Nachteilsausgleich
Wenn beeinträchtigende, von Ihnen unverschuldete Umstände, Sie daran gehindert haben eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen oder zu einem verzögerten Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben, können Sie für Ihre Bewerbung einen Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote beziehungsweise der Wartezeit geltend machen.
Für den Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote reichen Sie bitte ein offizielles Schreiben (Gutachten) Ihrer Schule ein, aus dem die korrigierte bessere Durchschnittsnote hervorgeht. Es muss außerdem begründet werden, warum ein solcher Nachteil vorliegt.
Dementsprechend kann eine verbesserte Wartezeit nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung zusammen mit Ihren weiteren Bewerbungsunterlagen einreichen.