Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, müssen seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/18 Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester bezahlen. Sie kommen zum Semesterbeitrag hinzu und werden ebenfalls auf das Bankkonto der Universität überwiesen.
Ein gebührenpflichtiges Zweitstudium liegt vor, wenn Sie
- ein zweites oder weiteres Studium in einem Bachelorstudiengang oder
- ein zweites oder weiteres Studium in einem konsekutiven Masterstudiengang
aufnehmen und einen ersten Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben.