Parallelstudium
Als Parallelstudium bezeichnet man das zeitgleiche Studium zweier verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenem Abschluss an einer oder auch zwei verschiedenen Hochschulen. (Rechtsnorm: § 60 Abs. 1 LHG).
Wenn Sie ein Parallelstudium aufnehmen möchten, finden Sie hier die wichtigsten Informationen.
Informationen rund um das Parallelstudium
Bitte bedenken Sie:
Ein Parallelstudium ist mit einem nicht zu unterschätzenden zeitlichen Mehraufwand verbunden. Wir empfehlen daher, erst nach zwei Semestern und bei sehr guten Studienleistungen ein Parallelstudium in Erwägung zu ziehen. In der Regel ist der Studienbeginn mit einigen Herausforderungen verbunden und kostet auch bei nur einem Studiengang Zeit und Anstrengung. Bei einer zeitversetzten Aufnahme des Parallelstudiums können Sie zudem besser überprüfen, ob das zweite Studium für die eigenen Ziele tatsächlich erforderlich ist. Es kann für die gewünschte berufliche Tätigkeit zum Beispiel sinnvoller sein, Praktika zu absolvieren, als einen weiteren Studiengang aufzunehmen.
Das Parallelstudium unterliegt besonderen Voraussetzungen, die im § 16 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Mannheim (PDF) geregelt sind.
Ein Parallelstudium liegt vor, wenn Sie den bisher angestrebten Studiengang und den angestrebten Abschluss beibehalten und zusätzlich einen weiteren Studiengang aufnehmen wollen.
Voraussetzungen für ein Parallelstudium
Zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge
Wenn es sich bei dem beantragten Parallelstudium um ein Studium in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen handelt, ist eine Immatrikulation nur zulässig, „wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist“ (§ 60 Abs. 1 LHG). In diesem Fall fügen Sie dem Antrag (DOCX) (DOCX, 39 kB) bitte eine entsprechende stichhaltige Begründung bei, die folgendes beinhaltet:
Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn das Parallelstudium die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss eines zusätzlichen Studiums das bisherige Studium sinnvoll ergänzt. Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit Sie anstreben und in welcher Weise beide Studienabschlüsse Ihre Berufsausübung fördern. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten der beiden Studiengänge muss ein sachlicher Zusammenhang erkennbar sein.
Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn Sie im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage des bisherigen Studiums eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang anstreben. Der Antrag soll Aufschluss über die wissenschaftliche Bedeutung der angestrebten interdisziplinären Betätigung geben. Dabei kommt es darauf an, dass die angestrebte Tätigkeit objektiv von wissenschaftlicher Bedeutung ist.
Zulassungsfreier plus zulassungsbeschränkter Studiengang
Eine besondere Genehmigung für eine parallele Einschreibung in einen zulassungsfreien und einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist nicht erforderlich.
Studierende, die ein solches Parallelstudium aufnehmen möchten, müssen dies unverzüglich dem Studienbüro mitteilen. Bitte reichen Sie hierfür den Antrag auf ein Parallelstudium (DOCX) (DOCX, 39 kB), ohne stichhaltige Begründung, ein.
Zwei zulassungsfreie Studiengänge
Für eine parallele Einschreibung in zwei zulassungsfreie Studiengänge ist keine besondere Genehmigung erforderlich.
Studierende, die ein solches Parallelstudium aufnehmen möchten, müssen dies unverzüglich dem Studienbüro mitteilen. Bitte reichen Sie hierfür den Antrag auf ein Parallelstudium (DOCX) (DOCX, 39 kB), ohne stichhaltige Begründung, ein.
Bachelor- oder Masterstudiengang plus Promotion
Auch das Vorhaben einer parallelen Promotion fällt unter die Bestimmungen des § 60 Abs. 1 Landeshochschulgesetz:
Eine Immatrikulation in einen zulassungsbeschränkten Promotionsstudiengang parallel zur Immatrikulation in einen anderen zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur zulässig, wenn dies „aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen“ erforderlich ist (§ 60 Abs. 1 LHG). In diesem Fall fügen Sie ihrem Antrag (DOCX) (DOCX, 39 kB) bitte eine entsprechende stichhaltige Begründung bei (siehe: zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge).
Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Konstellation mit einem oder zwei zulassungsfreien Studiengängen, reichen Sie den Antrag (DOCX) (DOCX, 39 kB) bitte ohne stichhaltige Begründung ein.
Bitte beachten Sie:
Eine parallele Immatrikulation kann zur Folge haben, dass Drittmittel, die Sie im Rahmen einer Promotion beziehen, nicht mehr ausgezahlt werden. Daher ist es wichtig, dass Sie vor der Beantragung eines Parallelstudiums diesbezüglich unbedingt Rücksprache mit Ihrer Promotionsstelle halten.
Parallelstudium in Kombination mit anderen Hochschulen
Parallelstudium an der Universität Mannheim und einer anderen inländischen Hochschule
Ein Parallelstudium an der Universität Mannheim und einer anderen Hochschule ist grundsätzlich nicht möglich, da die Immatrikulation in der Regel nur an einer Hochschule erfolgen darf (§ 60 Abs. 1 LHG).
In folgenden begründeten Ausnahmefällen ist das Parallelstudium an zwei Hochschulen jedoch möglich:
Der*die Studierende kann nachweisen, dass er*sie zeitlich die Möglichkeit hat, sich beiden Studiengängen uneingeschränkt zu widmen und insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn er*sie sich kurz vor dem Abschluss befindet und keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen muss.
Studierende, die ein Parallelstudium an zwei verschiedenen Hochschulen aufnehmen möchten, müssen ihr Vorhaben unverzüglich beiden Hochschulen mitteilen. Bitte klären Sie im Vorfeld jeweils die Voraussetzungen zu Ihrer Konstellation und beantragen Sie das Parallelstudium an beiden Hochschulen. Eine besondere Genehmigung für das Parallelstudium ist gemäß § 60 Absatz 1 Landeshochschulgesetz nur erforderlich, wenn zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge studiert werden sollen.
Hinweis:
Studierende sind verpflichtet, den Hochschulen personenbezogenen Daten anzugeben, die für die Erhebung der Studiengebühren sowie für eine Ausnahme, Befreiung oder Ermäßigung diesbezüglich erforderlich sind. Auch die erforderlichen Unterlagen müssen spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation oder der Rückmeldung vorgelegt werden (Genehmigungsbescheid von beiden Hochschulen sowie fortlaufende Studienbescheinigungen).
Parallelstudium an der Universität Mannheim und einer ausländischen Hochschule
Ein Parallelstudium an der Universität Mannheim und an einer anderen Hochschule im Ausland fällt nicht unter die Bestimmungen für das Parallelstudium und muss daher nicht genehmigt werden.
Es muss kein Antrag eingereicht werden.
Antrag und Fristen für ein Parallelstudium
Sofern Sie die Absicht haben, ein Parallelstudium aufzunehmen, finden Sie hier eine Anleitung, die Ihnen dabei hilft, die notwendigen Schritte zu verstehen, die Voraussetzungen zu erfüllen und die beste Strategie für ein erfolgreiches Zeitmanagement zu entwickeln.
Schritt 1: Persönliche Beratung
Vor der Beantragung eines Parallelstudiums empfehlen wir grundsätzlich zunächst eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. In einem persönlichen Gespräch können die individuellen Voraussetzungen zu Ihrem Vorhaben geklärt und ein entsprechender Antrag zielführend vorbereitet werden.
Falls Sie darüber nachdenken, ein Parallelstudium aufzunehmen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin bei Sina Bernwald.
Schritt 2: Antrag und Genehmigung
Wenn Sie die Voraussetzungen zu Ihrer Konstellation geklärt haben und diese erfüllen, empfiehlt sich eine direkte Antragstellung, noch vor der fristgerechten Bewerbung.
Ihr Vorteil:
Bei einer erfolgreichen Zulassung in den zweiten Studiengang können Sie direkt die parallele Immatrikulation beantragen. Bewerber*innen, die zunächst eine Zulassung abwarten, haben für die Antragstellung nur ein sehr kleines Zeitfenster, da für das Parallelstudium immer die im Zulassungsbescheid genannte Einschreibefrist gilt. Sie müssen die Genehmigung für ein Parallelstudium folglich vor der Beantragung der Immatrikulation eingeholt haben. Eine vorbehaltliche Zulassung ist nicht möglich, da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt. Sie riskieren somit den Verfall des Studienplatzangebots.
Sie können den Antrag per E-Mail an sina.bernwald einreichen. uni-mannheim.de
Schritt 3: Bewerbung
Vor der Aufnahme eines Parallelstudiums, ist zunächst eine fristgerechte Bewerbung erforderlich. Der Bewerbungsprozess ist der gleiche wie beim ersten Studiengang. Einziger Unterschied: Sie müssen ihr Vorhaben lediglich im Zuge dieser Bewerbung anzeigen, indem Sie beim Abschnitt „Ich plane ein Parallelstudium aufzunehmen“ ein Häkchen setzen.
Hinweis:
Bei der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang können Sie den Antrag auf ein Parallelstudium oder einen bereits vorhandenen Genehmigungsbescheid auch im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung hochladen.
Masterstudierende beantragen das Parallelstudium immer gesondert zur Bewerbung per E-Mail an sina.bernwald. uni-mannheim.de
Schritt 4: Zulassung und Einschreibung
Sie haben Ihren Genehmigungsbescheid und Ihren Wunschstudienplatz erhalten? Herzlichen Glückwunsch!
Zusammen mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie auch die Immatrikulationsunterlagen, denen Sie alle notwendigen Formalitäten und Fristen zur Einschreibung entnehmen können. Bitte beachten Sie, dass für die Einschreibung in das Parallelstudium immer die im Zulassungsbescheid genannte Frist gilt.
Studiengebühren für ein Zweitstudium in Baden-Württemberg
Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, müssen seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/
Ihr Formular zum Download
Kontakt

Sina Bernwald (sie/ihr)
Dezernat II – Studienangelegenheiten
L 1, 1 – Raum 117
68161 Mannheim
Beratungen finden aktuell telefonisch oder per Videokonferenz statt. Bitte buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=15919