vom Studierenden­werk Mannheim zur Verfügung und werden so zugestellt, dass die Studierenden sie am Einzugstag im Zimmer haben.

  • Gesundheitliche Einschränkungen

    Liegen bei Ihnen gesundheitliche Einschränkungen vor, über die Sie uns informieren möchten? Falls ja, setzen Sie sich bitte vor Ihrer Ankunft in Deutschland/Mannheim unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Bewerbernummer mit dem Team Vollzeit-Studierende des Akademischen Auslands­amtes (Kontakt unten auf dieser Seite) in Verbindung.

  • Paten­programm für internationale Studierende

    Das Paten­programm für internationale Studierende an der Universität Mannheim wird vom Akademischen Auslands­amt organisiert und soll Ihnen den Einstieg in Mannheim erleichtern. Sie bekommen einen „Paten“, der Sie beim Einleben in Mannheim und an der Universität unterstützt. Der deutsche Pate kann zum Beispiel bei studentischen Fragen und Problemen behilflich sein. Natürlich können Sie sich auch auf einen Kaffee oder zum Kinobesuch treffen. Das Paten­programm ist gleichzeitig eine gute Gelegenheit, Kontakte zu deutschen Studierenden zu knüpfen und somit die deutsche Kultur näher kennen zu lernen!

    Die Anmelde­unterlagen haben Sie mit Ihren Zulassungs­bescheid erhalten.

     

  • Koffer packen

    Sie wissen nicht genau, welche Sachen Sie mit nach Deutschland nehmen sollen und der Koffer ist jetzt schon zu klein? Wir haben für Sie eine Packliste mit einigen Vorschlägen zusammengestellt:

    Packliste (pdf)

    Wichtiger Hinweis: Für eine Bewerbung auf einen Job oder Stipendien benötigen Sie Ihre (Hoch-)Schulzeugnisse und ggf. Arbeits­zeugnisse im Original. Auch Ihre Geburtsurkunde könnte z.B. für die Beantragung eines Aufenthaltstitel notwendig sein – Bringen Sie diese bitte mit!


To Dos: Nach der Anreise

Nachdem Sie in Mannheim angekommen sind, sind gerade im ersten Semester diese Schritte für Sie wichtig.

Auf dem Campus:

  • Immatrikulation

    Die Einschreibung ist nur möglich wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

    • Visum/Aufenthaltstitel liegt vor
    • In Deutschland angekommen
    • Alle Gebühren bezahlt
    • Deutsche Adresse (selbst) in Portal2 eingetragen
    • M10 (Nachweis über den Kranken­versicherung) im Portal2

    Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

    Portal2 (elektronische Übermittlung): Nachweis über den Kranken­versicherungs­schutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder Befreiung von der Versicherungs­pflicht, der von einer gesetzlichen Krankenkasse elektronisch übermittelt wird.

    Bewerbungs­portal: Visum oder Aufenthaltstitel (falls erforderlich), per Upload im Bewerbungs­portal – Bereich für Einschreibe­unterlagen. Bitte reichen Sie diese als einzelnes PDF mit einer maximalen Dateigröße von 3 MB / Datei ein. Wenn Sie mehrseitige Dokumente haben, führen Sie diese Seiten bitte in einer einzigen Datei zusammen.

    Bitte beachten Sie, dass Einsendungen per E-Mail nicht möglich sind und nicht berücksichtigt werden!

     

  • Welcome Week: Einführungs­veranstaltungen besuchen

    Die Welcome Week findet vom 28. August – 1. September 2023 statt – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

    Express-Service (Eingang A) Gebäude L1, 1, Erdgeschoss: 

    Montag, 28. August – Donnerstag, 31. August

    9.30 Uhr – 12.00 Uhr  & 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

    Freitag, 1. September

    9.30 Uhr- 12.00 Uhr

    Einführungs­veranstaltung für alle neuen Vollzeit­studierenden (Englisch)

    Wann: Mittwoch, 30.08.2023, 14 Uhr

    Wo: SN 163 Manfred Lautenschläger Hörsaal

    (Schloss Schneckenhof Nord, 1. Obergeschoss )

    Präsentation her­unterladen

    Einführungs­veranstaltung für alle neuen Vollzeit­studierenden (Deutsch)

    Wann: Donnerstag, 31.08.2023, 14 Uhr

    Wo: O 151 Hans Luik Hörsaal

    (Schloss Ostflügel, 1. Obergeschoss)

    Präsentation her­unterladen

    Empfang der internationalen Studierenden

    Wann: Freitag, 1. September 2023, 16 Uhr

    Wo: A3

    Präsentation her­unterladen

    Bitte beachten Sie: Während der Veranstaltungen werden Fotos und Videos gemacht. Sie werden zu Dokumentations­zwecken und für spätere Veröffentlichungen zur Bericht­erstattung über die Veranstaltung verwendet.

    Campusplan der Universität Mannheim (PDF)

    Semesterbroschüre

    Hier finden Sie eine Broschüre mit allen Veranstaltungen für internationale Studierende, die im HWS23 stattfinden.

  • ecUM abholen

    Die electronic card Universität Mannheim, kurz ecUM, ist Studierenden­ausweis, Bibliotheksausweis und bargeldloses Bezahlmittel in einem. Sobald online ein Foto hochgeladen wurde und die Immatrikulation erfolgt ist, wird die Karte ausgestellt.

    Die ecUM wird Ihnen per Post an Ihre im Portal² hinterlegte deutsche Postanschrift geschickt. Sie können mit einer Zustellung in den nächsten 1–2 Wochen rechnen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre deutsche Postanschrift in Portal2 richtig angegeben ist.

    ecUM

  • Semesterticket kaufen

    VRN JugendticketBW kaufen

    Studierende unter 27 an der Universität Mannheim haben Anspruch auf das günstige VRN-JugendticketBW. Das Ticket ist im gesamten Gebiet des Landes Baden-Württemberg gültig. Das Ticket kostet 365 Euro im Jahr, also 182,50 Euro Semester. Für Studierende ab 27 gibt es nach wie vor das normale Semesterticket. Es ist sowohl online als auch in allen VRN-Verkaufsshops erhältlich. Weitergehende Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich unter untenstehendem Link.

    VRN JugendticketBW + Co.

  • Orientierung auf dem Campus und in der Bibliothek

    Lernen Sie die Universität und Ihre Einrichtungen kennen!

    Campus-Rundgang

    Bibliotheksrundgang​​​​​​​

     

  • Kennung und Passwort einrichten

    Die Benutzerkennung brauchen Sie für Ihr Email-Konto, die Bibliotheksausleihe oder den Zugang zum Studierenden­portal.

    Benutzerkennung

    Wenn Sie mehr über die Funktionen in Portal2 erfahren möchten, können Sie sich die Anleitung für Studierende anschauen.

  • Zugang zum Uninetz auf dem Laptop einrichten

    Auf dem Campus kann man sich mit seiner Kennung im Uni-WLAN eduroam anmelden.

    Um auch von Zuhause auf die Uni­systeme zugreifen zu können muss zunächst der Cisco VPN AnyConnect Client installiert werden.

    WLAN

    VPN Client installieren

  • Stundenplan erstellen und für Kurse anmelden

    Mit Hilfe des Vorlesungs­verzeichnisses können die Kurse für das erste Semester ausgewählt werden. Die Kursanmeldung findet über das Studierenden­portal Portal² statt. Tipps für die Stundenplanerstellung gibt es in den Einführungs­veranstaltungen und von den Fach­schaften.

    Portal²

  • Prüfungs­ordnungen lesen und über Prüfungs­anmeldung informieren

    Für jeden Studien­gang gibt es eine Prüfungs­ordnung. Sie gibt die Leistungen vor, die Studierende erbringen müssen. Zudem enthält sie Angaben über Prüfungs­fristen, Wiederholungs­bedingungen, ECTS-Punkte sowie die genaue Bezeichnung des Abschlusses.

    Prüfungs­ordnungen

    Die Prüfungs­anmeldung findet im Laufe des Semesters statt. Die Bedingungen für die An-, Ab-, Nach- und Ummeldung von Prüfungen sind für alle Studien­gänge unterschiedlich. Die Prüfungs­anmeldung erfolgt über das Portal².

    Prüfungs­anmeldung

    Prüfungs­termine

  • Für Sport- und Sprachkurse anmelden

    Das Institut für Sport bietet verschiedene Sportkurse an. Die Teilnahme ist für Studierende in der Regel kostenlos.

    Sportangebot

    Studium Generale bietet für Studierende ein umfangreiches Weiterbildungs­programm: Sprachkurse, IT-Kurse, Kommunikations­kurse oder Präsentations­kurse.

    Studium Generale

Außerhalb des Campus

  • Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden

    Nach Ihrer Immatrikulation an der Universität Mannheim müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Das Einwohnermeldeamt ist eine Einrichtung, bei der jede/r Einwohner/in in einer Stadt gemeldet sein muss. Je nachdem, ob Sie in Mannheim oder in einer anderen Stadt wohnt, muss Sie sich bei den Bürgerdiensten Mannheim bzw. an der zuständigen Stelle Ihres Wohnsitzes anmelden.


    Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

    - Reisepass
    Ausgefülltes Meldeformular (Es ist auch beim Einwohnermeldeamt oder im Akademischen Auslands­amt erhältlich)
    Wohnungs­geberbestätigung (Das Formular muss von Ihrer/m Vermieter/in ausgefüllt und unterschrieben werden. Falls Sie in einem Wohnheim des Studierenden­werks wohnen, bekommen Sie das Formular beim Einzug vom Hausmeister.)

    Abmeldung

    Vergessen Sie bitte nicht, sich nach Beendigung Ihres Studien­aufenthaltes in Mannheim abzumelden, falls Sie Deutschland verlassen.

    Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, müssen Sie sich jedoch nicht abmelden – Sie müssen sich dann in der neuen Stadt anmelden und ihre bisherige Adresse angeben.

    Zur Abmeldung nach Beendigung Ihres Studien­aufenthaltes in Mannheim senden Sie eine E-Mail mit den folgenden Dokumenten an buergerservice.mitte mannheim.de:

    – Gescannte Version Ihres Reisepasses
    – Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Abmeldung

  • Bankkonto eröffnen

    Mit einem deutschen Bankkonto ist es oftmals einfacher Gebühren zu bezahlen (Mietkosten, Versicherung, Rückmeldegebühr Universität etc.). Sehr viele Banken bieten kostenfreie Konten für Studierende an wie z.B. die Deutsche Bank, Commerzbank oder Postbank. Einige Banken bieten allen Kunden kostenfreie Bankkonten, das heißt, dass Sie keine Gebühren nach Ihrem Studium zahlen werden.

    Sie können ein Bankkonto eröffnen sobald Sie:

    1. Ihren Wohnsitz angemeldet und eine Melde­bescheinigung erhalten haben.

    2. eine Steuer-ID (Steueridentifikations­nummer) haben. Diese wird Ihnen nach der Anmeldung des Wohnsitzes innerhalb von ca. 14 Tagen per Post zu geschickt. Abkürzung: In der Regel können Sie Ihre Steuer-ID bereits drei Arbeits­tage nach der Anmeldung bei dem Finanz­amt (z.B. in L 3) direkt am Schalter erfragen (hierfür müssen Sie nur ihren Pass zeigen).

  • Rundfunkbeitrag anmelden

    Der Rundfunkbeitrag muss auch für eine Wohnung im Wohnheim z.B. des Studierenden­werkes gezahlt werden!

    Für jede Wohnung in Deutschland wird monat­lich ein Rund­funk­beitrag von 18,36 Euro erhoben, un­ab­hängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben oder wie viele Geräte sie nutzen. Auf dieser Seite werden häufige Fragen von Studierenden beantwortet.

    Wenn Sie sich erst­malig für den Rund­funk­beitrag an­melden möchten, nutzen Sie das Online-Formular.

  • Aufenthalts­erlaubnis beantragen

    Wir empfehlen Ihnen 4–6 Wochen vor dem Ablauf Ihrer Aufenthalts­erlaubnis/Visums den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels per Post zu stellen. Erst nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben erhalten Sie eine Termin­vereinbarung.


    Staats­angehörige dieser Länder können ohne Visum einreisen und müssen noch Anmeldung des Wohnsitzes sofort einen Termin bei der Ausländer­behörde vereinbaren, um ihre Aufenthalts­erlaubnis zu beantragen. Bitte lesen Sie hierzu die Informationen zur Beantragung des Aufenthaltstitels.

    • Andorra
    • Australien
    • Brasilien
    • El Salvador
    • Honduras
    • Israel
    • Japan
    • Kanada
    • Monaco
    • Neuseeland
    • San Marino
    • Südkorea
    • USA
    • UK

    Angehörige aus anderen als den oben genannten Ländern: Sie haben bereits vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragt, das in der Regel für eine Dauer von 3 Monaten gültig ist.. Bitte lesen Sie hierzu die Informationen zur Beantragung des Aufenthaltstitels.


    EU-Bürger und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen keine Aufenthalts­erlaubnis.


Team Internationale Vollzeitstudierende

Team Internationale Vollzeit­studierende

Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt
L 1, 1 – Raum 108
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Termine für die Online-Sprechstunde können hier gebucht werden: https://www.uni-mannheim.de/universitaet/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/terminvereinbarung-in-vz/