Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen gesammelt, die Sie nun zur Vorbereitung auf Ihr Studium in Mannheim benötigen.
Das Team Internationale Vollzeitstudierende des Akademischen Auslandsamtes bietet Ihnen ab Juli 2023 spezielle Web-Seminare an, in dem Sie Ihre Fragen stellen können! Weitere Informationen zu den Web-Seminaren werden folgen.
Web-Seminar des Akademischen Auslandsamt für internationale Studierende
Studienplatz annehmen vor der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist
Sie müssen nur den ersten Schritt abschließen um den Studienplatz anzunehmen vor der angegebenen Frist! Weitere Unterlagen können bis zur Welcome Week nachgereicht werden.
Anleitung: Dokumente hochladen im Bewerberportal
Mit dem Zulassungsbescheid haben Sie die Informationen zur Immatrikulation erhalten. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Antrags auf Einschreibung finden Sie hier (Deutsch) und hier (Englisch) – bitte lesen Sie diese ausführlich!
Um den Studienplatz anzunehmen, müssen Sie die Immatrikulation innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist beantragen, in dem sie mindestend den Antrag auf Einschreibung hochladen!
Sie finden den Antrag im Anhang Ihres Zulassungsbescheid:
Sollten Ihnen dafür noch Nachweise (z.B. Zahlungsnachweis) fehlen, müssen Sie die Immatrikulation ohne diese Nachweise beantragen, um die Frist zu wahren! Sofern Sie diese Frist eingehalten haben, wird die Immatrikulation auch nach dem Fristende durchgeführt, sobald Sie die noch fehlenden Unterlagen oder Zahlungsnachweise nachgereicht haben.
Bitte lesen Sie unbedingt die Informationen zu den Transaktionskosten bei internationalen Überweisungen im Abschnitt „Zahlung von Semesterbeiträgen und Studiengebühren“.
Sie können erst eingeschrieben werden, wenn alle Zahlungen vollständig eingegangen sind.
Alle Studierenden müssen einen Semesterbeitrag von 204,30 EUR pro Semester zahlen. Internationale Studierende aus Ländern außerhalb der EU/
Wir empfehlen Ihnen, sich schnellstmöglich darum zu kümmern und bei Überweisungen von einem Land außerhalb der Europäischen Union besonders darauf zu achten, dass die Transaktionsgebühren Ihrer Bank von Ihnen mit übernommen werden. Sollte Ihre Bank die Transaktionskosten von dem Überweisungsbetrag abziehen, ist Ihre Zahlung an die Universität Mannheim unvollständig! Eine Immatrikulation kann erst nach vollständigem Zahlungseingang abgeschlossen werden!
1. Semesterbeitrag
Internationale Studierende aus Ländern außerhalb der EU/
Wenn Sie ein internationaler Studierender aus einem EU/
Bank: Baden-Württembergische Bank (Kontoinhaber: Universität Mannheim) |
IBAN: DE23600501010001379273 |
BIC: SOLA DE ST 600 |
Verwendungszweck: Bitte geben Sie bei der Überweisung beim Verwendungszweck „B“ sowie Ihre Bewerbernummer und Ihren vollständigen Namen an, ansonsten können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen. Ihre Bewerbernummer finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid. Beispiel: B123456 Maxi Muster Um Nachzahlungen zu vermeiden, übernehmen Sie bitte ALLE Gebühren für die Auslandsüberweisung, auch das Entgelt der Empfängerbank! |
ACHTUNG: für Studierende des Master of Comparative Business Law (MCBL) gelten andere Informationen. Entnehmen Sie den Zahlungsbetrag und die Kontoinformationen bitte Ihrem Zulassungsbescheid!
Beachten Sie bitte, dass eine Immatrikulation erst möglich ist, wenn der Semesterbeitrag von 204,30 € eingegangen ist! Bei Auslandsüberweisungen dauert dies in der Regel mindestens zwei Wochen, bitte nehmen Sie die Überweisung daher zeitnah vor, sonst können wir Sie nicht einschreiben.
2. Studiengebühren für internationale Studierende
Internationale Studierende aus Ländern außerhalb der EU/
Sofern Sie aus einem Land außerhalb der EU/
Hierzu überweisen Sie bitte den Gesamtbetrag (Semesterbeitrag + Studiengebühr) in voller Höhe (1.704,30 EUR) auf das Konto der Universität Mannheim.
Bank: Baden-Württembergische Bank (Kontoinhaber: Universität Mannheim) |
IBAN: DE23600501010001379273 |
BIC: SOLA DE ST 600 |
Verwendungszweck: Bitte geben Sie bei der Überweisung beim Verwendungszweck „B“ sowie Ihre Bewerbernummer und Ihren vollständigen Namen an, ansonsten können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen, so wie in Ihrem Gebührenbescheid angegeben. Beispiel: B123456 Maxi Muster Um Nachzahlungen zu vermeiden, übernehmen Sie bitte ALLE Gebühren für die Auslandsüberweisung, auch das Entgelt der Empfängerbank! |
Im Anschluss laden Sie bitte den Zahlungsnachweis im Bewerbungsportal hoch. Sobald alle Gebühren auf dem Konto der Universität Mannheim vollständig eingegangen sind, können Sie immatrikuliert werden.
Bei internationalen Überweisungen dauert dies in der Regel mindestens zwei Wochen; bitte tätigen Sie die Überweisung daher so schnell wie möglich nach Erhalt des offiziellen Studiengebührenbescheids, da wir Sie sonst nicht immatrikulieren können.
Die Einreisebestimmungen für Deutschland sind von Land zu Land unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweiligen Anforderungen für Ihre Heimatland und beantragen Sie (wenn benötigt) so früh wie möglich ein Einreisevisum.
Tipp: Sollte es in Ihrem Heimatland sehr lange daueren, einen Termin zur Beantragung zu erhalten, können Sie bereits nach Erhalt der Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen einen Termin buchen. Erst zum Termin müssen Sie dann den Zulassungsbescheid der Universität Mannheim vorzeigen können.
Staaten, die kein Visum benötigen:
Bürger aus EU und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Einreise- oder Studentenvisum für Deutschland.
Bürger der folgenden Länder benötigen auch kein Einreise- oder Studentenvisum, müssen jedoch bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen nachdem sie an der Universität in Deutschland immatrikuliert worden sind:
Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Visumspflicht durch Ihre Staatsbürgerschaft und nicht durch das Land, in dem Sie studieren, bestimmt wird. Wenn Sie zum Beispiel in einem europäischen Land studieren und eine Aufenthaltserlaubnis für dieses Land haben, müssen Sie trotzdem ein Studentenvisum für Deutschland beantragen. In diesem Fall wenden Sie sich an die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland oder in dem Land, in dem Sie momentan studieren.
Visumspflichtige Länder:
Studenten aus allen anderen Ländern müssen noch in ihrem Heimatland ein Visum für Deutschland beantragen. Ein Touristenvisum kann in diesem Fall nicht für die Einreise nach Deutschland akzeptiert werden. Deshalb benötigen Studenten aus den meisten Ländern ein Einreisevisum. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Bitte beantragen Sie Ihr Einreise-/Studenten-/Bewerbervisum so bald wie möglich bei der verantwortlichen Deutschen Botschaft oder Konsulat in Ihrem Heimatland. Legen Sie bei der Beantragung die schriftliche Zusage (“Zulassungsbescheid”) von der Universität Mannheim vor.
Alle Studierenden, die ein Einreise-/Studenten-/Bewerbervisum benötigen, müssen Ihr Visum auch bei der Ankunft an der Universität vorzeigen.
Ihr Einreisevisum wird in eine studentische Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, sobald sie sich beim Einwohnermeldeamt angemeldet haben. Um das Visum umwandeln zu lassen, müssen Sie einen Termin mit einem Angestellten der Ausländerbehörde vereinbaren.
Ein Touristenvisum kann nach der Einreise nach Deutschland nicht in eine studentische Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Somit können Sie mit einem Touristenvisum an der Universität Mannheim nicht studieren. Bitte achten Sie also darauf, unbedingt ein Visum zum Zweck des Studiums erhalten!
Visum und Krankenversicherung
Sollten Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, wird die Botschaft bei der Beantragung des Visums prüfen, ob Sie für den gesamten Zeitraum des Visums eine für Deutschland gültige Krankenversicherung haben. Da Sie in Deutschland erst ab dem Tag der Immatrikulation die Möglichkeit haben, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden, müssen Sie in Ihrem Heimatland eine private (Reise-)Krankenversicherung abschließen, die den Zeitraum des Visa deckt.
Wir können versuchen, Ihr Visaverfahren in Deutschland zu beschleunigen, sobald Sie alle Dokumente erfolgreich bei der deutschen Botschaft in Ihrem Land eingereicht haben. Bitte kontaktieren Sie uns dazu direkt nach Ihrem erfolgreichen Visatermin, damit wir die Beschleunigung einleiten können: degreeseekings. Wichtig: bitte geben Sie bei Ihrem Visatermin „Mannheim“ als Wohnsitz an. Sie können unsere Kontaktdaten mitnehmen, falls die Botschaft eine Adresse/ uni-mannheim.de
Leider haben wir keinen Einfluss auf den Prozess vor Ihrem Visumtermin und können keinen (früheren) Visumtermin in Ihrem Land vereinbaren. Sollten Sie dennoch Probleme bei/
Für alle Studierenden in Deutschland ist es Pflicht, krankenversichert zu sein. Die Krankenversicherung beginnt am Tag der Immatrikulation und muss auch erst ab diesem Tag gezahlt werden.
Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an die Universität Mannheim übermittelt.
Sie können eine beliebige gesetzliche Krankenkasse bereits vor Anreise kontaktieren, um eine Mitgliedschaft vorzubereiten. Das Akademische Auslandsamt bietet Ihnen eine direkte Terminvereinbarung mit einigen gesetzlichen Krankenkassen an.
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen, die auf Ihren Fall / Nationalität zutreffen, genau durch!
EU-Bürger
Sofern Sie während Ihres Studiums weiterhin in Ihrem Heimatland in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (z.B. über die Familienversicherung), können Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen.
Mit der EHIC als Versicherungsnachweis können Sie sich von einer deutschen Krankenversicherung die sogenannte 'Versicherungsfreiheit' für Deutschland bescheinigen lassen. Bitte wenden Sie sich dafür an eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und fordern den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ an. Das Akademische Auslandsamt bietet Ihnen eine direkte Terminvereinbarung mit einigen gesetzlichen Krankenkassen an.
Sollten Sie die EHIC nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit, eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen.
Gesetzliche Krankenkassen
Sie können eine beliebige gesetzliche Krankenkasse bereits vor Anreise kontaktieren, um eine Mitgliedschaft vorzubereiten. Das Akademische Auslandsamt bietet Ihnen eine direkte Terminvereinbarung mit einigen gesetzlichen Krankenkassen an.
Die deutsche Krankenversicherung kostet ca. 120 € im Monat (Studierendentarif von allen gesetzlichen Krankenkassen). Der Versicherungsschutz beginnt erst ab dem Datum der Immatrikulation und muss erst ab diesem Tag gezahlt werden.
Bitte beachten Sie auch Folgendes: mit Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Krankenversicherung. In diesem Fall müssen Sie sich um eine private Krankenversicherung kümmern.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie kein*e EU-Bürger*in sind, können Sie auch eine private Krankenversicherung in Deutschland abschließen oder eine private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland nutzen. Für die Immatrikulation müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen und den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ anfordern. Das Akademische Auslandsamt bietet Ihnen eine direkte Terminvereinbarung mit einigen gesetzlichen Krankenkassen an.
Wir empfehlen Studierenden aus Ländern außerhalb der EU dringend, eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Andernfalls müssen Sie Arzt- und Krankenhausrechnungen in der Regel erst einmal selbst bezahlen. Dies können sehr hohe Summen sein (je nach Krankheitsbild bzw. Umfang der Behandlung bis zu mehreren Tausend Euro!).. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Versicherungen im Heimatland nicht die gleiche Abdeckung haben wie (gesetzliche) Versicherungen in Deutschland.
Wenn Sie sich einmal gegen den Eintritt in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse entschieden haben, ist diese Entscheidung während Ihres Studiums nicht mehr rückgängig zu machen.
Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben wir für Sie in diesem Dokument zusammengefasst: Pflichtleistungen Krankenversicherung.
Wenn Sie wissen, wann Sie nach Deutschland kommen können, sollten Sie so bald wie möglich anfangen nach einer Unterkunft suchen.
Der Weg zur eigenen Wohnung oder zum Wohnheimzimmer ist oft lang – früh anfangen lohnt sich! Wir haben zusätzlich zu den auf der Website der Universität Mannheim zugänglichen Informationen einige Tipps und Hilfestellungen speziell für internationale Studierende hier im Portal² erstellt:
Da viele internationale Studierende nur mit dem Nötigsten nach Mannheim kommen und die ersten Tage damit verbringen, sich an die neue Umgebung zu gewöhnen und das Beste aus ihrer Zeit zu machen, bietet das Studierendenwerk Mannheim ein Service Paket an, mit Artikeln, die Ihre Ankunft erleichtern sollen. Die Pakete stehen allen Studierenden mit unterschriebenem Mietvertrag vom Studierendenwerk Mannheim zur Verfügung und werden so zugestellt, dass die Studierenden sie am Einzugstag im Zimmer haben.
Liegen bei Ihnen gesundheitliche Einschränkungen vor, über die Sie uns informieren möchten? Falls ja, setzen Sie sich bitte vor Ihrer Ankunft in Deutschland/
Das Patenprogramm für internationale Studierende an der Universität Mannheim wird vom Akademischen Auslandsamt organisiert und soll Ihnen den Einstieg in Mannheim erleichtern. Sie bekommen einen „Paten“, der Sie beim Einleben in Mannheim und an der Universität unterstützt. Der deutsche Pate kann zum Beispiel bei studentischen Fragen und Problemen behilflich sein. Natürlich können Sie sich auch auf einen Kaffee oder zum Kinobesuch treffen. Das Patenprogramm ist gleichzeitig eine gute Gelegenheit, Kontakte zu deutschen Studierenden zu knüpfen und somit die deutsche Kultur näher kennen zu lernen!
Die Anmeldeunterlagen haben Sie mit Ihren Zulassungsbescheid erhalten.
Sie wissen nicht genau, welche Sachen Sie mit nach Deutschland nehmen sollen und der Koffer ist jetzt schon zu klein? Wir haben für Sie eine Packliste mit einigen Vorschlägen zusammengestellt:
Wichtiger Hinweis: Für eine Bewerbung auf einen Job oder Stipendien benötigen Sie Ihre (Hoch-)Schulzeugnisse und ggf. Arbeitszeugnisse im Original. Auch Ihre Geburtsurkunde könnte z.B. für die Beantragung eines Aufenthaltstitel notwendig sein – Bringen Sie diese bitte mit!
Nachdem Sie in Mannheim angekommen sind, sind gerade im ersten Semester diese Schritte für Sie wichtig.
Die Einschreibung ist nur möglich wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
Portal2 (elektronische Übermittlung): Nachweis über den Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder Befreiung von der Versicherungspflicht, der von einer gesetzlichen Krankenkasse elektronisch übermittelt wird.
Bewerbungsportal: Visum oder Aufenthaltstitel (falls erforderlich), per Upload im Bewerbungsportal – Bereich für Einschreibeunterlagen. Bitte reichen Sie diese als einzelnes PDF mit einer maximalen Dateigröße von 3 MB / Datei ein. Wenn Sie mehrseitige Dokumente haben, führen Sie diese Seiten bitte in einer einzigen Datei zusammen.
Bitte beachten Sie, dass Einsendungen per E-Mail nicht möglich sind und nicht berücksichtigt werden!
Die Welcome Week findet vom 28. August – 1. September 2023 statt – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Express-Service (Eingang A) Gebäude L1, 1, Erdgeschoss:
Montag, 28. August – Donnerstag, 31. August
9.30 Uhr – 12.00 Uhr & 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag, 1. September
9.30 Uhr- 12.00 Uhr
Wann: Mittwoch, 30.08.2023, 14 Uhr
Wo: SN 163 Manfred Lautenschläger Hörsaal
(Schloss Schneckenhof Nord, 1. Obergeschoss )
Wann: Donnerstag, 31.08.2023, 14 Uhr
Wo: O 151 Hans Luik Hörsaal
(Schloss Ostflügel, 1. Obergeschoss)
Wann: Freitag, 1. September 2023, 16 Uhr
Wo: A3
Bitte beachten Sie: Während der Veranstaltungen werden Fotos und Videos gemacht. Sie werden zu Dokumentationszwecken und für spätere Veröffentlichungen zur Berichterstattung über die Veranstaltung verwendet.
Campusplan der Universität Mannheim (PDF)
Semesterbroschüre
Hier finden Sie eine Broschüre mit allen Veranstaltungen für internationale Studierende, die im HWS23 stattfinden.
Die electronic card Universität Mannheim, kurz ecUM, ist Studierendenausweis, Bibliotheksausweis und bargeldloses Bezahlmittel in einem. Sobald online ein Foto hochgeladen wurde und die Immatrikulation erfolgt ist, wird die Karte ausgestellt.
Die ecUM wird Ihnen per Post an Ihre im Portal² hinterlegte deutsche Postanschrift geschickt. Sie können mit einer Zustellung in den nächsten 1–2 Wochen rechnen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre deutsche Postanschrift in Portal2 richtig angegeben ist.
Studierende unter 27 an der Universität Mannheim haben Anspruch auf das günstige VRN-JugendticketBW. Das Ticket ist im gesamten Gebiet des Landes Baden-Württemberg gültig. Das Ticket kostet 365 Euro im Jahr, also 182,50 Euro Semester. Für Studierende ab 27 gibt es nach wie vor das normale Semesterticket. Es ist sowohl online als auch in allen VRN-Verkaufsshops erhältlich. Weitergehende Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich unter untenstehendem Link.
Die Benutzerkennung brauchen Sie für Ihr Email-Konto, die Bibliotheksausleihe oder den Zugang zum Studierendenportal.
Wenn Sie mehr über die Funktionen in Portal2 erfahren möchten, können Sie sich die Anleitung für Studierende anschauen.
Auf dem Campus kann man sich mit seiner Kennung im Uni-WLAN eduroam anmelden.
Um auch von Zuhause auf die Unisysteme zugreifen zu können muss zunächst der Cisco VPN AnyConnect Client installiert werden.
Mit Hilfe des Vorlesungsverzeichnisses können die Kurse für das erste Semester ausgewählt werden. Die Kursanmeldung findet über das Studierendenportal Portal² statt. Tipps für die Stundenplanerstellung gibt es in den Einführungsveranstaltungen und von den Fachschaften.
Für jeden Studiengang gibt es eine Prüfungsordnung. Sie gibt die Leistungen vor, die Studierende erbringen müssen. Zudem enthält sie Angaben über Prüfungsfristen, Wiederholungsbedingungen, ECTS-Punkte sowie die genaue Bezeichnung des Abschlusses.
Die Prüfungsanmeldung findet im Laufe des Semesters statt. Die Bedingungen für die An-, Ab-, Nach- und Ummeldung von Prüfungen sind für alle Studiengänge unterschiedlich. Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Portal².
Das Institut für Sport bietet verschiedene Sportkurse an. Die Teilnahme ist für Studierende in der Regel kostenlos.
Studium Generale bietet für Studierende ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm: Sprachkurse, IT-Kurse, Kommunikationskurse oder Präsentationskurse.
Nach Ihrer Immatrikulation an der Universität Mannheim müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Das Einwohnermeldeamt ist eine Einrichtung, bei der jede/
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Reisepass
– Ausgefülltes Meldeformular (Es ist auch beim Einwohnermeldeamt oder im Akademischen Auslandsamt erhältlich)
– Wohnungsgeberbestätigung (Das Formular muss von Ihrer/
Abmeldung
Vergessen Sie bitte nicht, sich nach Beendigung Ihres Studienaufenthaltes in Mannheim abzumelden, falls Sie Deutschland verlassen.
Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, müssen Sie sich jedoch nicht abmelden – Sie müssen sich dann in der neuen Stadt anmelden und ihre bisherige Adresse angeben.
Zur Abmeldung nach Beendigung Ihres Studienaufenthaltes in Mannheim senden Sie eine E-Mail mit den folgenden Dokumenten an buergerservice.mitte: mannheim.de
– Gescannte Version Ihres Reisepasses
– Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Abmeldung
Mit einem deutschen Bankkonto ist es oftmals einfacher Gebühren zu bezahlen (Mietkosten, Versicherung, Rückmeldegebühr Universität etc.). Sehr viele Banken bieten kostenfreie Konten für Studierende an wie z.B. die Deutsche Bank, Commerzbank oder Postbank. Einige Banken bieten allen Kunden kostenfreie Bankkonten, das heißt, dass Sie keine Gebühren nach Ihrem Studium zahlen werden.
Sie können ein Bankkonto eröffnen sobald Sie:
1. Ihren Wohnsitz angemeldet und eine Meldebescheinigung erhalten haben.
2. eine Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer) haben. Diese wird Ihnen nach der Anmeldung des Wohnsitzes innerhalb von ca. 14 Tagen per Post zu geschickt. Abkürzung: In der Regel können Sie Ihre Steuer-ID bereits drei Arbeitstage nach der Anmeldung bei dem Finanzamt (z.B. in L 3) direkt am Schalter erfragen (hierfür müssen Sie nur ihren Pass zeigen).
Der Rundfunkbeitrag muss auch für eine Wohnung im Wohnheim z.B. des Studierendenwerkes gezahlt werden!
Für jede Wohnung in Deutschland wird monatlich ein Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben oder wie viele Geräte sie nutzen. Auf dieser Seite werden häufige Fragen von Studierenden beantwortet.
Wenn Sie sich erstmalig für den Rundfunkbeitrag anmelden möchten, nutzen Sie das Online-Formular.
Wir empfehlen Ihnen 4–6 Wochen vor dem Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis/Visums den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels per Post zu stellen. Erst nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben erhalten Sie eine Terminvereinbarung.
Staatsangehörige dieser Länder können ohne Visum einreisen und müssen noch Anmeldung des Wohnsitzes sofort einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, um ihre Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Bitte lesen Sie hierzu die Informationen zur Beantragung des Aufenthaltstitels.
Angehörige aus anderen als den oben genannten Ländern: Sie haben bereits vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragt, das in der Regel für eine Dauer von 3 Monaten gültig ist.. Bitte lesen Sie hierzu die Informationen zur Beantragung des Aufenthaltstitels.
EU-Bürger und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.