An alle neu zugelassenen Studierenden: Willkommen – bitte lesen Sie die Informationen im Studierendenportal Portal². Sie können sich dort mit den Benutzerdaten des Bewerberportals einloggen. Dort finden Sie aktuelle Hinweise für Ihren Studienbeginn im kommenden Semester – vor allem im Bereich „Einführungsveranstaltungen und ToDos“! Hier geht es zum Portal²!
Die Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich schon bei der Bewerbung, ob Sie ein Visum benötigen.
EU-Bürger und Angehörige der EFTA Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Einreise-/Studienvisum. Sie müssen sich nach der Immatrikulation beim Einwohnermeldeamt anmelden. Angehörige der nachfolgenden Staaten benötigen ebenfalls kein Einreise-/Studienvisum, da sie die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland direkt beantragen können:
Bitte beachten Sie: wenn es um das Visum geht, so ist Ihre Nationalität und nicht das Land Ihrer Universität ausschlaggebend. Wenn Sie zum Beispiel in einem europäischen Land studieren und dort eine Aufenthaltserlaubnis haben, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Studentenvisum beantragen. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland oder die Deutsche Botschaft in dem Land Ihrer Universität.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema Visum haben, lesen Sie bitte unsere FAQs.
Studenten aus anderen Ländern müssen sich bereits im Heimatland um ein Visum bemühen. In diesem Fall ist eine Einreise mit einem Touristenvisum nicht erlaubt. Die zukünftigen Studierenden der meisten Länder benötigen ein Einreisevisum für Studienzwecken. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Internet beim Auswärtigen Amt. Beantragen Sie unter Vorlage der Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung (die Sie automatisch per Email erhalten) das Einreise-/Studienvisum bitte möglichst bald bei der zuständigen deutschen diplomatischen Vertretung (Botschaft/Konsulat). Bei visumspflichtigen Studenten ist zur Immatrikulation ein Einreisevisum/
Falls Sie weitere Fragen zum Thema Visum haben, Lesen Sie bitte unsere FAQs.
Für die Einreise empfehlen wir eine Auslandskrankenversicherung. Studierende aus Visumspflichtigen Ländern brauchen dies in der Regel, um Ihr Visum zu beantragen. Auch Studierende die kein Visum für die Einreise brauchen, sollten sich um eine Versicherung für die Zeit zwischen Anreise und Immatrikulation bemühen.