Auf einem Holzschreibtisch steht ein grünes Sparschwein und ein Taschenrechner. Im Vordergrund ist eine unscharfe Person, die sich Notizen macht.

Zweit­studien­gebühren

Studierende, die ein Zweitstudium an einer baden-württembergischen Hochschule aufnehmen, müssen seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/18 – zusätzlich zum Semesterbeitrag – Zweit­studien­gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester bezahlen. 

Ein gebührenpflichtiges Zweitstudium liegt vor, wenn Sie

  • ein zweites oder weiteres Studium in einem Bachelor­studien­gang oder
  • ein zweites oder weiteres Studium in einem konsekutiven Master­studien­gang

nach einem in der Bundes­republik Deutschland erworbenenen Hochschul­abschluss oder gleich­wertigen Abschluss aufnehmen. Im Ausland erworbene Hochschul­abschlüsse bleiben unberücksichtigt.

  • Wann wird keine Zweit­studien­gebühr erhoben?

    In folgenden Fällen müssen Sie keine Zweit­studien­gebühr bezahlen:

    • Ein Master­studium, das auf ein abgeschlossenes Bachelor­studium folgt, ist kein Zweitstudium und somit gebührenfrei.
    • Ebenfalls kein Zweitstudium sind der Wechsel von Studien­fächern innerhalb eines Studien­gangs sowie der Wechsel eines Studien­gangs ohne Abschluss und die Fortsetzung des Staats­examens­studien­gangs nach Erreichen des Bachelor­abschlusses im Kombinations­studien­gang Unter­nehmens­jurist/in (LL.B./Staats­examen).
    • Wer bereits Studien­gebühren für internationale Studierende bezahlt, muss keine Zweit­studien­gebühr entrichten.
    • Seit dem Frühjahrs-/Sommersemester 2025 entfällt die Zweit­studien­gebühr für das Studium in einem Lehr­amts­studien­gang. An der Universität Mannheim betrifft das die Studien­gänge Bachelor und Master of Education Lehr­amt Gymnasium sowie Bachelor und Master Wirtschafts­pädagogik. Eine Ausnahme besteht, wenn im Studien­gang Wirtschafts­pädagogik das Wahlfach Corporate Learning gewählt wird. Ab dem Zeitpunkt der Belegung des Wahlfaches ist eine Zweit­studien­gebühr zu bezahlen.
    • Ausgenommen von der Gebührenpflicht ist ein Zweitstudium, das nach den berufsrechtlichen Regelungen für die Erlangung eines Berufs­abschlusses erforderlich ist sowie das Studium eines Erweiterungs­faches im Rahmen eines Lehr­amts­studien­gangs.
    • In weiterbildenden Studien­gängen wird keine Zweit­studien­gebühr erhoben. Die in den weiterbildenden Studien­gängen „Master of Comparative Business Law“, „Mannheim Master of Accounting“ und „Mannheim Master of Taxation“ jeweils zu entrichtenden Gebühren richten sich nach den jeweiligen Satzungen. 
  • Gebühren überweisen

    Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag und gegebenenfalls anfallende Studien­gebühren innerhalb der Rückmeldefrist* auf die unten angegebene Bankverbindung der Universität Mannheim. Als Verwendungs­zweck geben Sie bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen an.

    Zum Beispiel:
    S1234567, Max Mustermann

    Bitte beachten Sie, dass nicht das Datum Ihrer Über­weisung, sondern das Datum des Zahlungs­einganges (Wertstellung) auf dem Konto der Universität Mannheim maßgeblich ist.

    Bankverbindung
    Kontoinhaber: Universität Mannheim
    Bank: Baden-Württembergische Bank / LBBW
    IBAN: DE23600501010001379273
    BIC: SOLA DE ST 600

    Säumnisgebühren
    Für eine verspätete Rückmeldung erhebt die Universität Mannheim gemäß der Allgemeinen Gebührensatzung vom 17. Mai 2006 einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 20 Euro.

    *Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags (§ 31 Abs. 3  S. 1 VwVfG).

  • Befreiung von der Gebührenpflicht

    Eine Befreiung von der Gebührenpflicht ist in folgende Fällen möglich:

  • Rück­erstattung

    Eine Rück­erstattung ist aufgrund folgender Gründe möglich:

    • Bei einer Exmatrikulation (beispielsweise wegen eines Hochschul­wechsels oder nach Abschluss Ihres Studiums) können wir Ihnen bereits gezahlte Semesterbeiträge innerhalb bestimmter Fristen erstatten. Eine Rück­erstattung ist grundsätzlich bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Vorlesungs­beginn möglich. Bitte beachten Sie zusätzlich die Antragsfristen, die im Antrag aufgeführt sind.
    • Rück­erstattung eines Guthabens bzw. Über­zahlung.
    • Rück­erstattung aus sonstigen Gründen (z. B. Fehlüberweisung).

    Bitte stellen Sie den Antrag auf Rück­erstattung online im Portal2> Mein Studium > Studien­service > Rechnungen > Beiträge erstatten und beachten Sie die dort verfügbaren Informationen zur Antragstellung.

  • Parallelstudium – gebührenfrei bis zum ersten Abschluss

    Falls Sie gleich­zeitig in zwei oder mehreren unter­schiedlichen Studien­gängen an derselben oder an mehreren Hochschulen des Landes eingeschrieben sind, tritt die Gebührenpflicht mit Beginn des Semesters ein, das auf das Datum des ersten Abschlusszeugnisses folgt. Ein gesondeter Gebührenbescheid geht Ihnen in diesem Fall zu.

  • Hinweis zur Mit­wirkungs­pflicht

    Studien­bewerber*innen und Studierende sind verpflichtet, den Hochschulen die für die Erhebung der Gebühren sowie die für eine Ausnahme, Befreiung oder Ermäßigung erforderlichen personenbezogenen Daten anzugeben und die erforderlichen Unter­lagen spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation oder der Rückmeldung vorzulegen.

  • Rechts­grundlage für die Gebührenerhebung

Weitere Informationen zu den Studien­gebühren finden Sie auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.


Kontakt

Susanne Aydou

Gebührenstelle, Semesterbeitrag und Zweit­studien­gebühren
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
L 1, 1 – Raum 125
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1260
Fax: +49 621 181-1187
E-Mail: semesterbeitraegeuni-mannheim.de
Sprechstunde:
Offene Sprechstunde dienstags 9.00–11.00 Uhr.
Beratungen finden außerdem telefonisch oder per Videokonferenz statt. Bitte buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular:https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=16078.