Zwei Studierende unterhalten sich draußen auf dem Campus.

Parallelstudium

Als Parallelstudium bezeichnet man das zeitgleiche Studium zweier verschiedener Studien­gänge mit jeweils eigenem Abschluss an einer oder auch zwei verschiedenen Hochschulen. (Rechts­norm: § 60 Abs. 1 LHG).

Wenn Sie ein Parallelstudium aufnehmen möchten, finden Sie hier die wichtigsten Informationen.

Informationen rund um das Parallelstudium

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Bitte bedenken Sie:

Ein Parallelstudium ist mit einem nicht zu unter­schätzenden zeitlichen Mehraufwand verbunden. Wir empfehlen daher, erst nach zwei Semestern und bei sehr guten Studien­leistungen ein Parallelstudium in Erwägung zu ziehen. In der Regel ist der Studien­beginn mit einigen Herausforderungen verbunden und kostet auch bei nur einem Studien­gang Zeit und Anstrengung. Bei einer zeitversetzten Aufnahme des Parallelstudiums können Sie zudem besser überprüfen, ob das zweite Studium für die eigenen Ziele tatsächlich erforderlich ist. Es kann für die gewünschte berufliche Tätigkeit zum Beispiel sinnvoller sein, Praktika zu absolvieren, als einen weiteren Studien­gang aufzunehmen.

Das Parallelstudium unter­liegt besonderen Voraussetzungen, die im § 16 der Zulassungs- und Immatrikulations­ordnung der Universität Mannheim (PDF) geregelt sind.

Ein Parallelstudium liegt vor, wenn Sie den bisher angestrebten Studien­gang und den angestrebten Abschluss beibehalten und zusätzlich einen weiteren Studien­gang aufnehmen wollen.

Voraussetzungen für ein Parallelstudium

  • Zwei zulassungs­beschränkte Studien­gänge

    Wenn es sich bei dem beantragten Parallelstudium um ein Studium in zwei oder mehreren zulassungs­beschränkten Studien­gängen handelt, ist eine Immatrikulation nur zulässig, „wenn dies aus besonderen beruflichenwissenschaft­lichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist“ (§ 60 Abs. 1 LHG). In diesem Fall fügen Sie dem Antrag (DOCX) (DOCX, 39 kB) bitte eine entsprechende stichhaltige Begründung bei, die folgendes beinhaltet:

    Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn das Parallelstudium die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss eines zusätzlichen Studiums das bisherige Studium sinnvoll ergänzt. Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit Sie anstreben und in welcher Weise beide Studien­abschlüsse Ihre Berufsausübung fördern. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten der beiden Studien­gänge muss ein sachlicher Zusammenhang erkennbar sein.

    Wissenschaft­liche Gründe liegen vor, wenn Sie im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage des bisherigen Studiums eine weitere wissenschaft­liche Qualifikation in einem anderen Studien­gang  anstreben. Der Antrag soll Aufschluss über die wissenschaft­liche Bedeutung der angestrebten interdisziplinären Betätigung geben. Dabei kommt es darauf an, dass die angestrebte Tätigkeit objektiv von wissenschaft­licher Bedeutung ist.

  • Zulassungs­freier plus zulassungs­beschränkter Studien­gang

    Eine besondere Genehmigung für eine parallele Einschreibung in einen zulassungs­freien und einen zulassungs­beschränkten Studien­gang ist nicht erforderlich.

    Studierende, die ein solches Parallelstudium aufnehmen möchten, müssen dies unverzüglich dem Studien­büro mitteilen. Bitte reichen Sie hierfür den Antrag auf ein Parallelstudium (DOCX) (DOCX, 39 kB), ohne stichhaltige Begründung, ein.

  • Zwei zulassungs­freie Studien­gänge

    Für eine parallele Einschreibung in zwei zulassungs­freie Studien­gänge ist keine besondere Genehmigung erforderlich.

    Studierende, die ein solches Parallelstudium aufnehmen möchten, müssen dies unverzüglich dem Studien­büro mitteilen. Bitte reichen Sie hierfür den Antrag auf ein Parallelstudium (DOCX) (DOCX, 39 kB), ohne stichhaltige Begründung, ein.

  • Bachelor- oder Master­studien­gang plus Promotion

    Auch das Vorhaben einer parallelen Promotion fällt unter die Bestimmungen des § 60 Abs. 1 Landes­hochschul­gesetz:

    Eine Immatrikulation in einen zulassungs­beschränkten Promotions­studien­gang parallel zur Immatrikulation in einen anderen zulassungs­beschränkten Studien­gang ist nur zulässig, wenn dies „aus besonderen beruflichen, wissenschaft­lichen oder künstlerischen Gründen“ erforderlich ist (§ 60 Abs. 1 LHG). In diesem Fall fügen Sie ihrem Antrag (DOCX) (DOCX, 39 kB) bitte eine entsprechende stichhaltige Begründung bei (siehe: zwei zulassungs­beschränkte Studien­gänge).

    Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Konstellation mit einem oder zwei zulassungs­freien Studien­gängen, reichen Sie den Antrag (DOCX) (DOCX, 39 kB) bitte ohne stichhaltige Begründung ein.

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    Bitte beachten Sie:

    Eine parallele Immatrikulation kann zur Folge haben, dass Drittmittel, die Sie im Rahmen einer Promotion beziehen, nicht mehr ausgezahlt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie vor der Beantragung eines Parallelstudiums diesbezüglich unbedingt Rücksprache mit Ihrer Promotions­stelle halten.

Parallelstudium in Kombination mit anderen Hochschulen

  • Parallelstudium an der Universität Mannheim und einer anderen inländischen Hochschule

    Ein Parallelstudium an der Universität Mannheim und einer anderen Hochschule ist grundsätzlich nicht möglich, da die Immatrikulation in der Regel nur an einer Hochschule erfolgen darf (§ 60 Abs. 1 LHG).

    In folgenden begründeten Ausnahmefällen ist das Parallelstudium an zwei Hochschulen jedoch möglich:

    Der*die Studierende kann nachweisen, dass er*sie zeitlich die Möglichkeit hat, sich beiden Studien­gängen uneingeschränkt zu widmen und insbesondere die erforderlichen Lehr­veranstaltungen zu besuchen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn er*sie sich kurz vor dem Abschluss befindet und keine Lehr­veranstaltungen mehr besuchen muss.

    Studierende, die ein Parallelstudium an zwei verschiedenen Hochschulen aufnehmen möchten, müssen ihr Vorhaben unverzüglich beiden Hochschulen mitteilen. Bitte klären Sie im Vorfeld jeweils die Voraussetzungen zu Ihrer Konstellation und beantragen Sie das Parallelstudium an beiden Hochschulen. Eine besondere Genehmigung für das Parallelstudium ist gemäß § 60 Absatz 1 Landes­hochschul­gesetz nur erforderlich, wenn zwei zulassungs­beschränkte Studien­gänge studiert werden sollen.

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    Hinweis:

    Studierende sind verpflichtet, den Hochschulen personenbezogenen Daten anzugeben, die für die Erhebung der Studien­gebühren sowie für eine Ausnahme, Befreiung oder Ermäßigung diesbezüglich erforderlich sind. Auch die erforderlichen Unter­lagen müssen spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation oder der Rückmeldung vorgelegt werden (Genehmigungs­bescheid von beiden Hochschulen sowie fortlaufende Studien­bescheinigungen).

  • Parallelstudium an der Universität Mannheim und einer ausländischen Hochschule

    Ein Parallelstudium an der Universität Mannheim und an einer anderen Hochschule im Ausland fällt nicht unter die Bestimmungen für das Parallelstudium und muss daher nicht genehmigt werden.

    Es muss kein Antrag eingereicht werden.

Antrag und Fristen für ein Parallelstudium

Sofern Sie die Absicht haben, ein Parallelstudium aufzunehmen, finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen dabei hilft, die notwendigen Schritte zu verstehen, die Voraussetzungen zu erfüllen und die beste Strategie für ein erfolgreiches Zeit­management zu entwickeln.

  • Schritt 1: Persönliche Beratung

    Vor der Beantragung eines Parallelstudiums empfehlen wir grundsätzlich zunächst eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. In einem persönlichen Gespräch können die individuellen Voraussetzungen zu Ihrem Vorhaben geklärt und ein entsprechender Antrag zielführend vorbereitet werden.

    Falls Sie darüber nachdenken, ein Parallelstudium aufzunehmen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungs­termin bei Sina Bernwald.

  • Schritt 2: Antrag und Genehmigung

    Wenn Sie die Voraussetzungen zu Ihrer Konstellation geklärt haben und diese erfüllen, empfiehlt sich eine direkte Antragstellung, noch vor der frist­gerechten Bewerbung.

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    Ihr Vorteil:

    Bei einer erfolgreichen Zulassung in den zweiten Studien­gang können Sie direkt die parallele Immatrikulation beantragen. Bewerber*innen, die zunächst eine Zulassung abwarten, haben für die Antragstellung nur ein sehr kleines Zeitfenster, da für das Parallelstudium immer die im Zulassungs­bescheid genannte Einschreibefrist gilt. Sie müssen die Genehmigung für ein Parallelstudium folglich vor der Beantragung der Immatrikulation eingeholt haben. Eine vorbehaltliche Zulassung ist nicht möglich, da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt. Sie riskieren somit den Verfall des Studien­platz­angebots.

    Sie können den Antrag per E-Mail an sina.bernwaldmail-uni-mannheim.de einreichen.

  • Schritt 3: Bewerbung

    Vor der Aufnahme eines Parallelstudiums, ist zunächst eine frist­gerechte Bewerbung erforderlich. Der Bewerbungs­prozess ist der gleiche wie beim ersten Studien­gang. Einziger Unter­schied: Sie müssen ihr Vorhaben lediglich im Zuge dieser Bewerbung anzeigen, indem Sie beim Abschnitt „Ich plane ein Parallelstudium aufzunehmen“ ein Häkchen setzen.

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    Hinweis:

    Bei der Bewerbung für einen Bachelor­studien­gang können Sie den Antrag auf ein Parallelstudium oder einen bereits vorhandenen Genehmigungs­bescheid auch im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung hochladen.

    Master­studierende beantragen das Parallelstudium immer gesondert zur Bewerbung per E-Mail an sina.bernwaldmail-uni-mannheim.de.

  • Schritt 4: Zulassung und Einschreibung

    Sie haben Ihren Genehmigungs­bescheid und Ihren Wunsch­studien­platz erhalten? Herzlichen Glückwunsch!

    Zusammen mit dem Zulassungs­bescheid erhalten Sie auch die Immatrikulations­unter­lagen, denen Sie alle notwendigen Formalitäten und Fristen zur Einschreibung entnehmen können. Bitte beachten Sie, dass für die Einschreibung in das Parallelstudium immer die im Zulassungs­bescheid genannte Frist gilt.

Icon zwei unterschiedlich hohe Stapel mit Münzen

Studien­gebühren für ein Zweitstudium in Baden-Württemberg

Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, müssen seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/18 Zweit­studien­gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester bezahlen. Sie kommen zum Semesterbeitrag hinzu. Im Falle eines Parallelstudiums wird das Studium zum Zweitstudium, sobald einer der parallel studierten Studien­gänge abgeschlossen ist. Damit fallen für die Fortsetzung des zweiten Studien­gangs Zweit­studien­gebühren an – und zwar ab dem auf das Abschlussdatum folgende Semester.

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Kontakt

Sina Bernwald

Sina Bernwald (sie/ihr)

Koordinations­stelle Studien­informationen
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
L 1, 1 – Raum 117
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Beratungen finden aktuell telefonisch oder per Videokonferenz statt. Bitte buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=15919