Zweit­studien­gebühren

Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, müssen seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/18 Zweit­studien­gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester bezahlen. Sie kommen zum Semesterbeitrag hinzu und werden ebenfalls auf das Bankkonto der Universität überwiesen.

Ein gebührenpflichtiges Zweitstudium liegt vor, wenn Sie

  • ein zweites oder weiteres Studium in einem Bachelor­studien­gang oder
  • ein zweites oder weiteres Studium in einem konsekutiven Master­studien­gang

aufnehmen und einen ersten Hochschul­abschluss in Deutschland erworben haben.

  • Wann wird keine Zweit­studien­gebühr erhoben?

    In folgende Fällen müssen Sie keine Zweit­studien­gebühr bezahlen:

    • Ein Master­studium, das auf ein abgeschlossenes Bachelor­studium folgt, ist kein Zweitstudium und somit gebührenfrei.
    • Ebenfalls kein Zweitstudium ist der Wechsel von Studien­fächern innerhalb eines Studien­gangs oder der Wechsel eines Studien­gangs ohne Abschluss.
    • Ein Studium nach einem im Ausland erworbenen Studien­abschluss ist nicht gebührenpflichtig. 
    • Wer bereits Studien­gebühren für internationale Studierende bezahlt, muss keine Zweit­studien­gebühr zahlen. 
    • Das Studium eines Erweiterungs­faches im Rahmen eines Lehr­amts­studien­gangs ist von der Gebührenpflicht ausgenommen.
    • Promotionen sind nicht gebührenpflichtig.
    • In weiterbildenden Studien­gängen wird keine Zweit­studien­gebühr erhoben. Die in den weiterbildenden Studien­gängen „Master of Comparative Business Law“ und „Mannheim Master in Accounting and Taxation“ jeweils zu entrichtende Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Satzungen. 
    • Sofern Sie bei Inkrafttreten des Gesetzes (Frühjahrs-/Sommersemester 2017) bereits in einem Studien­gang an der Universität Mannheim immatrikuliert waren, können Sie Ihr Studium in diesem Studien­gang gebührenfrei fortführen.
  • Befreiung von der Gebührenpflicht

    Eine Befreiung von der Gebührenpflicht ist in folgende Fällen möglich:

  • Rück­erstattung

  • Parallelstudium – gebührenfrei bis zum ersten Abschluss

    Falls Sie gleichzeitig in zwei oder mehreren unterschiedlichen Studien­gängen an derselben oder an mehreren Hochschulen des Landes eingeschrieben sind, tritt die Gebührenpflicht mit Beginn des Semesters ein, das auf das Datum des ersten Abschlusszeugnisses folgt. Ein gesondeter Gebührenbescheid geht Ihnen in diesem Fall zu.

  • Hinweis zur Mit­wirkungs­pflicht

    Studien­bewerberinnen und -bewerber und Studierende sind verpflichtet, den Hochschulen die für die Erhebung der Gebühren sowie die für eine Ausnahme, Befreiung oder Ermäßigung erforderlichen personenbezogenen Daten anzugeben und die erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation oder der Rückmeldung vorzulegen.

  • Rechts­grundlage für die Gebührenerhebung

Weitere Informationen zu den Studien­gebühren finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.


Kontakt

Susanne Aydou

Susanne Aydou

Gebührenstelle, Semesterbeitrag und Zweit­studien­gebühren
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
L 1, 1 – Raum 125
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181–1260
Fax: +49 621 181–1187
E-Mail: semesterbeitraege uni-mannheim.de
Sprechstunde:
Offene Sprechstunde vom 16.05. bis 13.06.2023: jeden Di von 9.00–11.00 Uhr.
Beratungen finden außerdem aktuell telefonisch oder per Videokonferenz statt. Bitte buchen Sie hierfür Ihren Termin über folgendes Formular:https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=16078.