Elite­programm 2024 für Postdoktorand*innen der BW-Stiftung

Mit diesem Programm spricht die Baden-Württemberg Stiftung herausragende Wissenschaft­ler*innen in der frühen Karriere­phase an den promotions­berechtigten Hochschulen des Landes an.

Die Finanzierung eines eigen­verantwortlich beantragten und verwalteten Forschungs­projekts und die Einbindung in das Netzwerk des Programms sollen die geförderten Wissenschaft­ler*innen auf dem Weg zur angestrebten Hochschul­lehr­erlaufbahn gezielt unterstützen.

Fördersumme
Es können bis zu 150.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren beantragt werden. Die Stiftung erwartet für jedes Projekt einen Eigenbeitrag von mind. 10 % der beantragten Summe. Das Rektorat hat 2011 beschlossen, dass dieser durch den Lehr­stuhl bzw. die Einrichtungen der geförderten Person bereitzustellen ist. Juniorprofessor*innen sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern es sich um eine Juniorprofessur ohne Tenure Track Option handelt. Die Stelle der geförderten Person selbst darf nicht aus den Mitteln des Elite­programms bezahlt werden. Die Finanzierung der Stelle hat aus Haushalts­mitteln der Hochschule oder über andere Drittmittel zu erfolgen.

Bewerbungs­unterlagen
Da die Universität Mannheim nur vier Anträge einreichen darf, gibt es ein universitäts­internes Auswahl­verfahren (1. Stufe). Dazu erbitten wir einen Kurz-Antrag mit folgenden Unterlagen:

  • Skizze zum geplanten Projekt (max. 3 Seiten),
  • CV,
  • Publikations­liste,
  • geplantes Antragsbudget,
  • Bestätigung des Lehr­stuhls/der Einrichtung, dass der Eigenanteil von 10 % der beantragten Summe übernommen wird.

Bitte senden Sie die Kurz-Anträge für das interne Auswahl­verfahren bis Donnerstag, 29. Februar 2024, per E-Mail als ein (1) PDF-Dokument an Katharina Bolle (katharina.bollemail-uni-mannheim.de) in Dezernat I.

Auswahl­verfahren
Aus den vorliegenden Anträgen werden von einem universitäts­internen Gremium unter Vorsitz des Prorektors für Forschung und wissenschaft­lichen Nachwuchs, derzeit Professor Henning Hillmann, vierAnträge ausgewählt und die jeweiligen Antragsteller*innen zu einem Vollantrag (2. Stufe) aufgefordert. Alle Antragstellenden werden bis Ende März über das Ergebnis der Vorauswahl informiert.

Nach der Mitteilung des Dezernats I an die Baden-Württemberg-Stiftung erhalten die Antragsstellenden die individuellen Zugangsdaten für die Bewerberplattform. Die Plattform steht ab dem 2. Mai 2024 zur Verfügung. Die ausgearbeiteten Anträge sind von den Antragstellenden selbst dort hochzuladen. Alle Antrags­unterlagen müssen spätestens bis 16. Mai 2024(12:00 Uhr) hochgeladen werden.

Vor dem finalen Einreichen aller Antragsdokumente (siehe Ausschreibung im Anhang, S. 6ff.) müssen diese vorab formal durch Dezernat I geprüft werden. Der Vollantrag muss daher bis spätestens 6. Mai 2024 per E-Mail als ein (1) PDF-Dokument an Katharina Bolle geschickt werden.

Weiterführende Informationen (PDF)

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